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Gastbeitrag: Winterstürme, Windstrom und der deutsche Journalismus

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Mühlenschrott nach Orkan – Foto (C): Manfred Knake

Winterstürme, Windstrom und der deutsche Journalismus
Gastbeitrag von Wolfgang Epple

Soziologen, Volkswirte und Journalisten haben das Sagen und das Schreiben, wenn es um die Zukunft unseres Landes geht. Annette Beutler z.B. schreibt für die „Zeit“. Aus Anlass eines „Windstromrekordes“, ausgelöst durch den Wintersturm „Sabine“, der am 10. Februar 2020 über das Land zog, hat sie am 21. Februar 2020 eines der vielen Zeichen für das Elend der Berichterstattung zur sogenannten Energiewende geliefert.
In scheinbar gründliche Recherche gepackt bringt sie zunächst, wenn auch abgemildert, den erkennbaren Irrsinn der Energiewende auf den Punkt: Teurer Geisterstrom, Negativ-Preise an der Strombörse, Entschädigung für nicht produzierten Strom, Redispatch und Netzstabilitätsprobleme… Scheinbar gründlich sei aus dem Artikel belegt: Man lässt sich schließlich inspirieren von der „Denkfabrik“ Agora Energiewende und den Äußerungen der Windkraftbranche, und kolportiert große Teile der dortigen Wunschlisten.

Für die Botschaft muss jedoch genauer und zwischen den Zeilen gelesen werden: Kritiker der zum Scheitern verurteilten Energiewende und speziell der Windkraft fasst Frau Beutler zusammen unter dem Begriff „Klimaschutzgegner“. Im Zeichen der notorischen Diffamierung von Kritik an der Energiewende ist der Kunstgriff der diffusen Gleichsetzung inzwischen erprobtes Handwerkszeug der Energiewende-Begleitschreiber. Windkraftkritik kann niedergemacht werden: Windkraft ist gleich Klimaschutz; Kritik an der Windkraft ist gleich Gegnerschaft der Weltrettung.
Auch für die „Zeit“-Schreiberin ist neben dem heftig beklagten Erliegen des Ausbaus der Windkraft weiterer Dreh- und Angelpunkt der scheiternden Energiewende der „schleppende Netzausbau in Deutschland“. Es wird suggeriert, dass man ansonsten alles schon im Griff hätte. Die Schlagworte sind klangvoll: Demand-Side-Management-, Smard-Grid, Power-to-Gas, Sektorenkopplung und E-Mobilität…

Einverstanden – Soziologen oder Volkswirte müssen nichts verstehen von Naturwissenschaft, speziell von Physik, Energiespeicherung oder Großwetterlagen. Dennoch sollte man voraussetzen, dass allmählich bis in die Schreibstuben der Energiewende-begeisterten Eliten angekommen sein müsste, warum sich der bejubelte Spitzenstrom aus extremen Sturmereignissen selbst dann, wenn er munter von Nord nach irgendwo transportiert werden könnte, schlecht verstetigen und auf „ein Jahr lang“ strecken lässt, zur „Versorgung“ tausender Haushalte. Denn das suggerieren die Milchmädchenrechungen zum „nicht produzierten Strom“, die von der Zeit-Autorin transportiert werden: 210 GW, abgeregelt von Tennet, „alles andere als Peanuts“, schreibt sie, denn damit „ könnten 60.000 Haushalte, eine ganze Stadt, ein Jahr lang ihren kompletten Bedarf decken.“
Die „Versorgung“ von tausenden Haushalten“, ewig wiederkehrender Fake der Windkraftbranche. Die Wahrheit würde wehtun und wird nicht berichtet (siehe Literaturhinweis): Nichts trägt die Windkraft bei zur Versorgungssicherheit. Und das europaweit. Der Hinweis auf „Dutzende Projekte in ganz Deutschland“ ist ein weiteres Suggestiv, das unbedarften Lesern vermitteln soll, die Lösung der Speicherproblematik stünde unmittelbar bevor. Gesamtzahlen zur Primärenergie, Größenordnungen und Effizienz, Flächenausbeute oder Wirkungsgrade spielen in dieser Form der Energiewende-Berichterstattung schon lange keine Rolle mehr. Erst recht nicht die Kollateralschäden für Mensch und Natur.

Kollateralschaden: Tote Fledermaus im Windpark Utgast, LK Wittmund/NDS, eine von hunderttausenden, die jährlich durch Windkraftanlagen umkommen. – Foto (C): Manfred Knake

Im Gegensatz zu den 100-%-Erneuerbaren-Utopien ist Fakt und – allerdings nicht unbedingt bei der „Zeit“ – nachlesbar: Ganz Deutschland wird in den Planspielen der Energiewende zur „Energielandschaft“ umgebaut und degradiert, zugestellt mit einer gegenüber heute (30 000 WEA) voraussichtlich versechsfachten Zahl von Windkraftanlagen. Physische Grenzen – auch die dichte Bebauung unseres Landes und das schon heute weit überstrapazierte und sehr begrenzte Naturkapital – keiner Rede wert.

Die monatelangen Schwachwindwetterlagen des vergangenen Winters über großen Teilen Mittel- und Süd-Europas waren für Elite-Journalisten der Marke „Zeit“ oder des unten zur Ehre kommenden BR kein Thema in Sachen Energiewende. Da hört und sieht man nichts von den (ausbleibenden) Windstromsegnungen, die – Sturm Sabine hat’s angeblich bewiesen – so und so viele Tausend Haushalte mit Strom versorgen könnten, hätte man doch wenigstens die Leitungen von Nord nach Süd.

Gerade das hat Methode: Bei Sturmereignissen melden sich die Energiewende-Propheten und Windkraft-Profiteure regelmäßig zu Wort mit Rekorden und satteln Forderungen und Behauptungen auf, die der zahlende Bürger ohnehin nicht verstehen kann, und also zu glauben hat.
Aber keine Bange: Die „Zeit“ wird im Verein mit anderen Elite-Medien die Umwandlung Deutschlands in das Energiewendewunderland kritisch und sorgfältig recherchierend begleiten. Diejenigen, die fundiert Einspruch erheben gegen die Vernichtung von Natur und Landschaft, gegen das Verbrennen von Volksvermögen (siehe Nachtrag), erprobter Infrastruktur und effizienter Technik werden als „Klimaschutzgegner“ einfach platt gemacht.

Die Energiewende-schön-schreibende Zunft hat wirkmächtige Unterstützung aus den Funkhäusern der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten: Seit Monaten ein Trommelfeuer zum jammervollen Niedergang der Windkraftbranche, zum Einhalten der Klimaziele nur über massiven Ausbau der Windkraft, zur angeblichen Verhinderung der Weltrettung durch uneinsichtige Bürger, die den Naturschutz missbrauchen und sowieso größtenteils bei der AfD anzusiedeln sind.

Unter zig öffentlich-rechtlichen Tendenz-Beiträgen der letzten Wochen und Monate sei ein aktuelles Filmchen des BR herausgegriffen, das am 12. März 2020 ausgestrahlt wurde. Der Titel vielsagend und zunächst ganz harmlos fragend: „Wende bei der Wende? Warum klappt das nicht so richtig mit den alternativen Energien?“ Was folgt, ist geschickt aufgemachte Propaganda, perfekt inszeniert mit den Wortmeldungen des scheidenden Bürgermeisters aus Bernried am Starnberger See, der mit „kleinen Veränderungen“ Bernried „unabhängig von den großen Versorgern machen wollte“, und dann doch durch die 10-H-Regelung ausgebremst wurde („des war alles ummasonst“, Minunte 1.10 des Beitrages).
Der BR lässt einfließen, und schickt aus dem aus dem off mit sanfter Frauenstimme: „Der Wunsch nach mehr erneuerbaren Energien ist da, bei Bürgern wie Bürgermeistern…“. Bestätigen und erklären darf dies der Vertreter der „Bürgerstiftung Energiewende Oberland“, Andreas Scharli, der das „leidige am Thema Klimaschutz“ (ab Minute 1.40 des Beitrages) mit einem krudem Kommentar zur Rechtslage garniert; Hauptdefizit aus solcher vom BR nicht hinterfragter Sicht: “dass wir gesetzlich no koa Verankerung hab’n“…Es folgt ein rechtssystematisch völlig abwegiger Vergleich mit dem „Brandschutz auf Berghütten“.

Von Schleswig- Holstein bis Bayern: Neue deutsche Landschaften. Hier: Blick in die Gemeinde Dornum/LK Aurich/Niedersachsen – Foto (C): Peter Gauditz

Dem letzten BR-konsumierenden Bayern müsste endlich klar werden, was uns dieser Energieberater und Lobbyist nun beibringt: „(…) nur der Klimaschutz ist nicht gesetzlich verankert. Ich hab‘ da keine Handhabe“. Dazu springt nun der der BR in die Bresche (ab Min. 2.00 des Beitrags): „Ganz im Gegenteil: Seit 2014 gibt es in Bayern auch noch die Abstandsregelung 10-H.“ Was folgt, ist das obligatorische Horst-Seehofer-Bashing, dessen fundierter Einspruch gegen die „Verspargelung“ Bayerns vom BR geschickt lächerlich gemacht wird. „(…) seitdem ist der Ausbau der Windkraft fast zum Erliegen gekommen“, schließt der sanft-weibliche Propagandaton aus dem BR-Off, nicht ohne den Hinweis, dass auch „viele „Fachleute“ das Ende von 10-H fordern“. Dem BR ist die Kehrseite der Energiewende- und Windkraft-Medaille in jeder Hinsicht kein Wort wert. In dieser Kurzfassung genau drei Minuten gebührenfinanzierte – durchaus gekonnte – Propaganda und einseitige Stimmung-Mache, die sowohl Bildungsauftrag als auch Neutralitätsverpflichtung aus dem Rundfunkstaatsvertrag mit Füßen tritt. Leider erfährt man über die Autorin dieses BR-Machwerkes, Viola Nowak, im Internet so gut wie nichts. Man hätte gerne gewusst, wo sie ihre journalistische Ausbildung absolvierte. Zum Thema wird man jedoch noch mal fündig. Es gibt eine Langfassung des Propaganda-Beitrages – ab Min. 4.45 dieses Beitrages wird ein weiterer Windkraft-Held durch den BR aufgebaut: der Noch-Bürgermeister der Gemeinde Berg am Starnberger See.

Die Kritik an den dort aufgestellten Windkraftanlagen verbucht die BR-Autorin unter „Hass und Hetze“, der Bürgerwindpark und die „lokale Wertschöpfung“ hingegen werden gepriesen. Dass Windkraft keinen Beitrag zur Versorgungsicherheit leistet, weiß Frau Nowak nicht – oder sie verschweigt es, wie praktisch alle ÖR-Beiträge dies notorisch tun. Die Einseitigkeit des Beitrages gipfelt in der Aussage. „Mittlerweile sind die Windräder akzeptiert“. Von wem bitteschön? Man möchte gerne fragen: Wen haben Sie befragt? Das Schluss-Suggestiv, das der BR verabreicht: Es wird suggeriert, dass die Bayerische Staatsregierung kein eindeutiges Bekenntnis zur Energiewende abgegeben hat; und nicht nur der Bürgermeister aus Bernried hofft für den Windkraftausbau in Bayern, „dass es bald eine „verlässliche Grundlage geben wird“. 10-H ist dies offensichtlich nicht für den öffentlich-rechtlichen Sender. Da ignoriert man öffentlich-rechtlich bewusst, dass diese Regelung beim bayrischen Verfassungsgerichtshof höchstrichterlich bereits seit 2016 bestätigt ist. Wenn es um Windkraft geht, ist geltendes Recht ganz offensichtlich lästig.

Nur wenige hundert Meter bis zum Dorf: Windkraft an der Kirche in Roggenstede/Gemeinde Dornum/LK Aurich – Foto: privat

Einseitigkeit, gepaart mit Ausblenden wesentlicher Fakten, und Kolportage von Propaganda: Dieser Dreiklang dominiert inzwischen in einer solchen Penetranz das deutsche Energiewende-Mediengeschäft, dass kritische Würdigung und dokumentarisches Festhalten solcher Fehlleistungen zu Pflichten mündiger Bürger werden. Zur beklemmenden Begleiterscheinung der deutschen Energiewende jedenfalls gehört inzwischen greifbar und belegbar der Niedergang des Journalismus.

Literaturempfehlung zur mangelnden Versorgunssicherheit durch Windkraft:
a) Linnemann, Th.; Vallana, G. S.: Windener gie in Deutschland und Europa: Status quo, Potenziale und Herausforderungen in der Grundversorgung mit Elektrizität, Teil 1:Entwicklungen in Deutschland seit dem Jahr 2010. VGB PowerTech 97 (2017), Nr. 6, S. 63-73.

b) Linnemann, Th. & G. S. Vallana: Windenergie in Deutschland und Europa. Status quo, Potenziale und Herausforderungen in der Grundversorgung mit Elektrizität. Teil 2: Europäische Situation im Jahr 2017 PowerTech 10 / 2018; S. 68-86

Zur Person:
Wolfgang Epple ist seit rund 50 Jahren ehren- und hauptamtlich im Umwelt- und Naturschutz aktiv.
Der promovierte Zoologe und Evolutionsbiologe war viele Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg des NABU (vormals Deutscher Bund für Vogelschutz e.V.).

