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Volksbegehren Artenvielfalt: NABU übt ´Kritik an Aktionen der Landwirte´ und der SPD

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Diese Postkarten und Aufkleber wurden in den 90er-Jahren vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) verteilt. Das NLÖ (und die Bezirksregierungen) wurde mit Wirkung 2005 von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Wulff (CDU) aufgelöst.

aus der Lokalzeitung

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, print, 28. Juli 2020, mit freundlicher Genehmigung:

Kritik an Aktionen der Landwirte
UMWELT – „Einige ramponieren ihr Ansehen“

Initiatoren des Volksbegehrens Artenvielfalt reagieren auf Vorwürfe des Landvolks

HARLINGERLAND. (mh) Die Initiatoren des Volksbegehrens Artenvielfalt in Niedersachsen weisen den Vorwurf, sie würden die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gefährden, deutlich zurück. Man beachte die Belange der Landwirte sehr wohl. So sehe der Gesetzentwurf Volksbegehren einen Entschädigungsanspruch für „erhebliche Nutzungsbeschränkungen vor“, sagte Dr. Nick Büscher, einer der Initiatoren, im Gespräch mit unserer Zeitung. Nach Ansicht von Landvolks-Präsident Manfred Tannen (Bensersiel) löst das Volksbegehren „Ohnmacht und Zukunftsängste“ bei den Landwirten aus. Das ist für Dr. Büscher nicht nachvollziehbar: Im Gesetzentwurf des Volksbegehrens lege man die Ansprüche der Landwirte konkret fest. Das sei viel verlässlicher als freiwillige Förderprogramme. Der vom Land Land Niedersachsen initiierte „Niedersächsischen Weg“ hingegen sei nicht mehr als eine Absichtserklärung. Die Proteste aus der Landwirtschaft gegen das Volksbegehren kritisiert Dr. Büscher scharf: „Ein Teil der Landwirte tut selbst alles, um ihr öffentliches Ansehen zu ramponieren.“ So erlebten die Initiatoren des Volksbegehrens in den zurückliegenden Wochen zunehmend massive Aktionen „gegen uns, die über das übliche Maß einer zivilisierten Auseinandersetzung deutlich hinausgehen“, sagte Dr. Büscher. Dabei würden die Ziele aller Akteure sehr nahe beieinanderliegen. Gespräche mit Landwirten zeigten, „dass auch dort ein Umdenken eingesetzt hat“. ➜ Seite 2

Seite 2:

„Wir liegen in unseren Zielen nahe beieinander“

Zur Person – INTERVIEW – Dr. Nick Büscher, Mitinitiator des Volksbegehrens Artenschutz, übt aber auch deutliche Kritik am Landvolk

von Manfred Hochmann

Ein Teil der Landwirte tue selbst alles, um das eigene öffentliche Ansehen zu ramponieren.

Frage: Wie würden Sie das zentrale Ziel des Volksbegehrens Artenschutz beschreiben?

Dr. Nick Büscher: Den heimischen Tier- und Pflanzenarten wieder die Lebensräume in unserer Kulturlandschaft zu sichern und zurückzugeben, die sie zum Überleben dringend brauchen. In Niedersachsen spielen dabei nicht zuletzt die Wiesenvögel eine Rolle, deren Bestände in den letzten Jahren dramatisch eingebrochen sind und für die wir deshalb eine besondere Verantwortung haben, weil erhebliche Teile ihres Bestandes in Niedersachsen vorkommen. Naturnahe Elemente in unserer Landschaft nutzen aber nie nur einer Artengruppe. Wenn zum Beispiel Grünland zum Schutz der Wiesenvögel extensiv genutzt wird, nutzt das auch unseren Insekten und damit allen Arten, die sich davon ernähren.

Frage: Kritiker werfen den Initiatoren des Volksbegehrens vor, nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Betriebe Rücksicht zu nehmen. Sie förderten sogar das „Bauern-Bashing“. Was sagen Sie diesen Kritikern?

Büscher: Wir nehmen auf die Betriebe Rücksicht, indem wir zum Beispiel eine Reduzierung des Gewässerrandstreifens bei einem besonders engen Gewässernetz vorsehen oder indem wir große Freiräume dafür schaffen, die Wiesenvögel auch anders wirksam zu schützen, als durch spätere Mahd der gesamten Fläche. Außerdem sehen wir einen Entschädigungsanspruch für erhebliche Nutzungsbeschränkungen im Gesetz vor. Das ist für die landwirtschaftlichen Betriebe viel verlässlicher als freiwillige Förderprogramme je nach Haushaltslage. Ein Teil der Landwirte tut selbst alles, um ihr öffentliches Ansehen zu ramponieren. So erleben wir in den vergangenen Wochen zunehmend massive Aktionen gegen uns, die über das übliche Maß einer zivilisierten Auseinandersetzung deutlich hinausgehen. Gespräche mit Landwirten zeigen jedoch, dass auch dort ein Umdenken eingesetzt hat.

Frage: Wo sehen Sie gravierende Gegensätze zwischen dem Landes-Gesetzentwurf „Niedersächsischer Weg“ und dem Volksbegehren Artenschutz?

Büscher: Der „Niedersächsische Weg“ ist bisher nicht mehr als eine Absichtserklärung, die noch viele Interpretationsspielräume lässt und die bisher völlig unverbindlich ist. Niemand muss sich daran halten. Wir legen ein ganz konkretes Gesetz vor – das ist für ein Volksbegehren auch notwendig. In ihren Zielen liegen Volksbegehren und „Niedersächsischer Weg“ nahe beieinander: Beide wollen einen besseren Grünland-, Gewässer- und Wiesenvogelschutz und einen besseren Schutz der Strukturen in der Landschaft. Die Absichtserklärung hat hier unsere Regelungen aufgegriffen, die ja im ersten Entwurf schon seit Sommer vergangenen Jahres existieren und allen Beteiligten des „Niedersächsischen Weges“ lange bekannt sind. Es wäre ein Leichtes, den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens für den „Niedersächsischen Weg“ zu übernehmen, um konkret etwas für unsere Artenvielfalt zu erreichen.

Frage: Warum mussten beide Initiativen parallel gestartet werden?

Büscher: Wir sind nicht parallel gestartet. Dass wir ein Volksbegehren planen, wusste die Landesregierung seit letzten Sommer. Der „Niedersächsische Weg“ wurde erst begonnen, als wir ab Januar dieses Jahres unsere regionalen Aktionsbündnisse für das Volksbegehren gegründet haben und klar wurde, wir meinen es ernst. Der „Niedersächsische Weg“ ist der Versuch gewesen, das Volksbegehren zu verhindern, das haben verschiedene Stimmen im Landtag auch deutlich formuliert.

Frage: Die Initiative Volksbegehren kritisiert Verbände wie den BUND und den Naturschutzbund Deutschland (Nabu) wegen deren Mitwirkung im „Niedersächsischen Weg“ mit Land und Landwirtschaft. Gleichzeitig ist der Nabu aber auch Mitinitiator des Volksbegehrens. Wie erklären Sie den Widerspruch?

Büscher: Das ist kein Widerspruch. Warum sollten Nabu und BUND die Unterschrift unter eine Absichtserklärung verweigern, die die gleichen Ziele verfolgt wie das Volksbegehren und die auch nur wegen des Volksbegehrens zustande gekommen ist? Wenn beim „Niedersächsischen Weg“ etwas Vernünftiges für die Natur herauskommen sollte, hätte das Volksbegehren sein Ziel erreicht. Ob aber beim „Niedersächsischen Weg“ am Ende überhaupt wirksame Regelungen für den Artenschutz herauskommen, müssen wir abwarten. Deutlich geworden ist: Ohne den Druck des Volksbegehrens wäre der „Niedersächsische Weg“ schnell beendet und es würde nichts passieren. Das Landvolk will ja das, was sein Präsident unterschrieben hat, doch am liebsten gar nicht. Die Kritik einer ganzen Reihe von Landvolk-Kreisverbänden am Volksbegehren ist in Wahrheit auch eine Kritik am „Niedersächsischen Weg“.

Frage: Die Landwirtschaftsverbände kritisieren den Nabu, weil er als Initiator des Volksbegehrens vom „Niedersächsischen Weg“ abgewichen sei. Dieses Verhalten sei „unredlich“; wie entgegnen Sie dieser Kritik?

Büscher: Die Landwirtschaftsverbände wissen seit langem, dass der Nabu zusammen mit anderen das Volksbegehren vorbereitet. Es wurde auch im Vorfeld das Gespräch mit dem Landvolk gesucht, ordnungspolitische Maßnahmen wurden jedoch abgelehnt. Die Kritik ist doch nur Ausdruck der Enttäuschung darüber, dass die Volksbegehrens-Initiatoren nicht auf die Ablenkungsmanöver hereingefallen sind. Das Landvolk betont doch ständig, wie wichtig eine breite Beteiligung und der Dialog ist. Mehr Beteiligung als mit einem Volksbegehren und am Ende vielleicht mit einer Volksabstimmung geht nicht!

Frage: Von Seiten der Politik ist die Kritik zu hören, dass Bündnis 90/Grüne die Initiative Volksbegehren für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren würden. Was sagen Sie dazu?

Büscher: Ganz im Gegenteil: Wir haben das Volksbegehren jetzt gestartet, weil wir keine Überschneidungen mit dem kommenden Kommunalwahlkampf haben wollten, der ist ja erst im Herbst nächsten Jahres. Bis zum Wahlkampf in Niedersachsen sind wir mit dem Volksbegehren durch. Und wir haben vorab alle Parteien angeschrieben, ob sie sich nicht am Volksbegehren beteiligen wollen. Der Vorsitzende der CDU hat uns immerhin viel Erfolg gewünscht, die SPD hat sich nicht einmal zurückgemeldet. Die Linke, die Piraten, die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei, die Red.) und die Tierschutzpartei sind dabei. Und über 170 weitere Bündnispartner. Übrigens: In Nordrhein-Westfalen wurde am 23. Juli eine Volksinitiative für besseren Artenschutz gestartet, die von SPD und Grünen unterstützt wird. In Nordrhein-Westfalen sind bereits in diesem Herbst Kommunalwahlen. So viel zur Glaubwürdigkeit der Kritik der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag, Hanne Modder.

Dr. Nick Büscher ist Studienrat am Gymnasium Band Nenndorf, engagiert sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung, Förderung des sozialen Lernens und für Schulentwicklungsprozesse. Ehrenamtlich ist er seit den 1990er Jahren im Naturschutzbund Deutschland (Nabu) engagiert, seit 2011 ist er stellvertretender Landesvorsitzender des Nabu in Niedersachsen.

Der Beitrag Volksbegehren Artenvielfalt: NABU übt ´Kritik an Aktionen der Landwirte´ und der SPD erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.


Wasservogeljagd: Niedersachsen will Jagd auf streng geschützte Art zulassen

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Keine Jagdzeit, streng geschützt: In einem Vogelschutzgebiet an der Ems widerrechtlich geschossene Nonnengans: Straftat, Verfahren eingestellt – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Und wieder einmal soll die niedersächsische Jagdzeitenverordnung geändert werden. Während in Niedersachsen das „Volksbegehren Artenvielfalt“ läuft, wird parallel dazu an mehr „Feuer frei“ auf Wasservogelarten gearbeitet, auch auf eine Gänseart, die eigentlich nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie streng geschützt ist. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Leitung von Ministerin und Landwirtin Barbara Otte-Kinast (CDU) legte am 27. Juli 2020 den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NjagdG)“ vor (.pdf hier)

Zitate daraus: „Der Entwurf enthält insbesondere Anpassungen der Jagdzeiten beim Wasserfederwild, abgeleitet aus den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen, sowie beim Schalenwild, die den sich verändernden Habitatbedingungen Rechnung tragen. […] Zusammenfassend hat die Jagd als Störfaktor nur einen untergeordneten Einfluss [….] Für die jagdbaren Entenarten (Stock-, Pfeif- und Krickente), die einen guten Erhaltungszustand aufweisen und auch in den Vogelschutzgebieten nicht auf den Acker- und Wiesenflächen bejagt werden, sondern im Rahmen von Treibjagden oder als Entenstrich werden die Jagdzeiten wieder erweitert. […] Die Regelungen der Verordnung wirken sich nicht ungünstig auf die Umwelt, den ländlichen Raum und die Landesentwicklung aus. Vielmehr handelt es sich bei der Regelung der Jagdzeiten um einen tragfähigen Kompromiss der konträren Vorstellungen der Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Jägerschaft.“

Erlegte Blässgans, keine Jagdzeit, Vogelschutzgebiet an der Ems, Petkumer Deichvorland bei Emden – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Röntgenbild der Blässgans mit zwei Schrotkugeln, Fundort EU-Vogelschutzgebiet Petkumer Deichvorland an der Ems – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Bauern erhalten bereits Entschädigungen für Fraßschäden

Vor allem werden die Fraßschäden durch arktische Nonnengänse, Bläss- und Graugänse als Begründung der Ausweitung der Jagd herangezogen, obwohl sie zu den „wertbestimmenden Arten“ in den Vogelschutzgebieten gehören, von der „Bonner Konvention“ als „wandernde Tierarten“ geschützt sind und betroffene Landwirte Entschädigungen pro Jahr und Hektar erhalten, wenn sie am Vertragsnaturschutz teilnehmen. Als EU-Direktzahlungsempfänger erhalten Landwirte auch „Greening“-Mittel (ELER) „zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes“.

