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Channel: Wattenrat Ostfriesland – mit der Wattenpresse – unabhängiger Naturschutz für die Küste
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Ranger im Nationalpark: 11 statt 6 ab 2015

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Mehr Aufsicht im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist dringend erforderlich: zu Fuß und mit Spaßmobilen durch die Brutgebiete, Foto (C): S. Bieler

Nach 28 Jahren des Bestehens des Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer tut sich endlich etwas für die bessere Betreuung und Überwachung im Großschutzgebiet und “Weltnaturerbe”. Ab 2015 sollen 11 Ranger im Nationalpark tätig sein, bisher waren es 6, die aber auch gleichzeitig Dünenwärter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf den Ostfriesischen Inseln sind. Die Aufstockung des Aufsichtspersonals ist daher begrüßenswert. Der Wattenrat weist seit Jahren auf die unzureichende Aufsicht und Betreuung auf der 3.500 qkm großen Nationalparkfläche hin. Die Ankündigungen des Umweltministers sagen jedoch nichts zur Ausstattung der zukünftigen Ranger mit Fahrzeugen und Booten aus und darüber, ob sie auch mit hoheitlichen Befugnissen versehen werden. Nur so können Personalien festgestellt und ggf. auch Platzverweise bei Verstößen gegen das Nationalparkgesetz ausgesprochen werden. Der Nationalpark ist nicht nur Naturschutzgebiet, sondern vor allem auch ein Gebiet mit millionenfachem Massentourismus auf den Inseln und dem Festland. Täglich kommt es daher zu Konflikten durch Bootsfahrer an Seehundwurf- und Liegeplätzen, an Brut- und Rastplätzen von Küstenvögeln durch Kitesurfer, Geocacher, Spaziergänger in gesperrten Schutzgebietszonen oder freilaufende Hunde. Die Erhöhung der Rangerzahl kann daher bei der Flächengröße des Nationalparks nur der Schritt in die richtige Richtung sein.

Wattenrat-Link: http://www.wattenrat.de/tag/ranger/ (scrollen)

Pressemitteilung Nr. 141/2014 vom 17. Oktober 2014 des Niedersächsischen Umweltministerums

Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel kündigte am Freitag (heute) in Hannover an, dass nach seinem Vorschlag für den Ressorthaushalt ab 2015 insgesamt 11 Ranger für die Besucherbetreuung und die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit an der Küste tätig sein könnten. “Damit würden endlich die Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert und es wird eine bessere Präsenz im Nationalpark möglich”, sagte der Minister. Die Ranger seien als “Mittler zwischen Mensch und Natur” unentbehrlich. Der Vorschlag ist Teil der Haushaltsberatungen im Landtag. Im Dezember müssen die Fraktionen entscheiden.

Die neuen Mitarbeiter sollen bestens geschult und regelmäßig fortgebildet werden. Sie haben eine Ausbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger oder werden eine gleichwertige Ausbildung durchlaufen, erklärte der Minister.

Die in der Vergangenheit unzureichende Situation mit deutlich weniger Personal stand fortlaufend in der Kritik der Naturschutzverbände und der Behörden und der Beauftragten vor Ort. Selbst der Landesrechnungshof hatte bereits in seinem Prüfbericht 2011 moniert, dass „die gegenwärtige Betreuungs- und Überwachungssituation für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend” ist.

Wenzel: “Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, das neue Ranger-Konzept in den Haushaltsplan aufnehmen zu können. Für den Naturschutz, den Tourismus und die wissenschaftliche Arbeit vor Ort bieten sich damit neue Impulse!” Zudem habe sich Niedersachsen auch mit dem Weltnaturerbetitel für das Wattenmeer verpflichtet.

Insgesamt sollen für die Rangerarbeit im nächsten Jahr 540.000 Euro zur Verfügung stehen.


Schweinswale und WKA-Rammarbeiten: Probleme mit den Dezibel

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Wartung einer Offshore WKA; Windpark "Alpha Ventus" vor Borkum, (C) Pressefoto Alpha Ventus

Technische Analphabeten oder wieder nur ein X für ein U? Die Pressemitteilung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg als Genehmigungsbehörde für Offshore-Wind”parks” bringt es an den Tag. „Der Grenzwert des BSH zum Schutz des Schweinswals konnte nahezu verlässlich eingehalten werden“, stellt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz erfreut fest. „Wir haben bei der Reduktion von Lärmwerten beim Bau von Offshore-Windparks spürbare Fortschritte zu verzeichnen. Es ist beeindruckend, was die Kreativität von Ingenieuren zu Wege gebracht hat und welche innovativen Lösungen zur Schallminderung in den letzten Jahren entwickelt werden konnten“ Der Wert liegt bei 160 Dezibel. Selbst Kim Detloff vom kritischen Naturschutzbund Nabu lobt: „Der technische Schallschutz hat eine positive Entwicklung genommen.“ (Pressemeldungen weiter unten):

Fakt ist: Direkt an den Rammstellen der Windkraft-Offshore-Rammstellen liegt der Lärmwert bei ca. 200 Dezibel.  Der mit der Industrie und den Umweltverbänden (!) 2012 in Berlin vereinbarte Grenzwert lautet 160 dB, aber 750m von der Rammstelle entfernt, das ist das derzeit technische Machbare.  Das entspricht immer noch dem Abschus eines Artilleriegeschosses in unmittelbarer Nähe, und zwar als Dauerlärm, ist also für die empfindlichen Ortungsorgane der Schweinswale auch noch viel zu laut und schädigt diese. 2012 wurden an der Westküste Schleswig-Holsteins mehr als 130 Schweinswale tot angetrieben, gleichzeitig fanden Rammarbeiten für Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Küste statt. Keiner der Wale wurde untersucht, obwohl das Meeresschutzabkommen ASCOBANS das vorsieht. Die Presse hatte damals nur ganz knapp in einem Zehnzeiler berichtet! Seit Jahren wird die Öffentlichkeit von Windkraftprojektierern, Behörden und “anerkannten” Naturschutzverbänden, die auch Ökostromvermittler sind, bei den Auswirkung der Windenergie auf wildlebenden Tiere hinters Licht geführt und gezielt desinformiert, und die Mainstream-Presse übernimmt das oft ungeprüft!  Noch im August 2014 prangerte die BUND-”Meeresschutzexpertin” Naja Ziebarth die laute Erdgasexploration in den Niederlanden mittels einer Schallkanone an. Auch dieser Lärm schädigt die Ortungsorgane der Schweinswale enorm, genau wie die Rammarbeiten für die Offshore-Windgeneratoren. Nur blieben BUND, NABU und WWF zu den heimischen lauten Nordsee-Rammarbeiten stumm. Auch von Greenpeace hört man nichts dazu, Greenpeace propagiert sogar die Industrialisierung der Nordsee mit Windkonvertern. Die Lüge oder süßliche Halbwahrheit ist offensichtlich zur Standardform der Kommunikation bei der  öffentlichen Vermittlung der “Erneuerbaren Energien” geworden, die fast Religionsstatus im Lande erlangt haben.

Pressemitteilung des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrografie vom 13. Oktober 2014
Schallschutz beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen erfolgreich
Hamburg, 13.10.2014 Die Auswertung der im Jahr 2014 durchgeführten Messungen des Unterwasserschalls während der Bauarbeiten von Offshore-Windparks hat gezeigt, dass der Grenzwert des BSH zum Schutz des Schweinswals nahezu verlässlich eingehalten werden kann.
„Wir haben bei der Reduktion von Lärmwerten beim Bau von Offshore-Windparks spürbare Fortschritte zu verzeichnen. Es ist beeindruckend, was die Kreativität von Ingenieuren zu Wege gebracht hat und welche innovativen Lösungen zur Schallminderung in den letzten Jahren entwickelt werden konnten“ betonte die Präsidentin des BSH, Monika Breuch-Moritz.
Seit Beginn des Baus des Testfeldes für Offshore-Windenergie „alpha ventus“ 2009 werden Schallminderungssysteme erforscht, entwickelt und mittlerweile seriell bei jeder Installation in Offshore-Bauvorhaben eingesetzt. Die Umsetzung wird durch Maßgaben begleitet, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet und festgelegt werden.
Der Einsatz von Schallminderungssystemen beim Bau von Offshore-Windanlagen ist notwendig, um vor allem die sensiblen Schweinswale vor Schädigungen durch den Rammschall zu schützen. Die Diskussion zeigte aber auch, dass weiterer Forschungsbedarf zu den Reaktionen der Schweinswale besteht.
Der aktuelle Stand der technischen Entwicklung wurde am 09.10.2014 im Rahmen des Workshops „Aktuelle Erkenntnisse aus der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ diskutiert, zu dem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingeladen hatte. Rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Behörden, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen informierten sich über den erreichten Stand der Entwicklungen bei Schallschutzmaßnahmen und erörterten weitere Forschungs- und Entwicklungsfelder.Das BSH ist für die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Offshore Windparks und Netzanbindungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständig. Es überwacht die Schallschutzmaßnahmen in der Bauphase von Offshore-Vorhaben.
Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.
Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

SHZ, online, Rücksicht auf Schweinswale: Lärmschutz wirkt vom 16. Oktober 2014
Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts

[...] Die Behörde hat die Ramm-Arbeiten für die in diesem Jahr errichteten Meereswindräder ausgewertet – unter anderem für die 80 Fundamente im Park „Butendiek“ vor Sylt. „Der Grenzwert des BSH zum Schutz des Schweinswals konnte nahezu verlässlich eingehalten werden“, stellt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz erfreut fest. Der Wert liegt bei 160 Dezibel. Selbst Kim Detloff vom kritischen Naturschutzbund Nabu lobt: „Der technische Schallschutz hat eine positive Entwicklung genommen.“ Erreicht wurde der wirksame Lärmschutz beim Bau von „Butendiek“ durch zwei Maßnahmen: Zum einen hat Bauherr WPD die Pfähle der Windräder mit einem doppelwandigen Rohr umschlossen, was den Krach beim Rammen verringert. Zum anderen wurde während der Arbeiten ein „Blasenschleier“ rings um die Pfähle erzeugt. Dabei wird Druckluft aus Schläuchen mit integrierten Düsen gepumpt, so dass ein feiner Schleier von Luftblasen an die Meeresoberfläche steigt und den beim Rammen entstehenden Lärm zusätzlich dämpft. [...] Dank doppelwandigem Rohr und Blasenschleier besteht künftig beim Rammen nicht mehr die Gefahr, dass das Orientierungssystem von eventuell in der Nähe schwimmenden Schweinswalen  beschädigt wird und die Tiere sich verirren und womöglich am Strand verenden. Gestört fühlen sich die Meeressäuger allerdings trotzdem. [...]

Und hier eine ältere Meldung aus 2013, die an Radio Eriwan erinnert: Die “höhere Artenvielfalt” bildet sich auf jedem Schiffswrack, dazu benötigt man keine Offshore-Anlagen. Zu den Vogelkollisionen schreibt das BSH: “Bei normalen Wetterlagen zeichneten die Geräte keine Kollisionen auf. Ungeklärt ist noch die Kollisionsgefahr bei schweren Wetterlagen, die für die Vögel unerwartet auftreten.” Genau das ist aber das Problem, und es ist untersucht: Finobird Zugvogelmassaker auf See und Minos-Projekt. Demnach kommt es bei unsichtigem Wetter zu Zugvogelmassakern durch die Offshore-Anlagen, und Seevögel wie Seetaucher oder Meeresenten verlieren durch den Scheucheffekt großflächig  ihre Rast- und Nahrungsgebiete.

Quelle (2013) : http://www.alpha-ventus.de/ mit Verweis auf das  BSH
Interationale Konferenz in Berlin
Positive Bilanz von fünf Jahren ökologischer Begleitforschung
 Das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg koordinierte Forschungsprojekt StUKplus zog Ende Oktober 2013 in Berlin mit einer internationalen Konferenz eine positive Bilanz von fünf Jahren intensiver Forschungsarbeit.
Die Forscher haben eine höhere Artenvielfalt festgestellt, befürchtete Entwicklungen wie Verödung der Fauna oder Massenschlag bei Vögeln sind nicht eingetreten. So bilden die Fundamente der Offshore-Windenergieanlagen künstliche Riffs, an denen sich Muscheln, Seeanemonen und Seelilien sowie Seesterne ansiedeln. Auch bei den Fischen zeigt sich im Windpark alpha ventus eine größere Artenvielfalt. [...] Die Bewegungen und Beleuchtungen der Windenergieanlagen in den Offshore-Windparks scheinen die Vögel zu verscheuchen. Das senkt das Kollisionsrisiko erheblich. Hinzu kommt, dass die Zugvögel breitflächig ohne besondere Zugstrassen über die Nordsee fliegen, da sie nicht an Rastplätze oder thermische Gegebenheiten gebunden sind. Für die Erfassung der Vogelbewegungen setzten die Wissenschaftler erstmals neue Technologien der digitalen Bildererfassung ein. Die Auswertung erfolgt mit Hilfe besonderer Software. Bei normalen Wetterlagen zeichneten die Geräte keine Kollisionen auf. Ungeklärt ist noch die Kollisionsgefahr bei schweren Wetterlagen, die für die Vögel unerwartet auftreten.
Während des Betriebs zeigt der Windpark alpha ventus keinen Effekt auf Meeressäuger. In der Bauphase meiden Schweinswale während der schallintensiven Rammungen den Baustellenbereich in einer Entfernung von bis zu 15-20 km. Wie schnell die Tiere in das Gebiet zurückkehren, hängt jeweils von der Dauer der Arbeiten ab.

Tote Zonen und Krabben in Benzoesäure

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Tote Meereszonen in der Deutschen Bucht (C) google earth

„Tote Zonen“ werden bei Google-Earth u.a. im niedersächsischen Wattenmeer angezeigt, das Symbol ist ein Fischskelett. Dazu muss unten links in der “Primären Datenbank”  das Kästchen “Ozean” und “Tote Zonen” angeklickt werden. Das hat was: Das Wattenmeer ist als Nationalpark und „Weltnaturerbe“ ausgewiesen, ein schöner Schein. Hier wird intensiv gefischt, mit den malerischen Kuttern, die auch in einigen Küstenbadeorten die touristischen Hingucker sind und zur umsatzfördernden Hafenkulisse gehören. Nur wissen die Touristen in der Regel nichts davon, was sich unter Wasser abspielt. Die Fanggeschirre der Kutter mit den Kufen und Rollen der Fangnetze radieren über den Wattenboden, ins Netz gelangen nicht nur die begehrten Speisekrabben, sondern im Verhältnis 1:7 auch der Beifang von Jungfischen und anderen Krebstieren. In Zahlen heißt das: Für ein Kilogramm Krabben werden 7 Kilogramm Beifang ins Netz geholt, der verletzt oder tot wieder zurück ins Meer gekippt wird. Man sieht es an den großen Möwenschwärmen, die den Kuttern beim Fang folgen. Die an Bord gekochten Speisekrabben werden anschließend mit großen LKW nach Marokko in Nordafrika gefahren und dort gepult.  Anschließend werden die Krabben wieder zurück in den Norden gefahren. Das Krabbenfleisch wird für den Transport in Benzoesäure konserviert, d.h. die Krabben schwimmen tagelang in einer nicht gerade gesundheitsförderlichen Benzoesäureflüssigkeit. Benzoesäure kann Asthma und Nervenschäden auslösen.

