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Buchbesprechung: „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“

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Der Geschäftsführer der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), Wilhelm Breuer, hat ein Kinderbuch verfasst: „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“. Die EGE hat sich nicht nur mit dem Eulenschutz einen Namen gemacht, auch darüber hinausgehende Naturschutzthemen sind auf der Webseite der EGE zu finden. Einige Beiträge haben wir schon auf der Wattenrat-Seite übernommen. Wir machen daher gerne auch Werbung für das Eulenbuch und übernehmen einen Text von der Seite der Eulenfreunde:

EGE-Eulen-Kinderbuch besprochen – Januar 2016

Das im Dezember 2015 erschienene Kinderbuch „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“ wurde nun auch rezensiert. Rezensent ist Dr. Wolfgang Scherzinger, einer der renommiertesten Eulenspezialisten und Mitverfasser des Standard-Eulenbuches von Mebs und Scherzinger „Die Eulen Europas“. Wolfgang Scherzinger hat vor Jahren selbst Beiträge zum Eulen- und Naturschutz für Kinder in der Zeitschrift „Nationalpark“ veröffentlicht.

Breuer, W. (2015): Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz. Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.; 104 S. Mit rund 30 Aquarellen von B. Pott-Dörfer und zahlreichen Zeichnungen. Erhältlich gegen Spende von 12,50 Euro versandspesenfrei – ausschließlich – über EGE, Breitestrasse 6, D- 53902 Bad Münstereifel.
Den Schwerpunkt dieses liebevoll illustrierten Kinderbuchs bilden sechs Kurzgeschichten von faszinierenden Begegnungen mit jeweils einer Eulenart. In diese persönlich und lebensnah gehaltenen Erlebnisberichte sind fachliche Informationen z. B. über Brutplatzsicherung und Nisthilfen, Gefährdung und Schutzmaßnahmen und Habitatverlust sowie über Konflikte zwischen Jagd, Tourismus, Landnutzung und Artenschutz eingebettet. Wiederkehrende Motive sind Bestandserfassung und Beringung, mit entsprechenden Hinweisen auf die Tätigkeiten der EGE.
Ob Entdeckung eines Schleiereulenvorkommens im Dorf, einer Waldohreulen-Wintergemeinschaft am Friedhof oder die Heranführung an eine Steinkauzbrut im Obstgarten, stets sind die Geschichten in einen ganzheitlichen Kontext gestellt, der die Eule innerhalb einer spezifischen Lebensgemeinschaft zeigt, in enger Abhängigkeit zum menschlichen Handeln.
Angeschlossen sind ein Abriss über die speziellen Eulen-Merkmale sowie illustrierte Steckbriefe zu allen dreizehn europäischen Eulenarten, letztlich eine Kurzvorstellung der EGE.
Das nett gestaltete und inhaltsreiche Buch ist für die Begeisterung junger Eulenfreunde jedenfalls sehr zu empfehlen, und erscheint mir als Lesestoff ab dem Grundschulalter geeignet.

W. Scherzinger

 

 

 

 


Windenergie: Kommunalpolitiker torpedieren Bürgerbefragung – Nachrichten aus dem kommunalen Sumpf

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(C): Peter Turz, 26427 Holtgast, http://www.peter-turz.de. Die Handlung und alle handelnden Personen auf dem Bild sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit den Praktiken lebender Personen wäre rein zufällig, ist weder beabsichtigt noch zufällig, sondern unvermeidlich…

In der Samtgemeinde Esens/LK Wittmund/NDS häufen sich die Beschwerden über zu viele und zu laute Windkraftanlagen. Bereits im Dezember 2015 wurde auf einer Samtgemeinderatssitzung in Esens von der CDU-FDP-Gruppe im Samtgemeinderat vergeblich versucht, die Abstimmung über eine vorgesehene Bürgerbefragung zu mehr oder weniger Windenergie zu verhindern. Die CDU-FDP-Gruppe wurde von der Gruppe SPD-Grüne und der Esenser Bürgerinitiative (EBI) für eine Bürgerbefragung überstimmt. Die Befragung ist inzwischen angelaufen und endet am 02. Februar 2016 (.pdf: Buergerbefragung_WEA_Esens).

Das hatte Folgen: Nun versuchen Ratsmitglieder aus der Mitgliedsgemeinde Stedesdorf und ein Stedesdorfer Bürger aus dem Windenergielager die Bürgerbefragung auf anderem Wege, sogar gerichtlich, zu torpedieren. In der Mitgliedsgemeinde Stedesdorf wird ein Windpark unter Beteiligung des Ortsbürgermeisters Oelrichs (Vorsitzender des Aufsichtsrates „Bürgerwindpark Stedesdorf eG“) und mehrerer Ratsmitglieder betrieben und soll um weitere 5 Anlagen „verdichtet“ werden. Das könnte durch einen Samtgemeinderatsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Einfrierung der Windenergieanlagen, der sich auf die Bürgerbefragung stützen könnte, verhindert werden. Die Gemeinde Stedesdorf wollte die Bürgerbefragung bereits durch den Landkreis Wittmund stoppen lassen, vergeblich. Nun legte ein an der Windkraft familiär beteiligter Stedesdorfer Bürger nach. Er will die Bürgerbefragung durch das Verwaltungsgericht Oldenburg verhindern. Nach Recherchen des Wattenrates soll es sich um den Sohn des Esenser Samtgemeinderatsmitgliedes Hugo Baack (CDU) handeln; dieser Esenser Kommunalpolitiker ist ebenfalls im Vorstand der „Bürgerwindpark Stedesdorf eG“ tätig.