Dieser Beitrag erschien zuerst am 17. März 2020 beim Umwelt-Watchblog
Die Fotos in dieser Veröffentlichung wurden vom Wattenrat eingefügt. Wir danken Herrn Dr. Epple für die freundliche Übernahmegenehmigung.

Der Beitrag Gastbeitrag: Winterstürme, Windstrom und der deutsche Journalismus erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.


Offshore-Versorger ´Njord Forseti´ rammt Windkraftanlage

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Versorger „Njord Forseti“, Archivbild, Screenshot, Bildzitat von „Marine Traffic“, abgerufen am 26. April 2020, https://www.marinetraffic.com/de/ais/details/ships/shipid:4130202/mmsi:235116578/imo:9786669/vessel:NJORD_FORSETI

Nun ist es passiert: Am 24. April 2020 kollidierte der unter britischer Flagge fahrende Offshore-Versorger „Njord Forseti“ im Offshore-Windpark „Borkum Riffgrund 1“ mit einer Siemens-Anlage, ungefähr 45 Kilometer nördlich der Insel. Ein anderes Versorgungsschiff in der Nähe fuhr zuerst zum Havaristen, der Seenotrettungskreuzer „SK40“ von Borkum kam ebenfalls zu Hilfe. Ein schwer verletztes Besatzungsmitglied der „Njord Forseti“ wurde per Hubschrauber ins Universitätsklinikum Groningen geflogen; ein zweiter Verletzter kam ins Krankenhaus nach Westerstede.

Der am Bug schwer beschädigte Havarist erreichte mit eigener Kraft unter Begleitung des Seenotrettungskreuzers das niederländische Eemshaven. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR1) zitierte am 24.04. die Wasserschutzpolizei in Emden: „Für die Wasserschutzpolizei Emden ist es ein Rätsel, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Es sei bisher unklar, ob es technische Probleme oder menschliches Versagen waren, sagte ein Sprecher NDR 1 Niedersachsen“.

Die havarierte „Njord Forseti“, 2016 gebaut, ist ein kleines Schiff: Gesamtlänge 26,3m, größte Breite 8,91m. Bei einer Kollision durch ein wesentlich größeres Schiff, sei es ein Containerriese oder gar ein Öltanker, wäre die Havarie nicht so relativ glimpflich abgelaufen und hätte auch eine Ölpest nach sich ziehen können. Nach „Prognosen“ und „Risikolanalysen“ des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) in Hamburg am Beispiel eines anderen Windparks in der „Ausschließliche Wirtschaftszone“ (AWZ) dürften sich solche Kollisionsereignisse nur alle „435 Jahre“ ereignen, weiter: „Eine auf das Jahr 2017 abgestellte Prognose kommt zu einem Wert von 375 Jahren […] Die ermittelte und die prognostizierte Kollisionswiederholrate liegt über dem von der Arbeitsgruppe Richtwerte ermittelten Mindestwert von 150 Jahren, ab dem von einem hinnehmbaren Risiko ausgegangen werden kann[…].“ (Quelle: Genehmigungsbescheid auf den Antrag der Northern Energy OWP West GmbH -vormals LCO Nature GmbH- , Leerer Landstraße 72, 26603 Aurich vom 15. April 2014, Auszug s.u.).

Bis 2019 gingen 420 Offshore-Windkraftanlagen in der deutshen AWZ ans Netz, weitere hunderte dieser künstlichen Riffe sind geplant. Erst am 25. Februar 2020 havarierte der unter der Flagge von Barbados registrierte Frachter „Santorini“ vor Helgoland in schwerer See und trieb mit Ruderschaden auf einen Windpark zu. Die „Santorini“ wurde rechtzeitig von einem Notschlepper auf den Haken genommen und in Sicherheit gebracht.

Die Risiko-Prognosen der Bundesbehörde BSH sind für die Realität wertlos und haben die Qualität der Kaffeesatzleserei. Wie soll der U.S.-amerikanische Schriftsteller Mark Twain gesagt haben: „Prognosen sind schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen“.

(Aktualisiert am 27. April 2020. In der ersten Fassung hieß es, der Havarist wurde nach Eemshaven geschleppt. Das war nicht der Fall. Die „Njord Forseti“ konnte trotz Wassereinbruchs den Hafen von Eemshaven mit eigener Kraft erreichen.)

BSH, Hamburg, den 15.04.2014

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/_Anlagen/Downloads/Genehmigungsbescheid/Windparks/Genehmigungsbescheid_OWP_West.pdf?__blob=publicationFile

Genehmigungsbescheid Auf den Antrag der Northern Energy OWP West GmbH (vormals LCO Nature GmbH), Leerer Landstraße 72, 26603 Aurich, vertreten durch die beiden Geschäftsführer xxx Probst, […] werden die Errichtung und der Betrieb von 41 Windenergieanlagen (WEA) einschließlich Nebenanlagen im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee nach Maßgabe der folgenden Nebenbestimmungen mit Zustimmung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nordwest (GDWS Außenstelle Nordwest), Schlossplatz 9, 26603 Aurich, […] genehmigt

S.35

Ergebnisse der Risikoanalyse Insgesamt ist die im Rahmen der Risikoanalyse angewendete Methodik als vertretbar anzusehen. Die vorgelegte Expertise entspricht dem Stand der Technik. Grenzen und Randbedingungen sind klar definiert worden. Bei Addition aller Kollisionsrisiken durch manövrierunfähige und manövrierfähige Fahrzeuge aller Schiffstypen der gewerblichen Schifffahrt auf den verschiedenen identifizierten Schifffahrtsrouten in der Umgebung des Vorhabens gelangte der GL in der Risikoanalyse vom 03.04.2009 – S. 34 – zu dem Ergebnis, dass bei einer Anlagenzahl von 42 WEA der statistisch zu erwartende Zeitraum zwischen zwei Kollisionen (Kollisionswiederholrate) ohne die Berücksichtigung weiterer risikomindernder Maßnahmen 435 Jahre beträgt. Eine auf das Jahr 2017 abgestellte Prognose kommt zu einem Wert von 375 Jahren (S. 41). Dementsprechend ist das für den einzelnen Offshore-Windpark errechnete bzw. prognostizierte Risiko, auch unter Berücksichtigung der sich noch weiter entwickelnden Methodik und Empirie, als im Rahmen der Verkehrssituation und des derzeit bestehenden 36 Sicherheitssystems in der Deutschen Bucht akzeptabel zu bewerten. Die ermittelte und die prognostizierte Kollisionswiederholrate liegt über dem von der Arbeitsgruppe Richtwerte ermittelten Mindestwert von 150 Jahren, ab dem von einem hinnehmbaren Risiko ausgegangen werden kann[…].“

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Der Frühling ist da. Die Vögel sind es nicht. Jedenfalls nicht alle.

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Als Wiesenbrüter rar geworden: Kiebitz – Foto (C): Eilert Voß

Textübernahme von der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), April 2020, mit freundlicher Genehmigung:

14 Millionen Brutvögel weniger

Der Frühling ist da. Die Vögel sind es nicht. Jedenfalls nicht alle. Heute leben vierzehn Millionen Brutvögel weniger in der Bundesrepublik Deutschland als Anfang der 1990er Jahre. Dieser Rückgang ist auch deshalb erschreckend, weil bereits damals die Lage vieler Vogelarten dramatisch war. Der Niedergang der Vögel der Agrarlandschaft beispielsweise ist seit den 1970er Jahren im vollen Gange; eine Trendumkehr ist nicht in Sicht.

Die düstere Prognose in Rachel Carlsons Bestseller aus dem Jahr 1962 „Der stumme Frühling“, der die Folgen des DDT-Einsatzes in das öffentliche Bewusstsein brachte, bewahrheitet sich heute – ganz ohne DDT, weil die Landwirtschaft gegenüber anderen Natur und Landschaft beeinträchtigenden Nutzungen eine Sonderstellung einnimmt. Die Produktionsweisen der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber nämlich von naturschutzrechtlichen Beschränkungen weitgehend ausgenommen. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Betreiberpflichten, an welche Landwirte gebunden sind, genügen angesichts des Rückganges der Agrarvögel offenkundig nicht.

Die Durchführung von Vogelschutzmaßnahmen ist hier vielmehr von der Kooperationsbereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen abhängig, ohne diese dazu verpflichten zu können. Für die notwendige Akzeptanz der Grundeigentümer muss gezahlt werden. Dabei müssen die Zahlungen mit den bei einer auflagenfreien Bewirtschaftung erzielbaren Preisen für Nahrungsmittel, Rohstoffe oder Strom aus erneuerbaren Energien konkurrieren.

Die von der öffentlichen Hand für den Naturschutz im Agrarraum bereitgestellten Mittel genügen weder für eine Trendumkehr, noch um weitere Biodiversitätsverluste stoppen zu können. Die Maßnahmen erreichen zumeist nur Einzelflächen, zudem ohne längerfristige Bindung, zusammengenommen nur einen kleinen einstelligen Prozentanteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche – die agrarförderrechtlich verlangten, für den Vogelschutz ohnehin kaum wirksamen Greening-Maßnahmen eingeschlossen. In der Hauptsache aber fehlt eine ausreichende rechtliche Bindung der Landwirtschaft an Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Die desaströse Lage im Agrarraum beschreibt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung trickreich und euphemistisch übrigens so: „Die Landwirtschaft hat ein großes Potential für die Bewahrung der Biodiversität“. Solange dieses Potential nicht gehoben wird, ist der Niedergang der biologischen Vielfalt nicht aufzuhalten.

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Mornellregenpfeifer im Rheiderland

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Mornellregenpfeifer bei Hatzum/Rheiderland, 14. Mai 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Dreiundfünfzig Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) zählte unser Mitarbeiter Eilert Voß heute bei Hatzum im Rheiderland/LK Leer. Dieser Durchzügler-Trupp rastete auf den landwirtschaftlich übernutzten Flächen. Mornellregenpfeifer brüten von Schottland bis in die Tundren Eurasiens, sie überwintern in Nordafrika und im Nahen Osten. In Ostfriesland sind sie nur selten zu sehen.

Das Rheiderland ist bekannt als Überwinterungsgebiet arktischer Gänse, was zu ständigen Auseinandersetzungen mit Landwirten führt. Früher gab es dort ausgedehnte Brutgebiete von Wiesenbrütern vom Kiebitz bis zur Uferschnepfe. Große Teile des Rheiderlandes gehören zu einem europäischen Vogelschutzgebiet, auf dem Papier. Durch die Intensivlandwirtschaft sind die bodenbrütenden Arten dramatisch zurückgegangen, nicht nur im Rheiderland.

Mornellregenpfeifer – Foto (C): Eilert Voß

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Natur- und Artenschutz – in der DNA von Bündnis90/Die Grünen?

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Grüne DNA? – Symbolfoto: Pixabay

Natur- und Artenschutz gehören zur DNA von Bündnis90/Die Grünen, so jedenfalls äußerte sich der niedersächsische Landesvorsitzende Hans-Joachim („Hanso“) Janßen in einem Interview vom 13. Mai 2020 in der Oldenburger Nordwest Zeitung: „Janßen: Es gehört zur DNA der Grünen, sich für diese Themen einzusetzen. Wenn so starke Partner wie Nabu oder BUND dabei sind, dient das in der Summe letztlich der guten Sache.“ Aber stimmt das wirklich? Anlass des Interviews war der Einsatz der Grünen in Niedersachsen für ein Volksbegehren zum Artenschutz, dagegen ist sicher nichts einzuwenden.

Mit dem Volksbegehren soll das verbliebene Dauergrünland in Niedersachsen endlich besser geschützt werden. Allein zwischen 1984 und 2016 ist das Dauergrünland in Niedersachsen von 1,1 Mio. auf 0,69 Mio. ha zurückgegangen. Das ist ein Rückgang um 37 %. Einen noch größeren Rückgang hat das EU-Gemeinschaftsrecht unterbunden. Noch dramatischer als der quantitative ist der erlittene und anhaltende qualitative Verlust des Grünlandes. Das verbliebene Dauergrünland ist vielerorts nur mehr ein artenarmer grüner Grasacker, sogar in den nach EU-Recht ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten, in denen ein Verschlechterungsgebot gilt. Eigentlich geschützte bodenbrütende Wiesenvögel sind durch die intensiven Bewirtschaftungsmethoden in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen; die Eingriffe in den Naturhaushalt waren und sind zweifelsohne erheblich.