Zitat aus dem Verordnungsentwurf: „In Niedersachsen sind die bejagbaren nordischen Gänse (Graugans, Blässgans, Saatgans) in vierzehn Vogelschutzgebieten wertbestimmende Arten. Von den rd. 120.000 ha Vogelschutzgebieten sind derzeit rd. 65.000 ha in der Förderkulisse ´Nordische Gastvögel. Landwirte, die bereit sind, nordische Gänsearten auf ihren Flächen ungestört äsen zu lassen, erhalten vom Land Vertragsnaturschutzmittel.“

Nonnengänse auf Grünland, dazwischen eine Blässgans (Bildmitte), Foto (C): Manfred Knake/Wattenrat

Nun auch Jagd auf Nonnengänse

Der Entwurf sieht vor, dass die bisher ganzjährig geschonte Europäische Blässgans (Anser albifrons) nun außerhalb von Vogelschutzgebieten bejagt werden darf. Die Grönländische Blässgans (Anser albifrons flavirostris), die, wenn auch selten, an der Küste vorkommt, ist eine streng geschützte Art und kann leicht mit der Europäischen Blässgans verwechselt werden. Eine Verwechselung mit der streng geschützten Zwerggans (Anser erythropus) ist ebenfalls möglich. Die ebenfalls streng geschützte Weißwangengans (=Nonnengans, Branta leucopsis), die gar nicht vom Jagdrecht erfasst ist, soll in die Bejagung mit aufgenommen werden. Ohnehin ist das richtige Ansprechen der „grauen“ Gänse der Gattung Anser bei wechselnden Lichtverhältnissen und in den unterschiedlichen Alterskleidern nicht leicht und eigentlich Sache von ornithologischen Spezialisten, nicht aber von Hobby-Gänsejägern.

Zitat aus dem Verordnungsentwurf: „Die Bestände der Nonnengänse sind in den vergangenen Jahren stark angewachsen und erreichen in den Brutregionen die Obergrenze der Habitatkapazität. Rd. 150 Brutpaare sind zudem in Niedersachsen nachgewiesen. Aufgrund der nachweisbar hohen Schäden und der Brutpaare in Niedersachsen soll nun eine Ausnahmeregelung zur Bejagung der Nonnengänse auf Grundlage des Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen sowie einer vernünftigen Nutzung unter streng überwachten Bedingungen in geringen Mengen ermöglicht werden.“

Es wird angenommen, dass die „150 Brutpaare“ der Nonnengans in Niedersachen ihren Ursprung in angeschossenen, nicht mehr flugfähigen Vögeln haben. Die verletzten Gänse brüteten dann an der Ems oder anderswo, weil sie nicht mehr in der Lage waren, in die arktischen Brutgebiete zurückzukehren.

Die Jagdzeit auf Kanadagänse soll um zwei Wochen, also noch während der Brutzeit (!) vorgezogen werden.

Die Bejagung wird die Gänse nicht nur beunruhigen, sie werden dann versuchen, auch auf andere, ruhigere Flächen auszuweichen und dann wiederum andere Bauern auf den Plan rufen, die Entschädigungen fordern werden.

Rechtswidrige Nebeljagd auf Gänse an der Ems, EU-Vogelschutzgebiet. Der Jäger versteckt sich hinter einer Plane, die über einen Zaun gehängt ist. Arten können bei diesem Licht nicht sicher angesprochen werden, es kommt zu Fehlabschüssen. – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Unzureichende Jagdaufsicht

Wie vorgeblich „streng“ die Jagdaufsicht bereits bei den zahlreichen dokumentierten Jagdverstößen durch die „Gänsewacht“ in den vergangenen Jahren allein in einem Schutzgebiete an der Ems ausgeübt wurde, kann man auf den Wattenrat-Seiten nachlesen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen mit ihrem Präsidenten Helmut Dammann-Tamke (Landwirt, CDU, MdL) ist „anerkannter Naturschutzverband“ in Niedersachsen, genau wir der BUND oder der NABU. Diese „Anerkennung“ der Jägerschaft ist eine rein politische Entscheidung gewesen, mit „Naturschutz“ hat das nichts mehr zu tun.

Die Grünen haben die Nonnengansbejagung bereits 2016 eingetütet

Beteiligt an der Ausweitung der Jagd auf Nonnengänse war bereits 2016 die „grüne“ Umwelt(!)-Staatssekretärin Almut Kottwitz im niedersächsischen Umweltministerium der damaligen rot-grünen Koalition. Sie war es, die zusammen mit Landwirtschaftsvertretern nach Brüssel gefahren war, um über die Möglichkeit der Bejagung der streng geschützten Nonnengans im niedersächsischen Küstengebiet zu sprechen. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 5. Februar 2016 hieß es dazu, man wolle für den gesamten Küstenbereich einen „Managementplan“ erarbeiten.

Äsende Nonnengänse bei Frost im Gülleland Ostfriesland- Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Vielfältige Störungen von Wat- und Wasservögeln

Auch ohne die Jagd unterliegen äsende oder rastende Gänse z.T. erheblichen Störungen in ihren Schutzgebieten: Hubschrauber, Flugzeuge, Spaziergänger mit oder ohne Hund, Feuerwerke oder landwirtschaftliche Aktivitäten beunruhigen die Gänse häufig und lassen sie kräftezehrend auffliegen, Kräfte, die sie für den Rückflug in ihre arktischen Brutgebiete benötigen. Die Bejagung erhöht die Vorsicht bei den Gänsen und lässt sie bei Annäherung viel früher auffliegen, die Fluchtdistanzen werden größer. Jeder Schussknall beunruhigt nicht nur Gänse, sondern vertreibt zudem auch empfindlichere Arten wie Watvögel vom Brachvogel bis zur Uferschnepfe von ihren Rastplätzen. Die Bejagung kann also nur eine Scheinlösung sein, um die stets auf hohem Niveau lamentierenden Bauern ruhigzustellen.

Differenzierter wird das Gänsemanagement hier gesehen: .pdf „Untersuchung zum Einfluss der Jagd als Störfaktor für Gänse, Abschlussbericht 2015-2019, Februar 2020 – Gefördert durch Jagdabgabemittel des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Darin wurden auch Daten von Wasservogeljägern verwendet.

Literaturhinweis: Kruckenberg & Mooij (2007): Warum Wissenschaft und Vogelschutz die Gänsejagd in Deutschland ablehnen Gaensejagd_Kruckenberg_Mooij_2007

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Landwirt fordert Zugvogeljagd mit halbautomatischen Waffen in Vogelschutzgebieten, italienische Verhältnisse?

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Flugunfähige Blässgänse, keine Jagdzeit, vermutlich angeschossen – Europäisches Vogelschutzgebiet Ems, Petkumer Deichvorland bei Emden – Foto (C): Eilert Voß

Jäger sollten mit halbautomatischen Waffen Jagd auf Zugvögel machen, italienische Verhältnisse nun auch in Niedersachsen? Hero Schulte, Milchbauer und Jäger aus dem Rheiderland, will Gänse mit Selbstladern jagen, ausdrücklich auch in europäischen Vogelschutzgebieten. Mit einer halbautomatischen Waffe entfällt das Nachladen mit der Hand, nach der Schussabgabe ist die Waffe sofort wieder feuerbereit und erlaubt eine schnelle Schussfolge. In einem Bericht der Ostfriesen Zeitung aus Leer vom 11. August 2020 („Geschützte Nonnen- und Blässgänse sollen auf Abschussliste“) erläutert Schulte seinen Vorschlag: Täglich von 6 Uhr bis 11 Uhr sollten die Gänse mit halbautomatischen Waffen in Vogelschutzgebieten bejagt werden können.

Um sie in einer abschussfähigen Höhe von zehn bis 15 Metern zu treffen, müssten sie mit Gänse-Attrappen angelockt werden. Die Jagd mit halbautomatischen Waffen sei effektiv, so Schulte. Die dabei flüchtenden Tiere würden sich in alle Richtungen und dadurch gleichmäßiger auf den landwirtschaftlichen Flächen verteilen. Fraßschäden würden dann nicht so konzentriert aufteten, meint Hero Schulte. Seine Argumentation ist abwegig, Gänse als Schwarmvögel werden sich immer wieder zum gemeinsamen Äsen zusammenfinden, bei Störungen sogar eher dichter.

Eine ähnliche Art der Bejagung gibt es bereits und wird auch in Jagdkreisen kritisiert. Die sog. „Goosebusters“ benutzten „Gänseliegen“ (schlafsackähnliche Verstecke) auf dem Boden in Tarnfarbe, stellen Gänseatrappen als Lockvögel auf und warten im Liegen auf einfliegende Gänse. Wenn die Gänse auf Schussweite herangekommen sind, kommen die Jäger aus der Horizontalen und feuern mit Halbautomaten auf die überraschten Tiere. Dabei werden die Vögel nicht nur erlegt, sondern auch angebleit und fliegen schwer verletzt mit zerschossen Beinen oder Schnäbeln weiter. Es handelt sich dabei eher um ein Massaker als um eine waidgerechte Jagd.

Nach dem neuen Jagdrecht dürfen halbautomatische Jagdwaffen nur mit maximal zwei Patronen im Magazin geführt werden, zusätzlich als fertig geladene Waffe mit einer Patrone im Patronenlager. Damit können dann in schneller Schussfolge drei Schüsse erfolgen. Das Bundesjagdgesetz wurde im November 2016 entsprechend angepasst und geändert. So heißt es in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG nun wie folgt: „Verboten ist […] 2. […] c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; […] „

Blässgans, mit Halsmanschette markiert, flügellahm, vermutlich angeschossen. EU-Vogelschutzgebiet, Petkumer Deichvorland – Foto (C): Eilert Voß

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 17. März 2016, also acht Monate vor der Gesetzesnovellierung u.a. geurteilt (BVerwG 6 C 60.14): „Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.“ Gegen dieses Urteil liefen Jagdfunktionäre zunächst Sturm, auch das Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Helmut Dammann-Tamke (Landwirt und CDU-Landtagsmitglied in Niedersachsen), der auch Vorsitzender der Niedersächsischen Landesjägerschaft ist und im Landtag die jagdlichen Fäden zieht. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ist „anerkannter“ Naturschutzverband, genau wie z.B. der NABU oder der BUND. Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes folgte der Gesetzgeber nicht. Er ließ im geänderten Bundesjagdgesetz die Größe der Magazine außen vor, schrieb aber vor, dass eine halbautomatische Waffe nur mit insgesamt drei Patronen geladen sein darf, ein Erfolg der bis in hohe politische Ämter vernetzten Jagdlobby.

Bundesjagdgesetz
§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist […] c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen […]

Die Frage ist, ob sich Jäger immer an die vorgeschrieben zwei Patronen im Magazin halten. Wer kontrolliert das? Es wird auch immer noch mit eigentlich verbotenem Bleischrot an Gewässern auf Wasservögel gejagt.

Es gibt halbautomatische Waffen, die mit einem speziellen Schaft (Bump Stock) in eine vollautomatische Waffe umgerüstet werden können. Das wäre dann ein Schnellfeuergewehr (ähnlich einem Maschinengewehr), das aber in Deutschland als Kriegswaffe verboten ist. In den USA gab es bis vor ein paar Jahren kostengünstige Umbausätze zu kaufen, die aus einem Halbautomaten quasi ein Maschinengewehr machten. Die US-Regierung unter Präsident Trump initiierte nach einem Amoklauf in Las Vegas, bei dem 58 Menschen aus einem Hotelzimmer mit einer umgebauten Waffe erschossen wurden, ein Verbot dieser Umbausätze, das 2018 in Kraft trat. Verstöße dagegen können in den USA mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden. In Deutschland kann der Besitz mit fünf bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.