Fischereifreie Zonen im Großschutzgebiet und „Weltnaturerbe“ gibt es nicht, wären aber wünschenswert, da Naturschutz unter Wasser nicht aufhört. Nur traut sich bisher kein Politiker daran, in diesem Schutzgebiet fischereifreie Zonen durchzusetzen, noch nicht einmal die Grünen als Mitregierungspartei in Niedersachsen. „Wohl bekomm´s“ also, wenn Sie demnächst in Ihre Krabbenbrötchen beißen!

Im ZDF-Film können Sie den Transportirrsinn und noch einiges mehr zum Krabbenfang hier nachsehen: Vorsicht Krabbe!

 

“Kadavermesse”: Kritik an Hubertus-Gottesdienst in Emden-Borssum

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Hubertusgottesdienst in der ev.-ref. Kirche in Emden-Borssum, 26. Oktober 2014

Wie findet ein katholischer Heiliger in einen Gottesdienst der evangelisch-reformierten Kirche in Emden-Borssum? Der Heilige Hubertus wird in jedem Jahr von der Zunft der Freizeitjäger fürs gute Gewissen und die öffentliche fromme Selbstdarstellung instrumentalisiert. Am 3. November ist Hubertustag, und vorher zelebriert die Kirche vielerorts Hubertus-Gottesdienste oder -Messen. Das gefällt nicht jedem: Mitglieder mehrerer ostfriesischer Umwelt-und Naturschutzinitiativen, darunter der Wattenrat Ostfriesland, die Gänsewacht und die Dyklopers, beteiligten sich am 26. Oktober 2014 als “Zaungäste” an einem Hubertusgottesdienst der Emder Jägerschaft vor der evangelisch-reformierten Kirche in Emden- Borssum. Bei Kerzenschein betraten Zuhörer die mit Eichenlaub geschmückte Kirche. Über dem Schriftzug am Altar “LOBE DEN HERRN” prangte eine extra angebrachte Hirschgeweihtrophäe (eine abgekochter gebleichter Schädel mit aufgesetzten Geweihstangen), die den Schriftzug beinahe unleserlich machte. Unter Hörnerklängen und in Marschformation betraten zwei Dutzend Jäger in jagdgrün die Kirche und die Hubertusmesse, eigentlich katholischen Ursprungs, begann in einer reformierten Kirche, ohne dass vorab in der Gemeinde ein Dialog über den Unsinn der andernorts als “Kadavermessen” bezeichneten Image-Veranstaltungen der Jäger geführt wurde. Dass sogar im katholischen Speyer Hubertusmessen für Hobbyjäger nur noch unter Polizeischutz abgehalten werden können, ist anscheinend noch nicht bis ins ostfriesische Borssum vorgedrungen.

Die Argumente der anwesenden Jagdkritiker waren ausschließlich friedlicher Natur, und so wurden auch in Borssum vor der Kirche auf einem öffentlichen Gehweg nur Flugblätter verteilt, den Inhalt können Sie hier nachlesen: Hubertusmesse_So_26Okt2014_19Uhr_Borssum. Sie sollten an das Gewissen der verantwortlichen Personen in der reformierten Kirche appellieren, damit Folgeveranstaltungen zum ausschließlichen Nutzen der Jägerei und deren Selbstdarstellung in Zukunft unterbleiben. Nach Auffassung der Jagdkritiker ist die Kirche der falsche Ort, den Freizeitjägern ein Forum zu bieten. Trotz aller Friedfertigkeit der beteiligten Tier-und Naturschützer unternahm die Jägerschaft den Versuch, die kleine Gruppe der Handzettel verteilenden Personen zu kriminalisieren. Die Jäger riefen die Polizei, ein Einsatzwagen fuhr direkt vor die Kirche. Den Polizeibeamten wurde das Flugblatt mit zehn Fragen an die Veranstalter des umstrittenen Gottesdienstes gezeigt. Die Polizeibeamten sahen aber keinen Grund, gegen die Kritiker des Hubertusgottesdienstes einzuschreiten und verließen nach wenigen Minuten den Schauplatz. Ein unbekannter Jäger beschimpfte die Jagdkritiker danach als “Ökofaschisten”.

Wattenrat und Gänsewacht hatten in den vergangenen Jahren immer wieder auf Jagdverstöße bei der Wasservogeljagd auf Zugvögel im Natur- und Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ aufmerksam gemacht. Dort wurde verbotswidrig bei Nebel und Dunkelheit gejagt und dabei auch nicht jagdbare Vögel erlegt. Alle Anzeigen gegen die verantwortlichen Jäger verliefen im Sande. Die Aktion in Borssum wurde ideell unterstützt vom NABU, Ortsgruppe Morrmerland, und dem Tierschutzverein „Bunte Kuh“.

Die Emder Jägerschaft ist sogar im Gemeindebrief der ev.-ref. Kirche in Borssum präsent. In der Ausgabe Oktober/November 2014, S. 9, stellt sie sich, ihre Passion und ihren Schutzpatron Hubertus vor. Am 01. November soll übrigens der zweite Hubertusgottesdienst in der Borssumer Kirche stattfinden…

Die Legende erzählt, dass Hubertus von Lüttich in den Ardennen zur Jagd ging. Als er zum Bogenschuss auf einen Hirsch anlegte, erschien ein leuchtendes Kreuz zwischen den Geweihstangen. Gleichzeitig vernahm er eine Stimme, die ihn ermahnte, neben den weltlichen Vergnügungen das ewige Leben nicht zu vergessen. Fortan verzichtete Hubertus auf die Jagd und wurde zunächst Einsiedler. Später wurde er zum Bischof von Maastricht berufen, den Bischofssitz verlegte Hubertus nach Lüttich. Am 3. November 743 wurde er heilig gesprochen. Hubertus ist u.a. der Schutzpatron der Jäger.

Niedersachsen: Arbeitshilfe “Naturschutz und Windenergie” aktualisiert

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Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS: durch Rotoranflug zerteilter Bussard

Den nachfolgenden Beitrag haben wir von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) übernommen. Wir danken den Eulenfreunden für die Überlassung:

Während die Länderumweltminister und der Bundesverband Windenergie die Veröffentlichung der Fachkonvention der deutschen Vogelschutzwarten zu “Windenergie und Vogelschutz” weiterhin behindern und in den meisten Bundesländern ministerielle Vorschriften den Naturschutz beim Ausbau der Windenergiewirtschaft marginalisieren, hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) seine Arbeitshilfe “Naturschutz und Windenergie” aktualisiert (Oktober 2014). Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 660 KB), wenn Sie die vom NLT beschlossene Arbeitshilfe lesen möchten.

Der Schritt des NLT ist auch deshalb bemerkenswert, weil die sozialgrüne niedersächsische Landesregierung an einem Erlass und einem Leitfaden arbeitet, von denen sich die Windenergiewirtschaft ein faktisches Aus für die NLT-Arbeitshilfe erhofft.

Befürchtungen, die Empfehlungen des Landkreistages könnten den von der Landesregierung angestrebten Regelungen widersprechen, erteilte der NLT eine deutliche Absage: “Auch bei der Erarbeitung von Regelungen der Landesregierung müssen die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Diese haben in die vorliegende Fassung der NLT-Arbeitshilfe Eingang gefunden.”

Bürgerinitiativen, andere Organisationen und Einzelpersonen, die sich über den Konflikt Naturschutz und Windenergiewirtschaft sowie über die beachtlichen Maßstäbe des Naturschutzes und der Landschaftspflege informieren möchten, sollten sich mit der Arbeitshilfe des NLT vertraut machen. Viele Aussagen der Arbeitshilfe haben Bedeutung über Niedersachsen hinaus. Und sei es nur, dass sie die Defizite ministerieller Regelungen oder aktueller Planungs- und Zulassungsverfahren leichter erkennbar machen.

Naturschutzpreis für Eilert Voß

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Eilert Voß in seiner "Stellung" am NSG "Petkumer Deichvorland" an der Ems

Heute, am 05. November 2014, bekommt unser Mitstreiter Eilert Voß in einer Feierstunde in Hannover den Preis der Karl Kaus-Stiftung für seine Verdienste um den Tier- und Naturschutz.

Lieber Eilert, auch auf diesem Wege einen herzlichen Glückwunsch. Und was wären die Wattenrat-Seiten ohne Deine Bilder!

dpa-Redakteur Hans-Christian Wöste hat eine schöne Würdigung geschrieben, die wir nachstehend mit freundlicher Genehmigung der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg, www.dpa.de veröffentlichen. Eilert Voß´ Dankesrede anlässlich der Preisverleihung können Sie ganz unten nachlesen.

dpa, 04. November 2014:

Beharrlich und unbequem – Umweltaktivist bekommt Naturschutzpreis
Von Hans-Christian Wöste, dpa

Emden/Bremen (dpa/lni) – Beschimpft, bedroht, verletzt und verklagt: In 45 Jahren als Naturschützer hat Eilert Voß einiges erlebt. Bei seinem gewaltfreien Kampf gegen die Jagd im Wattenmeer wurde der Emder nicht nur verbal attackiert. 1989 verliert er beinahe ein Auge, als er vom Steinwurf eines Jägers getroffen wird. Als unbequemer Beobachter von umstrittenen Jagdszenen in einem Naturschutzgebiet wird Voß Jahre später wegen Jagdstörung angezeigt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch er gibt nicht auf.

In diesen Tagen besetzt der Ostfriese wieder frühmorgens seinen Ausguck an der Ems. Für die Initiative Gänsewacht zum Schutz von jagdbedrohten Vögeln dokumentiert er mit Laptop und Kamera Verstöße der Waidmänner. Das sind Schüsse bei schlechter Sicht wie Nebel, Schneetreiben oder Dunkelheit, wenn geschützte Vogelarten nicht mehr erkennbar sind. Wie Voß fordert auch der Ökologische Jagdverband ÖJV das Verbot der Zugvogeljagd in Schutzgebieten an der Küste.

Für seine Beharrlichkeit wird Voß am Mittwoch von der Bremer Karl Kaus-Stiftung ausgezeichnet. Der mit 5000 Euro dotierte Preis wird für besondere Verdienste beim Schutz freilebender Tiere verliehen. Erster Preisträger war 1982 der renommierte Tierfilmer und Journalist Horst Stern. «Voß bekommt den Preis für seinen Mut. Er nimmt es auch mit der mächtigen und gut organisierten Jagdlobby auf», begründet Joachim Seitz von der Bremer Stiftung die Preisvergabe. Selbst Gerichtsprozesse hätten Voß nicht abgehalten, die Zugvogeljagd an der Küste zu kritisieren und ihr Verbot zu fordern. «Viele reden viel und tun wenig – Eilert Voß macht es umgekehrt», sagt Seitz.

Dabei hatte Voß ganz harmlos mit der Tierfotografie angefangen. Mit 22 Jahren näht er sich ein Tarnzelt, beobachtet daraus stundenlang Kampfläufer und Birkhühner und beginnt seine Sammlung eindrucksvoller Tierfotos. «Niemals hätte ich daran gedacht, eine Jägerprüfung zu machen und diese wundervollen Geschöpfe ins Jenseits zu befördern»,sagt der 66-Jährige im Rückblick. «Das waren Lehrstunden fürs Leben.»

Als Aktivist für den Naturschutz und Kämpfer gegen Umweltzerstörung macht sich Voß seitdem einen Namen über Ostfriesland hinaus. Im Widerstand gegen das umstrittene Dollarthafen-Projekt an der Emsmündung besetzt er 1981 mit niederländischen Umweltschützern eine selbstgebaute Protestplattform im Watt. 1986 demonstriert er beim Festakt zur Eröffnung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gegen die Wattenjagd – an seiner Seite eine als Jäger «Bruno» verkleidete Schaufensterpuppe.

Neben der Gänsewacht ist Voß auch im Wattenrat Ostfriesland aktiv, in dem sich verbandsunabhängige Naturschützer engagieren. Der Vater von zwei Söhnen setzt sich zudem für die Ems ein, die als Folge von Ausbaggerungen zunehmend verschlickt und biologisch verödet. Der Segler kennt das Flussrevier genau und geht dort mit eigenem Boot auf Fotopirsch. Touristische Motive hat er dabei nicht im Blick: «Ich mache aus den Fotos kein Geschäft, sondern setze sie als Waffe gegen die Schande der Landschaftsvernichtung ein.»

Enttäuscht ist Voß von der rot-grünen Landesregierung, die mit einer neue Jagdzeitenverordnung kaum Schutz für die empfindlichen Gebiete erreicht habe. «Er hat also noch genug zu tun», sagt Stiftungsvorstand Seitz.

 

Dankesrede von Eilert Voß

Verehrtes Stiftungskomitee der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur

Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal.

Da klingelt vor 8 Monaten das Telefon und eine freundliche Stimme spricht ins überraschte Ohr, ich solle von der „Karl Kaus Stiftung“ einen Umweltpreis erhalten!

Ja- da war ich sprachlos und begriff erst im Lauf des Gesprächs, was sich da außerhalb Ostfrieslands in öffentlicher Wahrnehmung anbahnt. Auf meine Frage, wieso man mich denn ehren wolle da ich meine Arbeit lieber im Verborgen als im öffentlichen Rampenlicht tue, sagte man mir:  „Sie bekommen den Preis für ihre Beharrlichkeit und vor allem für den Mut, es mit der gut vernetzten Jagdlobby aufzunehmen. Sich nicht einmal durch Gerichtsprozesse vom Ziel abbringen zu lassen, die Zugvogeljagd an der Küste öffentlich zu kritisieren und deren Verbot zu fordern“.

Gut- ich sagte zu, ohne unmittelbar danach die bange Frage hinterher zu schieben:Da kommt doch etwa kein großer Rummel auf mich zu? Womöglich gar das Fernsehen?“ Als Herr Seitz mir dann versprach: „Nee, geplant ist ne Feier im kleinen Kreis“, – hatten sich meine Bedenken schon fast verflüchtigt.

Da hatte ich also spontan zugesagt, vernahm so ganz schwach etwas von einem stattlichen Preisgeld für die Arbeit in Wattenrat und Gänsewacht und war beinahe selbst erschrocken über mich selbst und die soeben gehörte Würdigung. Langsam spürte ich wieder Boden unter den Füßen.

Im Gestrüpp des Behördendschungels hab ich Verständnis, von Lob ganz zu schweigen, immer vermisst. Kurz flackerte ein Gedankenblitz durch meinen Kopf, dass sich so oder ähnlich Menschen fühlen könnten, denen man übers Telefon sagt:SIE haben den ´alternativen Nobelpreis` bekommen“.

Dann schaltete ich erstmal den PC an, googelte die bisherigen Preisträger der Stiftung und erschrak ein weiteres Mal: Horst Stern, mein hoch geschätzter Vordenker und Mentor bekam den allerersten Preis! O Gott, was nun? Horst Stern setzt schier unerreichbare Maßstäbe. Reichen meinerseits 200 Jahre Aktivität von heute gerechnet, an Ostfrieslands Naturschutz-Front? Oder sind`s gar satte 300? Seine Filme und vor allem der entlarvende, jagdkritische Film von 1971, zur besten Sendezeit am Weihnachtstag: „Bemerkungen über den Rothirsch!“

Das wars!“ Eine bestens recherchierte Story, eine Parabel für den Kampf gegen das Heer der rücksichtslosen Lizenzjäger im Watt! Mir als 23 Jährigem zeigte mein verehrter Horst Stern im Fernsehen, dass nur schonungslose Bildreportagen Menschen aufrütteln und dass Langzeiterfolge vor allem mit zäher Aufklärungsarbeit verknüpft sind. Also ran an die Arbeit, es gibt viel zu tun an der Küste. Dass nach dem Film von Horst Stern weitere 43 Jahre mit unendlichem Tierleid ins Land gehen, auch aktuell kein Ende der Fahnenstange in Sicht, ist ärgerlich und ernüchternd zugleich. Über ellenlange Roten Listen, Umwelt- und Naturschutz Lobreden oder geflügelte Worte wie: Bewahrung dser Schöpfung, wird mit Verlaub, oft nur geschwafelt und die Lösung vieler drängender Fragen auf die lange Bank geschoben.