Selten geworden: Kampfläufer auf einer Feuchtwiese bei Jarßum/Emden, 17. April 2016. Die Wiese wurde inzwischen trockengelegt. – Foto (C): Eilert Voß

Die niedersächsischen Grünen stellten von 2013 bis 2017 sowohl den Umwelt- als auch den Landwirtschaftsminister, also die für den Schutz des Grünlandes entscheidenden Ressortchefs auf Landesebene. Gleichwohl haben sie in dieser Zeit den Grünlandumbruch nicht an die Zulassungsverpflichtungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung geknüpft, sondern – im Gegenteil – diese zur Bestürzung sogar der Naturschutzbehörden für nicht anwendbar erklärt. D. h. der Grünlandumbruch war nicht an naturschutzrechtliche Kompensationspflichten gebunden, an die sonst jeder andere Verursacher von Eingriffen gebunden ist. Die derzeitige sozial-christliche Landesregierung in Niedersachsen hält an dieser unhaltbaren Regelung fest. Zum Vergleich: Im nicht minder bauernfreundlich christlich-liberal regierten Nordrhein-Westfalen ist der Grünlandumbruch wie selbstverständlich Gegenstand der gesetzlich verlangten Eingriffsregelung, und zwar ganz ohne grüne Regierungsbeteiligung.
Die Bindung des Grünlandumbruchs an die Zulassungsvoraussetzungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung könnten den Grünlandumbruch stoppen oder zumindest mit der Pflicht zur Wiederherstellung wertvoller Grünlandbiotope verbinden. Die Grünen in Niedersachsen haben in Regierungsverantwortung diese Option ungenutzt verstreichen lassen und insofern erheblichen Anteil am quantitativen und qualitativen Rückgang des Grünlandes. Die jetzt von den Grünen beschworene Liebe zum Grünland erinnert insofern an die bekannte Lebensweisheit: Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche.

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Windenergie: keine verbindliche Distanz

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Proteste gegen einen Winparkbau in Westerholt/Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake

Seit Monaten steht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unter politischem und wirtschaftlichen Druck, die vorgesehene Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu ändern. Nun atmet die Windenergiewirtschaft auf, die viel diskutierte verbindliche Abstandsregelung der lauten Riesenpropeller von eintausend Metern zur Wohnbebauung ist vom Tisch, dpa hat es schnell verbreitet.

Verhandlungsführer der GroKo waren u.a. Carsten Linnemann (CDU, MdB), Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Matthias Miersch (SPD,MdB), Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und für Energie, Ernährung und Landwirtschaft und Tourismus. Miersch war es, der betroffene Anlieger mit einem „Windbürgergeld“ ködern wollte. Mit dieser „Prämie“ sollte dazu beigetragen werden, den Widerstand gegen Windräder vor dem eigenen Haus zu überwinden, ein fragwürdiges Schweigegeld, dass die gesundheitsschädliche Lärmbelästigung aber nicht mindern würde.

Änderung des Baugesetzbuches mit Öffnungsklausel für die Bundesländer

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Kommunen zusätzlich mit finanziellen Windkraftbeteiligungen locken, um mehr Flächen für den stockenden Ausbau an Land freizumachen. Nun bleibt es den Ländern überlassen, ob sie durch die vorgesehen Änderung des Baugesetzbuches, das zwar eine einen Abstand von eintausend Metern zur Wohnbebauung festschreiben soll, aber es durch eine „Öffnungsklausel“ den Ländern überlässt, diese Abstände zu über- oder zu unterschreiten. Anders als in Bayern, wo die 10-H-Regelung (mit Ausnahmen) bereits gilt – also die zehnfache Höhe der Anlagen zur Wohnbebauung – werden wohl nun die windaffinen Bundesländer die Öffnungsklausel nutzen, um geringere Abstände festzulegen. Eintausend Meter Abstand ist zudem eine willkürlich gewählte Bezugsgröße, die nichts Ausreichendes über die tatsächliche Lärmimmission aussagt. Tieffrequenter Schall wird über die Luft und die Biegungsschwingungen des Mastes, je nach Windrichtung, Luftfeuchte oder Bodenbeschaffenheit, sehr weit weit getragen, weit über eintausend Meter hinaus. Die aktuell gebaute Anlagenhöhe beträgt mehr als zweihundert Meter, da sind eintausend Meter Abstand auch optisch erdrückend. Prototypen sind bereits über dreihundert Meter hoch.

Wohnen mit Windpark: Roggenstede im LK Aurich – Foto (C): Manfred Knake

Niedersachsens politische Hardcore-Lobbyisten Weil und Lies

Niedersachsen mit Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) als politische Hardcore-Windkraftlobbyisten haben sich durchgesetzt. In Niedersachsen, im ostfriesischen Aurich, produziert Enercon. Das Unternehmen hat derzeit wirtschaftliche Probleme. Weil und Lies haben sich stets zum Sprachrohr von Enercon gemacht. Und nicht nur in Niedersachsen gibt es geballte Anwohnerproteste gegen immer mehr Windkraftanlagen und deren Nähe zur Wohnbebauung. Von derzeit 6431 Windrädern zwischen Nordseeküste und Harz stehen nur 854 Anlagen 1000 oder mehr Meter von Wohnhäusern entfernt. 1582 Anlagen halten noch nicht einmal 400 Meter Abstand ein. Begründung des GroKo-Verhandlungsergebnisses: Die Energiewende soll nun mehr Fahrt aufnehmen, damit „Klimaziele“ nicht in Gefahr geraten. Da weiß man doch gleich wieder, woher der Wind in Deutschland weht.

„Mafiaähnliche Strukturen, bis in die Politik“

„Mafiaähnliche Strukturen, bis in die Politik“ sagen die Windkraftkritiker schon lange, wenn es um das wohlig-gute Klima auf den Betreiberkonten geht, für das alle Stromkunden mit der üppigen Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) sorgen, mit derzeit mehr als 30 Milliarden Euro jährlich. Gezielt getötete oder vergrämte genehmigungshemmende Greifvögel vom Bussard über den Rotmilan bis zum Seeadler oder nicht nachvollziehbare offizielle Lärmmessungsergebnisse der Betreiber an Wohnhäusern, die den nervenden und krankmachenden tieffrequenten Schall einfach ausblenden, sind nur einige Indikatoren einer rücksichtslosen, nimmersatten und vorgeblichen „Öko“-Industrie. Dazu kommt der Wirtschaftszweig der unterschiedlichen Gutachterbüros, die sich, vom Projektierer bezahlt, entweder engagieren oder engagieren lassen, um Windkraftstandorte zu verhindern oder unter Ausblendung von Erfassungsdaten passend machen. Das Letztere ist durchaus weit verbreitet. Es geht den Projektierern der Windbranche nur um das Abgreifen von mehr EEG-Subventionsgeld, nicht aber um das wohlfeile „Klima“. Mit nur wetterabhängig funktionierenden Windkraftanlagen lässt sich kein Klima -abgesehen vom Mikroklima im Windpark – beeinflussen, und zur Versorgungssicherheit taugen die nur unstet einspeisenden Anlagen – weil windabhängig – auch nicht. Bezahlbare und effiziente Stromspeicher sind nicht vorhanden. Klimaschutz mit Windkraft oder die Einhundert-Prozentversorgung mit „Erneuerbaren“ sind eine oft erzählte Lebenslüge, die aber immer noch gerne geglaubt wird.

Dieser Text erschien in leicht veränderter Form am 20. Mai 2020 auf der „Achse des Guten

Der Beitrag Windenergie: keine verbindliche Distanz erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Corona-Pandemie und ´Vatertag`- Tourismus, war da was?

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Himmelfahrt 2020: Volksfeststimmung in Norddeich – Foto (C): Eilert Voß

Zum Himmelfahrt-Feiertag („Vatertag“) am 21. Mai 2020 wurden die Corona-Lockdownbestimmungen gelockert. Die Folgen waren an der Küste nicht zu übersehen. Das „Social-Distancing“ – also Abstand halten als vermutlich wirksamste Maßnahme gegen die Virenverbreitungen –  trat vielerorts einfach außer Kraft, obwohl die Polizei „verstärkte Kontrollen“ angekündigt hatte.

Die Küste mit dem Nationalpark Wattenmeer wurde durch Erholungssuchende überrannt, polizeiliche Kontrollmaßnahmen konnte unser Fotograf nicht ausmachen. Leidtragende waren die bodenbrütenden Vögel, die sich jetzt, auf dem Höhepunkt der Brutzeit, nach der Ruhe durch die Pandemieeinschränkungen zahllosen Störungen und, davon ist auszugehen, wohl auch mit Brutverlusten konfrontiert sahen. Und diese Bilder zeigen nur die Momentaufnahmen und den kleinen Ausschnitt von Norddeich und der Leybucht bei Greetsiel…

Himmelfahrt 2020, Norddeich, im Hintergrund die Insel Norderney – Foto (C): Eilert Voß

Himmelfahrt 2020 an der Leybucht bei Greetsiel- Foto (C): Eilert Voß

Norddeich, Strand, 21. Mai 2020 – Foto (C): Eilert Voß

21. Mai 2020, Hundestrand Norddeich – Foto (C): Eilert Voß

Der Beitrag Corona-Pandemie und ´Vatertag`- Tourismus, war da was? erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

´Die Lage der Natur in Deutschland´ – Bericht aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz

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Man glaubt es kaum: Blick in das europäische Vogelschutzgebiet V63, Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens! Illegaler Straßenbau der Umgehungsstraße Bensersiel, Intensivlandwirtschaft und ein riesiger Windpark viel zu dicht am Schutzgebiet. Foto (C): Manfred Knake

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten im Mai 2020 den Bericht „Die Lage der Natur in Deutschland – Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht“. Ja, mit „der Natur“ ist etwas faul im Lande, sogar in den europäischen Schutzgebieten Natura-2000. Einen nicht unerheblichen Anteil am Artenschwund hat die industrielle Landwirtschaft, finanziell gefördert von der Europäischen Union. Wie diese aktuelle Behörden-Veröffentlichungen den desolaten Zustand von Lebensräumen und Arten einordnet, kommentiert die „Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ (EGE). Wir danken den Eulenfreunden für die klaren Worte und die Erlaubnis der Textübernahme. Die Fotos sind vom Wattenrat. Die komplette PDF-Datei „Die Lage der Natur in Deutschland“ können Sie hier abrufen: Lage_Natur_2020_BfN_BMU

EGE, Mai 2020

Im Mai 2020 veröffentlichten Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz den Bericht „Die Lage der Natur in Deutschland“. Auf 38 Textseiten und in Anhängen dokumentieren die beiden Herausgeber die Situation von Lebensraumtypen und Arten. Darunter sind vor allem solche, die Deutschland besser schützen muss, soll ein seit 2015 anhängiges EU-Vertragsverletzungsverfahren eingestellt und eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof abgewendet werden. Der Erhaltungszustand fast der Hälfte dieser Lebensraumtypen und eines Drittels dieser Arten in Deutschland ist unzureichend oder schlecht. Die Lage hat sich im Berichtszeitraum 2013-2019 teilweise deutlich verschlechtert; beispielsweise die der Brutvögel der Agrarlandschaft.

Der Bericht ist bemüht, die Misere sprachlich ins Positive zu wenden: Statt von einem enormen Vollzugsdefizit spricht der Bericht „vom großen Potential“ von FFH- und Vogelschutzrichtlinie für den Naturschutz und betont Erfolge: „Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden.“ Nur national offenbar eher nicht. Die Ursachen für so viel Erfolglosigkeit (im Bericht neutral die „Treiber für Veränderungen“) kommen nicht von Ungefähr: Sie sind das Werk nationaler und gemeinschaftlicher Politik zugunsten robuster Wirtschaftsinteressen – vor allem, aber nicht allein in der Landwirtschaft.

Positiv immerhin: Der Klimawandel ist für die bisherigen Verschlechterungen offenkundig bedeutungslos. Aber „zahlreiche Studien belegen dessen zunehmende Bedeutung“, so der Bericht. Im Übrigen hätten „die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre“ noch nicht berücksichtigt werden können“. Die Analyse habe ergeben, „dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist“. Ob die Gefahr nach dem Kohleausstieg 2038 gebannt sein wird, verrät der Bericht nicht.