Der Gänseschießer und Milchbauer Hero Schulte erhielt 2019 als Direktzahlungsempfänger der EU 32.725,06 € Subventionen, vom Steuerzahler finanziert. Davon entfielen 11.405,73 € aus dem ELER-Topf „Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“ […] „zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes.“ Ob Hero Schulte am freiwilligen Vertragsnaturschutz teilnimmt und dann pro Jahr und Hektar Kompensationszahlungen erhält, egal ob Fraßschäden entstanden sind oder nicht, ist hier nicht bekannt. Mit welcher Berechtigung aber erhält ein Bauer öffentliche Mittel für den „Erhalt der Biodiversität und Artenvielfalt“ und „Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie“, wenn er öffentlich den Abschuss von besonders geschützten Vögeln in ihren Vogelschutzgebieten, die auch lebensnotwendige Überwinterungsgebiete sind,  fordert? Warum entzieht man diesem Mann und seinen ähnlich argumentierenden Berufskollegen nicht einfach die Fördermittel?

Der Beitrag Landwirt fordert Zugvogeljagd mit halbautomatischen Waffen in Vogelschutzgebieten, italienische Verhältnisse? erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Windpark Wybelsumer Polder: auch nach 20 Jahren am EU-Recht vorbei

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Windparkbau im faktischen Vogelschutzgebiet: Wybelsumer Polder an der Ems – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

In der Oldenburger Nordwest Zeitung liest man am 22. August 2020 dies:
„Nach 20 Jahren Neuauflage für Windpark am Wybelsumer Polder […] Nach 20 Jahren läuft die Nutzungsfrist für das Gelände aus, wenigstens schon einmal für einen Teilbereich […] Auf den Flächen im Polder – dort befindet sich raumordnerisch Industriefläche – wurden vor gut 20 Jahren Windkraftanlagen aufgestellt, darunter die damals größten Anlagen überhaupt. Statt Walzstraßen, Chemiefabrik oder Kohlekraftwerk – alles wäre planerisch dort möglich gewesen – haben die Emder bereits früh auf regenerative Energie gesetzt und konzentrierten dort Windkraftanlagen.[…]“ Dass im Wybelsumer Polder direkt an der Ems bei Emden nicht immer alles mit rechten Dingen zuging und der Natur- und Landschaftsschutz in einem eigentlichen Schutzgebiet unter die Windräder und die nimmersatte Emder Windconnection geriet, die tatkräftig von der Politik unterstützt wurde, erfährt man nicht.

Die Windparkplanungen im Wybelsumer Polder, damals ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ und keine „Industriefläche“ (in dem europarechtlich nicht geplant und gebaut werden darf) und eine „Important Bird Area“ (IBA-Gebiet) gelangte fast, aber nur fast, vor den Europäischen Gerichtshof, die politische Einflussnahme der eng vernetzten Energiewender verhinderte das. 1997, also schon Jahre vor dem Baubeginn des Windparks, hatte die „Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ostfrieslands“ als Vorläuferin des Wattenrates Ostfriesland Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Planung eingelegt. 2002 mahnte die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland an, die erforderliche Ausweisung dieser Fläche als
EU-Vogelschutzgebiet (SPA-Special Protected Area) innerhalb der europäischen Schutzgebietskulisse „Natura-2000″vorzunehmen.

Pfeifenten im Watt, im Hintergrund der Windpark Wybelsumer Polder – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Ein geharnischtes Schreiben der damaligen EU-Umweltkommissarin Margit Wallström aus 2002 an Bundesaußenminister Fischer, in dem der Bau des Windparks „Wybelsumer Polder“ als „Verletzung der Vogelschutzrichtlinie“ bezeichnet wird, kann man hier nachlesen.

Das alles interessierte die von der Lokalpresse hochgelobten Planer und die damit verbandelten Politiker nicht, der Windpark wurde einfach im Schutzgebiet gebaut. 2002 wurde der Windpark „eingeweiht.

2003 schließlich wurde das Beschwerdeverfahren von der EU-Kommission plötzlich eingestellt. Das windige Projekt im europäischen Schutzgebiet gelangte nicht mehr vor den Europäischen Gerichtshof. Politisch mitverantwortlich für die Nichtausweisung des EU-Vogelschutzgebietes waren damals: Sigmar Gabriel (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, Joseph („Joschka“) Fischer (B90/ Die Grünen), Bundesaußenminister und Jürgen Trittin (B90/Die Grünen), Bundesumweltminister.

Nonnengänse am Winpark Wybelsumer Polder – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Mehr dazu hier, ein Beitrag von Manfred Knake aus der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ – Zeitschrift für angewandte Ökologie -, Heft 8/2004Verlag Eugen Ulmer, S. 251.

Der Beitrag Windpark Wybelsumer Polder: auch nach 20 Jahren am EU-Recht vorbei erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Prof. Stüer: 10 Monate auf Bewährung, Revision zurückgewiesen

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Prof. Bernhard Stüer – Screenshot, Bildzitat, Nordwest Zeitung, Oldenburg

Prof. Stüer  ist an der Küste kein Unbekannter. Er war u.a. der Prozessbevollmächtigte der Stadt Esens beim Rechtsstreit um die sog. „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“, die rechtswidrig in einem europäischen Vogelschutzgebiet (damals noch „faktisches Vogelschutzgebiet, in dem sich Planung und Bau ohnehin verbieten) gebaut wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die zugrunde liegenden Bebauungspläne der Stadt Esen in seinem Urteil aus 2014 als „rechtsunwirksam“ bezeichnet. Die Straße musste für den Verkehr gesperrt werden. Im Falle der Umgehungsstraße ging er vor dem OVG Lüneburg kreativ mit der Wahrheit um und verneinte im ersten Verfahren im Mai 2008, dass sich das Gebiet der Straßentrasse in einem Vogelschutzgebiet befände.

Das hatte zunächst nachteilige Folgen für den später erfolgreichen Kläger und Landeigentümer aus Dortmund. Mehr hier

Folgen hatte die unrichtige Rechtsberatung durch Prof. Stüer auch für die Stadt Esens und die Steuerzahler, es entstanden allein Gerichts- und Honorarkosten von ca. 250.000 Euro. Der Bund der Steuerzahler monierte „den längsten Schwarzbau Deutschlands„.

In einem späteren, anderen Verfahren von privaten Klägern gegen die Deutsche Bahn wurde Prof. Stüer wegen Parteiverrats vom LG Münster verurteilt. Dagegen ging Prof. Stüer in Revision. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. Juli 2020 einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster (Westf.) vom 11.April 2019 wird als unbegründet verworfen.“ Das Urteil ist rechtskräftig: Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Strafaussetzung zur Bewährung. Prof. Stüer verliert mit dem Urteil seine Zulassung als Anwalt und Notar. Prof. Stüer war auch ein gesuchter Referent beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Die vollständige Geschichte erzählt RA Dr. Armin Frühauf aus Oldenburg hier:

14.07.2020

Das Urteil des LG Münster ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision des Angeklagten am 14.07.2020 einstimmig verworfen. Damit ist das Strafverfahren nach mehr als 8 Jahren abgeschlossen. […] Vor der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger vergeblich versucht, eine öffentliche Hauptverhandlung durch eine vorherige Verfahrenseinstellung zu vermeiden. Er hatte dazu einen Betrag von 100.000 € zu Gunsten der Staatskasse angeboten, um das Verfahren „geräuschlos“ (so schreibt der Verteidiger wörtlich ) zu beenden. […]

Der Beitrag Prof. Stüer: 10 Monate auf Bewährung, Revision zurückgewiesen erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Bildungs(not)stand im Naturschutz

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Rotschenkel – Foto (C): Eilert Voß

Übernahme von der Webseite der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), mit freundlicher Genehmigung der Eulenfreunde.

Bildungs(not)stand im Naturschutz – August 2020

Im August 2020 haben Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Ergebnisse einer Umfrage zu Natur und biologische Vielfalt 2019 veröffentlicht. Dabei wurden mehr als 2.000 Personen zu den Themen biologische Vielfalt, Mensch-Natur-Beziehung, Schutzgebiete, Energiewende, Agrogentechnik, Artenkenntnis und Chancen der Digitalisierung befragt. Nach Meinung von BMU und BfN ist die Studie in ihrer Aussagekraft für ganz Deutschland repräsentativ und bezieht Menschen aus allen Regionen und sozialen Milieus ein.


Seit 2009 werden solche Studien im zweijährigen Abstand durchgeführt und veröffentlicht. Die Ergebnisse sind teils ermutigend, teils besorgniserregend oder auch nur erstaunlich. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Studie. Die EGE greift einige bemerkenswerte Befunde heraus:
Der Anteil der Befragten, die voll und ganz davon überzeugt sind, dass der Mensch die Natur schützen muss, ist von 54 Prozent im Jahr 2009 auf 75 Prozent im Jahr 2019 gestiegen. 26 Prozent der Befragten sind der Ansicht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müsse sich der Naturschutz der Wirtschaft unterordnen; 2017 lag der Anteil noch bei 31 Prozent. Gesunken ist im selben Zeitraum auch der Anteil derjenigen, die in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine Reduzierung von Naturschutzausgaben befürworten, nämlich von 62 auf 46 Prozent der Befragten.
Alarmierend ist der Umstand, dass 77 Prozent der Befragten den Begriff „Natura 2000“ nicht kennen; 16 Prozent haben zwar schon davon gehört, kennen aber dessen Bedeutung nicht. Nur sieben Prozent geben an, den Begriff nicht nur zu kennen, sondern auch zu wissen, was er bedeutet. Immerhin 89 Prozent der Befragten kennen den Begriff Naturschutzgebiet und wissen nach eigenen Angaben um seine Bedeutung (100 Jahre nach der Einrichtung der ersten Naturschutzgebiete in Deutschland). Beim Nationalpark sind es (50 Jahre nach der Einrichtung des ersten Nationalparks in Deutschland) 76 Prozent.
Die Wende hin zu einer überwiegenden Versorgung aus erneuerbaren Energien halten 60 Prozent der Befragten für richtig, acht Prozent für falsch. Beide Anteile sind seit 2015 ungefähr stabil geblieben. Windenergieanlagen an Land finden 23 Prozent der Befragten gut; von weiteren 47 Prozent werden sie akzeptiert. Neun Prozent lehnen die Anlagen ab; 20 Prozent missfallen die Anlagen. Windenergieanlagen an Land werden überproportional von unter 30jährigen (32 Prozent) und Befragten mit hoher Bildung befürwortet (29 Prozent). 2011 lagen die Zustimmungswerte für Windenergieanlagen an Land noch um neun Prozent höher: 28 Prozent der Befragten fanden sie gut; 51 Prozent gaben an, sie zu akzeptieren. Fünf Prozent der Befragten lehnten sie damals ab und 14 Prozent bekundeten Missfallen. Solaranlagen auf und an Gebäuden befürworten aktuell 58 Prozent, auf Wiesen und Feldern aber nur oder immerhin noch 21 Prozent der Befragten. 24 Prozent der Befragten finden eine Zunahme der Maisfläche für die Energiewende gut; 2011 waren es nur 15 Prozent der Befragten.

Anmerkung Wattenrat:

Der Bekanntheitsgrad des niedersächsischen Wattenmeer-Nationalparks ist tatsächlich gering: Nach anderen Quellen kannten ihn nur 47 Prozent der Befragten, und das nur mit einer Hilfestellung durch Vorlesen der Nationalparknamen in Deutschland. Quelle: Sozio-ökonomisches Monitoring (SÖM Watt) in der Nationalpark-Region, 2016, Seite 6

Der Beitrag Bildungs(not)stand im Naturschutz erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Hannoversche Allgemeine Zeitung: ´Ist auch der Campingplatz in Bensersiel illegal?´

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Hannoversche Allgemeine Zeitung, online, 26. Aug. 2020 – Bildzitat: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Ist-der-Campingplatz-in-Bensersiel-illegal

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung veröffentlichte am 26. August 2020 (online) und am 27. August 2020 (print) einen lesenswerten Bericht über die merkwürdige Entstehung des riesigen Campingplatzes mit Straßen und Betriebsgebäuden in Bensersiel seeseitig vor dem Deich, direkt an der Grenze zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Der angereiste Redakteur Bert Strebe befragte dazu das Klägerehepaar aus Dortmund, das als Landeigentümer erfolgreich gegen den „Schwarzbau“ der Umgehungsstraße Bensersiel bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt hatte, sowie die Pressestelle des Landkreises Wittmund, den Esenser Hauptverwaltungsbeamten Harald Hinrichs, den Juristen der Nationalparkverwaltung Norman Grabow und Manfred Knake vom Wattenrat.