Über viele Jahrzehnte ein ungezügeltes Wirtschaftswachstum, trotz des anklagenden Reports: „Die Grenzen des Wachstums“. In meine Gedankenwelt schlug die Computer-Hochrechnung wie eine Bombe ein. Dennoch sah ich mich, mit bescheidenen Möglichkeiten zwar, herausgefordert.Fest überzeugt, zumindest der regionalen Umweltzerstörung nicht tatenlos zuzusehen und hier und da Widerstand zu leisten.

Da ich als Kind und Jugendlicher schon immer in der Wildnis der Unterems und des Hammrichs umher schlich, lag es nahe, dass ich irgendwann mit der Tierfotografie begann, ein Tarnzelt nähte und stundenlang den Kampfläufern und Birkhühnern bei der Balz zusah. Aus einem Abstand von nur 5 Metern. Und nachts schon mal rein in die Bude- und kalt war`s, weil es fror. Dies waren unvergessliche Lehrstunden fürs Leben. Niemals wäre ich später auf den Gedanken gekommen, eine Jägerprüfung zu machen und mit einer Knarre und viel Radau solch phantastische Geschöpfe ins Jenseits zu befördern oder eine Gans in der Luft zu beschießen.

Oft bemerkte ich in Gegenden meiner Fotografierversuche Monate später, dass man die betreffenden Landschaften umkrempelte. Da war die Orchideenwiese ein Acker, der Teich zugeschüttet, oder das Flussufer nicht mehr natürlich, sondern in ein Steinkorsett gezwängt. Vollendete Tatsachen!

Begleitet wurden all die Umweltverbrechen von Lobreden der Profiteure in den Medien. Man vergab an Verantwortliche der Überspülung meines Hammrichs mit giftigem Schlick aus dem Emder Hafen, ein Bundesverdienstkreuz! Welch ein Hohn!

Ich begann, der verdrängten Natur wenigstens in Leserbriefen Nachrufe zu widmen, mich mit Gleichgesinnten zu organisieren und hier und da den unzähligen Tätern am regionalen Artensterben zu zeigen, dass deren Tun längst erkannt ist. In 45 Jahren entstand ein fotografisches Geschichtsarchiv mit 100.000 Dias und modernen Digitalbildern vom Tüpfelsumpfhuhn bis zum Gülle spritzenden Bauern, der in einer Schneelandschaft Nonnengänse vertrieb und mich nach der Aufnahme eine ganze Stunde mit seinem Auto verfolgte. Nur weil ich ein Foto von seinem Güllegespann und flüchtenden Gänsen machte! Den genialen Tipp: meine Fahrt, mit ihm hintendran, direkt an der Polizeistation enden zu lassen, gab mir meine Frau „rettend und in höchster Not“, übers Handy. Diesen Streich hatte der Umweltsünder nicht bedacht. Doch anzunehmen, die Polizei hätte den Bauern wegen Nötigung oder des Sündenfalls, auf gefrorener Schneedecke stinkende Gülle auszubringen belangt, wäre aller Erwartung an die Staatsgewalt zuviel.

Es gibt also täglich etwas zu tun. Immer und überall wird permanent gewühlt und gebuddelt, werden Tiere vertrieben und Pflanzen ausgerottet, schießen Zugvogeljäger in letzten Refugien das lebende Inventar zu Kleinholz, mähen Bauern 5x im Jahr die Feldhasen- und Kiebitzwiesen, ebnen Politiker und Beamte den Weg. Wann hat dieser Wahnsinn mal ein Ende?

Immer stellte ich Naturschutzverbänden und Initiativen meine teils erschütternden Bilddokumente der Umweltzerstörung kostenlos zur Verfügung und diese Linie behalte ich bei. Ich beklage allerdings, dass seit der digitalen Revolution in der Fotografie und der Präsenz tausender Foren von Naturfotografen kaum ein Knipser auf die Idee kommt, das Material als Waffe gegen die Schande der Landschaftsvernichtung einzusetzen. Die Gründe liegen auf der Hand: Auch spektakuläre Tieraufnahmen dienen oft der Eitelkeit, wird „Geschäft“ mit Bildern gemacht. Systemkritik ist unbequem und immer öfter beobachte ich Fotografen, die ein Schutzgebiet nach dem anderen abklappern, ohne dass gefährdete Tiere vom so genannten Ökotourismus profitieren. Winzige Restbiotope in „verlorenen Paradiesen“ unter Dauerstress.Wie angedeutet: noch nie waren die technischen und medialen Möglichkeiten der Fotografie und des Internets so gewaltig- das Entkommen aus der Medien-Zentralisierung und das „Gegensteuern“ mit „Widerstand“ so einfach.

Mehr Politik wagen! Unsere Demokratie lebt schließlich vom Widerspruch reformbedürftiger Traditionen und Rituale! Und Horst Stern verhalf dem Naturschutzgedanken zum Durchbruch! Ja- „Erreichtes“, kann aber genauso schnell „den Bach“ hinunter gehen!

Der Umweltpreis der Karl Kaus Stiftung ist die größte Würdigung meiner bescheidenen Arbeit, die ich jemals erfahren habe. Er wird ein Ansporn sein, die Mitarbeit im Wattenrat-Ostfriesland, der Gänsewacht und anderen Initiativen konsequent fortzusetzen.

Dank an folgende Mitstreiter:

Ohne die große Unterstützung vieler Gänsefreunde vor Ort, dem Wattenrat mit Manfred Knake, den „Dyklopers“ e.V., dem Tierschutzverein „Bunte Kuh“ ,den Vorstandsmitgliedern des Ökologischen Jagdverbandes Niedersachsen und meiner Familie, hätte ich den knüppeldicken Zoff mit Zugvogelschießern auf öffentlicher Bühne, zwischen „Schlickwatt und Gerichtssaal“, kaum durchgestanden. Dank der „Karl Kaus-Stiftung“ für das Vertrauen und die hohe Anerkennung, die Arbeit der Gänsewacht an Ems und Dollart so grandios zu belohnen.

Herzlichen Dank.

Jägerstimmen zum Naturschutzpreis für Eilert Voß

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Gänsejagd im Nebel an der Ems

Nachdem viele überregionale- und Lokalzeitungen über den Naturschutzpreis für den Jagdkritiker Eilert Voß berichteten, äußerten sich im Online-Forum “Landlive”  auch einige Jäger, aber wie! Und die englische Sprache ist in diesem Forum tatsächlich eine Fremdsprache: Das denglisch-verballhornte “Landleben” müsste, wenn schon englisch, “Country Life” heißen. Die Jäger”würdigung” wurde gar mit einer Verlinkung auf die “Adolf-Hitler-Medaille” für Tierschutz bedacht. Ein Forist unterschreibt seinen Beitrag mit “Wölfe, Katzen, Grüne, noch unvollständig, Fortsetzung folgt”. Es ist unschwer zu erraten, wes Geistes Kinder solche “Waidmänner” sind, und die dürfen legal Waffen tragen! Während diese Zeilen geschrieben werden, wird per Telefon aus dem Rheiderland berichtet, das gerade wieder Schüsse im dichten Nebel auf Gänse fallen…

Joerni:          # 04.11.14, 21:33 Uhr

Umweltaktivist Eilert Voß bekommt Naturschutzpreis

Zitat:
Bei seinem gewaltfreien Kampf gegen die Jagd im Wattenmeer wurde der Emder Naturschützer oft attackiert. Für die Initiative Gänsewacht zum Schutz von jagdbedrohten Vögeln dokumentiert Eilert Voß Verstöße der Waidmänner. Für seine Beharrlichkeit wird der Naturschützer jetzt ausgezeichnet.

[www.haz.de]

Ergänzung zur Klarstellung auf Wunsch des Threadstarters eingefügt:
Wie kann es sein, daß ein bekennender Jagdgegner, der auch rechtlich verurteilt wurde, mit einem Naturschutzpreis ausgezeichnet wird?
Wie Jäger hier wieder in die Ecke der Bösen gedrängt werden, gibt die Realität nicht wieder.

Wölfe, Katzen, Grüne,
noch unvollständig, Fortsetzung folgt

—-

Jagdschuetzer: # 04.11.14, 21:49 Uhr

Ja da freun wir uns aber mit ihm . Auf das er noch lange verklagt und verurteilt werden kann in der Zukunft, Geld für Anwalt, Gerichtskosten und Strafe sind ja jetzt vorhanden .

Abendland: # 04.11.14, 21:49 Uhr

@ joerni

 …
Joo – Preise für Tierrechte sind schon immer was besonderes …

[Anmerkung Wattenrat: Die Verlinkung führt zur Seite des Arbeitgeberverbandes und einem Textbeitrag mit dem Titel "Adolf-Hitler-Medaille" für Tierschützer Nationalsozialismus und Tierschutz – eine innige Liebesbeziehung und hat nichts mit dem Naturschutzpreis für Eilert Voß zu tun.]

Sunyi:   # 04.11.14, 22:19 Uhr                                                                                                                                                                                                 

Dieses Forum ist ein Jagdforum von Jägern für Jäger. Wenn hier jemand einen Naturschutzpreis verdient, dann viele Jäger für ihren beständigen Einsatz für Natur und Umwelt. Ein Naturschutzpreis für jemanden der “gegen die Jagd kämpft” ist für uns nicht nachvollziehbar und ein Affront gegen die gesetzlich legitimierte Jagdausübung. Deshalb wird dieser Thread geschlossen.

 

Pünktlich zum Ferienende: nun auch tote Seehunde in Niedersachsen

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Archivbild 2002: Seehundkadaver bei Bensersiel/LK Wittmund/NDS

Pünktlich zum Ferienende werden nun auch an der niedersächsischen Küste tote Seehunde gefunden und gemeldet. Die Nachrichtenagentur dpa/nli berichtetet gestern von einem toten Seehund auf Wangerooge, der nicht der erste gewesen sein soll und von 40 toten Seehunden auf Norderney. Und wie viele waren es auf den anderen ostfriesischen Urlaubsinseln? Dem Wattenrat liegt eine Totfundmeldung von Langeoog am 30. Oktober 2014 vor, die bisher nicht erwähnt wurde. Insgesamt, so das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES), sollen von Schleswig-Holstein bis nach Niedersachsen inzwischen „über 800“ tote Tiere gezählt worden sein. Immerhin, die Seehunde in Niedersachsen waren so rücksichtsvoll, sich erst am Ende der Schulferien finden zu lassen.  Oder wurden sie nur am Ende der Ferien gemeldet? Das alte Lied: Kadaver sind schlecht fürs Tourismusgeschäft. Bereits am 14. Oktober 2014 wurde beim Wattenrat über das Seehundsterben in Schleswig-Holstein berichtet  und ein frischtoter Seehund mit blutverschmierter Schnauze von der Insel Neuwerk (Hamburger Wattenmeer, Grenze zu Niedersachsen) abgebildet. Im Wattenratbericht stand der Satz: “Tote Seehunde sind immer schlecht fürs Tourismusimage.” Wie wahr. Es wäre zudem naiv zu glauben, das Seehundsterben würde ausgerechnet an der Grenze zu Niedersachsen halt machen. In der Vergangenheit -1988 und 2002- wurden tote Seehunde an den Touristenstränden auch schon einfach verbuddelt und nicht registriert. Sogar eine Ölpest auf den Ostfriesischen Inseln wurde 2005 unter den Teppich gekehrt und kam nur durch Zufall ans Licht.


Militärische Waffenerprobung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer

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Panzer PUMA - (C) Pressefoto Rheinmetall Defence

Aus Schleswig-Holstein kommt die aktuelle Nachricht über militärische Schießerprobungen für den neuen Bundeswehr-Schützenpanzer „Puma“, ausgerechnet im Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. Die Tests der Panzermunition sollen in dieser zweiten Novemberwoche in einem Großschutzgebiet durchgeführt werden, wo tausende Watvögel auf dem Zuge rasten.

Die Bundeswehr darf deshalb ganz legal im Watt schießen, weil in den 60er-Jahren eine Vereinbarung über diesen nassen und ungewöhnlichen Schießplatz getroffen wurde: Die Landesregierung verkaufte der Bundeswehr damals für Waffenerprobungen 1500 Hektar Watt und erhielt im Gegenzug Mittel zum Bau der Dithmarscher Köge. Zu der Zeit war das Wattenmeer weder Nationalpark noch Weltnaturerbe. Heute ist die Waffenerprobung mit den Schutzinhalten des Nationalparks nicht vereinbar, für ein Weltnaturerbe ist der Zustand ohnehin völlig unakzeptabel. Noch in diesem Jahr soll die Serienauslieferung des Schützenpanzers “Puma” -Hersteller Rheinmetall Defence- an die Truppe beginnen, insgesamt sollen 350 Panzer ausgeliefert werden. Warum also wird diese Munition nicht auf der Erprobungsstelle für Waffen und Munition in Meppen getestet statt in einem Großschutzgebiet? Seit dem 1. August 1957 besteht in Meppen die fast 10.000 ha große Liegenschaft der Bundeswehr, die „Wehrtechnische Dienststelle 91“. Man sollte tatsächlich prüfen, ob der Weltnaturerbestatus dadurch wieder aberkannt werden kann, nicht allein wegen der Schießübungen, sondern auch wegen anderer vielfältiger Nutzungen.

shz.de, 08. November 2014

[…] Die Schutzstation Wattenmeer übte am Freitag deutliche Kritik an den Schießübungen: „Waffentests sind eines Weltnaturerbes unwürdig“, wetterte Geschäftsführer Harald Förster. Vor allem die derzeit rund 55.000 Vögel in der Bucht würden gestört – nicht nur durch den Knall der Geschosse, sondern auch durch deren anschließende Bergung mit Hubschraubern. Besonders litten Alpenstrandläufer und Großer Brachvogel. [...]

Besenderte Zwerggänse unterwegs

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Zwerggänse: Hudiksvall, Schweden, September 2014, Foto (C): Dr. Helmut Kruckenberg

Zwerggänse (Anser erythropus) gehören zu den Raritäten, sie sind akut vom Aussterben bedroht. Die Vögel können leicht mit Blässgänsen verwechselt werden und werden sogar noch bejagt. In Niedersachsen darf die Blässgans allerdings nicht bejagt werden, die Zwerggans unterliegt nicht dem Jagdrecht. Dennoch werden auch in Niedersachsen jährlich Blässgänse angeschossen oder erschossen, weil Wasservogeljäger immer noch bei schlechten Sichtbedingungen wie Dunkelheit oder Nebel jagen oder die Arten gar nicht unterscheiden können; so werden auch noch bei uns die letzten Zwerggänse gefährdet. Der Bestand dieser Gänseart wird derzeit weltweit auf maximal 30.000 Vögel geschätzt. In Fennoskandien (das sind die skandinavischen Länder) liegt der Bestand nach aktuellen Schätzungen bei maximal noch rund 50 Tieren, darunter sind 10 bis 15 Brutpaare. In Schweden beteiligen sich auch Jäger an dem Schutzprogramm für diese Gans. Um mehr über Zwerggänse und deren Zugwege zu erfahren, wurden einige der Tiere mit Sendern ausgestattet. Mehr erfahren Sie in der nachstehenden Pressemitteilung des NABU. Das Foto stellte uns dankenswerterweise der Gänseforscher Dr. Helmut Kruckenberg zur Verfügung, der das Besenderungsprojekt leitet.