Industrielandschaft bei Tergast/LK Leer/NDS – Foto (C): Eilert Voß

Umgekehrt rangiert der „Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Wind- und Wasserkraftanlagen“ im Bericht unter den gegenwärtigen und nicht erst künftigen maßgeblichen „Treibern für Veränderungen“. Aus dem Ausbau der Windenergiewirtschaft auf See resultierten „Belastungen“ und an Land „regionale Bestandrückgänge“ des Rotmilans. Man müsse bei dem „auch für den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien“ Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachten. Den Mäusebussard nennt der Bericht trotz dramatisch hoher Kollisionsopferzahlen an Windenergieanlagen und eines Rückganges im Zwölfjahres-Trend um bis zu drei Prozent pro Jahr nicht. Das Bundesamt für Naturschutz sieht keinen Grund, die Art als „windenergiesensibel“ zu betrachten.
Der Bericht versucht Erfordernisse des Naturschutzes klimapolitisch zu begründen, um so beispielsweise dem Schutz von Hoch- und Niedermooren zu mehr Akzeptanz zu verhelfen („Moore: Sensitive Lebensräume für den Klimaschutz“). Dieser Versuch wird seit langem unternommen, allerdings mit mäßigem Erfolg.

EU-Vogelschutzgebiet, Nüttermoor bei Leer an der Ems, 18. Mai 2014, Mahd in der Brutzeit – Foto (C): Eilert Voß

Der Bericht betont Selbstverständlichkeiten wie: Maßnahmen agrarförderrechtlich verlangten Greenings sind wirkungslos; in FFH-Gebieten sollen keine gebietsfremden Baumarten eingebracht werden; Naturschutzgebiete (vor 35 Jahren nannte ein Direktor des Bundesamtes für Naturschutz sie Notstandsgebiete) sind nur begrenzt wirksam. Der Bericht endet als ein respektabler, nicht belang-, aber folgenloser Katalog im Konjunktiv. Während der Bund Landwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft, Wohnungsbau und Verkehr 2020 Subventionen in Höhe von 26,2 Milliarden Euro gewährt, sehen sich Bund und Länder nicht in der Lage, die nach ihrer Schätzung für biodiversitätserhaltende Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten erforderlichen 1,4 Milliarden Euro bereitzustellen.

Bruthabitat vom Kiebitz (Kreise), Begüllung am 30. März 2020, Bovenhusen/Rheiderland, EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß

Was unterscheidet den Bericht von früheren seiner Art? Die Bilanz ist negativer denn je. Dafür aber ist von Resilienz [Anmerkung: Krisen nutzen und ihnen widerstehen] die Rede, die erhalten oder wiedergewonnen werden müsse, und der Bericht von A bis Z geschlechtergerecht: Autorinnen und Autoren, Landwirtinnen und Landwirte, Ornithologen und Ornithologinnen. Nur den Experten und Langstreckenziehern unter den Zugvögeln ist die weibliche Form noch nicht zugesellt und an einer Stelle ist der Bericht unentschuldbar militant. Den Artenrückgang müsse man aufhalten „auf breiter Front“, heißt es im Bericht. Vielleicht, weil jemand Krieg führt gegen die Natur.

Der Beitrag ´Die Lage der Natur in Deutschland´ – Bericht aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.


Anfrage der Grünen: ´Wie kommt die Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen voran?´

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Wir sind dann mal weg: Sandregenpfeifer – einer der letzten seiner Art – von den Stränden im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, EU-Vogelschutzgebiet und „Weltnaturerbe“, vertrieben – Foto (C): Archiv Wattenrat

Die Grünen im Niedersächsischen Landtag haben im März 2020 eine Kleine Anfrage mit der Frage „Europäisches Schutzgebietsnetz in Niedersachsen: Jetzt, da Strafzahlungen drohen – wie kommt die Umsetzung von Natura 2000 voran?“ eingebracht, die am 05. Mai 2020 im Auftrag der Landeregierung vom Umweltministerium beantwortet wurde. Zu den Natura-2000-Richtlinien gehören die europäische Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie, ein verbindliches Regelwerk für alle EU-Mitgliedstaaten, englisch „Directives“, also „Anweisungen“. Bei genauer Betrachtungsweise ist die Durchsetzung der Verpflichtungen aus der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie aus dem Jahr 1992 in Deutschland ein Schmierentheater seit Anbeginn.

Die Deutschen ließen sich viel Zeit, ihre schwachen Naturschutzgesetze an die strengeren Vorgaben der FFH-Richtlinie anzugleichen. Die Deutschen passten ihre Gesetze erst an, nachdem der Europäische Gerichtshof Deutschland dazu verurteilt hatte. Ohne Verurteilung geht in Deutschland fast nichts auf dem Gebiet des gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzes. Mehr als zögerlich war auch die Meldung der europäischen Vogelschutz- und FFH-Gebiete, also der Naturschutzgebiete von Gemeinschaftsrang. Der Meldevorgang zog sich über Jahre bin. Mehrfach musste die Europäische Kommission Deutschland mahnen und Beschwerdeverfahren androhen. Freiwillig wollten die Deutschen viel weniger Gebiete in das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 einbringen, als die EU erlaubt.

EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“, hier Ostbense bei Bensersiel. Im Hintergrund der Deich. Gülle- Wassergemisch bis in die Gräben – Foto: privat

Täuschen und tricksen

Die Dinge zogen sich über mehr als ein Jahrzehnt des Täuschens und Tricksens hin. Es war eine Hochzeit der Lobbyisten aus Politik, Wirtschaft und Kommunen, die den Aufbau den Netzes boykottierten und blockierten. Schon 2004 hatte das Schutzgebietsnetz vollendet sein sollen, um den dramatischen Rückgang natürlicher Lebensräume und Arten aufzuhalten. Doch der deutsche Anteil am Netz ist heute, 16 Jahre später, immer noch eine Baustelle. Und deshalb ist fast die Hälfte der Lebensraumtypen und ein Drittel der Arten, die gemeinschaftsrechtlich in Deutschland zu schützen sind, in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand, wie die Bundesregierung kürzlich bekanntgegeben hat.

Salzwiese, oder was davon übrig ist: desolater Zustand durch Gräbenziehen (Begrüppung) mit einem Kettenfahrzeug, Entwässerung mit dem Verschwinden der Salzwiesenflora, dafür Überwucherung mit Strandquecke. Stengste Schutzzone (Ruhezone) im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, „Weltnaturerbe“ und Natura-2000-Gebiet, Dornumersiel/LK Aurich – Foto (C): Archiv Wattenrat

Unzureichende Sicherung der Schutzgebiete

Niedersachsen macht in diesem Debakel keine bessere Figur als die übrigen 15 Bundesländer, eher eine schlechtere. Das geht – wenngleich unausgesprochen – aus der Antwort der Landesregierung auf die oben erwähnte Kleine Anfrage der Grünen im niedersächsischen Landtag hervor. Bisher sind von den 385 FFH-Gebieten nur 297 und von den 71 EU-Vogelschutzgebieten nur 17 vollflächig gesichert. Wegen der unzureichenden Sicherung der FFH-Gebiete hat die EU-Kommission bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und dieses zuletzt im Februar 2020 verschärft. Pessimisten rechnen mit einer Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof, nicht zuletzt wegen der Versäumnisse Niedersachsens.

Das Paradebeispiel der teuren kommunalen Inkompetenz: illegaler Bau einer Umgehungsstraße im europäischen Vogelschutzgebiet V63, Bensersiel/LK Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake, Videolink:  ZDF Länderspiegel vom 11.10.2014, 17,05 Uhr

Der Fluch der bösen Tat – mit desaströsen Auswirkungen

Die Lage in Niedersachsen ist Fluch der bösen Tat: Das Land Niedersachsen hatte sich auf Betreiben der damaligen Landesregierung von CDU und FDP unter Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) der Verantwortung für den Schutz der Natura-2000-Gebiete entledigt und – ein einmaliger Vorgang in Deutschland –  nach der Auflösung der Bezirksregierungen 2005 den Schutz dieser Gebiete den Landkreisen und kreisfreien Städten, also dem lokalen Politklüngel, zu dem auch Politiker der Grünen gehören, übertragen. Die Landkreise hatten die Aufgabe freudig übernommen mit der Zusage, „sie wollten und sie könnten das“. Die Auswirkungen sind desaströs. Die Landesregierung hatte sie ermutigt und die EU-Verpflichtungen leichtfertig zum Kinderspiel erklärt.

Heinrich, mir graut´s vor Dir!

Der berüchtigte frühere FDP-Umweltminister Hans-Heinrich Sander hatte zwei Legislaturperioden lang die Mähr verbreitet, man müsse für den Schutz dieser Gebiete eigentlich gar nichts tun. Vor allem ordnungsrechtlich bedürfe es keiner Einschränkungen der Landnutzung. Die Grundeigentümer könnten freiwillige Verträge abschließen und für Einschränkungen kassieren. Der Deal platzte. Die Suppe auslöffeln mussten die nachfolgendem Landesregierungen, die allerdings an der fatalen Rechtslage der kommunalen Zuständigkeit nicht rühren wollten – und am Schluss trifft es vermutlich den Steuerzahler. Im Falle einer Verurteilung könnten für Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe fällig werden – pro Tag. Bereits 2015 versuchten die Deutschen die Versäumnisse zu entschuldigen: Man habe so viele Flüchtlinge aufgenommen. Jetzt muss vermutlich die Corona-Pandemie herhalten.

Beginn des illegalen Baus der Umgehungsstraße Bensersiel in einem EU-Vogelschutzgebiet mit lokaler Politprominenz – Bildzitat: Anzeiger für Harlingerland/Wittmund/NDS, Seite 1, 23. April 2009, mehr hier

Naturschutz im kommunalen Klüngel

Ganz gleich wie das derzeitige Vertragsverletzungsverfahren ausgeht: Die deutschen Versäumnisse auf dem Gebiet des gemeinschaftlichen Naturschutzes bieten Stoff für weitere Verfahren. Denn nicht wenige Schutzgebietsverordnungen, die von den oft ahnungslosen, desinteressierten oder ignoranten Kommunalpolitikern niedersächsischer Landkreise beschlossen wurden, dürften fehlerhaft und unzureichend sein. Brüssel ist eben weit, weiter als der Mond, und den kann man immerhin sehen.

Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 05.05.2020 können Sie hier als PDF-Datei aufrufen: Kleine Anfrage_Gruene_Natura-2000

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Willkommen an der schäumenden Capuccino-Coast

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Foto: Pixabay

Die Nordsee schäumt mal wieder. An einigen Inselstränden von den Niederlanden bis nach Deutschland wird derzeit in unterschiedlichen Mengen Algenschaum angespült, verursacht von der Alge Phaeocystis. Bei Beginn der warmen Jahreszeit vermehren sich diese Algen explosionsartig, werden von Wind und Wellen mechanisch zu Schaum zerschlagen und verkleben dann die Strände. Ursache ist der immer noch starke Nährstoffeintrag in die Küstengewässer aus den sog. „diffusen Quellen“, sprich landwirtschaftlicher Dünger, der dann über die Gräben, Bäche und Flüsse schließlich im Wattenmeer landet.

Der klebrige Algenschaum kann für Muscheln oder Fische tödlich sein, wenn dadurch die Atmungsorgane verklebt werden. Brutvögel von der Brandgans bis zur Möwe müssen an einigen Stellen des Wattenmeeres ihre Jungvögel durch den Schaum ans Wasser führen. Das kann für die Jungvögel tödlich enden, wenn das Jugendgefieder verklebt, die Vögel durchnässen und dann erfrieren.

Brandgänse im Watt an der Salzwiesenkante – Archivfoto 2017 (C:) Eilert Voß

Für Menschen ist der Schaum ungefährlich, nur stinken die toten Algen und sind keine Bereicherung der touristisch genutzten Strände. Die Lokalzeitung „Ostfriesischer Kurier“ aus Norden, und wie Spötter sagen, nicht selten der recherchearmen „Heile-Welt-Berichterstattung“ verpflichtet, sah das am 22. Mai 2020 unter der Rubrik „Tourismus“ u.a. so:

“Wie gefährlich ist der Algenschaum? […] Dabei ist der Schaum an sich für Mensch und Tier völ­lig ungefährlich, weiß Benthosökologin Dr. Valeria Bers vom Watt Welten Besucherzentrum Norderney. ´Es han­delt sich dabei um eine erhöh­te Menge an Nährstoffen, die sich um die Mikroorganismen wie Algen heften. Durch den mechanischen Einfluss der Wellen entsteht dann der Schaum.´ Eigentlich so wie beim Milchschaum, daher werden mit dem .Algenschaum´ ge­füllte Strände auch ´Capucchino Coast´ genannt. […]“

Auch Benthosökologinnen können irren, umso leichter, wenn man Teil des (massen-) touristischen Angebots im Soziotop einer Urlaubsinsel als Leiterin eines Nationalpark-Informationshauses ist.  Träger des Nationalparkhauses „Watt Welten“ sind die Stadt Norderney, die Nationalparkverwaltung und der Naturschutzverband BUND. Der Begriff „Costa Granata“ für die Küste ist ja längst etabliert, nicht wegen der enormen Munitionsaltlasten im Meer, sondern wegen der hier gerne gegessenen Krabben, auch Granat genannt. Die neue schönfärberische Wortschöpfung „Cappucino-Coast“, geprägt von wem auch immer für diesen unschön-klebrigen Strandzustand, verharmlost lachlustig den tatsächlichen Zustand dieses maroden National- und Freizeitparks, der sich „Weltnaturerbe“ nennen darf. Wie wird man wohl die Küste nennen, wenn es zu einem Ölunfall nach einer Schiffshavarie mit einer der vielen Offshore-Windkraftanlagen auf See kommen sollte? „Espresso-Coast“, Mousse au chocolat-“ oder, wenn es ganz dicke kommt, sogar „Nutella-Coast“? Nur wird das dann weniger lustig sein.