Die Kläger, ein pensionierter Richter und seine Frau, verweisen auf das niedersächsische Deichgesetz und eine Verordnung des Landkreises Wittmund, wonach Bauten im Deichvorland verboten sind. Touristische Anlagen wie dieser Platz seien nur mit Verträglichkeitsprüfungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungsfähig. Die habe es nicht gegeben. Harald Hinrichs geht zunächst auf den Bau der (illegal gebauten und inzwischen gesperrten) Umgehungsstraße ein und betont: „Schauen Sie sich den Verkehr auf der Hauptstraße in Bensersiel an. Wir brauchen die Entlastungsstraße.“ Zum Campingplatz sagt er, dass der seines Wissens seit den Fünfzigerjahren bestehe und vom Landkreis genehmigt sei. Niemand habe aber die Rechtmäßigkeit bisher angezweifelt, nur der pensionierte Richter aus Dortmund in seinem neuen Klageverfahren.

Bensersiel, Urlaub auf dem Campingplatz – Foto (C): Eilert Voß

„Eigentümliche Antworten“

Und nun kommt´s: Als der Redakteur nach der Rechtmäßigkeit des Campingareals beim Landkreis anfragt, bekommt er „eigentümliche Antworten“: Zunächst wird mit einem Antwortschreiben von der konkreten Frage mit einem Text abgelenkt, ob der Dortmunder Richter mit seinem Vorgehen gegen die Umgehungsstraße recht habe oder nicht. Zur konkreten Frage nach der Rechtmäßigkeit des Campingplatzes kommt die kurze Antwort, es werde „Rechtmäßigkeit unterstellt“ und dass bei deichrechtlichen Genehmigungen das Natur- und Umweltrecht zu beachten sei. Ob es ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gegeben habe, wurde nicht beantwortet. Redakteur Strebe ist beharrlich (was ja in der heutigen Presselandschaft nicht mehr selbstverständlich ist) und fragt noch einmal nach: „Wann wurde der Ausbau genehmigt, welche Prüfungen hat es nach den EU-Vogelschutzbestimmungen gegeben? Antwort: 2008 wurde genehmigt, mit deichbehördlicher Ausnahmegenehmigung (der Landkreis ist auch Deichbehörde und hat sich selbst die Erlaubnis zur Baugenehmigung erteilt).“ Also auch hier keine Antwort zur Sache. Auf nochmalige Nachfrage des Redakteurs erklärt der Landkreissprecher, „zwischenzeitlich“ habe es „eine Vorprüfung gegeben“. Nur ist eine Vorprüfung eben keine erforderliche gesetzliche verlangte Verträglichkeitsprüfung. Der vom Redakteur befragte Jurist der Nationalparkverwaltung bestätigt dann auch, dass diese „vor der Genehmigung einer Baumaßnahme stattfinden muss“. Manfred Knake vom Wattenrat verweist schließlich auf die Lage des Campingplatzes vor dem Deich: „Dennoch, sagt Knake, grenze das Gebiet immer noch direkt an die Erholungszone des Nationalparks Wattenmeer, die wiederum Teil des EU-Vogelschutzgebietes ist. Deswegen hätte spätestens vor dem Campingplatz-Ausbau 2008 eine entsprechende Flora-Fauna-Verträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz und nach den EU-Vogelschutzbestimmungen vorgenommen werden müssen.“

Nationalparkgesetz 2001 novelliert, auch Campingplatz Bensersiel aus dem Nationalpark entfernt

Das muss erläutert werden: Bis zur Novellierung des Nationalparkgesetzes 2001 war auch der Bensersieler Campingplatz Teil des Nationalparks und Teil des EU-Vogelschutzgebietes. Durch ständiges Drängen der Tourismusindustrie und der Küstenkommunen wurde das Gesetz aber 2001 unter der SPD-Landesregierung mit Ministerpräsident Sigmar Gabriel so novelliert, dass ca. 90 Gebiete aus dem Nationalpark herausgenommen oder in der Zonierung herabgestuft wurden, um der Tourismusindustrie mehr Raum zu geben. Damit war auch der Campingplatz in Bensersiel nicht mehr Teil des Nationalparks Wattenmeer. Gegen diese eigentlich nach EU-Recht unzulässige Verkleinerung eines Natura-2000-Gebietes aus allein wirtschaftlichen Gründen unter dem Schutzregime der EU legte der Wattenrat 2001 Beschwerde bei der EU-Kommission ein, fuhr mit drei Mitarbeitern nach Brüssel und legte die umfangreiche gut begründete vierbändige Beschwerde dort vor. Nach fünf Jahren wurde das Beschwerdeverfahren von der EU-Kommission still und leise eingestellt. Dafür wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer trickreich von 2800 Quadratkilometer auf 3500 Quadratkilometer vergrößert, aber um konfliktfreie Wasserflächen vor den Inseln, die nicht ansatzweise der Qualität der herausgenommenen oder herabgestuften Flächen auf den Inseln und am Festland entsprachen.

Hinweisschild auf dem Deich in Bensersiel: Es war einmal, wo jetzt der Campingplatz ist, befand sich noch bis in die 50er bis 60er-Jahre eine Salzwiese, oder Heller, seeseitig vor dem Deich.

Fehlende Verträglichkeitsprüfung

Unbenommen davon verlangt aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dass auch für Flächen außerhalb von Schutzgebieten, die an EU-Schutzgebiete angrenzen, eine sog. „Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung“ (FFH-VP) stattfinden muss, die die Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Schutzgebietes prüft. Im nationalen Recht ist diese Prüfung in § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschrieben: “Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen“. Und diese FFH-VP hat es weder vor dem Bau der Umgehungsstraße Bensersiel noch vor dem Ausbau des Campingplatzes gegeben. Die Flächen, auf der die Umgehungsstraße geplant und schließlich gebaut wurde, gehörten sogar zu einem „faktischen Vogelschutzgebiet“, das zwar die Wertigkeit eines Vogelschutzgebiet hatte, aber das noch nicht nach Brüssel gemeldet worden war. Hier griff wegen des noch strengeren Schutzregimes die Verträglichkeitsprüfung bis zur Meldung gar nicht, hier durfte noch nicht einmal geplant werden. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat eklatant versagt, nicht nur bei der Umgehungsstraße. Der Landkreis ist zugleich Untere Deichbehörde und Untere Naturschutzbehörde und hätte bei der Neuplanung des Campingplatzes wegen der fehlenden Verträglichkeitsprüfung einschreiten müssen. Der Landkreis Wittmund hat sich aber den Ausbau des Campingplatzes selbst genehmigt. Die früher aufsichtsführende Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg wurde 2005 mit allen Bezirksregierungen in Niedersachsen unter Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), dem später gescheiterten Bundespräsidenten, aufgelöst, die Zuständigkeiten auf die offensichtlich nicht selten naturschutzrechtlich überforderten Landkreise und damit auch auf den ignoranten lokalen Klüngel übertragen.

Karten zeigen immer noch „Heller“

Die Karte im Anhang des Nationalparkgesetzes für den Bereich Bensersiel (Karte 17) zeigt auf der ehemaligen herausgenommenen Schutzzone das Symbol für „Campingplatz“ und die Beschriftung „Heller“. Die identische Signatur sieht man auch auf der aktuellen (2020) Karte des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, die hier wegen der besseren Lesbarkeit verwendet wurde..

Aktuelle Karte (2020), Geobasisdaten LGLN: über „Bensersiel“ der Schriftzug „Heller“ und das Zeichen für „Camping“. Der Heller ist aber seit Jahrzehnten Geschichte.

Amtliche Karte des Landschaftsschutzgebietes WTM 25 II aus 2016, das als nationales Schutzgebiet im EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ binnendeichs ausgewiesen wurde. Hier wurde die Umgehungsstraße illegal gebaut. Im Strandbereich von Bensersiel ist das Zeichen für „Camping“ zu sehen, die Fläche ist mit „Heller“ beschriftet.

Heller (oder auch Außengroden) ist die Bezeichnung für den bei Sturmfluten überfluteten Vorlandbereich, auf denen sich die gesetzlich geschützten Salzwiesen befinden und auf denen eigentlich laut Deichgesetz nur in Ausnahmefällen feste Bauwerke errichtet werden dürfen. Heller oder Salzwiesen gibt es auf dem Campingplatz seit Jahrzehnten nicht mehr. Weite Teile des alten Hellers wurden mit Sand aus dem Watt aufgespült, um einen touristisch vermarktbaren künstlichen Sandstrand zu erzeugen. Dennoch nutzen immer noch arktische Gänse auf ihrem Zuge und während der Rastzeit an der hiesigen Küste ab Spätherbst den grünen Campingplatz, wenn die Touristen fort sind. Sie äsen den künstlich angesäten Grasbewuchs des Campingplatzes ab.

Campingplatz Bensersiel, 12. April 2020, Ostersonntag: Wegen der Corona-Pandemie gesperrter Campingplatz, Ringelgänse äsen auf den Grasflächen zwischen den Anschlusskästen für Wohnmobile – Foto (C): Manfred Knake

Brüssel ist weiter als der Mond

Der HAZ-Artikel endet mit den Sätzen: „Man darf sich fragen, warum die Kommunalpolitik in Esens und die Kreisverwaltung in Wittmund so starr an der Umgehungsstraße wie am Campingplatz festhalten, statt stolz zu sein auf die Bedeutung ihrer Region für den internationalen Vogelschutz und ihm höchste Priorität einzuräumen.[…] Die Antwort liegt möglicherweise in der Mentalität der Küstenbewohner: Das Meer und die Natur sind für sie oft nicht die Sehnsuchtsorte, die sie für Leute aus dem Binnenland sind, sondern schlicht eine Einnahmequelle, die es optimal zu nutzen gilt. Außerdem sind die Ostfriesen ein stolzes Volk, das sich nicht gern in die eigenen Angelegenheiten hineinreden lässt. Nicht von dahergelaufenen Naturschützern, nicht von pensionierten Richtern. Und sowieso nicht gern von Fremden.“

Der Wattenrat hätte geantwortet: Vogelschutz ist für die Stadt Esens, die Mehrheit der Ratsmitglieder und den Landkreis Wittmund vermutlich pillepalle, vernachlässigbar. Es regiert der politische Klüngel, auch an Gesetzen oder Verordnungen vorbei. Die Europäische Union in Brüssel mit ihrem für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen EU-Gemeinschaftsrecht „Natura-2000“, also der Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, ist weit weg, weiter als der Mond, und den kann man schließlich auch sehen. Oder: Die Erosion des Rechtsstaates beginnt bereits auf der untersten kommunalen Ebene. Für die bekanntgewordenen Rechtsverstöße beim Bau der Umgehungsstraße oder beim Ausbau des Campingplatzes wurde kein Verantwortlicher zur Verantwortung gezogen.

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Kreuzfahrtschiff ´Spirit of Adventure´ überführt, wenig Schaulustige

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„Spirit of Adventure“ am 01. Sept. 2020 auf der Ems, Höhe Rorichum – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Am Sonntag, 30. August 2020, ging wieder ein Meyer-Neubau die aufgestaute Ems runter und passierte am Montagmorgen mit Schlepperhilfe das Ems-Stauwerk in Gandersum. Das Kreuzfahrtschiff „Spirit of Adventure“ wird von der britischen „Saga Cruises“ bereedert.

Die Meyer Werft hatte die Überführung über die enge Ems ans seeschifftiefe Wasser nicht öffentlich angekündigt, um die Zahl der Schaulustigen wegen der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten. Dennoch säumten einige hundert Sehleute bei gutem Wetter die Emsufer, die sich die Überführung des riesigen Musikdampfers ansahen.

Schaulustige bei Terborg – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Die Vorländereien der Ems wurden bei dieser Überführung nicht überflutet. Bei frühere Schiffsüberführungen zur Brutzeit kam es wiederholt vor, dass die Deichvorländereien der Ems durch den Aufstau der Ems überflutet wurden und Gelege oder nicht flugfähige Jungvögel ertranken. Die Unterems gehört zu einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die Polizei war wieder mit „schwerem Gerät“ vor Ort und hätte mögliche Barrikaden von Protestierenden gegen die Emszerstörung mit Bulldozern abgeräumt. Proteste blieben aber diesmal aus. Am Ems-Stauwehr selbst standen mindestens drei Polizei-Fahrzeuge. Die Presse berichtete wieder einmal wie gewohnt „schön“ mit Sehschwäche über die Überführung, ohne auf die massive Zerstörung des Flusssystems Ems durch das ständige Baggern, die damit verbundene erhöhte Fließgeschwindigkeit und die Sauerstoffzehrung durch den hohen Schlickeintrag einzugehen. Business as usual.

Schwimmender Plattenbau und Enercon-Windkraftanlagen – Foto (C): Eilert Voß

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Baggergutverklappung im Watt: Newsletter der BI Rettet das Cux-Watt

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Im Wattenmeer vor Cuxhaven wird seit Jahren Baggergut aus der Elbe verklappt. Die Bürgerinitiative „Rettet das Cux-Watt“ weist seit Jahren auf die gravierenden Folgen hin. Beim Wattenrat hatten wird das bereits 2017 und 2019 auf dem Schirm.