NABU NIEDERSACHSEN-PRESSEMITTEILUNG |  NR 158/14  |  10. November 2014

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Artenschutz / Zwerggans

NABU: Bedrohte Zwerggänse ziehen durch Norddeutschland

*Satellitensender geben Aufschluss über die Zugrouten einer vom
Aussterben bedrohten Art*

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Hannover -  Trotz der milden Temperaturen wird es im Norden Europas langsam kalt und die Gänse ziehen in ihre Wintergebiete. Dies tun auch die weltweit vom Aussterben bedrohten Zwerggänse, die in den Hochfjälls Skandinaviens brüten und den Winter in den Niederlanden oder Ungarn verbringen. Fünf Zwerggänse aus dem schwedischen Zwerggans-Rettungsprogramm konnte der NABU Niedersachsen mit Satellitensendern ausstatten. Diese haben mittlerweile Norddeutschland erreicht. Auf einer Internetseite können die Flugbewegungen der  Zwerggänse verfolgt werden (www.NABU-niedersachsen.de).

Aus dem Schutzprogramm “Projekt Fjällgås” der schwedischen Jägerschaft und der Stiftung Nordens Ark, die in Zusammenarbeit mit dem niederländischen und deutschen BirdLife Partnern die Zwerggans retten wollen, stammen auch die beiden besenderten Zwerggänse, die momentan in der Hunteniederung zwischen Elsfleth und Oldenburg rasten. Sie wurden Anfang August gemeinsam mit 55 Artgenossen in den Brutgebieten Lapplands ausgesetzt, damit sie dort Anschluss an die wilden Zwerggänse bekommen und mit ihnen gemeinsam in den kommenden Jahren den Brutbestand aufstocken können. Insgesamt wurden fünf Vögel mit Satellitensendern ausgestattet”, erklärte NABU-Projektleiter Dr. Helmut Kruckenberg.

Diese sind nun seit Mitte August flugfähig und waren zunächst in Nordskandinavien unterwegs. Mittelweile sind diese aber bereits in den Süden weitergewandert. Während zwei Vögel bereits Norddeutschland erreicht haben, befindet sich ein weiterer Vogel noch in Norwegen, ein weiterer in Mittelschweden. Vom fünften Vogel fehlt seit dem 10. Oktober  aktuell jede Spur.

Sie ist klein, hat einen gelben Augenring und sieht ansonsten ihren Verwandten, der Blässgans, sehr ähnlich. Ihre Brutgebiete jedoch liegen in Skandinavien und reichten einstmals von dort bis an den Pazifik. Heute kommt sie nur noch in inselhaften Regionen vor. Die Art ist vom Aussterben bedroht. In Europa leben heute weniger als 100 Vögel dieser Art. Hauptgefährdungsursachen sind die Zerstörung ihrer ursprünglichen Wintergebiete in den Steppen Südosteuropas sowie die zunehmenden Störungen in den Brutgebieten. Diese werden hauptsächlich durch die Suche nach Öl und Gas, durch den Tourismus sowie die Rentierzucht ausgelöst. Störungen zwingen die Vögel, Nest und Küken zu verlassen und ermöglichen es dann Fressfeinden, diese zu erbeuten. Im Laufe der letzten 40 Jahre ist die Zwerggans so von einer häufigen skandinavischen Brutvogelart zu einer absoluten Seltenheit geworden, die heute mit großem Aufwand durch schwedische und norwegische Organisationen vor dem Aussterben bewahrt werden sollen. Entlang der gesamten Zugwege über das
Baltikum und Ungarn nach Griechenland, über Kasachstan und den Nahen  Osten in den Irak oder auch über die Ostsee in die Niederlande sind hunderte von freiwilligen Gänsefreunden unterwegs, um die die Vögel zu zählen und ihre Zwischenrastplätze zu schützen. Dennoch stellt die Gänsejagd für die Zwerggans heute eine der Hauptgefährdungsursachen dar.

Da die Zwerggänse vermutlich mit anderen Gänsearten unterwegs sind, ruft der NABU Niedersachsen alle Gänsebeobachter und auch Jäger zu besonderer Achtsamkeit auf. Das NABU-Projekt zum Schutz der Zwerggänse wird durch die finanzielle  Förderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung und der Niedersächsischen Wattenmeer Stiftung ermöglicht.

Gülletourismus – aus Scheiße Bonbon

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Feldrandcontainer, Gemiende Moorweg/LK Wittmund/NDS, 16. März 2014

Heute, am 15. November, ist ein besonderer Tag für die auf dem Lande wohnende nichtlandwirtschaftliche  Bevölkerung: Nach der Düngeverordnung gilt ein Ausbringungverbot der Gülle auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar, darüberhinaus, wenn der Boden noch gefroren ist oder Schnee liegt. Für Ackerland gilt das Ausbringungsverbot bereits ab dem 01. November. Damit soll das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung geschützt werden. Aber gar nicht selten werden diese Auflagen von Bauern missachtet. Die betroffene Bevölkerung wird die gestanklose Zeit zu schätzen wissen, es wird in den nächsten Monaten keine “atemberaubende” Landluft mehr geben, wenn man sich an die Regeln hält.

Zeit also für einen Rücklick: Neben den unglaublichen Mengen, die die heimische Landwirtschaft ausbringt, hat der Gülletourismus auch aus entfernteren Landstrichen die Küste erreicht. Im März 2014 stand in der Gemeinde Moorweg/Landkreis Wittmund/NDS ein Gülletank (“Feldrandcontainer“) mit ca. 100 cbm Inhalt am Wegesrand. Der Container gehört der Firma Leewes & Ludmann aus Westerwalsede im Landkreis Rotenburg/Wümme und stand später an der Landesstraße 6 im Nachbarort Barkholt und im Ort Utarp. Die Firma vermietet diese Container, Lohnunternehmer befüllen in. Dieser Tank wurde als Depot mehrmals täglich – bis zu 12 mal – nach Anwohnerbeobachtungen von entsprechend großen Tanklastwagen zentral zur Befüllung angefahren; von dort versorgten sich dann alle weiteren kleineren landwirtschaftlichen Güllegespanne, die die Gülle im Umland aufbrachten. Aus welchen entfernten Gegenden diese Sattelzüge ihre Güllefracht ankarrten ist nicht bekannt.

Gemeinde Moorweg: beginnende Straßenschäden nach kurzem Befahren durch überschwere landwirtschaftliche Fahrzeuge

Erst seitdem hat eine dortige Straße nach Anliegerangaben  in diesem unmittelbaren Anfahrtbereich ein ausgefahrenes Wellenprofil und erst seitdem sind die jetzigen Bruchkanten auf dem Straßenpflaster der Straße vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese Schäden durch den intensiven Gülle-Verteilerverkehr entstanden sind, der die Belastungsgrenzen der Gemeindestraße überfordert. Fazit: Nicht nur die heimischen Bauern verstinken das Land, sondern auch aus dem weiteren Umland wird inzwischen überschüssige Gülle in großen Mengen zusätzlich nach Ostfriesland „exportiert“. Da bekommt der bekannte Spruch “aus Scheiße Bonbon machen” eine ganz praktische Bedeutung! Das noch als „Landwirtschaft“ oder gar als „gute fachliche Praxis“ zu bezeichnen ist ein Hohn.

Nachbargemeinde Holtgast: starke, irreparable Straßenschäden durch schwere landwirtschaftliche Gespannne

Die Reparatur der zerfahrenen Straßen dürfen dann im schlimmsten Falle von den Anwohner bezahlt werden. Und wer für die späteren Belastungen des Grund- und Trinkwassers verantwortlich gemacht werden kann bleibt eine spannende Frage.

Paketdrohnen über dem “Weltnaturerbe” Wattenmeer

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Screenshot/Bildzitat: DHL-Paketdrohne-http://www.dhl.de/paketkopter_18.Nov.2014

Seit September 2014 testet die DHL zusammen mit der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) den Einsatz des Paketkopters. Schon wieder eine neue, wenn auch zeitlich begrenzte, Nutzung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe”, EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet: Nun wird das Großschutzgebiet zum Versuchslabor für Drohnenflüge zur Inselversorgung, zunächst mit dringend benötigtenMedikamenten, der “gute Zweck” der PR-Strategen, da kann man doch eigentlich nichts gegen einwenden, oder doch? Zwanzigmal wurde der Transport übers Watt erfolgreich durchgeführt. Allerdings: Konkrete Projekte für den Regelbetrieb von Paketkoptern bei der Paketzustellung plant die DHL vorerst nicht. Die Drohnen der DHL sind mit vier Rotoren (Quadrocopter) ausgestattet und können die 12 km lange Strecke von Norddeich zur Insel Juist über das Watt in 16 Minuten zurücklegen, abhängig von der Windsituation. Dabei muss die Drohne auch Schutzzonen des Nationalparks überfliegen. Wir zitieren aus einer dpa-Meldung vom 18. November 2014:

“Die positiven Erfahrungen seien eine solide Basis für weitere Paketdrohnen-Projekte in unwegsamen Gebieten”

Diese “unwegsamen Gebiet sind ganz nebenbei Schutzgebiete für sehr störungsempfindliche Vogelarten, die die Drohnen als Luftfeinde wahrnehmen.

“Flugsicherung, die Nationalparkverwaltung Wattenmeer und andere Stellen haben den mehrmonatigen Feldversuch genehmigt, aus Sicherheitsgründen muss aber jeder Flug einzeln angemeldet werden.”

Wenn dieser Versuch tatsächlich einmal in die tägliche Praxis umgesetzt werden sollte, werden auch andere Inseln mit Drohnen angeflogen werden, zusätzlich zu dem schon bestehenden Linien- oder Freizeitflugverkehr zu und von den Inseln. Der Inselflugplatz Juist hat bereits eine ähnlich hohe Start- und Landefrequenz wie der Verkehrsflughafen Hannover. Alle Touristen-Inseln sind gut mit dem Schiff zu erreichen. Die Versorgung der Inseln mit Medikamenten dürfte also nicht das größte Problem sein. Hobby-Drohnenflieger werden dann ebenfalls zur Nachahmung animiert werden, für einen Nationalpark und ein „Weltnaturerbe“ mit seinen empfindlichen Brut- oder Rastvogelarten ist das inakzeptabel. Sogar das Steigenlassen von Kinderdrachen in den Schutzzonen ist aus Artenschutzgründen bereits verboten!

Wer hätte auch anderes erwartet, dass auch die Nationalparkverwaltung nach anfänglichen Bedenken die Versuche “genehmigt” hat, aber wieder ohne die vorgeschriebenen vorherige Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz?:

“Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Soweit ein Natura 2000-Gebiet ein geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 ist, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften, wenn hierbei die jeweiligen Erhaltungsziele bereits berücksichtigt wurden. Der Projektträger hat die zur Prüfung der Verträglichkeit sowie der Voraussetzungen nach den Absätzen 3 bis 5 erforderlichen Unterlagen vorzulegen.”

Wo sind diese Unterlagen? Und die §§ 6 und 12 des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sagen unmissverständlich:

„ [...] Zur Vermeidung von Störungen und Gefährdungen der Schutzgüter des Nationalparks ist es verboten […] Drachen, auch vom Fahrzeug aus, Modellflugzeuge oder andere Kleinflugkörper fliegen zu lassen, Ballons zu starten oder außerhalb der Wege fernlenkbare Geräte zu betreiben, [...]“

Für Versuchsreihen von unerprobten technischen Geräten bieten sich daher z.B.  großräumige Truppenübungsplätze an, nicht aber Schutzgebiete. Wurden überhaupt die “anerkannten” Naturschutzverbände in Niedersachsen beteiligt? Schon bei der Zulassung von Kitesurfer-Spots in den vergangenen Jahren wurden vorher keine vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen von der Nationalparkverwaltung durchgeführt und sich über bestehende Gesetze hinweggesetzt. Daher wäre der Drohneneinsatz wirklich nur in Notsituationen zu tolerieren, nicht aber im Dauereinsatz über Schutzgebieten wie einem “Weltnatuererbe”. Das Etikett “Weltnaturerbe” ist offensichtlich nur noch von Nutzen, wenn man es touristisch bewerben und vermarkten kann, und das kann die Nationalparkverwaltung hervorragend.

NABU zu Windenergiegutachten: “Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang”

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Windpark Wybelsumer Polder bei Emden, Blick vom Dollart, "Weltnaturerbe Wattenmeer"

Der NABU S-H macht aufmerksam auf Zitat „Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung“ in Bezug auf die naturschutzfachlichen Datenerhebungen für Windenergieprojekte. Veröffentlicht wurde der Beitrag im „europaticker/Magazin Umweltruf“ am 19. Nov. 2014 (s.u.). Der NABU spricht in diesem Falle für das Bundesland Schleswig-Holstein, das über eine enorm hohe Dichte von Windkraftanlagen verfügt. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch in anderen Bundesländern ähnlich begutachtet wird. Bei so viel Fachgutachten, die von den Projektierern oder Investoren der Windenergievorhaben in Auftrag gegeben und bezahlt werden und die nicht selten zu Unbedenklichkeitsergebnissen bei Standortplanungen für z.B. betroffenen Fledermäuse und Vogelarten kommen, dürfte es eigentlich nicht zu den bekannten massenhaften Tötung von Fledermäusen oder Vögeln an Windenergiestandorten kommen  (siehe auch “Fledermäuse und Windkraftanlagen: Sterben für den Klimaschutz”, Wattenrat, 05. April 2013).

Auch die Seminarindustrie hat die Bedeutung des Artenschutzes bei der Planung von Windenergieprojekten erkannt. Der Bundesverband Windenergie z.B. bietet regelmäßig Seminare und Konferenzen an, wie man nicht nur die Akzeptanz für Windenergieprojekte in der Öffentlichkeit fördert, z.B. mit „Beteiligungen“, sondern auch, wie man das Artenschutzrecht auslegt (sic!) :“Beim Artenschutzrecht, einem weiteren Thema der Konferenz, sucht die Branche eine Antwort auf die Frage, wie das Tötungsverbot [Anmerkung Wattenrat: § 44 Bundesnaturschutzgesetz] ausgelegt werden muss.“ (Quelle: BWE Konferenz Windenergierecht Datum: 25. – 26. Juni 2014 in Berlin)

Die „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ bietet ebenfalls Seminare für Windkraftprojektierer und Gutachter an: Zitat: “Das lernen Sie auf diesem Fachseminar: • Wie kann man mit naturschutzfachlichen Argumenten Windenergie-Projekte schneller voranbringen? [...] Für Energie- und Windkraftprovider: Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren 23. – 25. Februar 2015, Berlin”. 

Die staatlichen Vogelschutzwarten als Fachbehörden stehen schon länger unter dem enormen „Anpassungs“-Druck der mit der Windenergiewirtschaft kooperierenden Politik. Sie empfehlen Mindestabstände und Prüfbereiche zu Windkraftanlagen für bestimmte Vogelarten, und das engt die Ausbauflächen für die Windenergiebranche profitmindernd ein, die Politik sieht durch weniger Windkraftanlagen gar „Klimaschutzziele“ in Gefahr. Die Vogelschutzwarten sind weisungsgebundene nachgeordnete Behörden der jeweiligen Länder-Umweltministerien, und genau die erzeugen Druck für die Ausweisung von noch mehr Windkraftflächen, vorgeblich, um „das Klima zu schützen“. Der NABU ist für seine deutliche Einschätzung der “Gefälligkeitsplanungen” zu loben, das geschieht beim Wattenrat nicht häufig.