Eiderenten mit Jungen, Wattengebiet westlich Borkum – Archivfoto 2017 (C): Eilert Voß

Zitat aus IKZM – Integriertes Küstenzonenmanagement in Deutschland

Schaumberge am Strand

An den Stränden der Nordseeküste kann man häufig im Sommer Berge von Schaum sehen. Sie werden von einer Phytoplanktonart gebildet, der mikroskopisch kleinen Alge Phaeocystis globosa oder einfach Schaumalge. Diese bildet Kolonien von mehreren Hundert Zellen, die von einer klebrigen Gallerthülle umgeben und zusammengehalten werden. In den letzten Jahrzehnten kommen diese Algen, die bei uns seit dem späten 19. Jahrhundert dokumentiert sind, häufiger und in größeren Massen vor. Wenn die Algenzellen nach einigen Wochen Lebenszeit absterben, schlägt der Wind die klebrigen Schleimhüllen zu Schaum – ähnlich wie man Eiweiß zu Schaum schlagen kann. Die entstehenden Schaumberge sind zwar für den Menschen nicht gefährlich, aber die Algen riechen unangenehm, und der Schaum sieht nicht schön aus. Außerdem können die Schleimhüllen die Kiemen von Fischen, Miesmuscheln und anderen Meeresbewohnern verkleben und sie so töten.“

Termunterzjil/NL, Schöpfwerk entwässert belastete landwirtschaftliche Flächen ins Wattenmeer – Archivfoto 2017 (C): Eilert Voß

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Insel Baltrum: Rat will Bürgermeister loswerden

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Der amtierende Bürgermeister der Insel Baltrum, Bernhard Tuitjer, fiel im Sommerloch 2016 mit der skurrilen Idee auf, eine Seilbahn zur Personenbeförderung vom Festland zur Insel zu bauen, um Touristen schneller über den Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ bis zur Insel zu befördern. Nun soll Tuitjer abgewählt werden.

Sein Auftreten in der Öffentlichkeit sowie in Gremien schade dem Ansehen der Insel, heißt es in einer Pressemitteilung des Baltrumer Rates: „Die Wahrnehmung der Pflichten und Aufgaben des Bürgermeisters entsprechen nicht den Erwartungen. Seine Personalführung schafft mehr Probleme, als sie löst. Sein Auftreten in der Öffentlichkeit sowie in Gremien schadet dem Ansehen der Insel. Die Anwesenheit des Bürgermeisters auf der Insel hat in den letzten Jahren ständig abgenommen. Als jetzt die Insel coronabedingt isoliert war, hat er sich wochenlang von der Insel ferngehalten und damit auch das letzte Vertrauen bei der Bevölkerung verloren.“ Die Einleitung des Abwahlverfahrens wurde einstimmig beantragt. Der Ratsvorsitzende Jann Bengen (CDU) hat dazu eine Ratssondersitzung auf den 8. Juni festgesetzt, um über die Abwahl abstimmen zu lassen. Jann Bengen, Hotelier und Zugvogeljäger, fiel bereits mit der Forderung auf, aus dem Nationalpark „auszutreten“. Bengen serviert auf der Insel geschossene Wildenten und -gänse in seinem Hotelrestaurant.

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Naturschutz auf Abwegen: ´Der Niedersächsische Weg´

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Im Mai 2020 unterzeichneten der Ministerpräsident, Umwelt- und Landwirtschaftsminister, die Präsidenten von Landvolk und Landwirtschaftskammer und die Vorsitzenden von BUND und NABU Niedersachsen eine als „Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz“ bezeichnete Vereinbarung zwischen Land, Landwirtschaft und Umweltverbänden. „Der Niedersächsische Weg“, so bezeichnen die Unterzeichner die knapp zehn Seiten Text – mutmaßlich in Abgrenzung zu einem Bayerischen Weg. In Bayern hatte ein Volksbegehren der dortigen Staatsregierung und dem Bauernverband substantielle Verbesserungen der rechtlichen und wohl auch tatsächlichen Lage von Natur und Landschaft abgerungen. Aus dem Niedersächsischen Umweltministerium heißt es, Umweltminister Lies fürchte nichts mehr als ein Volksbegehren im Bundesland Niedersachsen für mehr Artenschutz.

Das gilt mindestens gleichermaßen für Landvolk und Landwirtschaftskammer. Ob ein solches Volksbegehren nun vom Tisch ist, dürfte von BUND und NABU abhängen. Dass „Der Niedersächsische Weg“ den Naturschutz eher auf Abwege, jedenfalls nicht aus der Talsohle in die Höhe führt, deutet die unklare Analyse der Ausgangslage eingangs des Papiers bereits an. Die Landwirtschaft als der Hauptverursacher des Biodiversitätsdesasters wird erst gar nicht genannt; nicht von Bioziden, Nitrat und Phosphat aus der Agrarwirtschaft ist die Rede, sondern sybillinisch von einem „Eintrag von verschiedenen Stoffen in unsere Gewässer“. Ohne eine ehrliche Diagnose gibt es aber keine verlässliche Therapie.

Versäumnisse beim Grünlandschutz seit Jahrzehnten

Eine Verbesserung brächte gewiss die angekündigte Ergänzung der Liste der gesetzlich besonders geschützten Biotope um bestimmte Typen des Grünlandes. Eine solche Unterschutzstellung hätte der niedersächsische Gesetzgeber bereits vor 30 Jahren durchsetzen können. Nach den dramatischen Verlusten dieser Grünlandgebiete infolge von Entwässerung, Umbruch und Nutzungsintensivierung geht es nur mehr um einen Grünlandanteil von wenigen Prozenten – die Auswirkungen z.B. auf die Wiesenvögel sind desaströs. Den Umbruch bestimmter Grünlandtypen hatte der Bundesgesetzgeber bereits 2009 als Verstoß gegen die gute fachliche Praxis definiert, ohne dass Niedersachsen daraus je Konsequenzen zog. Im Gegenteil: Der Grünlandumbruch ist in Niedersachsen bis heute (von BUND und NABU unbemerkt) nicht einmal Gegenstand der gesetzlich geforderten Eingriffsregelung. Dass nun auch in Niedersachsen Streuobstwiesen gesetzlich geschützte Biotope werden sollen, ist zu verschmerzen. Sie sind in Niedersachsen weithin untypisch und kaum verbreitet.

Grünlanderneuerung, EU-Vogelschutzgebiet Rheiderland/LK Leer, 26. März 2020 – Foto: privat

Einige Bedeutung darf den angekündigten „15 weiteren Einrichtungen“ zur Betreuung von besonders schutzwürdigen Gebieten beigemessen werden, und zwar nicht allein für einen verbesserten Schutz der Gebiete selbst, sondern für das gedeihliche Verhältnis zwischen Landesregierung und Umweltvereinigungen, denn diese Vereinigungen dürfen sich bei der Einrichtung Hoffnungen auf Stellen, Budget und Einfluss machen, ohne dass sich substantiell etwas am Biodiversitätsdesaster außerhalb dieser „Landschaftsaquarien“ ändern würde.

Wirkungsloser Vertragsnaturschutz

Den seit Jahren fortschreitenden Verzicht auf ordnungsrechtliche Beschränkungen naturschutzkritischer Nutzungen will die Landesregierung offenbar noch forcieren. Die Unterzeichner setzen auf den Vertragsnaturschutz, der sich bereits bei der Sicherung der Natura 2000 Gebiete als Wunsch- und Trugbild erwiesen hat. Der Naturschutz hängt damit von der Kooperationsbereitschaft der Landwirte und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab. In Aussicht gestellt werden in der Vereinbarung Zahlungen an die Landwirtschaft für eine moderate freiwillige Rücksichtnahme. Auch dafür leisten BUND und NABU ihre Unterschrift.

Biotopverbund, auf dem Papier

Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche. Diese Ankündigung klingt progressiv. Allerdings verlangt dieses Ziel keine große Anstrengung. Auf diesen Anteil sind beispielsweise Landschaftsschutzgebiete anrechenbar, die in Niedersachsen fast 20 Prozent der Landfläche einnehmen, oft allerdings ohne sich von nicht besonders geschützten Gebieten ökologisch oder nur optisch zu unterscheiden. Zu einem Biotopverbund verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz die Länder im Übrigen seit 2009. Der im Papier den „Weg- und Feldrainen“ für die Biotopvernetzung zugeschriebene Wert ist überhöht; jüngste Studien zeigen, dass die üblicherweise schmalen Raine und Blühstreifen aufgrund der sie verbotswidrig permanent erreichenden Dünger- und Biozidfracht aus der Landwirtschaft weitgehend wirkungslos sind und erst ab etwa 6 Meter eine Wirkung für den Artenschutz entfalten.

Stiefkind Eingriffsregelung

Auch die im Bereich der Eingriffsregelung angestrebten Initiativen sind nicht von Fachverstand getrübt. Die Übernahme der flächenmäßig großenteils unbedeutenden Kompensationsflächen aus Bebauungsplänen in ein Verzeichnis der Naturschutzbehörden lohnt kaum den bürokratischen Aufwand. Diese wenigen Flächen sind ohnehin bereits in Bebauungsplänen hinterlegt. Die in der Vereinbarung ins Spiel gebrachte produktionsintegrierte Kompensation wird leicht zum Spielball landwirtschaftlicher Interessen. Am Ende werden oft nicht die Schäden behoben, die der Eingriff verursacht, sondern die Anforderungen eines echten und dauerhaften Schadensausgleichs unterlaufen.

Auch die Entwicklung von Liegenschaften des Landes hin zu mehr Naturnähe ist keine neue Verpflichtung, es verlangt sie das Bundesnaturschutzgesetz seit Jahrzehnten auf allen Grundstücken, Acker- und Grünland, an Gewässern und Gebäuden der öffentlichen Hand.
„Der Niedersächsische Weg“ ist ein Weg in die Bedeutungslosigkeit, nicht des Naturschutzes, aber seiner staatlich bestellten Sachwalter: der Naturschutzbehörden. Naturschutz ist immer noch staatliche Aufgabe, aber wo es langgeht, bestimmt der behördliche Naturschutz am wenigsten und zusehends weniger. Die Vereinbarung verweist die Landesfachbehörde für Naturschutz auf den Platz des Chronisten des Staatsversagens: Sie soll künftig alle fünf Jahre die Roten Listen aktualisieren. BUND und NABU haben sich als die für die Regierung bequemeren Akteure in Position gebracht – leichtfertig und leichtgewichtig. Sie für eine als zu leicht befundene Vereinbarung zu gewinnen, war offenbar ein Leichtes.

Blick in ein EU-Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet: Bensersiel- eine illegal gebaute Umgehungsstraße (mit Zustimmung der NABU-Kreisgruppe Wittmund!) , inzwischen gerichtlich für den Verkehr gesperrt. Ein Windpark, viel zu dicht direkt am Vogelschutzgebiet repowert, keine Einwände von Naturschutzverbänden. – Foto (C): Manfred Knake

Absichtserklärungen im Konjunktiv

„Der Niedersächsische Weg“ ist vor allem eine Absichtserklärung, ein Katalog bekundeter Selbstverständlichkeiten, eine Liste des Konjunktiv, bisweilen bloßer Scheinverbesserungen und eine angekündigte Umverteilung finanzieller Mittel an die Landwirtschaft für eine großenteils ohnehin rechtlich und entschädigungslos geschuldete Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. Der Berufsstand mit der stets offenen Hand profitiert. Von einem Paket kann kaum die Rede sein, eher vom einem Päckchen – von einem Mogelpäckchen. Allerdings mit Geldgeschenken zur Befriedung gesellschaftlicher Konflikte, wie sie auch in anderen Politikbereichen zur Gewohnheit wurden. Insofern ist der Naturschutz im Hier und Jetzt angekommen. Ob das hierfür ausgelobte Budget am Ende der COVID-19-Pandemie allerdings für die Maßnahmen reicht, die man nicht bloß „umsetzen“, sondern „konsequent umsetzen“ will, darf bezweifelt werden.