Den aktuellen Newsletter veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung der Initiative:

Newsletter der BI
RETTET DAS CUX-WATT
vom 06.09.2020

Liebe Cux-Watt – Interessierte,

das diesjährige Einvernehmensgespräch zwischen dem Umweltministerium sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes wurde erneut verschoben. Dieses Gespräch sollte ursprünglich im Mai d. J. stattfinden, wurde dann auf den 01.09.2020 neu angesetzt. Auch dieser Termin wurde nun kurzfristig vom Bund gecancelt.

Im Rahmen dieser Gespräche hat das Land bisher sein Einvernehmen erteilt, dass von der WSV auch Feinmaterial aus der Tideelbe in den Verbringstellenbereich 730/740 (Neuer Lüchtergrund) nur 6 – 10 km vor Cuxhaven umgelagert werden darf. Nach dem letzten Einvernehmensgespräch in 2019 konnte die BI „Rettet das Cux-Watt“ durch intensive Recherchen nachweisen, dass bis zu 2 Mio. Kubikmeter des vor unserer Haustür verklappten Baggerguts in die höchste Schadstoffklasse nach GÜBAK einzuordnen ist. Nach einer Systemstudie der Bundeanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist die Schadstoffbelastung dieses Baggerguts fast so hoch, wie die gebaggerten Sedimente aus dem Hamburger Hafen. Dieses Baggergut ist somit deutlich höher mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet, als die Hintergrundbelastung der Klappstellen vor Cuxhaven.

Zu dieser Verklappungspraxis hat die Bürgerinitiative „Rettet das Cux-Watt“ mehrfach mit dem Umweltministerium Kontakt aufgenommen. So wurde Umweltminister Olaf Lies u. a. in einem 10-Punkte-Papier der BI eindringlich darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei dem ursprünglich im Mai vorgesehenen Einvernehmensgespräch keinesfalls mehr den Verklappungen von belasteten Feinsedimenten am Neuen Lüchtergrund zugestimmt wird. Auch Ministerpräsident Stefan Weil wurde kürzlich bei einer Live-Online-Veranstaltung auf dieses Thema angesprochen.
Aufgrund der zahlreichen Anstrengungen der Bürgerinitiative „Rettet das Cux-Watt“ wurde uns aus Hannover signalisiert, dass das Land Niedersachsen in diesem Jahr wohl erstmals nicht mehr sein Einvernehmen gegenüber der WSV erteilen wird. Diese Absicht dürfte inzwischen auch den beteiligten Bundesbehörden bekannt sein.

Die Begründung der ersten Absage des Gesprächs im Mai d. J. war Covid-19. Als Argument für die erneute Absage des Termins am 01.09.20 wurde ein Reiseverbot für die Teilnehmer diverser Bundesbehörden wegen einer möglichen Infektionsgefahr angegeben.
Doch was steckt tatsächlich hinter der zweimaligen Absage dieses Termins? Ist es die Befürchtung der WSV, dass das Umweltministerium voraussichtlich nicht mehr sein Einvernehmen erteilen wird?

Das Argument von Reisebeschränkungen darf längst nicht mehr gelten. In vielen Bereichen werden Besprechungen in Form von Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt. Das sollte auch bei diesem Einvernehmensgespräch zwischen Vertretern der WSV und des NLWKN möglich sein.
Reiseverbote von Bediensteten diverser Bundesbehörden sind somit für die BI „Rettet das Cux-Watt“ nur ein vorgeschobener Vorwand. Wir gehen davon aus, dass die WSV mit dieser Hinhaltetaktik die Mehrkosten sparen will, die bei einer Verbringung des belasteten Baggerguts weiter weg von den Cuxhavener Wattflächen entstehen würden.

Man könnte nun darüber diskutieren, dass damit das Problem verlagert würde. Es macht aber einen Unterschied, ob Schadstoffeinträge inmitten eines Biosphärenreservats am Rand des sensiblen Ökosystems und Nationalparks Wattenmeer mit niedrigen Wasserständen stattfinden, oder in einem Gebiet, in welchem die Wassertiefe und der Gewässeraustausch erheblich höher sind.
Niemand weiß, wie lange die Pandemie noch anhält und das Reiseverbot der Mitarbeiter von Bundesbehörden bestehen bleibt. Deshalb kann diese offenbare Verschleppungstaktik der WSV keinesfalls mehr hingenommen werden.

Aufgrund der aufgeführten Punkte erwarten wir vom Umweltministerium, dass das diesjährige Einvernehmensgespräch nun kurzfristig im Rahmen der digitalen Möglichkeiten geführt wird. Da vom Umweltministerium signalisiert wurde, dass diesmal das Einvernehmen nicht mehr erteilt werden soll, könnte man auf dieses Gespräch sogar ganz verzichten. Was spricht dagegen, nun per Erlass des Landes das bisherige Einvernehmen zu beenden? Besondere Situationen können besondere Maßnahmen zur Folge haben.
In einem Brief an den zuständigen Referatsleiter beim Umweltministerium hat die BI auf die erneute Gesprächsabsage der WSV entsprechend reagiert. In diesem Schreiben wird vom Land erwartet, dieser Hinhaltetaktik des Bundes einen Riegel vorzuschieben.

Herzliche Grüße,
Ihr Peter Roland

Sprecher der Bürgerinitiative
„Rettet das Cux-Watt“
Tel: 04721-6947780
Mobil: 015231755081

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Windenergie: NABU und Windenergiebranche gemeinsam für Abbau von Genehmigungshemmnissen

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Umweltminister Olaf Lies (links) bei der Übergabe an Marie Kollenrott (LEE) und Dr. Peter Best (NABU). (Bildzitat: LEE aus topagrar vom 04.09.2020)

Der NABU ist mal wieder nach allen Seiten offen, oder nicht mehr ganz dicht? Auf der einen Seite initiierte der NABU zusammen mit den Grünen das niedersächsische Volksbegehren Artenschutz (und parallel dazu den „Niedersächsischen Weg“, auf dem mit Bauern und Landespolitik gekungelt wurde), auf der anderen Seite macht der NABU gemeinsame Sache mit der Branche der „Erneuerbaren“, also auch der Windenergie, die mit derzeit mehr als 30.0000 wetterabhängigen Anlagen in Deutschland Lebensräume zerstört, Vögel und Fledermäuse tötet und Anwohner um die Gesundheit bringt.

Am 04. Sept. 2020 berichtet die Landwirtschaftsseite „top-agrar“ dies:

Naturschutz und Windbranche wollen schnellere Genehmigungen

Umweltminister Lies überreicht einen Förderbescheid für ein Kooperationsprojekt vom Landesverband Erneuerbaren Energien und NABU Niedersachsen. […]

Zitat daraus: „Unser gemeinsames Ziel ist es, im Spannungsfeld von Arten-, Umwelt und Klimaschutz die sozialverträgliche Beschleunigung von Genehmigungsprozessen für EE-Anlagenzubau zu erreichen und Hemmnisse zu beseitigen“, sagt Dr. Peter Best, Mitglied des NABU-Landesvorstand. Marie Kollenrott, stellvertretende LEE- Geschäftsführerin, ergänzt: ´NABU und LEE sind sich in der Sache einig: Wir müssen gemeinsam alles tun, damit das Klima effektiv geschützt wird, dazu gehört auch eine stark beschleunigte, einhundertprozentige Energiewende. Wir wollen verhindern, dass Artenschutz und Energiewende gegeneinander ausgespielt werden.´“ Zitat Ende

Blick aus dem Windpark Ochtersum/LK Wittmund/Nds. auf den Windpark Utgast – Foto (C): Manfred Knake

Dr. Peter Best (nein, nicht der mit der Zahnbürste aus der Fernsehwerbung) ist Jurist und war viele Jahre im niedersächsischen Justizministerium und später in der Europaabteilung der niedersächsischen Staatskanzlei tätig. Sein Fachgebiet ist die Europapolitik und die EU-Förderstruktur.

Der NABU ist ein Naturschutzverband, kein Energieförderverein wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE), der ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, auch gegen die von der Windkraft gesundheitlich beeinträchtigten Anwohner und gegen den Artenschutz. „Inhaltlich und moralisch entkernt“ warfen bayerische Naturschützer den „großen deutschen Umweltverbänden“ bereits 2018 in einem offenen Brief im Zusammenhang mit der Unterstützung der Windindustrie vor: hier. Siehe auch hier: Krüger (NABU-Präsident) und Krischer (MdB, B90/Die Grünen): windige Brüder im Geiste?

Auf Bundesebene arbeitet die Umweltministerkonferenz (UMK) ebenfalls beharrlich am Abbau von artenschutzrechtlich bedenklichen Genehmigungshemmnissen für den beschleunigten Ausbau der Windkraft.

Was also hält die echten Naturschützer noch im NABU (oder BUND), der Nistkasten? Der Austritt aus diesem Verband erscheint als die „nachhaltigste“ Lösung.

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Insel Juist: mit schwerem Gerät im ´Kräutertal´- strengste Schutzzone des Nationalparks

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Insel Juist, Westende, Kräutertal, August 2020 – Foto: privat/Wattenrat

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewegt derzeit jede Menge Sand auf der Insel Juist und damit auch die Gemüter der Verwaltung und der Politik. Aktuell wird Sand aus dem „Kräutertal“ im Westen der Insel entnommen, um einige Dünen auf der Insel für den Sturmflutschutz zu verstärken. Das ist neu, denn bei früheren Dünenverstärkungen wurde der Sand vom vorgelagerten Billriff  im Wattenmeer geholt.

Mit dieser Maßnahme wird direkt in die Ruhezone, die strengste Schutzzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Natura-2000-Gebiet und „Weltnaturerbe“, eingegriffen. Das Nationalparkgesetz sieht das so:

„§ 6: In der Ruhezone verbotene Handlungen

(1) 1 In der Ruhezone sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. […]“

Und genau das geschieht im Kräutertal. Es handelt sich auch nicht um eine freigestellte „Erhaltungsmaßnahme“, weil Sand entnommen und dabei ein komplettes Dünental tangiert wird.

Der NLWKN dagegen macht das in seiner Pressemitteilung vom 28. Aug. 2020 mit Worten passend und beschreibt dabei den Eingriffsort nur ungenau:

„[…] Das für das Vorhaben benötigte Material wird aus einem unmittelbar westlich angrenzenden Gelände gewonnen. ´Auf diese Weise können wir die Transportentfernungen und damit auch Störungen des hier vorhandenen wertvollen Naturraums soweit möglich minimieren´, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney. Der Vereinbarkeit von Küsten- und Naturschutz messen die Planer eine große Bedeutung bei: Die Dünen werden landschaftsgerecht mit höher aufragenden Kuppen und unterschiedlichen Böschungsneigungen gestaltet. ´Besonders wertvolle Bereiche werden möglichst ausgespart oder die Vegetation an geeignete Standorte umgepflanzt´, so Frank Thorenz. Nach Abschluss des Sandeinbaues werden die Sandflächen umgehend durch Abdecken mit einer dünnen Lage Heu und anschließendes Pflanzen von Strandhafer gegen Ausblasen durch Windeinwirkung stabilisiert. […]“

Hier die Power-Point-pdf des NLWKN zur Baumaßnahme, man achte auf das schwere Gerät, das in diesem Schutzgebiet zum Einsatz kommt: Dünenverstärkung Kräutertal 2020

Wie die Lokalzeitung „Ostfriesischer Kurier“ aus Norden am 07. Sept. 2020 berichtete, wurde auf der Bauausschusssitzung des Inselrates erhebliche Kritik an der Maßnahme des NLWKN laut. Eine Insulanerin bemängelte während der Einwohnerfragestunde den Eingriff in das Dünental als „Wahnsinn“ und stellte fest, dass Verwaltung und Rat gar nicht rechtzeitig über die Maßnahme informiert worden seien. Auch Bürgermeister Dr. Tjark Goerges räumte ein, dass Rat und Verwaltung nicht rechtzeitig informiert wurden, da zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens am 10. August „Sitzungspause gewesen sei“, sah allerdings keine Veranlassung, seitens der Inselgemeinde Widerspruch gegen den Eingriff im Westen der Insel einzulegen. Die Widerspruchsfrist war am 10. August 2020 abgelaufen. Nach Angaben von der Insel wurden die Baumaßnahmen mit der Nationalparkverwaltung abgesprochen.