Laut hier vorliegenden Handelsregisterauszügen „Grundstückseigentümer Stedesdorf GmbH & Co KG“, (Aurich HRB 201093) ist u.a. Hugo Baack mit beträchtlichen Summen im sechsstelligen Bereich an Grundstücken im Windpark Stedesdorf beteiligt, zusätzlich mit einer kleinen Summe als Gesellschafter in der „Bürgerwindpark Stedesdorf Beteiligungs GmbH“ (Aurich HRB 201325). Im „Bürgerwindpark Repowering Stedesdorf GmbH & Co KG“ (Aurich HRA 201344) – da geht es um die „Verdichtung“ des Windparks mit fünf weiteren Anlagen – ist Hugo Baack ebenfalls mit einer Einlage im sechsstelligen Bereich beteiligt. Er ist zusätzlich in der „Bürgerwindpark Stedesdorf Komplementär GmbH“ (Aurich HRB 202058) mit einem großen Beitrag dabei. In dieser Komplementär GmbH sind weitere 5 Gesellschafter vertreten, die laut Eintrag nicht namentlich genannt werden wollen.

Stedesdorf/Samtgemeinde Esens/LK Wittmund/NDS: Hier stehen derzeit insgensamt zehn Windkraftanlagen,fünf weitere solen noch hinzukommen

Stedesdorf/Samtgemeinde Esens/LK Wittmund/NDS: Hier stehen derzeit insgesamt zehn Windkraftanlagen,fünf weitere sollen noch hinzukommen. Foto (C): Manfred Knake

Ein weiteres Ratsmitglied in Stedesdorf und im Samtgemeinderat Esens, Menno Krey (SPD), ist gerade aus der Partei ausgetreten. Die Esenser SPD hatte ihm vorgehalten, sie nicht über die weiteren Windkraft- „Verdichtungspläne“ in der Gemeinde Stedesdorf informiert und so „getäuscht“ zu haben. Krey soll aus der Samtgemeinderatsfraktion ausgeschlossen werden. Er ist auch zweiter stellvertretender Bügermeister der Samtgemeinde Esens. Nach seinem Fraktionsrauswurf will er aber sein Mandat in der Samtgemeinde behalten.

Windparks Utgast, LK Wittmund/NDS am EU-Vogelschutzgebiet "Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens", Foto (C): Manfred Knake

Windparks Utgast, Gemeinde Holtgast, LK Wittmund/NDS, am EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens“, Foto (C): Manfred Knake

Auch in der Esenser Mitgliedsgemeinde Holtgast unterstützt der Bürgermeister Enno Ihnen (CDU) ein „Repowering“ mit größeren und lauteren Anlagen, direkt an einem Vogelschutzgebiet, in dem schon die Umgehungsstraße Bensersiel illegal gebaut wurde. Bürgermeister Ihnen stimmte ebenfalls auf der Ratssitzung im Dezember 2015 gegen eine Bürgerbefragung. Er ist Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Esens. Der Sohn seiner Lebensgefährtin hat ebenfalls eine beträchtliche Einlage als Kommanditist bei den Grundstückseigentümern des Windparks Stedesdorf (Aurich HRB 201093) geleistet.

Jetzt weiß man, woher der Wind bei diesen „Volksvertretern“ weht! Es geht ums Geld, ums eigene dieser Kommunalpolitiker und das der Stromkunden, das zwangsweise aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit der Stromrechnung eingezogen wird und die Gelddruckmaschine Windenergie für die Betreiber „wie geschmiert“ am Laufen hält. Das EEG und die Begehrlichkeiten auch von Kommunalpolitikern lässt Windkraftanlagen aus dem (fast) unsichtbaren Geflecht auch der kommunalen Profiteure wie Pilze aus dem Boden schießen.

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Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S.1, 21. Januar 2016

Gericht soll Befragung stoppen

WINDENERGIE Samtgemeinde „erstaunt“ – Landkreis sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bürgerbefragung zur Windenergienutzung in der Samtgemeinde Esens läuft. Mehr als die Hälfte hat schon abgestimmt.

ESENS/STEDESDORF/HÄ – Der Wettlauf zwischen der Gemeinde und den Betreibern des Windparks Stedesdorf auf der einen und der Samtgemeinde Esens auf der anderen Seite erreicht einen neuen Höhepunkt: Während in der Samtgemeinde eine Bürgerbefragung zum Thema Windenergienutzung läuft und sich daran bereits 50 Prozent der Bürger aus allen Mitgliedsgemeinden beteiligt haben, kommen die Gemeinde Stedesdorf sowie ein einzelner familiär betroffener Bürger – geplant ist eine Verdichtung mit fünf weiteren Anlagen – offensichtlich unter Druck. In einem Antrag an den Landkreis Wittmund hat zunächst die Gemeinde Stedesdorf versucht, die Bürgerbefragung stoppen und die Auswertung unterbinden zu lassen. Seit Dienstag liegt dem Verwaltungsgericht in Oldenburg darüber hinaus ein gleichgearteter Antrag eines Stedesdorfers vor. Das Gericht möge die im Rat der Samtgemeinde Esens beschlossene Bürgerbefragung stoppen und die Auswertung unterbinden, so das Ziel. Das bestätigt Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs auf Nachfrage. Der Landkreis Wittmund habe den Antrag geprüft. „Im Ergebnis hat er keinen kommunalrechtlichen Anlass gesehen einzuschreiten. Der Landkreis Wittmund hat dem Antrag der Gemeinde Stedesdorf nicht entsprochen.“ Was das Verwaltungsgericht angehe, so sei die Samtgemeinde um Stellungnahme gebeten worden. „Dem werden wir umgehend nachkommen“, so Hinrichs. Die Befragung zur Windenergienutzung sei die erste Bürgerbefragung in der Samtgemeinde überhaupt. Der Rücklauf von bisher 50 Prozent zeige, dass das Thema die Menschen bewege. Seite 4


Seite 4

Kreis weist Stedesdorfer Ansinnen zurück

BÜRGERBEFRAGUNG Samtgemeinde „erstaunt“ über Eingaben an den Kreis und das Verwaltungsgericht

Die Windenergienutzung bewegt die Menschen. Das zeigt der bisher hohe Rücklauf der laufenden Bürgerbefragung.