Klageverzicht gegen Bares

BUND und NABU haben sich in Niedersachsen schon mehrfach zu heute vergessenen Vereinbarungen hinreißen lassen, die sich für sie auszahlten – nicht aber für die Sache des Naturschutzes. Erinnert sei an das unsägliche Geschachere um die Emsvertiefung für die Riesenschiffe der Meyer Werft im binnenländischen Papenburg, das in einem „Generationenvertrag“ einschließlich Klageverzicht der Umweltverbände NABU, BUND, WWF mit dem Land Niedersachsen und der Meyer Werft in Papenburg mündete. Ein anderes Beispiel ist der Klageverzicht des BUND-Niedersachsen gegen Bares vor dem Bau des Near-Shore-Windparks Nordergründe in der Außenweser, nur 570 Meter vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer entfernt. Die vom Investor zu zahlenden Naturschutz-Kompensationsmittel in Höhe von 0,8 Millionen Euro flossen nach Absprachen im Umweltministerium in eine BUND-Stiftung – und wurden nicht, wie eigentlich vorgesehen, der Fachbehörde NLWKN für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Der „Niedersächsische Weg“ im Wortlaut (PDF: Der_Niedersächsische_Weg_Mai2020)

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Krabben zu Zierfischfutter – Raubbau unter Wasser

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Greetsieler Krabbenkutter mit Baumkurren, die Möwen warten auf den Beifang – Foto (C): Eilert Voß

Die Ostfriesen Zeitung aus Leer stellte am 03. Juni 2020 in einem umfangreichen Bericht den Fischereibetrieb Jan Looden GmbH in Greetsiel vor, dessen Geschäftsmodell die Vermarktung von „untermaßigen“ Nordseegarnelen (oder Krabben) ist: „Von Greetsiel aus in die Aquarien der Welt“. Dieser Betrieb hat eine Marktlücke entdeckt: Die zu kleinen, für den menschlichen Verzehr nicht geeigneten Nordseegarnelen (Crangon crangon) werden in einer Trocknungsanlage („Darre“) zunächst getrocknet und dann zu Tierfutter verarbeitet, mit möglichen 20 Tonnen Durchsatz – pro Tag. Ein Großteil der Ware wird laut Zeitungsbericht an den Zierfisch-Futterhersteller „Tetra“ geliefert, der weltweit am Markt ist. Beliefert wird der Betrieb Looden mit Krabben von Fischereibetrieben der südlichen Nordseeküste von Belgien bis Dänemark. Was dem Redakteur der Ostfriesen Zeitung, Axel Pries, offensichtlich in seiner Recherche entgangen ist:

In Deutschland werden die marktfähigen und die zu kleinen nicht marktfähigen Krabben aus den Wattenmeer-Nationalparks entnommen, die auch „Weltnaturerbe“ sind. Krabben sind Teil der Nahrungskette, sie werden von Fischen wie dem Kabeljau oder dem Wittling gefressen. Das natürliche Artenspektrum im Watt und in der Nordsee hat sich allein durch die Beifangmengen bereits erheblich zum Nachteil von Plattfischen wie der Scholle verändert. Naturschutz findet unter Wasser nicht statt, in Niedersachsen gibt es keine fischereifreien Referenzzonen im Nationalpark Wattenmeer, sie sind politisch nicht gewollt.

Nordseegarnelen mit Beifang: u.a. Dorsch, Butterfisch und Plattfische – Foto (C): Archiv Eilert Voß

Optimierte Netze für schonenderen Fang

Seit Jahren bemüht sich das Thünen-Institut für Seefischerei in Hamburg mit dem Projekt „CRANNET – Optimierte Netz-Steerte für eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Garnelenfischerei in der Nordsee“ darum, dass Krabbenfischer fangverträglichere Maschenweiten für ihre Fangnetze verwenden, um den enormen Beifang von zu kleinen Krabben, Fischen, Krebsen oder Seesternen zu minimieren.

Und noch mehr Beifang – Foto (C): Archiv Eilert Voß

Krabbenkutter in den Sielorten sind Teil des touristischen Vermarktungskonzepts. Touristen, die die malerischen Krabbenkutter als idyllische Ortskulisse wahrnehmen, ahnen nichts davon, was die Netze dieser Kutter unter Wasser anrichten können. Die Baumkurren, vom Kutter gezogen, schleifen über den Wattenboden und planieren ihn. Dabei werden Fische, Krebse, Seesterne und eben auch Krabben aller Größen mit in die Netze gescheucht. Was der Fischer nicht verwenden kann, geht als nutzloser Beifang – mit bis zur achtfachen Menge des verwertbaren Fanges – verletzt oder tot über Bord. Mit optimierten Fangnetzen ließen sich die enorme Beifangmengen deutlich reduzieren, würde aber auch die Fangmenge der marktfähigen Krabben, die größer als 50 mm sind, zunächst leicht minimieren, aber die Bestände und den Krabbennachwuchs schonen und so letzlich zu mehr Krabben führen. Nur sind die schonenderen Fangmethoden nach Jahren der Forschungstätigkeit immer noch Zukunftsmusik. Und so wird eben weitergefischt und der Krabbennachwuchs aus Schutzgebieten an Zierfische verfüttert. Kritiker nennen diese nicht nachhaltige Wirtschaftsweise „Raubbau im Wattenmeer“, allein dem erwirtschafteten Profit verpflichtet.

Tourismuskulisse, die Idylle trügt: Greetsieler Kutterhafen – Foto (C): Eilert Voß

MSC-Zertifizierung

Wundersamer Weise erhielt die Krabbenfischerei sogar das „Gütesiegel für Nachhaltigkeit“ durch das „Marine Stewardship Council (MSC-Zertifizierung), das sich aus Lizenzgebühren finanziert. Nach MSC-Angaben werden in den Niederlanden, Deutschland und Dänemark jährlich ca. 30.000 Tonnen Krabben angelandet. Das MSC-Gütesiegel ist sehr umstritten, siehe diese Dokumentation des WDR aus 2018: Das Geschäft mit dem Fischsiegel – Die dunkle Seite des MSC.  Die Umweltverbände WWF, Schutzstation Wattenmeer und NABU unterstützen jedoch die MSC-Zertifizierung der Krabbenfischerei, obwohl sie dies voher jahrelang abgelehnt hatten. Zurück zur Ostfriesen Zeitung vom 03. Juni 2020: Bemerkenswert ist wieder einmal, wie auf lokaler Ebene mit einem wohlwollenden Zeitungsbeitrag alle bekannten Probleme im Zusammenhang mit der Krabbenfischerei recherchelos unter den Redaktiontisch gefallen sind – und dem Garnelen verarbeitenden Betrieb in Greetsiel ein Quentchen Weltglanz verliehen wird.

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Windkraft: ´Infraschall schwächt den Herzschlag deutlich´

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Wohnen in Utgast/LK Wittmund/NDS – Foto: privat

Tieffrequenter Schall oder Infraschall als Gesundheitsrisiko für die Anlieger von Windparks ist ein Dauerbrenner in den Medien. Betreiber und die damit verbandelten Politiker, die die „Energiewende“ auf ihre Fahnen geschrieben haben, verweisen Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit Windkraftanlagen in den Bereich der Fabel und versuchen mit allen Mitteln, verträglichere Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu verhindern. Anlieger beklagen sich aber über massive Gesundheitsbeeinträchtigungen von Schlaf- bis zu Herzrhytmusstörungen. Auch im Deutschen Ärzteblatt werden die Probleme relativiert und verharmlost: „Windparks erzeugen Infraschall – Meeresrauschen auch. Dennoch bringen nicht Küstenbewohner ihn als ´Bumerang der Energiewende in Misskredit, sondern die Nachbarn von Windenergieanlagen´“, so berichtet in dieser Veröffentlichung aus 2019: hier.  Den ignoranten Autoren sind offensichtlich die zahlreichen Proteste der Küstenbewohner gegen diese lärmenden Mühlenmonster entgangen, die lieber dem Meeressrauschen als den weit über tausend Windkraftanlagen in den Küstenlandkreisen zuhören würden…

Ein bundesweit bekannt gewordener Fall sind die massiven Gesundheitsbelastungen durch den Windpark Utgast im Landkreis Wittmund. Insa Bock und Hermann Oldewurtel als Anlieger von 42 Enercon-70-Anlagen gehen nun gerichtlich dagegen vor, nicht etwa gegen das Meeressrauschen der nahegelegenen Nordsee, sondern gegen mehrere Betreiber des Windparks Utgast. Diese Anlagen machen ihnen das Leben zur Hölle. Unerwartete Unterstützung bekamen Sie nun durch eine Studie der Universität Mainz und der Arbeitsgruppe Infraschall (Working group Infrasound) von Prof Vahl et al..

Die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ aus Wittmund berichtete am 06. Juni 2020 ausführlich über die Arbeit von Prof. Vahl. Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung:

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 06. Juni 2020

Die Idylle trügt: Nach einer herzchirurgischen Studie der Universitätsmedizin Mainz können tieffrequente Dauergeräusche (Infraschall) zu einer Schwächung der Herzkraft führen. Stiller Lärm, wie er von Windkrafträdern oder Industrieanlagen ausgehe, könne bereits nach einer Stunde Einwirkungsdauer die Herzleistung um bis zu 20 Prozent einschränken. Die Empfehlung der Experten: Menschen mit Herzschwäche sollten die andauernde Nähe zu Schallquellen mit tiefen Frequenzen unter 20 Hertz vermeiden, so lange deren Langzeitwirkungen nicht geklärt sind. Politik und Wirtschaft wird empfohlen, diese gesundheitlichen Gefahrenquellen bei ihren Bauvorhaben stärker zu berücksichtigen. Vorgelegt wurde die Studie von Prof. Dr. Christian Vahl, der seit langer Zeit über die Auswirkungen des Infraschalls forscht.

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„Infraschall schwächt den Herzschlag deutlich“
GESUNDHEIT – Neue Studie der Uniklinik Mainz beschäftigt sich mit gesundheitlichen Auswirkungen durch Windkraftanlagen

Forscher der Uniklinik Mainz sind überzeugt: Tieffrequenzen können krank machen.

WITTMUND/UTGAST. Insa Bock und Hermann Oldewurtel aus Utgast (Samtgemeinde Esens) sind davon überzeugt: Die massiven gesundheitlichen Probleme, unter denen sie seit mehr als zwei Jahren leiden, sind auf den Betrieb von 40 großen Windkraftanlagen etwa 700 Meter vor ihrer Haustür zurückzuführen: Symptome wie Schwindel, Migräne, Schlaflosigkeit, Tinnitus und Herzrhythmusstörungen – darunter leiden auch andere Anwohner.

Oldewurtel und Bock machten bundesweit Schlagzeilen, weil sie nun auch auf juristischem Weg klären lassen wollen, ob Anwohner durch Windkraftanlagen gesundheitlich gefährdet werden können. Das Verfahren läuft.

Argumentative Hilfe bekommen sie jetzt durch eine neue Studie von Professor Dr. Christian Vahl von der Uniklinik Mainz. Er sagt: „Infraschall schwächt den Herzschlag deutlich. Gesundheitliche Risiken sind bei Abstandsregelungen zu Wohn- und Arbeitsstätten zu berücksichtigen.“ Vahl, der einen zweiten Wohnsitz in der Samtgemeinde Esens hat und somit auch die Windparks der Region gut kennt, beschäftigt sich seit langem mit möglichen Auswirkungen des Infraschalls auf die menschliche Gesundheit.

Die neue herzchirurgische Studie belegt laut Vahl, dass tieffrequente Dauergeräusche (Infraschall), wie sie von Windkraftanlagen ausgehen, zu einer Schwächung der Herzkraft führen können (Seite 1). Politik und Wirtschaft wird deshalb empfohlen diese gesundheitlichen Gefahrenquellen bei ihren Bauvorhaben stärker berücksichtigen.

„Lärm kann krank machen. Das ist eine wissenschaftliche Tatsache. Wer dauerhaft einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt ist, läuft Gefahr, sein Gehör zu schädigen. Aber auch die Psyche leidet unter der Dauerbeschallung“, so Vahl. Allerdings seien die Folgen, wenn es um die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall geht, bisher noch recht unerforscht. In ihrer aktuellen Studie sehen die Herzchirurgen der Mainzer Universitätsmedizin nun den Beleg, dass auch nicht hörbarer Schall, der sogenannte Infraschall, den isolierten, schlagenden menschlichen Herzmuskel mit zunehmender Einwirkungsdauer schwächt. „Die Untersuchung zeigt unter experimentellen Bedingungen eine mehr als 20 prozentige Einschränkung der menschlichen Herzleistung – und das bereits nach einer Stunde“, heißt es in einer
Pressemitteilung der Uniklinik.