Blick aus dem Kräutertal auf den historischen Bootsschuppen, erste Markierungen der Baumaßnahme, Aug. 2020 – Foto: privat/Wattenrat

Am 31. August fragte der Wattenrat schriftlich bei der Nationalparkverwaltung an, ob die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände beteiligt wurden und bat um die Übersendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Eine Antwort steht noch aus.

Wattenrat-Mail am 31. August an die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven:
„[…] der von Ihnen erwähnte ´Sandwall anthropogenen Ursprungs´ soll nach Berichten von der Insel Juist gar keiner sein. Er soll durch Winderosionen von davor gelagerten künstlich aufgebauten Dünen aus der Zeit von Baudirektor Erchinger (damals Staatliches Amt für Insel- und Küstenschutz, StAIK) Anfang der 80er entstanden sein. Nördliche Winde hätten diese Düne abgetragen und so einen dahinterliegenden Sekundärwall aufgebaut. Wegen der schwere des Eingriffs in das ´Kräutertal´ bitte ich um Auskunft, ob und wann die Träger öffentlicher Belange und die ´anerkannten´ Naturschutzverbände beteiligt wurden. Zudem bitte ich um Auskunft, wo die von Ihnen erwähnte FFH-VP abrufbar ist bzw. um Übermittlung dieses Dokuments. […]“

Kräutertal, erste Fahrspuren des Vermessungsfahrzeuges, August 2020 – Foto: privat/Wattenrat

Neue, künstlich aufgeschüttete Düne, September 2020 – Foto: privat/Wattenrat

Sandentnahme aus dem Dünental, strengste Schutzzone im Nationalpark, Sept. 2020 – Foto: privat/Wattenrat

Sandbewegung mit schwerem Gerät für Dünenverstärkungen finden auf allen ostfriesischen Inseln statt, um die sonst natürliche Verlagerung der Inseln durch Wind und Wellen weitgehend zu unterbinden. Die Inseln würden ohne menschliche Eingriffe durchbrechen oder ihre Lage verändern („wandern und pendeln“) und damit die gesamte Infrastruktur einschließlich der Inselgebäude gefährden. Zusätzlich werden auch nach Sturmfluten weggespülte Strandbereiche ständig wieder aufgespült, um die Grundlage für den Tourismus zu erhalten.

Karte von Juist, Lecoq, 1805. Damals war die Insel zweigeteilt.

Die eigentliche Zielsetzung von Nationalparken ist laut § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes die „natürliche Dynamik“, die aber aufgrund der Festlegung der Inseln und der Küste mit notwendigen Deichen nur noch begrenzt stattfinden kann.

§ 24 BNatSchG: „[…] Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. […]“

Der Eingriff ausgerechnet in das „Kräutertal“ am Westende („Bill“) der Insel Juist wäre aber vermeidbar gewesen und wurde aus transportechnischen Gründen gewählt. Es hat den Anschein, dass die Nationalparkverwaltung bei naturschutzfachlichen Auseinandersetzungen mit der Küstenschutz- und Naturschutzbehörde (!) NLWKN, wenn diese denn überhaupt stattfinden, stets der zweite Sieger ist. Wie sagen Spötter: „Der Naturschutz ist das stets Letzte beim NLWKN“ (bezogen auf den letzten Buchstaben „N“ für „Naturschutz“ in der Abkürzung).

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Deutsche Generalanwältin beim EuGH empfiehlt Aufweichung des Artenschutzes

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„Allerweltsvögel“? Junge Haussperlinge beim Baden – Foto (C): Manfred Knake

Zwei schwedische Naturschutzorganisationen („Naturskyddsföreningen“ und „Härryda Göteborgs Ornitologiska Förening“) klagten gegen den Verwaltungsrat des Landkreises Västra Götalands im Westen Schwedens wegen des Eingriffes in eine Waldlandschaft und die damit verbundene Vernichtung von Habitaten. Die Causa gelangte vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bemerkenswert und bedenklich: Die Generalanwältin der EU, Juliane Kokott (Deutschland), schlägt dem Gerichtshof in ihrem Schlussantrag des Verfahrens vor, das bisher geltende Tötungs- und Verletzungsverbot nach der Vogelschutzrichtlinie für „Allerweltsarten“ aufzuweichen (Rn. 75 ff., 113).

Bisher sind alle Vogelarten „besonders geschützt“, davon einige Arten nach der deutschen Bundesartenschutzverordnung „streng geschützt“.

Juni 2019: „Klage zweier gemeinnütziger Vereine gegen die Entscheidung der Provinzverwaltung, in Bezug auf eine Abholzungsanmeldungfürein Waldgebiet, das Lebensräume einer Reihe von Tierarten umfasst, die nach der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützt sind, keine Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen“

Die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat die Sache im September kommentiert. Mit freundlicher Genehmigung der Eulenfreunde:

Bisher gilt das Tötungs- und Verletzungsverbot der EG-Vogelschutzrichtlinie allen europäischen Vogelarten. Es untersagt nicht nur das willentliche Töten und Verletzen, sondern auch das wissentliche Inkaufnehmen solcher Schädigungen. Deswegen können beispielsweise auch Vogelarten, die nicht bereits auf der Roten Liste stehen, in Zulassungsverfahren von Straßen, Windenergieanlagen und sonstigen Bauvorhaben mit einem Schutz zumindest vor einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko rechnen.

Doch nun schlägt die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, in den Rechtssachen C-473/19 und C-474/19 (pdf-Datei, ca. 348 KB) dem EuGH vor, das Tötungs- und Verletzungsverbot nach der Vogelschutzrichtlinie wie folgt auszulegen (Rn. 75 ff., 113):

„Wenn die Beeinträchtigung von Vögeln nicht bezweckt, sondern nur in Kauf genommen wird, gelten die Verbote nach Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2009/147 allerdings nur, soweit dies notwendig ist, um diese Arten im Sinne von Art. 2 auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, und dabei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung trägt.“

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, dass eine identische Auslegung des Absichtsbegriffs in Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie und Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie nicht sinnvoll sei, da dies im Vogelschutz deutlich weiterreichende Auswirkungen hätte. Während das strenge Schutzsystem im Artenschutz der FFH-Richtlinie auf wenige, in der Regel sehr seltene Arten beschränkt sei und Konflikte mit ihnen nicht sehr häufig seien, gelten die Verbote des Art. 5 der EG-Vogelschutzrichtlinie auch für Allerweltsarten, deren Beeinträchtigungen von modernen Gesellschaften bei verschiedensten menschlichen Aktivitäten, etwa der Errichtung von Gebäuden oder im Straßenverkehr in Kauf genommen werde. Die Erhaltung von Allerweltsarten erfordere in der Regel keine Verbote, die schon eingreifen, wenn eine Beeinträchtigung lediglich in Kauf genommen wird. Allerweltsarten seien deshalb so häufig, weil menschliche Aktivitäten ihren Bestand nicht gefährden würden.

Anmerkung der EGE: Was in aller Welt sind Allerweltsarten? Arten, die wie der Mäusebussard, die Schleiereule oder die Waldohreule noch nicht oder Arten wie der Uhu, die nicht mehr auf der Roten Liste stehen? Kann dann deren nicht bezweckter Tod auf Straßen oder an Windenergieanlagen in Kauf genommen werden? Der Schlussantrag der Generalanwältin dürfte die Bestrebungen befördern, den individuenbezogenen Schutz der Vögel zugunsten eines auf die Population bezogenen Schutzes abzusenken. Will heißen: Solange die Population einer Art nicht gefährdet ist, sind Verluste an neuen Straßen, Stromleitungen, Windenergieanlagen usw. hinzunehmen. Eine solche Vorgehensweise strebt das Bundeswirtschaftsministerium zugunsten von Energiewendevorhaben an. Auch Umweltverbände haben sich in der Vergangenheit in dieser Weise positioniert. Ist dies vielleicht ein Teil des „European Green Deal“?

Der Beitrag Deutsche Generalanwältin beim EuGH empfiehlt Aufweichung des Artenschutzes erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.

Sommer 2020: Fotos aus dem ´Weltnaturerbe´ Wattenmeer

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Norderney 2020: Stelzenläufer (Himantopus himantopus) als nachgewiesener Brutvogel auf der Insel – Foto (C): Eilert Voß

Der Sommer ist vorbei, Zeit für einen kleinen Foto-Rückblick auf die Saison im und am Wattenmeer. Wie in jedem Jahr war Eilert Voß wieder mit seinem Segelboot an der ostfriesischen und niederländischen Küste unterwegs und brachte auch Fotos mit, die bestimmt nicht Aufnahme in die Tourismusprospekte dieses „Weltnaturerbes“ gefunden hätten. Papier ist eben geduldig.

Nachfolgend seine Fotoserie:

Norderney, Juni 2020: Erfolgreiche Vergrämung von Strandbrütern aus einem Strandbereich im südostlichen Hafenbereich. Dort, wo im letzten Jahr ein Schutzzaun gezogen wurde, dass Regenpfeifer, Flußseeschwalben und Austernfischer erfolgreich brüten konnten, verzichtete man in diesem auf den Zaunbau und stellte stattdessen zur Vergrämung von Bruvögeln flatternde Mülltüten in die Fläche.- Foto (C): Eilert Voß

 

Norderney, Juni 2020: abgezäunte Kleinparzelle für Strandbrüter -Foto (C): Eilert Voß

 

Borkum, Oststrand, Juni 2020: Schlauchboot der Bundesmarine passiert Seehundliegeplatz – Foto (C): Eilert Voß

 

Borkum, Blick nach Westen in das Industriegebiet Eemshaven/Niederlande – Foto (C): Eilert Voß

 

Norddeich, Juli 2020: Postkartenidyll – Foto (C): Eilert Voß

 

Norddeich, Juli 2020: Touristenfreuden und Bauarbeiten – Foto (C): Eilert Voß

 

Norderney, Juli 2020, Schweinswale im Wattfahrwasser – Foto (C): Eilert Voß

 

Mit Fullspeed durchs Wattfahrwasser, im Hintergrund Norderney, Juli 2020 – Foto (C): Eilert Voß

 

Norderney, Wattfahrwasser, Juli 2020, abtauchender Seehund – Foto (C): Eilert Voß

 

Norderney, Ostland, Juli 2020, abgezäunter Seehundliegeplatz. Wo sind die Seehunde? – Foto (C): Eilert Voß

 

Norderney, Juli 2020: Austernfischer auf Abwegen – Foto (C): Eilert Voß

 

Juist, Juli 2020: gesammelter Strandmüll – Foto (C): Eilert Voß

 

Langeoog, Juli 2020: 700.000 Kubikmeter Sandentnahme zur Strandaufspülung als Sicherung des Pirolatals auf der Insel. Durchführender ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ohne die ständigen Aufspülungen würden die Ostfriesischen Ineln ganz natürlich durch Wind und Wellen zerbrechen oder ihre Lage verändern – oder ganz verschwinden. – Foto (C): Eilert Voß

Eilert Voß unternahm im August noch einen Abstecher ins Lauwersmeer/Niederlande. Auch hier: Badefreuden statt Naturschutz.

 

Nationalpark Lauwerszee/Niederlande, August 2020: Badefreuden im Schutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß

 

Lauwerszee/Niederlande, August 2020, Hinweisschild wird ignoriert – Foto (C): Eilert Voß

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WebSeite ´eifelon´: Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby?

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Nebeltopf mit Schreckgespenst „Klima“ – Foto: Pixabay

Zum Lesen empfohlen, die WebSeite „Eifelon“ („Wir informieren die Eifel“) mit diesem kritischen Beitrag vom 25. Sept. 2020:

Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby?

Eifel: Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompensationsverordnung
wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der Arbeitsgemeinschaft-Windenergie […]

https://eifelon.de/region/bundesregierung-demontiert-naturschutz-freie-bahn-fuer-die-windlobby.html

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Insel Langeoog: ´Miteinander von Mensch und Natur´ – und andere Lügen

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Info-Tafeln auf Langeoog – Screenshot, Bildzitat, Anzeiger für Harlingerland, 02. Oktober 2020

Ist die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven eine Tourismusagentur mit Gedächtnisschwund? Am 01. Oktober 2020 wurden auf der Insel Langeoog acht Schautafeln mit dem Thema „Mensch und Natur im Nationalpark Wattenmeer“ von der Nationalparkverwaltung und der Inselgemeinde aufgestellt. „Mensch und Natur im Einklang“ titelte die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland„ in Wittmund. Auch die Online-Zeitung „Langeoog-News“ berichtete. Ein „Miteinander von Tourismus und Naturschutz ist möglich“ wurde verkündet ist. Die Infotafeln zeigen „Beispiele für das Miteinander von Mensch und Natur … unter anderem der Golfplatz, auf dem es menschliche und tierische Greenkeeper gibt…“ Alles gelogen.