ESENS/WITTMUND/OLDENBURG/ HÄ/MH – In der letzten Sitzung des Samtgemeinderates Esens haben dessen Mitglieder beschlossen, per Bürgerbefragung zu ermitteln, wie die Menschen in der Samtgemeinde Esens zum Stand der Windenergienutzung stehen. Ist in der Samtgemeinde Esens eine Grenze erreicht oder sollen weitere Windenergieanlagen gebaut werden? Das ist die Frage an die Bürger aller Mitgliedsgemeinden. Wie Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs auf Nachfrage des HARLINGER erklärt, haben zur Halbzeit der Bürgerbefragung – sie endet am 2. Februar – bereits mehr als 50 Prozent der Einwohner der Samtgemeinde an der Bürgerbefragung teilgenommen und mit ihrer Stimme ihre Meinung kundgetan. „Es ist die erste Bürgerbefragung in der Samtgemeinde Esens überhaupt. Und der hohe Rücklauf zeigt, dass das Thema die Menschen bewegt“, so Harald Hinrichs. Umso erstaunter sei er gewesen, dass zunächst die Gemeinde Stedesdorf versucht hat, die Bürgerbefragung und Auswertung per Eingabe an den Landkreis Wittmund stoppen und verhindern zu lassen. Der Landkreis hat diesen Antrag abgelehnt.

Für noch größeres Erstaunen habe ein zusätzlicher, gleichlautender Antrag eines familiär beteiligten Stedesdorfers an das Verwaltungsgericht in Oldenburg gesorgt. „Auch dort wird nun geprüft. Das Verwaltungsgericht hat die Samtgemeinde bereits um eine Stellungnahme gebeten. Wie und wann es entscheiden wird, ist offen“, so Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs. Er hoffe jedoch, dass die Bürgerbefragung ohne weitere Probleme fortgesetzt werden könne und dass es dann am 3. Februar auch zur Auszählung kommen werde. Vor dem Hintergrund der Eingaben aus Stedesdorf an den Landkreis Wittmund und das Verwaltungsgericht erklärte Harald Hinrichs: „Ich würde mich freuen, wenn sich die Bürger in der noch verbleibenden Zeit weiter so zahlreich an der Befragung beteiligen wie bisher.“ Scharfe Kritik an den Stedesdorfer Anträgen kommt aus den Reihen der SPD-Samtgemeindepolitiker. In dem Versuch, die Bürgerbefragung stoppen und die Auswertung verhindern zu wollen, sehen sie das Interesse der Bürger nicht mehr vertreten und den Bürgerwillen mit Füßen getreten. Auch sie hoffen, dass sich nun erst Recht noch möglichst viele Einwohner der Samtgemeinde Esens an der Bürgerbefragung zum Thema Windenergie beteiligen. Weitere Kritik kommt vom Stedesdorfer Ratsherren Martin Jacobs. Er habe erst durch eine E-Mail von den Anträgen, von denen er sich ausdrücklich distanziert, erfahren. „Auch im Rat waren diese Anträge kein Thema. Das ist ein unhaltbarer Zustand innerhalb unserer Gemeinde.“

Bürgerbefragung Windenergie Samtgemeinde Esens: Waterloo für die Befürworter

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Der Kirchturm von Esens, im Hintergrund der vier Kilometer entfernte Windpark Stedesdorf, Foto (C): Manfred Knake

Der Kirchturm von Esens, im Hintergrund der vier Kilometer entfernte Windpark Stedesdorf, Foto (C): Manfred Knake

Am 02. Februar 2016 endete die Bürgerbefragung zur Windenergie in der Samtgemeinde Esens im Landkreis Wittmund/NDS. Jeder stimmberechtigte Einwohner hatte im Januar 2016 die Abstimmungsunterlagen ins Haus geschickt bekommen. Das Ergebnis der Auszählung war eindeutig.

„Sind Sie für die Errichtung neuer beziehungsweise Verdichtung bestehender Windparks im Gebiet der Samtgemeinde Esens?“ lautete die Fragestellung der ersten Bürgerbefragung in der Geschichte der Samtgemeinde Esens (.pdf Buergerbefragung_WEA_Esens). Man konnte entweder  „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen. Von 11.938 Stimmberechtigten nutzten 7015 die Möglichkeit, ihre Stimme zur Befragung abzugeben; 6986 Stimmen waren gültig. Von diesen Stimmen haben 1415 Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Esens (20,25 Prozent) mit ,Ja‘ und 5571 (79,75 Prozent) mit ,Nein‘ gestimmt“, eindeutiger geht es nicht.

Auf diesem allerdings nicht rechtsverbindlichen Abstimmungsergebnis kann der Rat der Samtgemeinde Esens ein Abstimmungsergebnis herbeiführen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet nicht mehr zulässt. Nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses will der Rat der Mitgliedsgemeinde Stedesdorf das Bürgervotum akzeptieren und auf die geplanten fünf weiteren Anlagen verzichten.

Diese Bürgerbefragung sollte beispielhaft in allen windkraftgebeutelten Kommunen durchgeführt und dann auch in politisches Handeln umgesetzt werden, dann wäre der profitable boomende Ausbau, der nur wenigen Betreibern und Projektierern nützt, aber vielen Anwohnern schadet, endlich zu Ende. Das Abstimmungsergebnis ist übrigens eine Ohrfeige für Pläne des niedersächsischen Umweltministers Wenzel, die Windleistung im Lande zu verdreifachen und die Anlagen bis 400m an die Wohnbebauung heranzulassen! Damit würden viele Dörfer unbewohnbar werden. Die CDU-FDP-Gruppe im Samtgemeinderat Esens hatte vergeblich versucht, die Bürgerbefragung zu torpedieren. Der Sohn eines Ratsmitgliedes, das selbst an Anlagen in Stedesdorf beteiligt ist, hatte sogar beim Verwaltungsgericht in Oldenburg versucht, die Bürgerbefragung gerichtlich zu verhindern, ebenfalls vergeblich. Sein Antrag wurde zurückgewiesen.