Töne werden irgendwann so tief, dass sie für das Ohr nicht mehr hörbar sind. Ab dann wird von Infraschall gesprochen. In der Regel ist dies ab einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz) der Fall. Solche Geräusche können natürliche Ursachen haben, wie etwa Meeresrauschen oder Lawinen. Doch es gibt auch vermehrt die technischen, menschengemachten Quellen: Autos, Flugzeuge, Kühlanlagen, Industrieanlagen und insbesondere Windkraftanlagen. Zwar könne Infraschall bei extrem hohem Schalldruckpegel über das Gehör wahrgenommen werden, es ließen sich aber keine Tonhöhen mehr unterscheiden. Darin liege jedoch die Gefahr: Von Windenergieanlagen gehen laut der Studie Schallwellen im niedrigen, unhörbaren
Frequenzbereich aus. Gerade für Menschen mit Herzschwäche könnte der dauerhafte Aufenthalt zu einer weiteren Verminderung des Leistungsvermögens führen – insbesondere, wenn sie neben einem modernen Windpark leben. „Die Daten unserer Auswertungen sind von enormer Bedeutung und sollten bei der Diskussion von Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen beachtet werden“, so Prof. Vahl, Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie der Uni Mainz.

Viele Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen beklagen bereits, dass der Infraschall bei ihnen gesundheitliche Probleme wie Leistungsschwäche, Konzentrationsstörungen und Abgeschlagenheit hervorruft. Obwohl nur 30 Prozent der Menschen in der Lage sind, Infraschall zu hören, treffe der Schalldruckpegel dennoch jeden. Anders als beim Fluglärm, der etwa 60 bis 70 Dezibel (dB) erreicht, habe der Mensch für Infraschall in der Nähe von Windparkanlagen kein Warnsystem. Personen in der Nähe von solchen Schallquellen können Schalldruckpegeln von über 100 dB ausgeliefert sein. Man könnte die Wahrnehmung und Auswirkung von Infraschall am ehesten mit Röntgenstrahlen vergleichen: man spürt nichts, aber die körperlichen Auswirkungen stellen sich je nach Intensität und Bestrahlungsdauer im Langzeitverlauf ein.

Die Studienergebnisse der Mainzer Arbeitsgruppe zeigten, dass Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen sorgfältig bedacht werden müssten, damit sie keinen schädigenden Einfluss auf physiologische Prozesse ausüben. Sie bestätige Daten anderer Wissenschaftler, die die schädigenden Wirkungen von Infraschall am Herz-Kreislaufsystem unter experimentellen Bedingungen untersucht haben.

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Bundeskompensationsverordnung verabschiedet: Naturschutz im Fadenkreuz

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Für Eingriffe in Natur und Landschaft im Verantwortungsbereich des Bundes gilt ab sofort eine Bundeskompensationsverordnung (BKompV), die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation) bei Eingriffen regelt. Dadurch soll die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend in allen Bundesländern standardisiert werden. Besonders das Bundeslandwirtschaftsministerium legte Wert darauf, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange in der BKompV berücksichtigt werden. „Durch die Verordnung werden die Anforderungen im Rahmen der gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft weiter konkretisiert und bundesweit standardisiert […] Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt transparenter und effektiver gestaltet “, verlautete es bereits ganz harmlos im April 2020 aus dem Bundesumweltministerium: hier und hier

Der Hintergrund: Die Verordnung soll vor allem Infrastrukturvorhaben wie den Leitungstrassenbau für Windenergienanlagen, die Anbindung von Offshore-Windparks an das Leitungsnetz und den Eisenbahn- und Wasserstraßenausbau beschleunigen und den lästigen Naturschutz ausbremsen. Nur klingt das in der BKompV ganz anders, positiv eben. Bei genauerer Betrachtungsweise wird aber schnell klar, woher der Wind dieser Verordnung weht.

Bundeskompensationsverordnung: u.a. Vorfahrt für Windenergie – Foto (C): Manfred Knake

Weniger positiv, sondern gar abträglich für Naturschutzvorhaben sieht Dipl. Ing. Wilhelm Breuer diese Änderung und Verwässerung der Eingriffsregelung, dessen Bedenken zur Verordnung schon im Vorfeld der Verordnungsverabschiedung nun sämtlich bestätigt wurden. Breuer ist diplomierter Landespfleger, ein bundesweit bekannter Fachmann für die Eingriffsregelung und gefragter Referent; er ist zudem Mitbegründer und Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) und Lehrbeauftragter für Naturschutz- und Planungsrecht an der Hochschule Osnabrück. Bereits in Heft 4/2019 der Zeitschrift „Nationalpark“ warnte er vor der Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung. Sein Beitrag trägt den Titel: „Im Fadenkreuz: die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – Im Schatten der Fridays-for-Future-Bewegung und unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die deutsche Bundesregierung eine Verordnung vorbereitet, die – sollte sie in Kraft treten – der Sache des Naturschutzes einen heftigen Schlag versetzen wird.“ Der Beitrag endet mit dem Satz: „Die Bundesregierung gibt vor, Natur und Landschaft besser schützen zu wollen. Tatsächlich arbeitet sie an Hartz-IV-Gesetzen gegen den Naturschutz.“  Seinen Artikel können Sie hier in voller Länge nachlesen: Im_Fadenkreuz_der_Politik

Wir danken für die Übernahmegenehmigung.

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Volksbegehren Artenvielfalt: von der Landwirtschaft ´scharf kritisiert´

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Grasmahd im Mai, NSG Emsauen, EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat (Das NSG-Schild wurde inzwischen entfernt)

Fast täglich werden wir in den Medien mit platter Landwirtschaftspropaganda berieselt. Die Landwirte seien die besten Artenschützer, oder das Grundwasserproblem durch zu viel Nitrat, sprich auch Gülleausbringung, sei gar keins. Aber hin und wieder gibt es Meldungen, die diese Propaganda vom Kopf auf die Füße der Realität stellen. So z.B. beim Artenschutz, für dessen desolaten Zustand die industrielle Landwirtschaft nicht verantwortlich gemacht werden will.

Im „Jeverschen Wochenblatt“ war am 08. Juli 2020 zu lesen, dass Landwirte das niedersächsische Volksbegehren für mehr Artenvielfalt „scharf kritisieren“. Mit der Aktion „Der Niedersächsische Weg“ vom Mai 2020 gebe es bereits einen Zusammenschluss vom Landvolk Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer, dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie der Naturschutzverbände NABU und BUND für mehr Artenvielfalt. Nur ist dieser Zusammenschluss ein wirkungsloser Placebo, wie man hier beim Wattenrat nachlesen kann. Das von 170 Bündnispartnern unterstützte „Volksbegehren Artenvielfalt“ will jedoch Nägel mit Köpfen, dass z.B. den Artenschwund bei Wiesenbrütern stoppt, die auch in EU-Vogelschutzgebieten schon ab Mai beim ersten Grassschnitt ausgemäht werden. Arten wie Kiebitz oder Feldlerche haben sich durch die Intensivlandwirtschaft vom Acker gemacht. Darauf weist der Wattenrat seit vielen Jahren mit Texten und Fotos hin. Die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise können aber bereits jetzt anordnen, das die Bewirtschaftungsvorgaben gegen die verursachenden Landwirte (oder auch Forst- oder Fischwirte) so angepasst werden, dass der Erhaltungszustand der lokalen Populationen sichergestellt wird. Nur wird von dieser Vorgabe in § 44, Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes kaum Gebrauch gemacht, dieser Absatz im Gesetz ist zudem kaum bekannt

Auszug § 44 BNatSchG: „Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten, europäische Vogelarten oder solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, betroffen, gilt dies nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Soweit dies nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt ist, ordnet die zuständige Behörde gegenüber den verursachenden Land-, Forst- oder Fischwirten die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben an.“

Verbotswidrige Gülleausbringung bei starkem Frost, kein Einzelfall. Im Vordergrund äsende Weißwangengänse – Foto (C): Eilert Voß

Daher können wir nicht verstehen, warum die Umweltverbände jetzt ausscheren und einen Alleingang vorziehen“, kritisiert Frieslands Kreislandwirt Hartmut Seetzen das Volksbegehren. Auch bei der zunehmenden Nitratbelastung der Böden durch zu viel aufgebrachte Nährstoffe, darunter auch die Gülle, gibt sich der Berufsstand mit der stets offenen EU-Subventionshand kämpferisch. Die Treckerdemos in den Städten gegen die von der EU geforderten notwendige Verschärfung der Düngeauflagen lassen erkennen, dass der Berufsstand die Dramatik seines Tuns gar nicht zur Kenntnis nehmen und keine Änderungen will. In jedem Jahr kann man beobachten, wie Gülle sogar verbotswidrig bei gefrorenen Böden oder gar Schneelagen und bei zu niedrigen Temperaturen, wenn die Pflanzen die Nährstoffe gar nicht aufnehmen können, ausgebracht wird. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), zuständig für das Gebiet von der ostfriesischen Küste bis zu den Dammer Bergen, äußerte sich am 10. Juli 2020 in der Nordwest Zeitung aus Oldenburg. Er teilte mit, dass im Jahr 2018 an den 441 Messstellen im Zuständigkeitsgebiet in 22 Prozent der Fälle Werte über 50 Milligramm pro Liter gemessen wurden (2017: 22,1 Prozent; 456 Messstellen). Das sei insbesondere da der Fall, wo intensive landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, hieß es. Um den Grenzwert nicht mehr zu überschreiten, arbeite der OOWV mit den Landwirten zusammen. Unter anderem würden gemeinsam mit Landwirten Maßnahmen entwickelt, um die Nitratwerte zu senken. Es möge nützen.

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Windenergie: Umweltministerkonferenz und Windenergiewirtschaft gemeinsam gegen den Vogelschutz

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Zur Brutzeit von Windkraftanlage erschlagener Mäusebussard, Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS, unmittelbar an einem EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Manfred Knake

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird weiter am Abbau von artenschutzrechtlichen Vorgaben für die Windenergiewirtschaft gearbeitet. Es geht wieder einmal um die Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen und das damit verbundene Tötungsrisiko für Vögel. Bis 2015 wurde von den Umweltministern der Länder versucht, die Veröffentlichung des mehrfach überarbeiteten „Helgoländer Papiers“ (oder auch „Neues Helgoländer Papier“, Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brut­plätzen ausgewählter Vogelarten, Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu verhindern.

Die treibende Kräfte der Verhinderungsversuche kamen u.a. auch aus Niedersachsen, vom damaligen Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis90/Die Grünen). Wenzel ist an der „Bürgerwindgesellschaft Windkraft Diemarden GmbH & Co. KG“ im Landkreis Göttingen beteiligt. Erst als die Presse über die Verhinderungsversuche berichtete, gelang das „Helgoländer Papier“ in die Öffentlichkeit. Der Wattenrat berichtete 2015 hier

Das „Helgoländer Papier“ als fachliche Arbeitshilfe hatte bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung zugunsten des Artenschutzes, am bekanntesten wurde dadurch die Greifvogelart Rotmilan; erheblich gefährdet durch Windkraftanlagen ist inzwischen sogar der Mäusebussard.
Die Windenergiewirtschaft arbeitet indes beharrlich weiter zusammen mit der Umweltministerkonferenz (UMK) am Abbau der artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen, um genehmigungshemmende Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen weiter zu verringern. Die Umweltministerkonferenz hatte im Mai 2020 einen verstärkten Ausbau der Windenergie mit dieser Ausarbeitung beschlossen: Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergieanlagen“.  Darin legt die UMK die artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen so aus, dass sie der Windenergiewirtschaft entgegenkommen. Und das ist noch nicht alles: Der Entwurf für einen Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an Windenergieanlagen“ soll bis zum 15. Juli 2020 der „Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz“ (LANA), dem „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ und der „Fachagentur Windenergie“ zur Beratung vorgelegt werden (siehe TOP 4 des Protokolls), „die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss…Hier gilt es umgehend Hemmnisse, die dem Ausbau entgegenstehen, zu beseitigen“. Das Bundesamt für Naturschutz und die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten werden in den Papieren nicht erwähnt. Es ist zu befürchten, dass damit die Weichen für die Neubewertung des Vogelschutzes beim Ausbau der Windenergie in den Ländern neu gestellt werden sollen. Es ist davon auszugehen dass damit die Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen laut „Helgoländer Papier“ und der Umfang der notwendigen Datenerhebungen zu Lasten das Artenschutzes verändert werden. Das „Helgoländer“ Papier“ droht damit zu Makulatur zu werden.

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Über Schafsköpfe

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Über Schafsköpfe

von Thomas Schumacher, Gastautor

„Ich habe Corona“, strahlt unsere vierjährige Enkelin, wirft ihre Arme über den Kopf und tanzt durch die Wohnung. Den entsetzten Blick der Großeltern nimmt unsere Tochter auf und entschärft: „Sie will nicht in die Kita und freut sich zuhause mit ihrer Schwester spielen zu können.“ Die Augen unserer Tochter haben Schatten, wirken übermüdet. Wir schlendern zur Entspannung zur Tanke um uns ein Eis zu gönnen. Schon vor dem Eingang schallt uns Geschrei entgegen: „Unverschämtheit. Unglaublich. Das kann doch nicht wahr sein!“ Chaos? Krieg? Tod?