Uhutod in einem Windpark in der Eifel, Foto (C) EGE-Wilhelm Bergerhausen +

Der Naturschutzverband äußerte sich auch an anderer Stelle in einem Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium zur Gefahr durch Windenergieanlagen für Fledermäuse und Greifvögel. Der NABU übt den Spagat zwischen dem Klimaschutzanspruch und dem Artenschutz. Zitat NABU: “Windkraftanlagen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”. (in: Greifvögel und Windkraftanlagen: Neue Studie soll Unfallraten senken – Michael-Otto-Institut im NABU mit Leitung des Projektes beauftragt) Genau das aber ist völliger Unsinn, weil Windkraftanlagen nur wetterabhängig funktionieren (mit ausreichendem Wind, deshalb heißen sie so!) und keinen Einfluss auf das großräumige Klima haben können. Der NABU ist auch Ökostromvermittler und bewirbt die “Erneuerbaren Energien”! Wesentliche neue Erkenntnisse und wirkliche wirksame Möglichkeiten der Kollisionsvermermeidung geben aber auch die NABU-Untersuchungen des Michael-Otto-Instituts nicht her. Nur der völlige Verzicht auf Windkraftanlagen an den zahlreichen problematischen Standorten von der Küste über die Mittelgebirge einschließlich der Wälder bis ins Alpenvorland wären wohl die einzig „nachhaltige“ Lösung für den Artenschutz, aber soweit mag wohl ein „politischer korrekter“ Naturschutzverband nicht gehen; auch beim NABU geht es schließlich um staatliche Fördergelder. Hilfreich für die Diskussion wäre es, wenn auch der NABU-Bundesverband endlich die offizielle aktuelle Veröffentlichung der bisher unter Verschluss gehaltenen Fachkonvention “Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten” (sog. “Helgoländer Papier) der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (LAG VSW) fordern würde; eine ältere Version von 2007 ist bei der LAG abrufbar.  Die neuere Version der Konvention vom Mai 2014 mit z.T. verringerten Abständen ist derzeit nur beim Wattenrat abrufbar. Der NABU hat durchaus zwei Gesichter: Das Gutachterbüro BioConsult-SH begutachtete den nun beklagten Offshore-Windpark “Butendiek” im Wattenmeer vor Sylt 2002 als FFH-verträglich. Der Inhaber war damals zweiter Vorsitzender des NABU S-H…

Roggenstede/LK Aurich/NDS- November 2014: Die Anwohner erfuhren zuletzt von den Windkraftanlagen, es regt sich Protest.

Nicht nur Tiere leiden unter dem rasanten Windkraftanlagenausbau mit derzeit ca. 25.000 Anlagen in Deutschland. In vielen ländlichen Gegenden wächst der Protest gegen die Mühlenmonster ebenso rasant. Die Anlagen reichen örtlich weniger als 400m an die Wohnbebauung heran und rauben den Anwohnern durch den unangenehmen Betriebslärm den Schlaf und die Lebensqualität auf Jahrzehnte. Der Wiederverkaufswert der Immobilien sinkt. Einige Orte sind bereits von riesigen Windkraftanlagen völlig umstellt, der Lärm ist daher aus allen Windrichtungen zu hören. Der davon nicht betroffenen Stadtbevölkerung ist dieses Dauermartyrium kaum zu vermitteln, man muss es erlebt haben! Vor diesem Hintergrund wäre auch eine Überprüfung der Schallgutachten (Schallprognosen) bei Windkraftplanungen auf Plausibilität sinnvoll; oft ist der Lärm der Anlagen für die Anwohner lauter als im Gutachten vorhergesagt. Auch die Schallgutachten werden vom Projektierer oder Betreiber bezahlt. Der Motor für immer mehr Windkraftanlagen ist nicht das Klima, sondern der Profit für Projektierer, Landverpächter und Investoren aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, die “Lizenz zum Gelddrucken”, das den Betreibern zwanzig Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung beschert. Ohne grundlastfähige Wärme- und netzstabilisierende Regelkraftwerke können Windenergieanlagen überhaupt nicht in das Stromnetz einspeisen. Sie sind also eine sehr teure Additivenergie und keine Alternativenergie. Die Subventionen für die Branche der “Erneuerbaren” werden in Deutschland von allen Stromkunden zusätzlich zum Strompreis zwangsweise über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhoben, jährlich derzeit mit 23 Milliarden (!) Euro.

europaticker/Magazin Umweltruf (http://www.europaticker.de/), 19. Nov. 2014

http://www.umweltruf.de/2014_Programm/news/news_druck.php3?nummer=8086

Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung im Land zwischen den Meeren NABU: Windkraft-Gutachter bagatellisieren Konflikte mit dem Artenschutz

2014-11-19 Der Druck der Windkraft-Lobby führt mehr und mehr dazu, dass deren Planungsbüros und Gutachter bestehende Konflikte mit dem Artenschutz bagatellisieren. Bei einer Vielzahl von Planungen werden nach Feststellungen des NABU bestehende Gefährdungen, wie Kollisionsrisiken für Seeadler, Weißstorch oder Rotmilan mit Windkraftanlagen, systematisch kleingeredet oder „Vermeidungsmaßnahmen“ wie die Festlegung von Abschaltzeiten empfohlen, die sich in der Praxis als nicht kontrollier- und so völlig unbrauchbar erweisen.

Eine Vielzahl dieser Konflikte hätte nach Auffassung des NABU vermieden werden können, wenn sich die Landesregierung bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung an den Vorgaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) orientiert hätte. Dieses hatte bereits im Jahr 2008 empfohlen, flächige Abstandsradien im Umkreis von Brutplätzen geschützter Greif- und Großvögel von Planungen freizuhalten.

Viele angebliche „Eignungsgebiete“ für die Windenergie-Nutzung liegen heute teilweise oder vollständig innerhalb dieser Schutzradien. Zwar hat das Umweltministerium im vergangenen Jahr weitergehende Regelungen für die Untersuchung der Betroffenheit von Groß- und Greifvogelbrutplätzen erlassen. Doch fehlt es weiterhin an klaren und verbindlichen Bewertungsmaßstäben: Jeder Gutachter der die Untersuchungen beauftragenden Windkraftbetreiber entscheidet nach eigenem Gutdünken und offensichtlich allzu oft orientiert an den Ziel-Erwartungen seiner Auftraggeber, wo die Signifikanzschwelle für die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegt, d.h. wann ein Vorhaben für Seeadler und andere Großvögel kritisch wird. So unterstellen viele Gutachter, dass die rechtlich unzulässige Steigerung des Tötungsrisikos erst vorliegen würde, wenn Seeadler und Co. bei 50 oder gar bei 80% aller registrierten Flugbewegungen durch die geplante Windkraftfläche fliegen. Fachlich ist diese willkürliche Quote nicht haltbar. Vielmehr ist nach Einschätzungen der Vogelschutz-Experten des NABU spätestens bei einer Überflugquote von 10 Prozent die auch artenschutzrechtlich zulässige Grenze erreicht: u.U. reicht schließlich schon ein Durchflug aus, den betroffenen Vogel zu töten.

Auch bezogen auf den Vogelzug, der im Land zwischen den Meeren international eine herausragende Bedeutung hat, ist flächendeckend eine Bagatellisierung der Probleme erkennbar. Manche Gutachter gehen so weit, die Existenz seit langem in Schleswig-Holstein bekannter Vogelzugkorridore anzuzweifeln, obwohl im Rahmen von seit Jahrzehnten erfolgenden Zugvogelerfassungen von Ornithologen in den betroffenen Regionen regelmäßig sehr starkes Zuggeschehen registriert wird, so im Verlauf der Vogelfluglinie im Kreis Ostholstein.

Eine Umkehr aus dieser Praxis kann nach Auffassung des NABU nur erreicht werden, wenn die Beauftragung und Begleitung artenschutzrechtlicher Gutachten nicht mehr durch die Auftraggeber selbst, sondern durch eine unabhängige, staatliche Institution erfolgen. Das derzeitige Verfahren, in dem der Planungsträger de facto die naturschutzfachliche und rechtliche Verträglichkeit seiner Planung selbst belegen kann, hat in den allermeisten Fällen zu gutachterlichen „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ geführt, die an den naturschutzfachlichen Realitäten weit vorbeigehen. Mindestens aber sollten sich Vorhabenträger wie anzuhörende Verbände bei Planungen gemeinsam auf unabhängige Gutachter einigen müssen, um so zu objektiveren Ergebnissen zu kommen.

Der NABU fordert vom grün geführten Umweltministerium zudem klare und verbindliche Bewertungsstandards, die Gefälligkeitsgutachten einen Riegel vorschieben und sicherstellen, dass Windkraft-Planungen im Einklang mit geltendem Umweltrecht erfolgen.

Ministerpräsident Weil (SPD) als Sprachrohr der Windenergiewirtschaft – 1. Branchentag des BWE

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Die neue Niedersächsische Landesflagge? Ministerpräsident Weil: „Das Windrad hat sich zum heimlichen Landessymbol entwickelt."

Heute, am 26. November 2014, wurde die Öffentlichkeit mal wieder hinter das windige Licht geführt: Einige Zeitungen an der Küste – die Region mit einer sehr hohen Windkraftdichte – berichteten im (Deck?-) Mantel der Nordwest-Zeitung/Oldenburg verspätet und arg verkürzt über den “1. Branchentag der Windenergie in Hannover” am 20. Nov. 2014 (Textauszug ganz unten). Schlagzeile: “Niedersachsens Rohstoff: Wind”. Auftritt: u.a. Ministerpräsident Weil (SPD), Enercon-Geschäftsführer Kettwig, Froböse (Geschäftsführer Sevion), Pieper (Landesvorstand Bundesverband Windenergie, BWE), und last but not least Hermann Albers (Vorsitzender BWE). Kein Wort erfährt die Leserschaft darüber, dass diese Lobbyistenveranstaltung vom Bundesverband Windenergie für die geneigte Politik ausgerichtet wurde: “BWE Branchentag Niedersachsen bringt die Windbranche und Vertreter aus der Politik zum anstehenden ´Windenergieerlass´ zusammen”. Der Ministerpräsident des Bundeslandes Niedersachsen macht sich also zum Sprachrohr eines Lobbyverbandes. Er setzt damit die “Tradition” des ehemaligen Ministerpräsidenten und gescheiterten Bundespräsidenten Christian Wulff fort, der Mitglied im BWE war (oder noch ist?)

In welcher windigen Bananenrepublik leben wir eigentlich?

Hier der Hinweis aus dem aktuellen BWE-Veranstaltungsprogramm: Zitat: “1.Branchentag Niedersachsen BWE Branchentag Niedersachsen bringt die Windbranche und Vertreter aus der Politik zum anstehenden „Windenergieerlass“ zusammen [...] Mit einem Erlass will das Land Niedersachsen die Verdreifachung der Windenergie bis ins Jahr 2050 ermöglichen. Ziel der Landesregierung ist ein Ausbau auf 20 Gigawatt im Jahr 2050. [...] Bis Ende des Jahres soll der Erlass in Kraft treten und die bisherigen Leitlinien des Niedersächsischen Landkreistages ersetzen, um für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. In den Medien tauchten Teile des Erlasses bereits auf und sorgten für hitzige Debatten. Der Bundesverband für WindEnergie e.V. veranstaltet am 20. November 2014 vor diesem Hintergrund den Branchentag Niedersachsen in Hannover, um mit den Vertretern der Windenergiebranche, den Niedersächsischen Ministern und den Mitgliedern des niedersächsischen Landtags den Inhalt und die Auswirkungen des geplanten Windenergieerlasses auf die Zukunft der Windenergie in Niedersachsen zu diskutieren. [...] In den Vorträgen werden ebenfalls schnellere und effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgestellt, die den Leitfaden Naturschutz berücksichtigen. Die Teilnehmer des Branchentages erhalten hier einen Einblick in die neuesten Maßnahmen für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie. [...] Nehmen Sie am Branchentag Niedersachsen teil und erfahren Sie u.a., mit welchen Bürgerbeteiligungsformen man die Akzeptanz bei den Bürgen für die Windenergie schaffen kann. […]“ Zitatende

So schafft sich die Politik Wutbürger, die auch Wähler sind: Lärmterror durch Windenergie, Roggenstede/LK Aurich

Wesentlicher Inhalt des 1. Branchentages ist der “Leitfaden Windenergie” mit dem “Windenergieerlass”, den die Branche zusammen mit der Politik gegen die betroffenen Bürger und gegen den Natur- und Landschaftsschutz durchsetzen will. Der Leitfaden und der Windenergieerlass sollen die für die Windbranche lästige, weil wesentlich restriktivere “Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie” des Niedersächsischen Landkreistages (NLT Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie, 5 Auflage, Oktober 2014) ersetzen. Es geht um mehr Stellflächen für die Windkraftanlagen und die Einbindung der Kommunen, denen man mehr Einnahmen verspricht. Der Wattenrat-Ostfriesland hatte als erster dazu bereits ausführlich im Mai 2014 berichtet http://www.wattenrat.de/2014/05/09/erlass-windenergie-und-naturschutz-in-niedersachsen-bocke-zu-gartnern/

und

http://www.wattenrat.de/2014/07/22/windenergieerlass-in-niedersachsen-die-grune-spur-des-geldes/

mit einer detaillierten kritischen dpa-Berichterstattung im Juli 2014.

Nichts macht deutlicher, wie eng die Landespolitik, und nicht nur in Niedersachsen, mit dieser unglaublich dreisten und aggressiven Windlobby zum Nachteil der Anwohner und der Natur zusammenarbeitet; immerhin wird jetzt schon nicht mehr mit “Klimaschutz” gelogen, sondern ungeniert die Profithose heruntergelassen.

Bereits 2003 sah der damalige niedersächsische Landtag mit der Entwicklung der Windenergie im Lande “einen weitgehenden Sättigungsgraderreicht:

Der [niedersächsische] Landtag hat in seiner 22. Sitzung am 12. 12, 2003 folgende Entschließung angenommen: Zukunft der Windenergie in Niedersachsen sichern – Konflikte der Windenergienutzung ent­schärfen – Der Landtag stellt fest, dass die Windenergie einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor in Niedersachsen darstellt und tausen­de Arbeitspläne sichert, das Landschaftsbild in einigen Teilräumen stark durch Windenergieanlagen dominiert wird und auf dem Festland ein weitgehender Sättigungsgrad erreicht ist, das Repowering dazu dient, die Energieausbeute zu erhöhen und gegebenenfalls die Zahl der Windenergieanlagen zu reduzieren.

Die Konflikte werden sich nun, elf Jahre später, durch die von den sozialen Demokraten und den Grünen angekündigte Verdreifachung der Windenergienutzung  und dem – ganz im Sinne der Branche – vorgesehenen Abstand von nur 400m zur Wohnbebauung wesentlich verschärfen. Schon jetzt bekommen Lokalpolitiker, die im stillen Kämmerlein mit den Investoren “passende” Flächennutzungspläne in den Gemeinden auskungeln, erheblichen Gegenwind von den betroffenen Anwohnern, und der wird sich zur Sturmstärke steigern. Das Leben auf dem Lande ist durch die Windenergie örtlich bereits unerträglich geworden.