Sterben für die Wende und den Profit der Wenigen

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Winpark Utgast/Holtgast/LK Wittmund/NDS: toter Mäusebussard (Brutzeit). Der Windpark steht direkt an einem EU-Vogleschutzgebiet. Foto (C): Manfred Knake

Toter Mäusebussard (Brutzeit). Der Windpark Utgast im Landkreis Wittmund/NDS mit ursprünglich 51 Anlagen steht direkt an einem EU-Vogelschutzgebiet. Derzeit wird der Windpark repowert, es sollen 41 leistungsstärkere Anlagen werden. Foto (C): Manfred Knake

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung von der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) übernommen, Februar 2016:

Die Zahl der Windenergieanlagen in Deutschland beträgt aktuell 25.980. Im letzten Jahr kamen 1.368 Anlagen hinzu. Lange Zeit mochte sich das Ausmaß der Tierverluste an diesen Anlagen niemand vorstellen. Windenergie galt als „sauber“. Dass im Durchschnitt an jeder Anlage mehr als 10 Fledermäuse pro Jahr zu Tode kommen, ist eine vergleichsweise neue Erkenntnis. Bis vor wenigen Jahren spielten Fledermäuse beim Ausbau der Windenergiewirtschaft überhaupt keine Rolle. Die Folge dieser Verkennung des Problems sind 250.000 tote Fledermäuse Jahr für Jahr – mit unabsehbaren Folgen für den Fortbestand dieser Artengruppe.
Investoren, viele Gutachter, Ministerien, Behörden und Kommunen marginalisieren, bagatellisieren und relativieren die Kollisionsrisiken. Die Verluste an Fledermäusen und Vögeln seien dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen und weder populationsgefährdend noch überhaupt nennenswert hoch. Es ist ein Kartell des Todschweigens im Interesse des Geldes und der Geschäfte.
Wie hoch die Risiken tatsächlich sind, zeigt die Auflistung der Kollisionsopfer in nur einem Windpark mit 14 Anlagen in Norddeutschland in einer eher ausgeräumten Ackerlandschaft ohne jede herausgehobene Bedeutung als Vogellebensraum, die deshalb ohne viel Federlesen mit Windenergieanlagen bebaut wurde. Bei täglichen Kontrollen wurden im Herbst 2015 unter den Anlagen tot gefunden: zwei Turmfalken im Abstand eines Tages, zwei Rotmilane im Abstand von nur 12 Tagen, ein weiterer Greifvogel und eine ganze Reihe Kleinvögel. In einem anderen norddeutschen Windpark mit sieben Anlagen wurden bei nur acht Begehungen im August 2015 drei Mäusebussarde, ein Rotmilan und zwei Mauersegler tot unter den Anlagen gefunden.
Für 70 Windenergieanlagen in einem ostniedersächsischen Windpark wurden die Opferzahlen gerade auf den Ergebnissen eines stichprobenhaften Schlagopfermonitorings gestützt auf 1.500 Fledermäuse gerechnet. Das sind mehr als 20 tote Fledermäuse je Anlage und Jahr. Die EGE hat die Untersuchungen aus Spendenmitteln unterstützt.
Es ist das tägliche Sterben an Windenergieanlagen. Gewissermaßen der „ganz normale Wahnsinn“. Wie lange will die Gesellschaft diesem Treiben zusehen? Wenn irgendwo Obergrenzen gesetzt werden müssen, dann beim weiteren Zubau an Windenergieanlagen. Die von Naturschutzverbänden beschworene Vereinbarkeit von Naturschutz und dem weiteren Ausbau dieser Industrie ist eine Lebenslüge.
Am 25. Januar 2016 haben die Ministerpräsidenten der norddeutschen Bundesländer für einen weiteren Ausbau der Windenergiewirtschaft plädiert. Und – wie könnte es anders sein – der BUND Deutschland und der Bundesverband Windenergie BWE fordern Hand in Hand einen „weiteren dynamischen Ausbau der Windenergie“.

Wasserschutzpolizei in Norddeich reaktiviert

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Foto (C): Eilert Voß

Mehrfach hatten wir über die desolate Aufsichtssituation im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer („Weltnaturerbe“) berichtet, auch über die 2010 bekannt gewordene Auflösung des Standortes der Wasserschutzpolizei in Norddeich.

Das soll nun endlich wieder besser werden, ein bisschen: In Norddeich soll wieder eine Außenstelle der Wasserschutzpolizei eingerichtet werden, dem Vernehmen nach besetzt mit drei Beamten und einem Boot. Vor der Auflösung waren hier acht Beamte im Dienst.

Presseportal, 14. Jan. 2016 – 15:32

[…] Die Umorganisation der Wasserschutzpolizei ist bereits am 01.01.2016 vollzogen worden. Die Organisation wird damit als eigenständige Inspektion bei der Polizeidirektion Oldenburg angegliedert. Die Zuständigkeit der Polizeidirektion Oldenburg bei maritimen Bedrohungslagen macht die küstennahe Anbindung der Wasserschutzpolizei zu einer folgerichtigen Entscheidung. Die Wasserschutzpolizei wird künftig verstärkt in den Küstenhäfen und im Wattenmeer präsent sein. Kühme sagte dazu: „Der Rund-um-die-Uhr-Dienst im Bereich der niedersächsischen Küste muss zwingend aufrecht erhalten werden, das fachspezifische Know-how der Kolleginnen und Kollegen muss rund um die Uhr abrufbar sein!“ Die zusätzliche Entscheidung, in Norddeich eine Außenstelle einzurichten, sorgt für bessere Erreichbarkeiten der Einsatzorte sowie verkürzte Anfahrtszeiten.