Ein älterer Herr, gekleidet in sommerlichen Shorts, Musselshirt, die Haut sensibel gebräunt, regt sich darüber auf, dass er in einer Schlange vor der Kasse stehen muss während eine andere Kasse daneben nicht besetzt ist. Der Herr schreit durch die Tanke ohne sich um alle anwesenden Wartenden zu kümmern. „Und übrigens, schalten sie gefälligst die Musik aus. Das kann man ja nicht ertragen. Widerwärtig.“ Die Umstehenden sind pikiert, suchen in den nicht vorhandenen Sternen dem Gebrüll zu entfliehen.

Was hat der vor sich hin schreiende Herr mit dem Hundestrand in Norddeich zu tun? Gar nichts! Bis auf die Erregung vielleicht. In Norddeich protestieren Hundehaltergäste, weil durch Bauarbeiten der alte Hundestrand verlegt wurde. Der neue ist kleiner und hat keinen Zugang zum Wasser. Eklat!

Ich könnte jetzt darüber referieren, warum der Zugang zum Meer für Menschen wichtig sein könnte. Ich werde aber von Nachbarn energisch darauf hingewiesen, dass Menschen mit Hunden keine Menschen wären, hätten sie keine Hunde. Ich beginne zu begreifen, dass die Hundehalter, die täglich in Massen durch unsere Straße schlendern und ihre Lieben verstärkt auf den Bürgersteig kacken lassen, einfach nicht anders können.

Mea culpa. Ich habe gesündigt. Ich bat einen Hundehalter mit zwei kleinen Luxusratten dieselben doch bitte anzuleinen, als sie über den Spielplatz streunten. Unsere Enkelin, siehe oben, schaukelte meditativ vor sich hin, während die Hunde sich entspannt an allen Ecken des Spielplatzes erleichterten. „Was hast du auf einem Kinderspielplatz zu suchen? Kinder anmachen, oder was“, entgegnet der Herr meine freundlichen Bitte. Derweil kackte sein Köter in den Sandkasten des Spielplatzes.

Schon wieder Norddeich? Ja. Gäste ekelt der Schafskot auf den Deichverteidigungswegen. Radeln über die bekackten Wege wäre nicht mehr möglich. Warum die Wege nicht sauber gefegt würden. Und warum man die Schafe nicht hinter Zäune hielte? Diesmal ist es nicht der Wolf, den es hier gar nicht gibt, derentwegen man die Schafe einkerkern soll. Freilaufende Hunde – “Der braucht doch seinen Auslauf“ – die Schafe attackieren, erscheinen nicht in den Medien. Hunde die Menschen angreifen, fast 20.000 Angriffe im Jahr in Niedersachsen, auch nicht. Wie viele Angriffe von Wölfen auf Menschen gibt es in Deutschland pro Jahr? 0! Null. In Worten: Keinen. „Das stimmt doch gar nicht“, schimpft mein Hundehalter Nachbar. „Der beißt nicht“, versucht mein Nachbar mich zu beruhigen, während seine Bestie an meinen Hosenbeinen herum knabbert. „Du hast Angst. Das riecht Schacki. Dann beißt er. Hab einfach keine Angst!“

Ein Nachbar beschwert sich über das Krähen eines Hahnes bei uns. Wir haben keine Hühner, aber ehrlich, wir freuen uns, jeden Tag von dem Vieh begrüßt zu werden. Der Nachbar nicht! Er klagt vor Gericht. Ich schaue betrübt auf unsere Blumen im Fensterbrett. Könnte sich ein Vorbeischlendender an dem nicht passenden Grün stören? Abschätzige Blicke auf unseren Vorgarten lassen mich das befürchten. Aber ehrlich, in unserem Vorgarten gibt es keine Wölfe. Oder?


Thomas Schumacher ist freischaffender Journalist aus Leer in Ostfriesland und erkennbar nicht unbedingt ein Hundefreund. Das soll aber nicht heißen, dass sich beim Wattenrat nur Hundegegner tummeln. Frei nach Loriots „ein Leben ohne Hunde ist möglich, aber sinnlos“ gilt das auch für einige Wattenrat-Mitarbeiter…

Von Thomas Schumacher erschien u.a. auch dies beim Wattenrat: Vierbeiniger Insel-Massentourismus

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Wattenrat zum ´Volksbegehren Artenvielfalt´ in Niedersachsen

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Schon ab April: Vor dem Mähen wird geschleppt und gewalzt, damit der Boden für die Mahd eben ist. Das überlebt kein Wiesenbrüternest. – Foto (C): Manfred Knake

Der nachfolgende Beitrag erschien gedruckt im Anzeiger für Harlingerland in Wittmund und auf der gemeinsamen Webseite „Lokal26“ der Wilhelmshavener Zeitung, des Jeverschen Wochenblattes und des Anzeigers für Harlingerland. Am 20. Juli wurde er im Ostfriesischen Kurier in Norden abgedruckt. Die Fotos wurden vom Wattenrat eingefügt und sind nicht Bestandteil der Veröffentlichung.

Schon früh im Jahr werden die Flächen regelmäßig befahren, für Wiesenbrüter bleibt kein Platz mehr. – Foto (C): Eilert Voß

Ostfriesland – Der Wattenrat Ostfriesland nimmt Stellung zum „Niedersächsischen Weg, der Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung, Ministerien, Landwirtschaftsvertretern sowie mit den Naturschutzverbänden BUND und NABU. Diese Vereinbarung werde nicht nur vom Wattenrat als „Irrweg oder gar Holzweg“ bezeichnet. „Ausgerechnet mit den Hauptverursachern des Biodiversitätsdestasters, den Vertretern der Intensivlandwirtschaft, die noch nicht einmal als solche benannt wird, eine Abmachung zu treffen, ist abwegig“, heißt es in einer Pressemitteilung des Wattenrates.
Es handele sich dabei nur um eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärungen, die unter anderem den Naturschutzverbänden BUND und NABU neue Stellen in Naturschutzstationen bringen sollen, staatlich finanziert. Vermutlich solle dem wesentlich stringenteren „Volksbegehren Artenvielfalt“, das zudem mit derzeit mehr als 170 Unterstützern viel breiter aufgestellt sei und deutlich weitreichendere Forderungen habe, politisch unterstützt die Spitze nehmen. Auch der Wattenrat ist eingetragener Unterstützer des Volksbegehrens. Für den Wattenrat sei der „Niedersächsische Weg“ von BUND und NABU lediglich ein „Katalog bekundeter Selbstverständlichkeiten, eine Liste des Konjunktiv, bisweilen mit bloßen Scheinverbesserungen, ohne nachhaltige Auswirkungen auf den Artenschutz.“

Feldrandcontainter (FRC) als Zwischenlager für importierte Gülle, Bensersiel/Ostfriesland, im EU-Vogelschutzgebiet V63, Foto (C): Manfred Knake

Der Berufsstand mit der „stets offenen Subventionshand“ profitiere. Von einem Paket könne daher kaum die Rede sein, eher vom einem Päckchen – von einem Mogelpäckchen“. Für den Wattenrat sei Natur- und Artenschutz zunächst eine gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe, die zudem europarechtlich und national gesetzlich begründet sei. Artenschutz dürfe nicht Gegenstand von „internen Kungelrunden“ zwischen Politik, Landwirtschaft und einigen Naturschutz-Verbandsfunktionären sein.

Kollateralschäden auch auf Wirtschaftswegen: durch zu schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge zerfahrener Weg. Der Steuerzahler zahlt für die Reparatur, nicht der Verursacher. – Foto (C): Manfred Knake

Auch die Initiatoren des viel breiter aufgestellten „Volksbegehrens Artenvielfalt“ kritisieren den „Niedersächsischen Weg“ auf der Volksbegehren-Webseite, Zitat: „Die Vereinbarung ist eine reine Absichtserklärung, mehr aber auch nicht. Artenschutz braucht aber bindende gesetzliche Regelungen! Nur weil der Bauernverband zusammen mit der Landesregierung und Umweltverbänden einen Vertrag unterschreibt, wird kaum jemand darauf verzichten, am Gewässerrand zu düngen und zu spritzen. Grünland auf dem Wiesenvögel brüten zu früh zu mähen, Hecken zu beseitigen oder in Naturschutzgebieten Pestizide einzusetzen. Es bleibt erlaubt, also wird es gemacht. Erst langfristig geltende und verbindliche Regelungen werden die Tiere und Pflanzen in Niedersachsen besser schützen. Den schönen Worten müssten Taten folgen.“

Auf der Webseite des Wattenrates werde schon seit Jahren auf die „enormen abträglichen Auswirkungen“ der Intensivlandwirtschaft auf die Artenvielfalt hingewiesen, sei es der Verlust der Wiesenbrüter durch zu frühe Mahd oder der Rückgang vieler Insektenarten. Sogar in den von der EU geschützten Natura-2000-Gebieten seien die Wiesenbrüter kaum noch anzutreffen, weil es kaum Einschränkungen für die Bewirtschaftung gibt. „Auch hier sind die nationalen Schutzverordnungen oft nur bedrucktes Papier“, heißt es.

Der Beitrag Wattenrat zum ´Volksbegehren Artenvielfalt´ in Niedersachsen erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Volksbegehren Artenvielfalt: Landwirte stören Unterschriftensammlungen

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Das breit aufgestellte Niedersächsische „Volksbegehren Artenvielfalt“ für einen besseren Artenschutz und die Parallelveranstaltung „Der Niedersächsische Weg“, der vom Land Niedersachen, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden BUND und NABU beschritten wurde, sind derzeit Thema in den Medien. Landwirtschaftsvertreter torpedieren nun zunehmend das Volksbegehren, das sich für gesetzliche Verbesserungen im Artenschutz einsetzt.

Das Pikante dabei ist nur, dass der NABU sowohl mit dem Land Niedersachsen und Landwirtschaftsvertretern den „Niedersächsischen Weg“ als Absichtserklärung ausgehandelt, – oder fördergeldfreundlich „ausgekungelt“ hat, wie Kritiker sagen – und nun gleichzeitig zusammen mit der Partei B90/Die Grünen als Initiator des viel weitreichenderen „Volksbegehrens“ firmiert. Landwirte werfen dem NABU vor, vom gemeinsam ausgehandelten „Niedersächsischen Weg“ abgewichen zu sein und mit dem „Volksbegehren“ eine Drohkulisse gegen die Landwirtschaft aufzubauen. Hier wird wieder einmal die Doppelrolle des NABU deutlich: nach allen Seiten offen. Das wurde in der Vergangenheit auch schon bei der eierigen „sowohl-als-auch“ NABU-Bewertung der artengefährdenden Windenergie deutlich, z.B. hier und hier.

Wie sich Landwirte bei den Informationsveranstaltungen am Info-Bus des Volksbegehrens öffentlich aufführten, zeigt diese Pressemitteilung:

Übernahme von der WebSeite des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ vom 24. Juli 2020

Volksbegehren-Koordinatoren beklagen „unflätiges Benehmen“ von Landwirten

Das Verhalten einiger Landwirte, die seit einigen Tagen dem OMNIBUS für Direkte Demokratie hinterherreisen, der aktuell in Niedersachsen Unterschriften für das Volksbegehren Artenvielfalt sammelt, geht nach Meinung der Koordinatoren des Volksbegehrens deutlich über das Maß des Erträglichen hinaus.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Infoständen beobachten eine gezielte Eskalation von Seiten der Landwirte, die zum Teil mit falschen Behauptungen die Menschen vom Unterschreiben des Volksbegehrens abhalten wollen“, meint Philip Foth, landesweiter Koordinator des Volksbegehrens. „Natürlich ist es völlig in Ordnung, wenn Landwirte in unserer Nähe einen eigenen Stand aufmachen und die Menschen über ihre Sicht der Dinge informieren. Aber wenn dabei Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren unterschreiben wollen, persönlich angegangen und daran gehindert werden, zu unserem Stand zu kommen oder wenn eine martialische Drohkulisse aufgebaut wird, ist das Maß des Erträglichen überschritten. Dieses unflätige Benehmen zeugt entweder von schlechter Kinderstube oder ist Ausdruck davon, dass manche Landwirte noch in ihrem altertümlichen Standesdünkel verharren und meinen, sich über alles hinwegsetzen zu können.“
Bei derartigen Auftritten, wie sie schon seit Monaten immer wieder von einer ganzen Reihe von Landwirten und in verschiedenen Regionen zu beobachten seien, müsse sich der Berufsstand über eine sinkende gesellschaftliche Anerkennung nicht wundern. „Man kann dem Berufsstand insgesamt nur raten, sich davon zu distanzieren“, so Foth.
Man habe nichts gegen zugespitzte und engagierte Diskussionen, versichert der Volksbegehren-Koordinator. „Aber es gibt in unserer zivilisierten Gesellschaft ein paar Regeln des Umgangs, an die sich auch Landwirtinnen und Landwirte halten müssen.“

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