Die unstete Windenergie in Deutschland “leistet” 8,5 Prozent der Stromerzeugung (aber nicht annähernd die bedarfsgerechte Stromversorgung!) jährlich und ist dabei auf grundlast- und regelfähige Wärmekraftwerke angewiesen, ohne die Windkraftwerke überhaupt nicht ins Netz einspeisen können. Die gesamte Branche der “Erneuerbaren” wird mit 23 Milliarden Euro jährlich von den deutschen Stromkunden mit der Stromrechnung über die Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energien Gesetz subventioniert. Ein Vierpersonenhaushalt zahlt dafür verbrauchsabhängig inzwischen ca. 300 Euro im Jahr, zusätzlich zu den Stromkosten, für nichts.

 Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 9., 26. Nov. 2014 (und andere, Mantel NWZ-Oldenburg)

Niedersachsens Rohstoff: Wind

WIRTSCHAFT Mit neuem Erlass will die Landesregierung Energiegewinnung weiter ausbauen Das Windrad ist zum heimlichen Symbol des Landes geworden, sagt Ministerpräsident Weil. Erster Branchentag.

VON HINRICH NEUMANN AURICH/HANNOVER – „Das Windrad hat sich zum heimlichen Landessymbol entwickelt“, beschreibt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil die Bedeutung der Windenergie hierzulande. Wie Weil auf dem 1. Branchentag Windenergie in Hannover deutlich machte, setzt diese Energieform mit ihren 22 000 Arbeitsplätzen und einer jährlichen Bruttowertschöpfung von 3,4 Milliarden Euro das Land bundesweit in ein neues Licht. Denn während andere Länder früher mit Kohle- und Atomkraftwerken die Nase vorn hatten, rücke Niedersachsen jetzt mit dem seinem „Rohstoff“ Wind ins Zentrum der Energieerzeugung. „Eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte wünscht die Landesregierung ausdrücklich“, betonte Stephan Weil. Für diesen Weg arbeitet die Landesregierung an einem Windenergieerlass. [...] Da der ländliche Raum immer größere Strukturprobleme hat, wäre die Windenergie daher eine Chance für klamme Gemeindekassen.[...]

“Killerrobben” fressen Schweinswale: Kegelrobben sollen Schweinswalbestände gefährden

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Screenshot_Bildzitat_Schweinswalkadaver_Daily-Mail,-online_26Nov2014

Kegelrobben sind in Verruf geraten: Sie sollen gezielt Jagd auf Schweinswale oder Kleine Tümmler machen. Am 26. November 2014 berichtete Spiegel-online über bemerkenswerte Nahrungsgewohnheiten des größten Raubtieres an der Küste der Nordsee, die von niederländischen Forschern untersucht wurden: “Nahrhaftes Fett: Jagdfieber der Kegelrobben bedroht Schweinswale”[...] Damit wären Kegelrobben-Angriffe eine der Haupttodesursachen für Schweinswale in der Nordsee – neben dem Tod in Fischereinetzen als Beifang (20 Prozent), Infektionskrankheiten (18 Prozent) und Auszehrung (14 Prozent). [...]“.

Ob Kegelrobbenattacken tatsächlich die „Hauptursache“ für den Tod der Schweinswale ist, wie der Spiegel reißerisch berichtet, ist allerdings fragwürdig. Fakt ist, dass die noch im Mittelalter sehr häufigen Kegelrobben am Anfang des 20. Jahrhunderts an den europäischen Küsten als Nahrungskonkurrenten der Fischer fast ausgerottet waren und sich die Bestände im Wattenmeer erst seit den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts langsam wieder erholen. Die Unterart der Ostsee-Kegelrobbe  (Halichoerus grypus balticus) ist sehr viel seltener. Schweinswale ertrinken nach wie vor häufig in den Netzen der Fischer.

Die bekannten Hauptfressfeinde der Schweinswale sind Haie oder Orcas. Schweinswale sind sehr schnelle Schwimmer, die entweder alleine, paarweise oder auch in großen Schulen, also gemeinsam jagen, Kegelrobben jagen einzeln. Es liegt aber nahe, dass neben unerfahrenen Jungtieren auch kranke oder tote Schweinswale zur Beute von Kegelrobben werden können. Zu fragen ist, wie hoch der Anteil der kranken oder toten Schweinswale in der Nordsee ist und wodurch sie erkranken oder sterben. Bekannt ist der hohe Parasitenbefall bei Schweinswalen; werden die Ortungsorgane befallen, sind die Tiere orientierungslos und finden keine Nahrung mehr.

Das Gefährdungspotenzial der Offshore-Windenergie für Schweinswale mit seine unglaublichen Lärmwerten von über 200 Dezibel bei Rammarbeiten, das die Ortungsorgane der Kleinwale schädigt, kommt in der Berichterstattung nicht vor. Im Juni 2012, als in der Nordsee Fundamente für Windparks gerammt wurde, trieben an der Westküste Schleswig-Holsteins mehr als 130 tote Schweinswale an. Bei keinem der Tiere wurde die Todesursache untersucht, obwohl das nach dem Walschutzabkommen ASCOBANS vorgeschrieben ist. Seit einigen Jahren werden in Deutschland auch keine Mittel mehr für Schweinswaluntersuchungen bereitgestellt. 2012 einigten sich Umweltverbände und die Offshore-Industrie in Berlin auf den „akzeptablen“ Grenzwert von 160 Dezibel in einer Entfernung von 750 m von der Rammstelle, akzeptabel aber nur für die Industrie. Und 2012 wurde auch in den Niederlanden Schweinswale angespült, auch die angefressenen. Ob es also Zusammenhänge mit den extrem lauten Rammarbeiten gibt, wurde nie untersucht.

Spiegel online weiter: “[...] Die Forscher vermuten, die Kegelrobben seien durch Aasfresserei dazu angeregt worden, auch Jagd auf lebende Schweinswale zu machen. Hinzu komme, dass viele der verendeten Tiere an Küsten gestrandet seien, die bei Schwimmern und Surfern beliebt wären. Dazu heißt es inder Studie: “Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es nicht auch ein Risiko für Menschen gibt, von Kegelrobben angegriffen zu werden.”"

Auch Kegelrobben leiden unter der Fischerei: Netzreste am Hals

Zweifellos sind Kegelrobben keine Kuscheltiere und wehrhaft, sie haben auch nicht den Sympathiebonus wie die rundköpfigen und kulleräugigen Seehunde mit ihrem niedlichen Kindchenschema. Auf Juist gab es 2013 bereits eine Attacke einer Kegelrobbenmutter auf Touristen, die ihrem Jungtier zu nahe kamen, verletzt oder angefressen wurde aber niemand, der Weg wurde vorübergehend abgesperrt.

Nach einem Sturm auf den Billweg/Juist verdriftetes lebendes Jungtier einer Kegelrobbe (helles Fell) mit Muttertier, neugierige Touristen wurden attackiert, niemand kam zu Schaden - Dezember 2013

Vielleicht hat diese Art der Berichterstattung nun entlastende Wirkung auf den Druck des Massentourismus auf den Inseln, der dem Artenschutz gerade für strandbrütende Vögel äußerst abträglich ist. Auf den Inseln gibt es zwar keine Weißen Haie, aber durchaus Kegelrobben wie z.B. auf der Kachelotplate südwestlich von Juist. Es ist indes kaum anzunehmen, dass die Kegelrobben auf den menschlichen Geschmack kommen werden, aber diese Angstpropaganda der Medien (Beispiele: „Gray seals may be becoming the great white sharks of Dutch beaches“, oder noch heftiger „Killer seals could attack swimmers in British waters“, Verlinkung s.u.) zur rechten Urlaubszeit könnte auch die Badestrände des Nationalparks Wattenmer und “Weltnaturerbes” „nachhaltig“ entlasten und beruhigen. Fischer, die um Ertragseinbußen durch die Nahrungskonkurrenten Seehunde oder Kegelrobben fürchten, könnten animiert werden, den Abschuss der Meeressäuger zu fordern, diesmal mit dem willkommenen Argument der Gefährdung der Badenden.

Weiterführende Links:

http://news.sciencemag.org/biology/2014/11/gray-seals-may-be-becoming-great-white-sharks-dutch-beaches

http://www.dailymail.co.uk/sciencetech/article-2849315/Killer-seals-attack-swimmers-British-waters-warn-experts-spate-vicious-porpoise-mutilations.html


“5. Weltnaturerbeforum”: Tourismus statt Naturschutz im Nationalpark Wattenmeer

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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Naturschutz am Boden

Seit einigen Jahren gibt es ein „Weltnaturerbeforum“. Das klingt nach Natur und Verantwortung, hat aber mehr mit touristischer Schaumschlägerei als mit inhaltlichem Naturschutz zu tun. Zum 5. Treffen kamen „60 Akteure“ am 21. November 2014 in Neuharlingersiel zusammen. Da ging es um „Natur als Hauptreisegrund“, „Reisen und schützen“ oder um „Weltnaturerbe als Identitätsfaktor“, also ums Geschäft mit der Natur. Finanziert wurde diese Veranstaltung, dessen Programm besser zu einer Tourismusagentur passen würde, vom INTERREG IVB Projekt PROWAD. Projektpartner sind u.a. das trilaterale  staatliche Common Waddensea Secretariat (DK, D, NL) in Wilhelmshaven, das Niederländische Wirtschaftsministerium, das dänische Umweltministerium, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, das Nationalparkamt Schleswig-Holstein und der World Wide Fund for Nature (WWF), es zahlt die Europäische Kommission.

Anspruch und Wirklichkeit in diesem Nationalpark, Natura-2000-Gebiet, Biosphärenreservat, Feuchtgebiete internationaler Bedeutung und “Weltnaturerbe” klaffen weit auseinander, wie die nachstehende Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung vom 26. November 2014 zum „5. Weltnaturerbetag“ zeigt. Nationalparkleiter Peter Südbeck ist zweifellos ein guter Ornithologe, “seinen” Nationalpark vermarktet er aber zusammen mit Touristikern unübersehbar für noch mehr Tourismus, Naturschutzverbesserung dagegen sind marginal und kaum wahrnehmbar, dazu gehören die Wiedervernässung und Renaturierung einiger Salzwiesen. Viele Salzwiesen auf dem Festland sind nach wie vor in einem desolaten Zustand, nach fast 29 Jahren Jahren des Bestehens des Nationalparks .

Bereits 1980, sechs Jahre vor Einrichtung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer 1986, warnte der Sachverständigenrat für Umweltfragen” im “Sondergutachten Umweltprobleme der Nordsee” vor einer Kapazitätsausweitung des Tourismus und der weiteren Belastung des Naturraumes, inzwischen sind die Übernachtungszahlen erheblich gestiegen. 6 hauptamtliche Ranger (vorgesehen sind demnächst 11) sollen den Nationalpark (3.500 qkm!) ohne Kompetenzen, Fahrzeuge und Boote überwachen, angestellt sind sie als als Dünenwärter in der Küstenschutzbehörde Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ein Nationalpark ist zunächst ein Großschutzgebiet für Tiere und Pflanzen, nicht aber der Touristik-Spielplatz für ein Medien-Chamäleon wie den smarten Nationalparkleiter. Von den 15 (!) anerkannten Naturschutzverbänden in Niedersachsen gibt es keine wahrnehmbaren Gegenpositionen mehr!

Wattenrat-Link: Tourismus: Das Wattenmeer als Beute

Hier die Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung vom 26. November 2014 als pdf-Datei:

nationalpark_wattenmeer_-_weltnaturerbeforum_fand_grosse_resonanz_-_2014-11-26

 

Windenergie und Artenschutz: “Anmerkungen zur aktuellen Fachkonvention der Vogelschutzwarten”

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"Repowerte" Enercon-70, Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS, am Vogelschutzgebiet V63, Juli 2013

Am 11. September veröffentlichte der Wattenrat den Beitrag „Nicht mehr unter Verschluss: Fachkonvention ´Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten´ liegt als .pdf vor“.

Dieses sog. „Helgoländer Papier“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) ist eine wichtige Bewertungshilfe für den Artenschutz. Es listet Prüfradien und Mindestabstände zu Windkraftstandorten auf, um die Auswirkungen auf bestimmte Vogelarten zu minimieren. Nur: Die Länderumweltministerien halten in enger Abstimmung mit der Windenergiewirtschaft diese Arbeitshilfe aus politischen Gründen immer noch zurück, es beschränkt die Expansion der Windkraftstandorte. Der Wattenrat fand dieses Papier jedoch zufällig in seinem Briefkasten und veröffentlichte es, u.a. auch deshalb, weil es kein namentlich gekennzeichnetes Autorenpapier ist.

Der Biologe Dr. Matthias Schreiber aus Bramsche veröffentlichte in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ – NuL 46 (12), 2014, 361-369 – den bemerkenswerten Aufsatz „Artenschutz und Windenergieanlagen – Anmerkungen zur aktuellen Fachkonvention der Vogelschutzwarten“, den sie hier lesen können: Schreiber_NuL12-14 . Wir danken für die Überlassung.

Darin steht der Satz, den gerade der Wattenrat unterstreichen kann:

[…] Anforderungen an ein Repowering

Aus Gründen des Vogelschutzes reicht es nicht aus, Anforderungen an den künftigen Zubau von WEA zu formulieren. Trotz aller Bemühungen um den Klimaschutz und aller Euphorie beim Ausbau der Windkraft sollte nämlich erinnert werden, dass z.T. eklatante Sünden der Vergangenheit zu bereinigen sind. Beispielhaft sei auf eine Reihe von Windparks und Einzelanlagen in ostfriesischen EU-Vogelschutzgebieten verwiesen, die dort aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht nie hätten errichtet werden dürfen. [...]“

Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS: Aufbau einer Enercon-70 am EU-Vogelschutzgebiet V63, Juni 2013

Dabei handelt es sich nicht nur „um Sünden der Vergangenheit“! Aktuell wurden in den letzten Jahren für ein „Repowering“ z.B. im Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund/NDS mehrere neue Enercon-70-Anlagen mit einer Gesamthöhe von 100m errichtet, die nun in unmittelbarer Nähe des angrenzenden Vogelschutzgebietes V63 stehen, ohne Berücksichtigung von fachlichen Abstandsempfehlungen und unter Missachtung des Baugesetzbuches.

Baugesetzbuch: § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

[…] (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

[…] die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, [...]

Eine vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung und eine vorhabensbezogene Datenerfassung durch das beauftragte Planungsbüro für die neuen Anlagen liegt nicht vor, das wurde schon 1995 vor der Errichtung des Windparks am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer versäumt. Zudem entstand der Windpark Utgast mit dubiosen Geldangeboten an die Gemeinde durch den damaligen Anlagenhersteller Tacke, die “Vereinbarung” von 1994 können Sie nachlesen: pdf_Vereinbarung_Tacke_Gemeinde_Holtgast_WKA_1994.

Der Wattenrat hat sich deshalb im November 2014 an das zuständige Niedersächsische Sozialministerium mit der Bitte um fachaufsichtliche Prüfung gewandt.