Ostfriesen Zeitung, online, 25. Nov. 2015

Die Wasserschutzpolizei Emden bekommt eine Außenstelle mit drei Beamten in Norddeich. Die Dienststelle wird künftig auch nicht mehr Wilhelmshaven unterstellt sein, sondern der Direktion Oldenburg.
Emden/Norddeich – Nachdem die Wasserschutzpolizei (WSP) Emden 2011 aufgrund von Einsparungen im Land Niedersachsen deutlich Federn lassen musste, wird die Dienststelle im kommenden Jahr voraussichtlich wieder gestärkt. Sie bekommt eine Außenstelle mit drei Beamten und einem eigenen Einsatzboot in Norddeich. Das bestätigte Stephan Klatte von der Pressestelle der Polizeidirektion Oldenburg auf Anfrage der OZ. […] Die WSP-Station Norddeich wurde 2011 trotz erheblicher Proteste aus der Region nach 23 Jahren komplett aufgegeben. Zuvor war sie 40 Jahre lang auf Norderney. Das rund 600 Quadratkilometer große Einsatzgebiet zwischen Greetsiel und Harlesiel wird seitdem weitgehend von Wilhelmshaven betreut. Von den acht Norddeicher Beamten blieb nur einer bei der WSP. […]

Gänsemanagement Niedersachsen: grüne Staatssektretärin erörtert in Brüssel Jagd auf Nonnengänse

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Nonnengänse im Dollart, Foto (C): Eilert Voß

Nonnengänse im Dollart, Foto (C): Eilert Voß

Am 06. Februar 2016 verschickten wir diesen Rundbrief: „Auf der Grundlage einer Landtagsentschließung gibt es bereits eine ´Arbeitsgruppe Gänsemanagement´ in Niedersachsen, über die auch Forschungsaufgaben finanziert werden. Das Projekt läuft noch. Dennoch führt die Staatssekretärin Almuth Kottwitz, Umweltministerium Niedersachsen, an dieser Arbeitsgruppe vorbei derzeit Gespräche auf EU-Ebene mit Landwirten und Mitgliedern der EU-Kommission ´über Möglichkeiten für ein Gänsemanagement in der Region Weser-Ems´. Warum gibt es schon jetzt ´Vereinbarungen´ ohne Mitwirkung der Arbeitsgruppe, in der auch Wissenschaftler mitarbeiten?

Was Frau Kottwitz in Brüssel an der Arbeitsgruppe vorbei vereinbart hat, klingt im grünen Polit-Neusprech nach Aufnahme der Jagd der bisher nicht jagdbaren Nonnengans: ´nachhaltige Kontrolle der Population´.

Zusammenfassend stellte Umweltstaatssekretärin Kottwitz fest: ´Niedersachsen wird für den gesamten Küstenbereich einen Managementplan erarbeiten, der den guten Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf Dauer sichert und in dem auch die Möglichkeiten zur nachhaltigen Kontrolle der Population der Nonnengänse geprüft werden, sodass in dem Gebiet eine für die Landwirtschaft tragfähige Produktion weiter ermöglicht werden kann.´ Da sowohl in den Niederlanden als auch in Dänemark ähnliche Probleme bestehen, soll dieser Plan in der Trilateralen Wattenmeerkonferenz abgestimmt werden.“

Landwirte in Niedersachsen, die am Vertragsnaturschutz teilnehmen, erhalten bereits Ausgleichszahlungen, egal ob Gänsefraßschäden aufgetreten sind oder nicht. Nicht selten werden in Grünlandbetrieben bis zu vier Mal im Jahr Silagegrasschnitte gemacht, auch in Gebieten mit hohen Gänsedichten. Trotz oder wegen der Gänse?

Gülledusche auf rastende Nonnengänse, Woltersterbor/Ems, Febr. 2015, Foto (C): Eilert Voß

Gülledusche auf rastende Nonnengänse, Woltersterborg/Ems, Febr. 2015, Foto (C): Eilert Voß

Die Grünen als Mitregierungspartei entpuppen sich immer mehr als Bremsklötze und Verhinderer des Artenschutzes im Lande (siehe auch Ausbau der Windenergie) und als Erfüllungsgehilfen von lautstarken Landwirtschaftsfunktionären, die mit der Hobbyjagdlobby zusammenarbeiten. Die SPD als Koalitionspartner ist mit Johanne Modder aus dem Rheiderland (SPD-Fraktionsvorsitzende im Niedersächsischen Landtag) ebenfalls eine Triebfeder für die verstärkte Gänsejagd im Lande. Eine von den Grünen VOR der damaligen Landtagswahl zugesagte Einstellung der Gänsejagd in den EU- Vogelschutzgebieten wurde später von den Grünen und auf Druck der SPD-Landtagsfraktion in eine ´Intervalljagd´ umgewandelt. Wann äußern sich die ´anerkannten´ Naturschutzverbände?“

Nicht jagdbare Nonnengans: offener Schussbruch, EU-Vogelschutzgebiet Emsauen

Straftat: Abschuss einer nicht jagdbaren Nonnengans: offener Schussbruch, EU-Vogelschutzgebiet Emsauen. Die Strafanzeige verlief im Sande. Foto (C): Eilert Voß

Link: Pressemitteilung des Nds. Umweltministeriums: .pdf MU_NDS_EU_Gaensemanagement

Nun haben die „anerkannten“ Naturschutzverbände BUND und NABU reagiert:

Gemeinsame Pressemitteilung, 09. Februar 2016

BUND Niedersachsen
NABU Niedersachsen
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Gänse / Umwelt

NABU und BUND fordern: Keine Jagdfreigabe der streng geschützten
Nonnengans
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Hannover – Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen kritisieren die Ergebnisse der Reise nach Brüssel (4. Februar) und das Fachgespräch des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Vertretern der Landwirtschaft und der Europäischen Kommission über Möglichkeiten für ein Gänsemanagement in der Region Weser-Ems. Obwohl es einen vom NiedersächsischenvLandtag eingerichteten Arbeitskreis zur gemeinsamen Suche nach Lösungen im Gänsestreit an der Küste gibt, waren Vertreter des Umweltministeriums mit Landwirtschaftsvertretern nach Brüssel gefahren, um über die streng geschützten Weißwangengans (= Nonnengans) im niedersächsischen Küstengebiet zu sprechen. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 5. Februar hieß es dazu, man wolle für den gesamten Küstenbereich einen Managementplan erarbeiten, der den guten Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf Dauer sichert und in dem auch die Möglichkeiten zur nachhaltigen Kontrolle und Begrenzung der Population der Nonnengänse geprüft werden, so dass in dem Gebiet eine für die Landwirtschaft tragfähige Produktion weiter ermöglicht werden kann.