Bekanntlich muss dass, was in Zeitungen steht, nicht unbedingt etwas mit der Wirklichkeit zu tun haben, eine Binsenwahrheit. Das „Miteinander von Mensch und Natur“ sieht auf Langeoog (und in anderen Teilen des Nationalparks Wattenmeer und des „Weltnaturerbes“ ähnlich) konkret so aus: Zunächst gibt es auf der Insel eine enorme Gäste- und Übernachtungszahl. 2019 waren es 243.975 Touristen bei 1.621.479 Übernachtungen (Quelle: IHK für Ostfriesland und Papenburg). Das Heer des Tagesgäste wird nicht mitgezählt. Die Langeooger Wohnbevölkerung beträgt 1.817 (Stand Dezember 2019). Die Touristenmassen, mit oder ohne Hund, haben Auswirkungen auf den Naturraum, z.B. auf die strandbrütenden Vögel, die dramatisch zurückgegangen sind, in ihrem Schutzgebiet! Da ist nichts mehr „im Einklang“, da ist nur Missklang, nur nicht in den Kassen.

Der Golfplatz, einlochen im Schutzgebiet

Dann der erwähnte Golfplatz auf der Insel „als Beispiel für das Miteinander von Mensch und Natur“. Zur Erinnerung: 2001 richteten Langeooger Golfer ohne Genehmigung einen Golfplatz auf Nationalparkflächen ein, in einem EU-Vogelschutzgebiet, dort, wo u.a. eine Sumpfohreule brütete, die dabei ausgemäht wurde. Oberflächenveränderungen im Nationalpark sind eine Straftat nach § 329 Strafgesetzbuch: „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“. Aufgrund der Anzeige des Wattenrates zahlten die Betreiber damals 1.500 Euro Bußgeld an den Landkreis Wittmund – und spielten weiter, mit Duldung des Landkreises. Die überregionale Presse und das NDR-Fernsehen berichteten ausführlich. Der Wattenrat erstattete auch Strafanzeige gegen die Golfplatzbetreiber auf der Nationalparkfläche, die Staatsanwaltschaft Aurich stellte das Verfahren ein, eine Beschwerde des Wattenrates bei der Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg wurde zurückgewiesen: „denn auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam“. 2004 zogen die Golfer um auf eine dann fertiggestellte Fläche neben dem Flugplatz, außerhalb des Geltungsbereiches des Nationalparks. Das „Miteinander“ von Behörden „gegen die Natur“ funktionierte prächtig. Und heute ist alles vergessen und wird mit Hinweistafeln schön geredet, inhaltsleere Naturschutzpropaganda pur.

Ausgemähte Sumpfohreule

2001: Ausgemähte Sumpohreule auf dem Langeooger Nationalpark-Golfplatz – Foto: privat

Gelegeplünderungen und Höhenfeuerwerke

Und nicht nur der Golfplatz, auch der Umgang mit der Möwenkolonie oder das Abbrennen von Höhenfeuerwerken zur Touristenbespaßung direkt an der Nationalparkgrenze, sogar während der Brutzeit, sorgte für Inselschlagzeilen. Im Mai 2006 wies die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven auf umfangreiche Gelegeplünderung von Möwen auf einigen ostfriesischen Inseln hin, am stärksten wurden die Gelege der Silbermöwenkolonie auf Langeoog mit ca. 3000 Brutpaaren fast vollständig abgesammelt, rechtliche Schritte wurden von der Verwaltung nicht unternommen. Bei der Zulassung von Höhenfeuerwerken waren sich von der Inselkommune über den Landkreis Wittmund bis zur Nationalparkverwaltung alle einig: Die würden ja außerhalb der Nationalparkgrenzen gezündet werden und seien daher nicht zu beanstanden. Zumindest in der Nationalparkverwaltung ist aber bekannt, dass solche Feuerwerke kilometerweit in das Schutzgebiet hineinwirken und einen enormen Scheucheffekt auf Vögel haben. Da fragt man sich doch, wo in diesem Nationalpark, der längst zur Beute der Tourismuswirtschaft geworden ist, noch der „ Einklang von Mensch und Natur“ auszumachen ist. Man darf den Eindruck haben, dass die Nationalparkverwaltung als eigentliche Naturschutzbehörde mit ihrem Amstleiter Peter Südbeck nicht zur Lösung der Naturschutzkonflikte im Wattenmeer beiträgt, sondern zu den Konflikten beiträgt, also ein Teil des Problems ist.

(27.08.2004)
Illegaler Golfplatz auf Langeoog mit Duldung des Landkreises
Golf auf Langeoog: illegal, scheißegal

(September 2006)
Strafanzeige gegen Golfer und Eierdiebe
Strafanzeigen: – Gelegeplünderungen auf einigen ostfriesischen Inseln
– illegaler Golfplatz auf Langeoog in der Zwischenzone

(Februar 2007)
Golfplatz auf Langeoog: Natur zwar mit Gesetzen geschützt, aber
trotzdem ohne Schutz
Generalstaatsanwalt in Oldenburg stellt Verfahren ein, „denn auch ein
rechtswidriger Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam“!

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Biosphärenreservate am Wattenmeer: tingeln für die Fördergelder

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Noch ein Etikett…

Bei Naturschützern sollten die Alarmglocken schrillen: Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung reisen über Land und besuchen Ratssitzungen in den Küstenkommunen. Geworben wird in insgesamt 30 Küsten-Gemeinden, die sich für ihre Landschaft hinterm Deich ein „Siegel“ als Entwicklungszone des UNESCO-Biospährenreservats auf den Gemeindebriefkopf pappen könnten. Aktuelles Beispiel ist Jemgum im Rheiderland im Landkreis Leer:

Ein Nationalparkmitarbeiter machte es den Kommunalpolitikern in Jemgum so schmackhaft (zitiert nach einem Bericht aus der Ostfriesen Zeitung, 29. Sept. 2020: „Jemgum will ran ans Wattenmeer“): „Die Zone hinterm Deich wäre die Entwicklungszone. Dafür gebe es das UNESCO-Siegel. Das hat das Land hinterm Deich verdient. Das ist eine einzigartige Landschaft – geprägt vom Menschen. Man stellt sich den großen Fragen der nachhaltigen Entwicklung direkt vor Ort. Während die Schutzgebiete der Europäischen Union für Deutschland rechtliche Auswirkungen haben, handelt es sich bei der Entwicklungszone eines Unesco-Biospährenreservates aber schlicht um eine Auszeichnung der Vereinten Nationen. Landwirte hätten somit keine weiteren Naturschutzauflagen zu befürchten.“  Den Antrag zur Unesco-Entwicklungszone im Biosphärenreservat hatte Dr. Walter Eberlei von der Fraktion „Jemgum 21“ gestellt: „´Es gibt in der ganzen Gemeinde, so weit ich weiß, nur eine einzige Info-Tafel in Pogum, die auf das Weltnaturerbe Wattenmeer hinweist´, sagt Eberlei. Auch das müsse geändert werden. Auch die Bohrinsel in Dyksterhusen habe eine Menge Potential. ´Hier gibt es einmal im Jahr eine Führung, bei der man auch die Meeresbucht Dolllart entdecken kann. Das müsste es für Urlauber eigentlich jedes Wochenende geben´, sagt er. Die Planungen sollten aber bei der Projektgruppe liegen.“

Danke für die Warnung. Die ehemalige Bohrinsel Dyksterhusen ist jedoch seit Jahren ein Störfaktor am Dollart-Watt, weil sie auch mit Fahrzeugen befahren wird und die Scheinwerfer die Rastvögel von ihren Äsungs- und Schlafplätzen im davorgelagerten Watt vertreiben. Das kümmert die Ratsmitglieder weniger. Es geht um das Abgreifen von Fördergeldern für das Etikett „Biosphärenreservat“.

Bohrinsel Dyksterhusen: abendlicher Gänseeinflug auf die Schlafplätze. Der Tourismusbetrieb mit Personen und Fahrzeugen (Scheinwerfer) vetreibt die Gänse aber von ihren Schlafplätzen. – Foto (C): Eilert Voß

Die Gemeinde Sande im Landkreis Friesland hat mit UNESCO-Fördergeldern einen „Klimapfad“ eingerichtet und ist Teil einer „Entwicklungszone“ im Biosphärenreservat geworden. Die Küstengemeinde Burhave in der Wesermarsch am Jadebusen lehnte eine Bewerbung um den Beitritt zu einer Entwicklungszone ab. Die Stadt Schortens im Landkreis Friesland wird aber Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats „Niedersächsisches Wattenmeer“. Mit 18 zu 14 Stimmen befürwortete der Stadtrat im September 2020 den Beitritt. Vorher hatten über 100 Landwirte mit etwa 30 Traktoren vor dem Bürgerhaus Schortens gegen den Beitritt demonstriert. Sie befürchten zusätzliche Auflagen beispielsweise bei der Grünlandbewirtschaftung. Gäbe es die Auflagen tatsächlich, wäre das der richtige Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Wiesenvögel. Nur gibt es diese Auflagen noch nicht einmal in ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten an der Küste, die z.T. mit sehr schlappen Landschaftsschutzgebietsverordnungen in nationales Recht überführt worden sind, von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Über die Inhalte der Schutzgebietsverordnungen stimmen die Kreistagsmitglieder vorher ab, die oft ganz andere Interessen als die des Natur- und Artenschutzes vertreten. Die Nationalparkverwaltung entpuppt sich wieder einmal als Tourismusagentur, die nicht nur den Nationalpark vor dem Deich, nun auch noch die Flächen im Binnenland hinter dem Deich mit einem neuen Etikett vermarkten hilft, für noch mehr Tourismus (IHK_Tourismusdaten_Ostfriesland_2020,pdf). Entscheidende Akteure sind dabei vor allem Kommunalpolitiker, die sich in der Vergangenheit stets gegen Naturschutzauflagen ausgesprochen hatten, vor dem Deich und hinter dem Deich. Der Etikettennaturschutz wie „Weltnaturerbe“ oder „Biosphärenreservat“ ist kein Instrument für mehr Artenvielfalt, das ließe sich am Beispiel des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer belegen.

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´Der NABU- aktiv für die Energiewende –Ökostrom für Umwelt und Natur´

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Screenshot-Bildzitat, Quelle: NABU, „Ökostrom, für Umwelt und Natur“, https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/160425-nabu_tipps_oekostrom1.pdf

Damit es nicht in Vergessenheit gerät, wer mitverantwortlich für die Landschaftszerstörung und den abertausendfachen Fledermaus- und Vogeltod durch Windparks in Deutschland ist: Der „mitgliederstärkste Naturschutzverband“ NABU als Ökostromvermittler. Ob die vielen NABU-Mitglieder, viele davon Karteileichen, eigentlich wissen, was ihr Verband noch so treibt? Ob die „Aktiven“ in den rührigen Orts- oder Kreisgruppen mitbekommen, was auf Funktionärsebene auf Landes- oder Bundesebene in Sachen Windenergie gemeinsam mit der Windbranche abgeht?

Ob die NABU-Mitglieder (viele davon an der Haustür durch Drückerkolonnen geworben!) wissen, dass der volatil erzeugte Windstrom nur in ein bestehendes stabiles Stromnetz eingespeist werden kann, welches nur Wärmekraftwerke verlässlich und bedarfsgerecht generieren können? Ob die NABU-Mitglieder wissen, dass nutzloser und nicht bedarfsgerecht erzeugter „Ökostrom“ an der Leipziger Strombörse zu Minuspreisen verschleudert wird? Ob die NABU-Mitglieder wissen, dass es keine getrennten Stromleitungen für „Ökostrom“ und Strom aus Wärmekraftwerken gibt? Der Strom kommt auch dann aus der Steckdose, wenn kein Wind weht und es dunkel ist. Ob die NABU-Mitglieder wissen, dass alle Stromkunden über die Zwangsabgabe des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) jährlich (!) mit mehr als dreißig Milliarden Euro für die Branche der Erneuerbaren zur Kasse gebeten werden? Wo Naturschutz draufsteht, muss nicht unbedingt Naturschutz drin sein…

Fahrwasser Langeoog, Nationalpark Nieders. Wattenmser und „Weltnaturerbe“: Blick auf das Festland zwischen Bensersiel und Dornumersiel, Foto (C): Manfred Knake

Ob die NABU-Mitglieder wissen, dass Windkraftanlagen weder Einfluss auf das Wetter noch auf das sich daraus ergebende Klima (welches?) haben können, weil sie wind-, also nur wetterabhängig, funktionieren und daher zum „Klimaschutz“ nichts beitragen? Nur das Mikroklima in den Windparks wird durch die Rotoren verändert. Ob die NABU-Mitglieder wissen, dass die Windenergie mit 3 Prozent nur marginal zum Primärenergieverbrauch in Deutschland beiträgt, mit derzeit mehr als 30.000 Anlagen in Deutschland?