Link: Wie eine Landschaft unter die Windräder gekommen ist  - Norddeutsche Naturschutzakademie – NNA Berichte 3/96 -

Windenergie Utgast/Gemeinde Holtgast/NDS: Wie ein Dorf unter die Windräder geraten ist

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Schon vor zwanzig Jahren: Protestplakat gegen den Windpark Utgast/Gem. Holtgast/NDS und die damit verbundene Landschaftszerstörung

Von Manfred Knake, Bürger von Holtgast

Am 09. Dezember 2014 fand eine bemerkenswerte Ratssitzung in Holtgast unter der Leitung von Bürgermeister Enno Ihnen statt, es war wieder mal ein Paradebeispiel der Intransparenz und Bürgerferne der sog. “kommunalen Selbstverwaltung”.  Angekündigt wurde die Sitzung in einer Bekanntmachung in der Lokalpresse vier Tage vorher am 06. Dezember, dazwischen lag ein Wochenende. Ein Tagesordnungspunkt, vage formuliert, „verschiedene Anträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung von Windenergieanlagen im Windpark Utgast…“. Genauere Hinweise fehlten. Tatsächlich ging es um das gemeindliche Einvernehmen für sieben weitere neue Windkraftanlagen vom Typ Enercon- 70 mit je einer Nennleistung von 2,3 Megawatt und einer Gesamthöhe von fast 100 m für verschiedene Betreibergesellschaften im Windpark. Die Anträge wurden in Windeseile durchgewunken (diesmal schon mit 2 bzw. 3 Enthaltungen bei 8 bzw. 7 Gegenstimmen, aber immer noch keine Nein-Stimmen!). Eine Ratsfrau, die selbst -und ihre Familienmitglieder- an einer Windpark-Betreibergesellschaft in Utgast beteiligt ist, nahm an der Ratssitzung nicht teil. Nun sollen zehn alte und ohnehin abgängige Anlagen des Typs Tacke TW-600 mit einer Nennleistung von 0,6 Megawatt und ca. 74 m Gesamthöhe abgebaut werden. Das hat mit einem echten “Repowering” nichts zu tun. Es ist nur eine Modernisierung des Anlagenparks für weitere 20 Jahre mit der Subventionsabgreifung aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für die jeweiligen Betreibergesellschaften.

Unmutsäußerungen der Zuhörer

Aus der Zuhörerschaft kamen erhebliche Unmutsäußerung, sehr laut oder auch leise vorgetragen: “Man bekommt hier ja das Kotzen”, “Es ist jetzt schon viel zu laut mit den Windmühlen”, “auch mal an die Anwohner denken”, “jetzt eine Bürgerinitiative gründen”, “es geht nur ums Geld”, “wie in der Volkskammer”, oder: “Da fehlt ein Erich-Bild an der Wand”…

In den Wind gesprochen

Beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde”, die von Bürgermeister Ihnen, als es zu unruhig wurde, abgewürgt wurde, hatte ich Gelegenheit, den naturschutzfachlichen Aspekt vorzutragen, noch in Unkenntnis darüber, dass über weitere 8 Anlagen Enercon-70 abgestimmt werden sollte. Das ging so, wie gesagt, aus der nur vier Tage vorher veröffentlichten Tagesordnung nicht hervor.

Das Folgende trug ich sinngemäß vor dem Rat bei der “Einwohnerfragestunde” unter Bezugnahme auf zwei vorangegangene Mails an den Landrat Köring, Bürgermeister Ihnen und einige Ratsmitglieder vor: Hier geht es nicht um die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern um eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (FFH-VP). Die neuen E-70 (schon in Betrieb befindliche oder geplante) Anlagen stehen z.T. sehr dicht am Vogelschutzgebiet V63, grob geschätzt nach ausgehängter Kartendarstellung nur bis zu ca. 250 m. Durch die höhere Bauhöhe – ein Viertel Höher als die alten Tacke-Anlagen – werden diese Anlagen sehr weit in das Vogelschutzgebiet hineinwirken, die naturschutzfachlichen Empfehlungen aus der Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages (NLT_Arbeitshilfe) von 1200 m Abstand zu Vogelschutzgebieten und der notwendige Untersuchungsbedarf werden eklatant missachtet. Eine vorhabensbezogene Verträglichkeitsprüfung für die neuen Anlagen mit der Bewertung der Eingriffsfolgen für Vögel und Fledermäuse liegt aber gar nicht vor, der nach den Natura-2000-Richtlinien geforderte günstige Erhaltungszustand mit dem Verschlechterungsverbot des angrenzenden EU-Vogelschutzgebietes ist daher gefährdet.

Eine "repowerte" Enercon-70 im Windpark Utgast/Gem. Holtgast

Meine Erläuterungen vor dem Rat von Holtgast hätte ich mir zudem sparen können. Es war wohl zu kompliziert, aber dennoch wurde später über das, was man nicht durchschaut und daher nicht versteht, abgestimmt. Ein Ratsherr (ein SPD-Mitglied, in Holtgast für die „Bürgerstimme für die Gemeinde Holtgast“ gewählt!) sagte mir anschließend, er habe meine vorher schriftlich gemailten Bedenken zwar zu lesen begonnen, dann aber weggelegt, und er verbäte sich zudem “Belehrungen” von mir….Auch bemerkenswert: Bürgermeister Enno Ihnen (CDU-Mitglied, in Holtgast „Freie Wähler Holtgast“) ist auch Vorsitzender des Bauausschusses der Samtgemeinde Esens, zu der die Gemeinde Holtgast gehört. Das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz müssten eigentlich zu seinem Handwerkszeug gehören wie zu einem Tischler die Säge.

Aus 22 werden 16, aber viel größere Anlagen

Bei nähere Betrachtungsweise geht es aber gar nicht nur um sieben neue Anlagen: Seit 2011 nach Änderung des B-Planes sind (oder sollen noch)  22 Altanlagen abgebaut und 16 neue Anlagen errichtet bzw. genehmigt werden (Stand 08.12.2014, siehe Tabelle .pdf Windpark_Utgast_Repowering_ab_2011). Das Vogelschutzgebiet besteht seit 2006, und das hat man bei der Planung und Genehmigung einfach “übersehen”, das ist der Skandal! Die neuen E-70 haben fast je Anlage die vierfache Leistung (2.3 MW) statt der abgebauten und ohnehin abgängigen Tacke TW-600 (0,600 MW) , man hätte rund also 1:4 repowern können: rund vier Anlagen entfernen, dafür eine Anlage neu für vier Altanlagen. Das hieße leistungsbezogen nur rund sechs neue Anlagen für die abgebauten 22 Altanlagen! Auch vor 2011 wurden schon einige Enercon-70-Anlagen im Windpark neu gebaut. Es geht also gar nicht ehrlich um das Repowering, sondern um den weitgehenden Ersatz der Altanlagen für das weitere angenehme Klima auf den Betreiberkonten.

Verfehlte Planungen schon 1995

Der Windpark hätte zudem 1995 im damaligen IBA-Gebiet (Important Bird Area, Special Protectes Area) und am direkt angrenzenden Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nie gebaut werden dürfen, auch damals wurden keine vorhabensbezogenen faunistischen Daten erhoben und die Gemeinde von der Herstellerfirma Tacke zudem mit einer “Vereinbarung” über 500.000 DM geschmiert (Utgast_Tacke_Vertrag_1994), wenn die Gemeinde sich für die “behördliche Genehmigung” einsetze. Dieser strafrechtlich relevante Bestechungsversuch führte damals zu staatsanwaltlichen Ermittlungen und wurde schließlich ganz bequem in eine Schenkung umgewandelt. Gezahlt hat Tacke aber nur 350.000 DM. Ein damaliger Unterzeichner sitzt heute noch im Rat….

Fulkum, Gemeinde Holtgast/NDS

Wo ist die Verträglichkeitsprüfung?

Durch den Abbau der Altanlagen im Windpark Utgast erlöschen die alten baurechtlichen Zulassungen. Es liegt also nahe, dass für die neuen Anlagen bei der nun erforderlichen völlig neuen Baugenehmigung der seit 2006 geltenden Natura-2000-Richtlinien für das Vogelschutzgebiet V63, das Bundesnaturschutzgesetz (§34 FFH-VP und §44 Störungs- und Tötungsverbot) und der § 1 des Baugesetzbuches (Absatz 7b, Beachtung der Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete) zu beachten sind. Der alte Flächennutzungsplan mit seinem neuen B-Plan aus 2011 setzt diese rechtlichen Vorgaben nicht außer Kraft! Dies wurde mir von verschiedenen Fachleuten außerhalb der Region auf Nachfrage im Detail bestätigt. Mit einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz hat das alles nichts zu tun.

Enercon-Gründer Alois Wobben: “Skandal-Windpark”

Es ist für mich unverständlich, dass nach dem Desaster der gerichtlich festgestellten illegalen Umgehungsstraße Bensersiel im “faktischen Vogelschutzgebiet” nun erneut am Beispiel des Windparks Utgast nationale und EU-rechtliche Naturschutzvorgaben ignoriert werden und man im Landkreis daraus keine Lehren ziehen will. Die Kommunalaufsicht hat m.E. wieder einmal versagt und besteht nur aus einer Kommunalnachsicht! Es fehlt ein Kläger oder Klägerin gegen diese Beschlüsse. Bebauungspläne einer Kommune setzen weder Bundesrecht noch Europarecht außer Kraft. Der Landkreis kann die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz immer noch versagen, müsste sich dann aber mit den Investoren und deren Anwälten anlegen. Enercon-Gründer Alois Wobben äußerte sich schon einmal in der Presse zum Windpark Utgast, als dort 1995 die Anlagen des Konkurrenten Tacke errichtet wurden, die jetzt abgängig sind: „Dieser Windpark sei ´ein Skandal´ und ein ´furchtbarer Eingriff in die Natur´“ (Anzeiger für Harlingerland/Wittmund, 18. Februar 1997: “Enercon-Chef: Windpark Utgast ist ein Skandal”). Nun wird dieser „Skandal-Windpark“ sukzessive durch Enercon-Anlagen ersetzt, wer hätte das gedacht!

Kleine Skandalchronik:

1995: Mehr als 300 Unterschriften werden von Anwohnern gegen den geplanten Windpark gesammelt, wo insgesamt ca. 50 Anlagen “AN-Bonuns” und “Tacke TW-600″ gebaut werden sollen. Das Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Weser-Ems wird abgebrochen und durch eine schlichte Flächennutzungsplanänderung auf Gemeindeebene ersetzt.
1995: Bürgermeister Freese, der stellv. Bürgermeister Frerichs der Gemeinde Holtgast unterzeichnen mit Markus Tacke jun. einen Vertrag, in dem sich die Herstellerfirma Tacke verpflichtet, der Gemeinde 500.000 DM zu zahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde „alles zu tun, dass die Windenergieanlagen behördlich genehmigt werden.“
Die Bezirksregierung Weser-Ems erklärt diesen Vertrag nach staatsanwaltlichen Ermittlungen für rechtsunwirksam und regt eine „Schenkung“ an, die dann auch (in geringerer Höhe als vereinbart) so erfolgt.

1996 entdeckten Anwohner, dass in den ca. 10km langen Straßenkoffer, der eigens für die Befahrung des Windenergiegeländes gebaut werden muss, die stillgelegte Mülldeponie eines Nachbarortes eingebracht wurde. Hierbei gelangten auch in erheblichem Umfang nicht deponiefähige Stoffe in den Boden.

Das Planungsbüro „versäumt“ es, die gesetzlich vorgeschriebene Eingriffsregelung, d.h. auch die Flächenbeurteilung nach maturschutzfachlichen anerkannten Kriterien abzuarbeiten. Durch die Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer befinden sich auf der Planungsfläche großräumige Rastgebiete für Wat- und Wasservögel. Flächenbezogene faunistische Daten wurden nicht erhoben und fließen für diese Fläche nicht in die Planungsunterlagen ein. Diese fehlerhafte Planung wird nicht von der Bezirksregierung moniert.

BUND und Windenergie: Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz wirft das Handtuch

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Windkraft oder Artenschutz? Limikolen über dem "Weltnaturerbe" Wattenmeer, im Hintergrund der Windpark Wybelsumer Polder bei Emden

Seiner vorgesehenen Abwahl auf der Sonderdelegiertenversammlung des BUND Rheinland-Pfalz am 13. Dezember 2014 kam der Landesvorsitzende des BUND in Rheinland-Pfalz, Harry Neumann, mit seinem Rücktritt am 11. Dezember zuvor. Er zog „damit die Konsequenzen den unüberbrückbaren Konflikten zwischen ihm und dem Landesvorstand“, so die BUND Pressemitteilung.

„[...] Statt auf die Vorwürfe der eigenmächtige Amtsausübung und starken Polarisierung einzugehen, trug der Landesvorsitzende über Zeitungen die überinterpretierte Krisensituation des BUND im Ausbau der Windenergie aus seiner Sicht in die Öffentlichkeit. Darin hat er dem BUND fehlende Unabhängigkeit des Verbandes vorgeworfen, ohne dies belegen zu können. [...]“

Die Konflikte sind identisch mit denen, die in anderen BUND-Landesverbänden ebenfalls schwelen. Harry Neumann ist Natur- und Artenschützer, der BUND ist aber mehrheitlich zu einem Klimaschutzverein und in Folge zu einem vehementen Verfechter des Ausbaus der Windenergie geworden. Windenergie und Artenschutz schließen sich aber weitgehend aus. Die Natur- und Artenschützer sind inzwischen selbst eine “bedrohte Art“ und zu einer Minderheit im BUND geworden.

Harry Neumann begründete seinen Schritt mit dem Konflikt zwischen „Windkraft“ und „Naturschutz“, der den Landesverband des BUND tief erschüttert habe. Er schreibt unter anderem (veröffentlicht in der Zeitung AK-Kurier in Wissen/RLP am 11. Dez. 2014):

„Der Konflikt und wird längst nicht mehr sachlich ausgetragen, obwohl wir meines Erachtens ein gutes und ausgewogenes Fundament zum naturverträglichen Ausbau der Windkraft haben. Die sichtbaren Folgen sind mittlerweile leider neben unterschiedlichen Auffassungen in der Sache, auch persönliche Verwerfungen, Konflikte und sehr unschöne Agitationen. Der gesamte Vorstand trägt für diese Entwicklung die Verantwortung. Als Vorsitzender nehme ich meinen Teil der Verantwortung wahr und stehe ab heute als Landesvorsitzender nicht mehr zur Verfügung. [...]

Das Engagement für den Natur- und Artenschutz ist für mich eine tragende Säule meines ehrenamtlichen Handelns im BUND. Die Entwicklungen der letzten Monate lassen mich zweifeln, ob ich dieses Engagement noch weiter im jetzigen Vorstand einbringen kann, der seine Rolle als Korrektiv der Landespolitik aus meiner Sicht unzureichend wahrnimmt.

Wenn es um die Einhaltung des Naturschutzes geht, unabhängig von dem konkreten Vorhaben, ist für mich der Artenschutz nicht verhandelbar. Dies geschieht aber dann, wenn der Arten-, Natur- und Landschaftsschutz – verankert in der Satzung des BUND – sich der Energiewende unterzuordnen hat und bei der Abwägung zwischen Artenschutz und Umweltschutz auch grobe Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht in Kauf genommen werden.

Spätestens bei den Entscheidungen zu den Windenergieanlagen in Fürfeld und den Vorgehensweisen, die hier zutage traten, wurde mein Glaube an die Unabhängigkeit und Transparenz sowie mein Vertrauen zu dem jetzigen Landesvorstand erschüttert. Hier wurde für mich offensichtlich, dass ich mit meinem Engagement für Natur- und Artenschutz einigen schlicht im Wege stehe. Wie mehrere fachliche Expertisen deutlich gemacht haben, wurde damit eine große Chance vertan, dass sich ein Gericht materiell mit dem Artenschutz hätte auseinandersetzen müssen. Hiermit hätten wir endlich die von uns geforderte Steuerung erreichen können. Beide Chancen hat der Landesvorstand leider nicht genutzt.