BUND und NABU Niedersachsen sehen in diesem an dem Arbeitskreis Gänsemanagement in Niedersachsen vorbei erzieltem Ergebnis eine deutliche Missachtung des Parlamentes. Im Jahr 2014 hat der niedersächsische Landtag die Einrichtung eines Arbeitskreises aus Landwirtschaft, Jägern, Naturschützern sowie Landwirtschafts- und Umweltministerium beschlossen (LT-Drs 17/2223 vom 22.10.14). Ziel war eine allgemeine Information über Ziele und Umgang mit den weitwandernden Zugvögeln, die nach europäischem Recht besonders streng geschützt sind, sowie die Suche nach gemeinsamen Lösungen für betroffene Landwirte. Das Parlament hatte dem Arbeitskreis „Gänsemanagement in Niedersachsen“ konkrete Arbeitsaufträge erteilt, die derzeit in einem Forschungsprojekt bearbeitet werden. Für die Bearbeitung dieser Aufgaben gibt das Land in den kommenden Jahren rund 2,2 Mio. Euro aus.

Dass bei dem Gespräch in Brüssel im Ergebnis über Möglichkeiten einer Jagdfreigabe für die besonders streng geschützte Nonnengans gesprochen wurde, halten BUND und NABU für ausgesprochen befremdlich. „Das Umweltministerium unterläuft hier eindeutig einen Beschluss des Niedersächsischen Landtags“, so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen Buschmann. „Im Grunde kann der Arbeitskreis seine Tätigkeit einstellen, weil ein gemeinsames Lösungskonzept wohl kaum mehr zur Debatte steht“.

Der NABU-Landesvorsitzende sieht sich in seiner Haltung auch vom Europäischen Parlament bestätigt. Nur zwei Tage vor dem Besuch der Staatssekretärin in Brüssel, hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für eine Beibehaltung und sogar einer besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogel- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgesprochen. Bereits im Sommer hatten sich bei einer öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission über 520.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Staaten und damit 94 Prozent aller Teilnehmer im gleichen Sinn geäußert. Anstatt die Schutzbemühungen für die heimische Flora und Fauna voranzutreiben, wird nun vom Umweltministerium in Betracht gezogen, Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie anzuwenden. Dies bedeutet unter anderem eine Jagdfreigabe für die geschützten Gänsearten.

Bereits 75 Staaten, darunter auch Deutschland, haben einen Vertrag zum Schutz wandernder Wasservögel, kurz AEWA-Abkommen, unterzeichnet. Eine wichtige Aufgabe des Abkommens ist es, Staaten außerhalb der EU bei der Umsetzung nachhaltiger Jagdregeln und beim Schutz bedrohter Arten zu helfen. „Man kann nicht anderen Staaten helfen wollen und dabei selbst die Schutzkriterien für wandernde Wasservögel lockern“ so Dr. Holger Buschmann weiter.

Niedersächsische Landwirte erhalten landesweit durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen am Großen Meer bis hin zum Rheiderland oder auch in Kehdingen (Landkreis Stade) bedeutende Zahlungen. Denn auf nicht weniger als 21.000 Hektar werden in
Niedersachsen jährlich mehr als 5,7 Millionen Euro an die Landwirte für den Gänseschutz ausgezahlt. „Sollte die Jagdfreigabe erfolgen, müssten im Gegenzug diese Subventionen gestrichen werden“, so BUND und NABU.

Meeresschutzgebiet „Borkum Riff“ als Baggergutdponie?

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Hopperbagger auf der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Hopperbagger auf der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Das 10.000 Hektar große Meeresnaturschutzgebiet „Borkum Riff“ nordwestlich von Borkum ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ und damit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Was dieser Schutzstatus in Wirklichkeit Wert ist, zeigen die Niederlande. Sie beabsichtigen Baggergut aus der Vertiefung der Außenems in diesem Schutzgebiet zu verklappen und haben einen entsprechenden Antrag beim Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ gestellt. Die Verklappung würde Auswirkungen auf das Meeressediment und deren Bewohner in diesem Schutzgebiet haben. Naturschutz also wieder einmal nur auf dem Papier? Genehmigungsvoraussetzung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz ist das „überwiegende öffentlichen Interesse“, wenn die Versagung zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und wenn die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Das überwiegende öffentliche Interesse ist in einem EU-Vogelschutzgebiet aber der Naturschutz, nicht die Baggergutentsorgung. Nördlich des Schutzgebietes wurde 2015 der riesige Offshore-Windpark „Borkum-Riffgrund“ mit 78 Anlagen in Betrieb genommen. Verfügen die Niederlande zudem nicht über ausreichend eigene Verklappungsgebiete vor ihrer Küste außerhalb von Schutzgebieten?

europaticker, 12. Februar 2016:

Vielzahl von Fahrwasserausbauten und anderen anthropogenen Änderungen im Ems-Ästuar machen Sorgen

Niederlande wollen im Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ Baggergut verklappen

Die Niederlande haben durch ihre Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat (RWS) beim Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Antrag zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ gestellt. In dieser Verordnung wird insbesondere das Verbot der Verklappung von Baggergut geregelt. Das niedersächsische Naturschutzgebiet Borkum Riff liegt in der 12-Seemeilen-Zone der Nordsee im Bereich der Mündung der Ems in die offene Nordsee. Es befindet sich etwa 20 km nordwestlich der ostfriesischen Insel Borkum im Bereich Ballonplate und Geldsackplate und damit direkt am Gebiet des hier nicht endgültig festgestellten Grenzverlaufs zwischen Deutschland und den Niederlanden (Ems-Dollart-Vertrag).

Borkumriff war von 1875 bis 1988 eine Feuerschiffsposition ca. 30 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum in einem der Hauptschifffahrtswege der Deutschen Bucht. Die eingesetzten Schiffe hatten während des aktiven Einsatzes auf dieser Position die Bezeichnung Feuerschiff Borkumriff.

Hintergrund des RWS-Antrags ist der vom niederländischen Minister für Infrastruktur und Umwelt im September 2014 gefasste Trassenbeschluss zum Ausbauvorhaben „Verbesserung Fahrrinne Eemshaven – Nordsee 2015“. Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hatte den Trassenbeschluss mit Urteil vom 5. August 2015 im Wesentlichen bestätigt.