 

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Noch ein Neuer am Wattenmeer: Ficopomatus enigmaticus

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Ficopomatus enigmaticus, der Tüten- oder Australische Kalkröhrenwurm – Foto (C): Eilert Voß

Noch ein Neuer an der Nordsee: Ficopomatus enigmaticus (engimaticus= der Rätselhafte), oder der Tüten- oder Australische Kalkröhrenwurm, breitet sich nun auch in den Häfen der Nordsee aus. F. enigmaticus wurde erstmals 1921 in Nordfrankreich entdeckt und 1922 in den Londoner Docks festgestellt, ist also eine invasive Art, wie z.B auch die Pazifische Auster, die aus Zuchtkulturen auf Sylt „entkam“. Der Ursprung dieser Röhrenwurm-Art ist nicht ganz geklärt, da sie in Gewässern mit unterschiedlichem Salzgehalt und in gemäßigten Gebieten der nördlichen und südlichen Hemisphäre vorkommen kann.

Der Wurm wurde vermutlich mit Schiffen aus dem Pazifik, möglicherweise aus Australien eingeführt. Es wird angenommen, dass der Kalkröhrenwurm aus der südlichen Hemisphäre stammt und auch nach Australien eingeschleppt wurde. Ficopomatus enigmaticus siedelt auf Hartsubstrat und bildet Riffe. Der Röhrenwurm bevorzug ruhige, küstennahe Gewässer und meidet offensichtlich die offene, kältere Nordsee mit ihrem bewegten Wasser. Ein beliebter Ansiedlungsort sind Spundwände, Propeller, Schiffsrümpfe und Ruderanlagen. Da werden sie für die Boots- und Schiffseigner richtig lästig. Innerhalb weniger Wochen können sie auch die Wasserein- und -auslässe der Schiffe verstopfen. Unser Mitarbeiter Eilert Voß holte gerade sein Segelboot nach der Sommertour im Wattenmeer aus dem Wasser – und hat jetzt richtig Arbeit, diese lästigen und unerwünschten Mitsegler wieder zu entfernen.

Tüten-Kalkröhrenwurm – Foto (C): Eilert Voß

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EEG-Novelle 2021: ´Die Windkraftlobby bestellt, die Politik liefert´

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Foto: Pixabay

Die Branche der Erneuerbaren ist unersättlich, ideologisch gefestigt und eng mit der Politik verbunden – und vor allem sehr erfinderisch, wenn es um die Erhaltung ihrer Pfründe geht, die von allen Stromkunden als Zwangsabgabe aus dem EEG mit einem jährlichen zweistelligen Milliardenbetrag über die Stromrechnungen erhoben wird. Nun soll die Nutzung erneuerbarer Energien gar der „öffentlichen Sicherheit“ dienen, heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021, Ziel: Der gesamte Strom in Deutschland ist vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral zu erzeugen.)

Nach der schon bestehenden Privilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (§ 35 Bauen im Außenbereich, Nutzung der Windenergie)  käme jetzt eine zweite Privilegierung hinzu. Mit diesem Druck auf die Rechtsprechung  wären Windparkstandorte noch leichter durchzusetzen, Klagen dagegen fast unmöglich, „öffentliche Sicherheit“ geht immer vor. Windkraftprojektierer hätten damit wieder Einfluss auf die Gesetzgebung genommen, Lobbydemokratie pur. Anlieger- und Artenschutz gerieten noch weiter unter die Windräder. Der Passus im Gesetzentwurf ist unglaublich dreist und falsch, weil die erneuerbaren Energien (Wind und Sonne) nur witterungsabhängig funktionieren, nicht grundlastfähig und auf eine vorhandene Regelenergie durch verlässlich einspeisende Wärmekraftwerke angewiesen sind. Gerade Windkraftwerke gefährden durch ihre unstete (volatile) Einspeisung die Versorgungssicherheit und sorgen für instabile Stromnetze, sind also ein öffentliches Sicherheitsrisiko. Die Situation wird sich noch verschärfen, wenn alle Kohle- und Atomkraftwerke als Rückgrat der Stromversorgung in den nächsten Jahren aus politisch-ideologischen Gründen vom Netz genommen werden. „Die Windkraftlobby bestellt, die Politik liefert“, kommentierte der Vorsitzende des Verbandes „Naturschutzinitiative„, Harry Neumann, diese Dreistigkeit. Man darf gespannt sein, wie die windkraftaffinen Umweltverbände BUND und NABU auf den Gesetzentwurf reagieren werden.

Mehr hier:Die Welt“ vom 12. Okt. 2020 – EEG-Novelle -„Lizenz zum Töten“, „No-Go“ – Ökostrom-Vorrecht sorgt für heftige Kritik  und Kommentar von Daniel Wetzel: Windkraft soll die öffentliche Sicherheit garantieren? Ein Treppenwitz

Ganglinien des Stromverbrauches in Deutschland, Mai 2020: Verbrauch (Load) rot, Einspeisung Windstrom blau, Einspeisung Solarstrom gelb. Quelle: Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSOE)

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Mit Kuhfladen Wiesenvögel retten – NABU und DBU: ´Landwirtschaft als Partnerin des Naturschutzes´

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Bekassine und Kiebitz, fast verschwunden als Brutvögel – Foto (C): Eilert Voß

Kein Ostfriesen-Witz: Mit Kuhfladen und den sich darauf ansiedelnden Insekten will der NABU-Ostfriesland zusammen mit der DBU die Wiesenvögel vermehren. Die „Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert fachlich und finanziell mit 298.000 Euro ein entsprechendes Projekt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen in Kooperation mit dem Naturschutzbund Niedersachsen, Ökologische NABU-Station Ostfriesland.“

Zunächst: Es gibt kaum noch brütende Wiesenvögel in Ostfriesland (und anderswo in EU-Europa), der dramatische Rückgang begann bereits vor ca. 40 Jahren mit der Trockenlegung von Feuchtwiesen und dem damit verbundenen Verschwinden von Wildblumen und darauf spezialisierten Insekten. Der Grünlandumbruch für Ackerflächen oder die sog. „Grünlanderneuerung“ mit ertragreichem Silagegras für die Milchviehhaltung und das mehrfaches Mähen im Jahr mit starkem Gülleauftrag verkleinerten den Lebensraum, machten Gelegen und flugunfähigen Jungvögeln vom Kiebitz über den Rotschenkel bis zur Uferschnepfe den Garaus. Das bedeutet zusätzlich zum Artenschwund der Bodenbrüter eine immense Florenverfälschung und Landschaftsveränderung. Die Verursacherin des Artenschwundes, die Intensivlandwirtschaft, soll jetzt die Probleme lösen helfen, die sie selber seit Jahrzehnten mit verursacht hat. Es geht mal wieder um das Abgreifen wenig „nachhaltiger“ Projektgelder: Für 298.000 Euro will die staatliche Deutsche Bundesstiftung Umwelt für mehr Bodenbrüter sorgen, zusammen mit dem NABU und der Landwirtschaftskammer.

Bullshit

Die Gleichung heißt: mehr Milchkühe auf der Weide, damit mehr Kuhfladen, darauf mehr Insekten und in der Folge mehr Wiesenvögel, die mit den Insekten ihre Jungvögel füttern. Eine echte und teure Milchmädchenrechnung, oder im wahrsten Sinne des Wortes Bullshit.

März 2020, Grünlanderneuerung in Böhmerwold, LK Leer – Foto (C): Eilert Voß

Mehr als 70 Prozent der Milchviehbetriebe in Deutschland halten ihre Kühe bereits ganzjährig in Laufställen. Sogar in ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebieten ist die Situation für Wiesenvögel durch die Grünlanderneuerung katastrophal, siehe auch das Rheiderland im Nordwesten Deutschlands. Nicht wenige Milchviehbetriebe sind EU-Direktzahlungsempfänger, vulgo Subventionen, und erhalten Mittel „zum
Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes“ (ELER-Mittel). Wofür verwenden diese Landwirte die zweckgebundenen Mittel? Wer kontrolliert das? Beim NABU weiß man das alles, aber es regt sich nichts dagegen. Mit kleinräumigen „Landschaftsaquarien“, die von Naturschutzverbänden betreut werden – auch Naturschutzstationen genannt -, wird der Eindruck erweckt, man könne den dramatischen Rückgang der Wiesenvögel aufhalten. Dazu bedarf es aber einer grundlegenden Änderung der Bewirtschaftung auf europäischer Ebene. Wie sagte doch Mark Twain: „Als sie ihre Ziele aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen.“

Grünlanderneuerung mit einer Drillmaschine (Einsaat) nach Schlitzen des Bodens , Bunder Hammrich, LK Leer, kein Platz mehr für Wiesenbrüter, Feldhase auf der Flucht, 30. März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Pressemitteilung der DBU, 09. Oktober 2020:

Landwirtschaft als Partnerin des Naturschutzes

Oldenburg. Milchviehbetriebe in Ostfriesland könnten zum Modell dafür werden, wie ein Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft funktioniert: Denn die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert fachlich und finanziell mit 298.000 Euro ein entsprechendes Projekt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen in Kooperation mit dem Naturschutzbund Niedersachsen, Ökologische NABU-Station Ostfriesland. Das Ziel: die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen herauszufinden, mit denen Naturschutzkonzepte in die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgreich eingegliedert werden können. Anlass für das Vorhaben ist die Schwierigkeit mancher Landwirte, Anforderungen an den Naturschutz umzusetzen, besonders dann, wenn der eigene Hof sich in einem Schutzgebiet befindet. Wie das gelingen kann, soll an fünf Milchviehbetrieben und einem Mutterkuh haltenden Betrieb in Ostfriesland untersucht und erprobt werden.

Dazu sagt Dr. Lili Hofmann, DBU-Referentin für Naturschutz: „In vielen Schutzgebieten halten Rinder aus Milchviehbetrieben das Grünland durch Beweidung offen und erhalten so wertvolle Brutgebiete für zahlreiche Wiesenvögel.“ Die Herausforderung für die Landwirtinnen und Landwirte: Naturschutzvorgaben einhalten, ohne auf die benötigte Futterqualität verzichten zu müssen. Die LWK Niedersachsen möchte nun untersuchen, wie derartige Hürden durch geeignete Förderung überwunden werden können. Kurzum: Nicht nur der Lebensraum für Wiesenvögel, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe als langfristige Partner für den Naturschutz sollen dauerhaft gesichert werden.

Entscheidung über die Zukunft

In Schutzgebieten stehen viele Milchviehbetriebe derzeit vor der Entscheidung über ihre Zukunft. Oft können sie den Natur- und Klimaschutzanforderungen nicht gerecht werden, da die als Futtermittel dienenden Pflanzen auf den Flächen bei Beweidung oder als Heu nicht immer die geforderte Qualität haben. Hofmann: „Vielen Landwirten bleibt da nur das Einstallen der Tiere und das Nutzen der Weiden als Mähwiesen oder die Aufgabe des Betriebs. Dadurch droht entweder ein Intensivieren oder aber ein Verbuschen und der Verlust wertvoller Grünlandflächen.“ Außerdem seien die meisten Förderprogramme nicht für einen flächenhaften Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume geeignet.

Landwirtschaft unabdingbar für Naturschutz

„Mit diesem Projekt wollen wir deswegen Konzepte entwickeln, die es ermöglichen, den Lebensraum der Vögel und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in Einklang zu bringen und so zu erhalten“, sagt LWK-Projektleiterin Nora Kretzschmar. So solle eine Win-Win-Situation geschaffen werden. Denn für den Erhalt der Weiden, die als Brutgebiete genutzt werden, seien die landwirtschaftlichen Betriebe unabdingbar und somit wichtige Partner, die im Sinne des Naturschutzes gefördert werden sollten.

Geeignete Beratungstools entwickeln

Für die sechs unterschiedlichen Milchviehbetriebe in der Region Ostfriesland soll je ein zu den Naturschutzzielen und den Betrieb passendes, mögliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Daraus soll ein Leitfaden mit Empfehlungen für Politik und Verwaltung entstehen. „Auf diesem Wege können Naturschutz und Landwirtschaft generationenübergreifend Bestand haben. Zukünftig lassen sich außerdem Maßnahmen für den Schutz der Artenvielfalt leichter umsetzen“, so Kretzschmar. Auch für andere Landschaftstypen ließe sich das Modell eventuell übertragen.
Entstanden ist die Projektidee in der Arbeitsgruppe „Kooperation Landwirtschaft und Naturschutz in Ostfriesland“, die bei der Ostfriesischen Landschaft in Aurich angesiedelt ist.

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