Das Email zur Mobilisierung gegen meine Person von einem BUND-Mitglied, das gleichzeitig Geschäftsführer des Fürfelder Windparks ist, spricht für mich Bände, ebenso die fehlende öffentliche Distanzierung des Vorstandes. ´Konsens´ bedeutet für mich nicht, einen ´Kompromiss´ zu Lasten des Artenschutzes zu machen. Meine konsequente Haltung bezüglich der Einhaltung des Artenschutzes hat sicher eine Konsensfindung im Vorstand auch erschwert. Verantwortung für die unguten Entwicklungen tragen jedoch alle Vorstandsmitglieder.

Leider hat sich der Eindruck, dass der BUND zum ´Umweltbüro´ einer Partei oder eines Lobbyistenverbandes geworden ist, in den letzten Monaten für mich und viele andere BUND-Mitglieder noch verstärkt. Indem der Landesvorstand vielen windkraftkritischen und engagierten Bürgerinitiativen (mit vielen BUND Mitgliedern) die Zusammenarbeit aufkündigt, indem er pauschal unterstellt, es ginge nur um egoistische Partikularinteressen und vorgetäuschten Naturschutz, leistet er der Energiewende leider einen ´Bärendienst´.

Schweren Herzens lege ich daher heute mein Amt als Landesvorsitzender nieder. Selbstverständlich werde ich mich weiterhin für Naturschutz, Artenschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz, Landschafts- und Menschenschutz engagieren, um (m)einen Beitrag zu leisten, damit aus der viel versprochenen ´Wertschöpfung´ nicht eine ´Schöpfung ohne Wert´ wird.“

Allgemeine Zeitung (Rhein Main Presse), 06. August 2013:

MAINZ – Heftige Kritik von rheinland-pfälzischen Naturschützern an den Grünen: „Ich höre flächendeckend im Naturschutz, dass die Grünen nicht mehr wählbar sind“, sagt der Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz, Harry Neumann, im Gespräch mit dieser Zeitung. Er sei von der Partei enttäuscht, „weil Natur- und Artenschutz nicht die Bedeutung haben, die wir uns von den Grünen erhofft haben.“

Rund 1.200 Windräder stehen bereits in Rheinland-Pfalz, 2.600 sollen es nach Vorstellung von Rot-Grün bis 2030 werden. Doch die Umsetzung der rot-grünen Energiewende ist heftig umstritten. „Unter Wirtschaftsministerin Eveline Lemke läuft der Ausbau der Windenergie völlig aus dem Ruder“, schimpft Neumann. Er spricht sogar von eine „Katastrophe für unsere Landschaft“. […]

Neumanns Kritik am BUND und auch an der Partei der Grünen ist nicht neu. Der Wattenrat-Ostfriesland bemängelt seit Jahren die Untätigkeit des BUND-Niedersachsen oder eines seiner Untergliederungen bei Eingriffen in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer oder beim wenig naturverträglichen Ausbau der Windenergie an der Küste. Der BUND ist wahrnehmbar nur noch mit seinen Nationalparkhäusern als zusätzliches touristisches Angebot für den Massentourismus an der Küste präsent und damit abhängig von staatlichen Fördergeldern. Auch dem BUND Niedersachsen wird eine große Nähe zur rot-grünen Landesregierung nachgesagt. Schlagzeilen machte der BUND-Niedersachsen, als er 2011 gegen die Inaussichtstellung  von über 800.000 Euro des Landes Niedersachsen für eine BUND-eigene Stiftung die bereits eingereichte Klage gegen den Wattenmeerwindpark „Nordergründe“ in der Außenweser (http://www.wattenrat.de/tag/nordergrunde/ , bitte scrollen!) direkt am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zurückzog und so den Weg für weitere Planungen frei machte. Dieses Geld würde bei der Verwirklichung des Windparks von den notwendigen Naturschutz-Kompensationszahlungen des Windpark-Projektierers für die niedersächsisches Fachbehörde Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an den BUND abgezweigt. Der BUND-Landesgeschäftsführer in Niedersachsen Bodenstein-Dresler ist seit Jahrzehnten ein Multifunktionär des Verbandes und auch in projektfördernden Gremien Mitglied. Mit seiner Hilfe wurde Onno Poppinga in den Neunzigern als BUND-Bundesgeschäftsführer installiert. Poppingas Karriere begann als SPD-Referent im niedersächsischen Landtag unter dem späteren Umweltminister Jüttner. Poppinga arbeitet jetzt für die Bingo-Lotto-Projektförderung in seiner Heimatgemeinde Dornum im Landkreis Aurich/NDS. Er stellt zudem Fördergelder, auch für Naturschutzverbände, bereit. Poppinga ist auch Geschäftsführer in Windkraftbetreibergesellschaften in Ostfriesland.

Für den Dirigenten und BUND-Gründungsmitglied Enoch Freiherr zu Guttenberg waren die Wattenrat-Veröffentlichungen zum Wattenmeer-Windpark Nordergründe und den Verstrickungen des BUND in Abmachungen zur Emsvertiefungen für die Meyer Werft in Papenburg mit ein Grund, 2012 „mit Pauken und Trompeten“ aus dem BUND auszutreten. Guttenberg u.a.  in der FAZ vom 13. Mai 2013 “Ich trete aus dem BUND aus”:

“[...] Aber wurde nicht ausgerechnet die „Naturstrom AG“ als erstes unabhängiges Ökostrom-Handelsunternehmen Deutschlands 1998 vom BUND mitgegründet? Wirbt nicht der BUND selbst für dieses Unternehmen mit dem Argument, „dass man sich als Naturstrom-Kunde ganz automatisch an der Förderung von Neuanlagen beteiligt“. Kurz – ich kann mich des fatalen Eindrucks nicht erwehren: Hier geht es gar nicht um Natur und ihren Schutz. Hier geht es möglicherweise schlicht um Geld. Und es ging um Geld, als der BUND im Jahr 2003 vor Gericht zog, um gegen den geplanten Windpark in Nordergründe am Wattenmeer zu klagen. Eine der wichtigsten europäischen Vogelrouten war höchst gefährdet. Aber weil es eben um Geld ging, um sehr viel Geld, zog der BUND gegen eine Zahlung von 800.000 Euro des Betreibers seine Klage zurück. Das Geld floss bei Baubeginn an eine Stiftung, die von BUND-Mitgliedern verwaltet wird (wegen geradezu marginaler Beiträge treten heute Bundespräsidenten zurück). Das gleiche Muster, nur mit abenteuerlicheren Beträgen gegen die Emsvertiefung: Klageverzicht des BUND, gütliche Einigung mit dem Betreiber, 9 Millionen Euro an eine Stiftung. So einfach ist das. [...]“

 

“Vogelgrippe”: Jagd auf Virus H5N8?

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Gänsejäger im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" an der Ems, EU-Vogelschutzgebiet: Kadaverwäsche in einer Viehtränke

Der agrarpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, ist gleichzeitig Präsident der Landesjägerschaft in Niedersachsen. Er äußerte sich in der Presse u.a. so zur „Vogelgrippe“, die in einem Cloppenburger Putenmastbetrieb nachgewiesen wurde: […] Es wäre deshalb wichtig gewesen, die Jäger für diese Thematik zu sensibilisieren und sie aufzufordern, gezielt Wildvögel zu erlegen, um Untersuchungen durchführen zu können. Auf diese Weise hätte man die von Zugvögeln ausgehende Infektionsgefahr deutlich realistischer einschätzen können [...]“.

Der erste Vogelgrippefall in Niedersachsen wird von einem Jagdfunktionär sofort mit wildlebenden Vögeln in Verbindung gebracht. Will Jagdpräsident Dammann-Tamke jetzt “auf Verdacht” Wildvögel abschießen lassen, um die Nadel im Heuhaufen zu finden? Wie will er zudem damit nachweisen, dass aus Wildvogelbeständen das Virus in die Massentierhaltungsbetriebe eingedrungen ist, dafür gibt es überhaupt keine Nachweise. Es liegt viel näher, dass durch den laxen Umgang mit Hygienemaßnahmen das Virus aus den Massenbetrieben in die Natur gelangte. Bisher wurde in Deutschland (M-V) bei einer (!) wildlebenden Enten das Virus nachgewiesen. Soll jetzt so lange auf wildlebende Vögel “gezielt” (wie denn sonst?) geschossen werden, bis ein Virus-Nachweis erbracht ist? Können Jäger virusbelastete Vögel über die Flintenlaufschiene erkennen? Dammann-Tamke, der selbst Landwirt ist, lenkt so bewusst von den Versäumnissen und Gefahren in der Massentierhaltung ab!

edit 18. Dez. 2014: Die Tageszeitung taz berichtet heute online: Die Verbreitung der Vogelgrippe – Ein Laster und die toten Tiere – Die Keulung der pommerschen Puten hatte Anfang November ein Cloppenburger Spezial-Unternehmen besorgt. Jetzt herrscht dort Vogelgrippe. [...]

Werner Hupperich, Vorstandsmitglied im Wissenschaftsforum Aviäre Influenza (WAI), schickte uns zur Jagd auf die Vogelgrippe  diese Pressemitteilung:

P R E S S E M I T T E I L U N G, 17. Dezember 2014

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dammann-Tamke meldet sich in einer Pressemitteilung als “Agrarexperte” zu Wort – und propagiert die Jagd auf Wildvögel

Niedersachsen: Instrumentalisierung der Geflügelpest-Ausbrüche durch Jagdlobbyisten?

Am 15.12. wandte sich der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke in der Pressemitteilung “Erster Vogelgrippe-Fall in Niedersachsen – Meyer hat dringend notwendige Präventionsmaßnahmen vernachlässigt” an die Öffentlichkeit. Unter Bezugnahme auf den aktuellen Ausbruch von Geflügelpest auf einem Putenmastbetrieb nahe Cloppenburg wirft er Landwirtschaftsminister Meyer (GRÜNE) Versäumnisse im Hinblick auf “dringend notwendige Präventionsmaßnahmen” vor.

Konkret fordert Dammann-Tamke, der seine Funktion als Präsident der niedersächsischen Landesjägerschaft unerwähnt lässt, die “gezielte Bejagung von Wildvögeln” im Rahmen eines erweiterten “Wildvogelmonitorings”.

Als Begründung wird eine im November HPAI H5N8 positiv beprobte Krickente bei Ummanz (Mecklenburg-Vorpommern) angeführt. Ferner spekuliert Dammann-Tamke über “enorme Viruslasten” in Wasservögeln, die keine “klinischen Symptome” zeigten. Unterschlagen wird in der Pressemitteilung die Information, dass es sich bei dieser Ente um den bislang einzigen Fund von HPAI H5N8 bei einem Wildvogel in Deutschland handelt.

Unklar ist, wann und wie diese Ente sich infiziert haben könnte (das Friedrich-Loeffler-Institut spricht von einer “Krickente”, das Bundeslandwirtschaftsministerium dagegen ausdrücklich von einer “unbestimmten Ente”[2]). Sicher ist, dass es vor dem Beginn der Ausbruchsserie in Europa in Tausenden von untersuchten Wildvögeln keine Hinweise auf eine Zirkulation gefährlicher Viren gegeben hat. Schwache Hinweise bei einer Ente in Deutschland und 2 Kotproben in Holland ergaben sich erst Wochen später; sie können als Folge der Ausbrüche bei Geflügel gelten.

Von “enormen Viruslasten” in wildlebenden Wasservögeln kann daher keine Rede sein. Gegen eine Rolle von Wildvögeln bei der Verbreitung der Viren spricht auch der Umstand, dass die Ausbrüche von H5N8 ausgerechnet in Intensivhaltungsbetrieben stattfanden, in welchen das Geflügel gegenüber Wildvögel völlig isoliert ist. Freilandhaltungen mit direktem Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln blieben bislang hingegen verschont.

Grundsätzlich ist nichts gegen das Angebot des Präsidenten der niedersächsischen Landesjägerschaft und MdL Dammann-Tamke einzuwenden, “..die Jäger für diese Thematik zu sensibilisieren” und sie in das Monitoring einzubeziehen. Unsachgemäß, kontraproduktiv und nach geltendem Tierschutzrecht illegal wäre es jedoch, zu diesem Zweck “gezielt Wildvögel zu erlegen, um Untersuchungen durchführen zu können.” wie Damman-Tamke fordert.

Sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus epidemiologisch-wissenschaftlicher Sicht spricht eine Reihe von Argumenten gegen ein “Wildvogelmonitoring durch Abschuss”.

1. Die Suche nach Geflügelpestviren bei Wildvögeln kann durch Sammeln von Kotproben erfolgen. Jäger sollten hier aktiv beteiligt werden. Dabei kann mit geringem Aufwand eine größere Zahl von Proben gewonnen werden; die Probenahme kann jederzeit wiederholt werden. Wildvögel und Umwelt allgemein müssen dafür nicht in nennenswertem Ausmaß gestört werden.

2. Die Prävalenz von Geflügelpestviren (also der Anteil infizierter Vögel) unter Wildvögeln ist – wenn überhaupt vorhanden – extrem gering. Es werden in allen europäischen Ländern regelmäßig Proben genommen; trotzdem gelangen bis heute in Tausenden Proben gerade mal zwei Nachweise, die kritisch hinterfragt werden müssen (ist die Interpretation der Laborergebnisse wirklich stichhaltig? Können Laborfehler, etwa eine Kontamination der Proben, ausgeschlossen werden? usw.) Um die Prävalenz überhaupt ermitteln zu können müssten in jedem Fall Tausende von Wildvögeln geschossen werden. Da es eine geeignetere und tierschutzkonforme Möglichkeit gibt, solche Proben zu erhalten, wäre dieses Vorgehen illegal, weil es gegen das Verbot verstösst, ohne vernünftigen Grund Tiere zu töten.

3. Auf keinen Fall hätte ein intensiveres Monitoring den aktuellen Ausbruch in einer gegen Vireneintrag stark gesicherten Putenmast verhindern können. Auch wenn die jetzt verhängte Stallpflicht früher angeordnet worden wäre, durch die Freilandhaltungen angeblich geschützt werden sollen, wären keine Ausbrüche verhindert worden – es hat ja tatsächlich keine Ausbrüche in Freilandhaltungen gegeben!

4. Eine verstärkte Bejagung von Wildvögeln führt zunächst zu Fluchtbewegungen bei den bejagten Vögeln, wodurch die Gefahr einer Verbreitung von Viren – sollte sie denn überhaupt bestehen – deutlich vergrößert wird. Das ist im Sinne der von Dammann-Tamke geforderten Prävention offensichtlich kontraproduktiv.

5. Abschließend ist festzuhalten, dass jede jagdliche Aktivität einen Eingriff in sensible ökologische Systeme darstellt. Eine Ausweitung jagdlicher Aktivitäten über die gesetzlichen Vorgaben des Jagdrechts hinaus, sowohl die jagdbaren Arten als auch die Jagdzeiten betreffend, birgt unabsehbare und somit aus naturschutzfachlicher Sicht nicht akzeptable Risiken.

Aus vorgenannten Gründen ist den Forderungen Damman-Tamkes nach Ausweitung jagdlicher Aktivitäten unter dem Vorwand eines “Wildvogelmonitorings” unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte so unter Zugrundelegung des aktuellen epidemiologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes eine klare Absage zu erteilen.

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