Das Vorhaben wird auf Basis einer „Verbalnote“ von 2008 zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Ems-Dollart-Vertrages nach niederländischen Rechtsvorschriften durchgeführt. Allerdings ist für die beantragten Klappstellen mit den Bezeichnungen P0 und P4, die nordwestlich von Borkum liegen, ein Befreiungsantrag beim NLWKN notwendig. RWS beantragt während der Ausbauphase 2.050.000 Kubikmeter an P0 und 250.000 Kubikmeter an P4 zu verklappen. An beiden Orten soll Sand verklappt werden.

Die Landesregierung merkt zu diesem Projekt an, dass durch die Vielzahl von Fahrwasserausbauten und anderen anthropogenen Änderungen im Ems-Ästuar, deren Wirkungen sich überlagern und auch gegenseitig beeinflussen können, eine hinreichende Wirkungsprognose immer schwieriger wird. Gleichzeitig nimmt der Aufwand an Unterhaltungsbaggerungen zu.

Aus diesem Grund hat der NLWKN schon in seiner Stellungnahme zum niederländischen Verfahren ein gemeinsames deutsch-niederländisches Sedimentmanagement gefordert, das deutlich über die gegenwärtig von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und den niederländischen Behörden durchgeführten Untersuchungen zur Baggergutunterbringung in der Außenems hinausgehen sollte. Dieser Aspekt wird von der Landesregierung weiter verfolgt, um auch das vorhandene Wissen der niedersächsischen Fachbehörden mit einzubringen.

Für das Befreiungsverfahren sind folgende Aspekte wichtig:

– Befreiungen von der Naturschutzgebietsverordnung können grundsätzlich gewährt werden und richten sich nach den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 67). Alternativen sind zu prüfen.

– Dazu ist bei der zuständigen Naturschutzbehörde (in diesem Fall: NLWKN) ein Antrag vorzulegen.

– Für den Antrag ist gemäß Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG, § 38) in Verbindung mit § 63 BNatSchG ein Befreiungs-/Beteiligungsverfahren erforderlich.

– In diesem Verfahren, das sich an die anerkannten Naturschutzvereinigungen richtet, ist diesen die Gelegenheit zur Einsicht in die einschlägigen Gutachten zu gewähren.

– Die in diesem Fall üblicherweise vorgesehene Beteiligungsfrist gemäß § 38 Abs.4 NAGBNatSchG beträgt 1 Monat nach Übersendung der Unterlagen.

– Danach erfolgt eine Entscheidung über diesen Antrag durch die zuständige Behörde.

erschienen am: 2016-02-12 im europaticker

„Watten-Agenda“: EU-Mittel „für nachhaltigen Tourismus zum Erhalt und Schutz des Weltnaturerbes“

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„Nachhaltiger Tourismus“ zum Erhalt und Schutz des Weltnaturerbes: „Die Ziele des Projekts sind Sensibilisierung und Begeisterung für das Wattenmeer, Wissen und Wissensvernetzung über das Wattenmeer, Verknüpfung nachhaltiger Erlebnisformen mit dem Wattenmeer“ – Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“,Upleward/LK Aurich: im Vordergrund Touristenbespaßung, im Hintergrund ein Offshore-Windpark-Kabelverleger, Foto (C): Eilert Voß

Es gibt mal wieder Geld aus völlig unübersichtlichen EU-Fördertöpfen. Die Beträge werden u.a. abgeschöpft von der Tourismusindustrie, die vorgibt, damit den „Erhalt und Schutz des Naturraumes Weltnaturerbe Wattenmeer in den Mittelpunkt“ zu stellen. Sieht man genauer hin, geht es im grenzübergreifenden Projekt „Watten Agenda“ unter der Leitung der „Ostfriesland Tourismus GmbH“ in Leer um die weitere touristische Vermarktung dieses Naturraumes und Großschutzgebietes, das dazu noch 2009 werbewirksam als „Weltnaturerbe“ ausgewiesen wurde. Im PR-Neusprech sieht das so aus: „Mit dem Projekt entsteht eine neue umsetzungsorientierte Struktur der grenzübergreifenden Wattenmeer-Zusammenarbeit, die einen nachhaltigen Tourismus zum Erhalt und Schutz des Weltnaturerbes in den Mittelpunkt stellt. Die Ziele des Projekts sind Sensibilisierung und Begeisterung für das Wattenmeer, Wissen und Wissensvernetzung über das Wattenmeer, Verknüpfung nachhaltiger Erlebnisformen mit dem Wattenmeer und die Kommunikation des Wattenmeers über die Region hinaus.“
Nun müsste auch dem letzten naturbewegten Ignoranten klar werden, worum es in diesem „Weltnaturerbe“ und Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer tatsächlich geht: um die weitere Steigerung der Tourismuszahlen. Die derzeitigen inoffiziellen Zahlen gehen von inzwischen weit über 30 Millionen Übernachtungen jährlich im und am Nationalpark von Cuxhaven bis Emden aus, Tendenz immer weiter steigend. Ganze 11 Ranger ohne Kompetenzen und Boote sollen auf 3.500 qkm für die Betreuung sorgen. Die Nationalparkverwaltung mit ihrem Leiter Peter Südbeck hat sich in den letzten Jahren als Tourismusagentur zur Steigerung der Übernachtungszahlen entpuppt. Diese Nummer wird unverfroren als „nachhaltiger Tourismus“ verkauft. Der Massentourismus ist einer der Hauptbelastungsfaktoren in diesem europäischen Natura-2000-Schutzgebiet. Zugleich finanziert die EU aber die weitere zusätzliche Belastung dieses Naturraumes für noch mehr Tourismus, diesmal unter dem abgenutzen Begriff „nachhaltig“. Der Blaumilch-Kanal des Schrifstellers Ephraim Kishon lässt grüßen…

Presseeinladung

Einladung zur Auftaktveranstaltung am 18.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf den folgenden Termin aufmerksam machen und würden uns freuen, wenn Sie daran teilnehmen könnten.

Auftaktveranstaltung zum INTERREG V-A Projekt „Watten-Agenda“

Für das grenzübergreifende Projekt „Watten-Agenda“ in der Ems-Dollart-Region findet am Donnerstag, den 18.02.2016 in Bad Nieuweschans die Auftaktveranstaltung statt. Hierzu laden Sie die Projektpartner bestehend aus Ostfriesland Tourismus GmbH, Die Nordsee GmbH, Internationale Dollart Route e.V., Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, Provincie Fryslan und Provincie Groningen ein. Mit dem Projekt „Watten-Agenda“ soll der Erhalt und Schutz des Naturraumes Weltnaturerbe Wattenmeer in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Projektpartner werden im Rahmen der Auftaktveranstaltung das Förderprojekt detailliert vorstellen und auf die einzelnen Maßnahmen eingehen, die bis zum Projektende im Jahr 2018 realisiert werden. Im Anschluss findet ein Pressegespräch statt, in dem den Vertretern Fragen gestellt werden können.

INTERREG-Fördermittel für grenzübergreifende Projekte zugesagt
13-10-2015
EMS DOLLART REGION – Der Lenkungsausschuss INTERREG/EDR verabschiedete jetzt fünf neue Projekte im INTERREG V A-Kooperationsprogramm. Insgesamt wurden damit rund 16 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Region bereit gestellt. An der Kofinanzierung beteiligen sich die Niedersächsische Staatskanzlei, das nordrhein-westfälische und das niederländische Wirtschaftsministerium sowie die niederländischen Provinzen. In den kommenden Jahren werden insgesamt über 32 Millionen Euro in diese grenzübergreifenden Projekte investiert. […]
„Watten Agenda“ lautet der Titel des grenzübergreifenden Projektes unter der Leitung der Ostfriesland Tourismus GmbH in Leer, das ebenfalls bewilligt wurde. Mit dem Projekt entsteht eine neue umsetzungsorientierte Struktur der grenzübergreifenden Wattenmeer-Zusammenarbeit, die einen nachhaltigen Tourismus zum Erhalt und Schutz des Weltnaturerbes in den Mittelpunkt stellt. Die Ziele des Projekts sind Sensibilisierung und Begeisterung für das Wattenmeer, Wissen und Wissensvernetzung über das Wattenmeer, Verknüpfung nachhaltiger Erlebnisformen mit dem Wattenmeer und die Kommunikation des Wattenmeers über die Region hinaus. Das Projektgebiet erstreckt sich von der niederländischen Küste der Provinzen Fryslân und Groningen über Ostfriesland bis zur Weser auf deutscher Seite und umfasst auch das maritim geprägte Hinterland.
Insgesamt werden rund 2,6 Millionen Euro dafür bereit gestellt: Rund 1,3 Millionen Euro steuert die EU bei, kofinanziert wird das Projekt von der Niedersächsischen Staatskanzlei und den niederländischen Provinzen […]


Nagelrochen im Wattenmeer als PR-Objekt

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Nagelrochen

„Da staunte Meeresforscher Andreas Dänhardt nicht schlecht: Im Rahmen des Fisch-Monitorings im Jadebusen ging ihm, südlich des Wilhelmshavener Südstrandes, ein fast ausgewachsener Nagelrochen ins Netz. […] Durch gezielte Schutzmaßnahmen im Nationalpark muss die Rückkehr der Nagelrochen ins Wattenmeer gefördert werden.“ Screenshot, Bildzitat: Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer vom 24. Februar 2016

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vor Wilhelmshaven wurde ein Fisch gefangen, einer der früher häufig in der Nordsee vorkam und nun, durch die Überfischung, nur noch sehr selten in die Netze geht. Es war ein Nagelrochen (Raja clavata), der das Schicksal der gezielten Ausrottung mit anderen Fischarten teilt. Um die Jahrhundertwende 1900 sollen in Ost­fries­land noch jähr­lich bis zu 18.000 Glattrochen, die bis zu 2,80m lang werden können und die kleineren Na­gel­ro­chen abge­fischt worden sein. Vor der Insel Föhr sollen es pro Tag bis zu 300 Ro­chen gewesen sein, die in die Netze gingen! Die kleineren Exemplare wurden getrocknet und als bizarre Souvenirs an Touristen verkauft. Seit etwa 1980 kommen Rochen im Wattenmeer nicht mehr vor. Auch die markanten schwarz-braunen Eikapseln des Rochens findet man heute kaum noch im Spülsaum. Dieser Einzelfang vor Wilhelmshaven, der lebend zurück ins Meer gesetzt wurde, ließ den Nationalparkleiter Peter Südbeck zur mediengerechten Hochform auflaufen: „Durch gezielte Schutzmaßnahmen im Nationalpark muss die Rückkehr der Nagelrochen ins Wattenmeer gefördert werden.“ Dem kann man nur uneingeschränkt zustimmen. Wie das aber konkret geschehen soll, sagte Südbeck nicht. Bisher gibt es keine fischereifreien Referenzzonen im Großschutzgebiet Nationalpark und „Weltnaturerbe“. Sowohl die SPD als auch die Grünen als Mitregierungspartei in Niedersachsen wollen nichts von fischereifreien Zonen im Schutzgebiet wissen. Die Berufsgruppe der Fischer mit der Fischereiindustrie wird im Nationalpark geschützt, nicht aber die Fische; Natur- und Artenschutz hören unter Wasser bekanntlich nicht auf. Von solchen Schutzzonen im Wattenmeer würden viele Fischarten in der „Kinderstube“ der Nordsee profitieren. So wird es wohl wieder bei flotten und unverbindlichen Sprüchen des Nationalparkleiters bleiben, wenn es um die Selbstdarstellung der Nationalparkverwaltung geht. Die Arbeit der Nationalparkverwaltung wird zudem keinen messbaren Anteil an diesem Zufallfallsfang im Schutzgebiet gehabt haben. Die Lokalzeitungen an der Küste greifen solche PR-Meldungen gerne unkommentiert auf. Das lenkt –wieder einmal- vom tatsächlichen Zustand dieses maroden Nationalparks ab.
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Getrockneter Rochen, als Souvenir angeboten, Foto (C): Manfred Knake

Neuer zündender „Nationalparkpartner“

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Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden, 08. März 2016

Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden, 08. März 2016

Die Nationalparkverwaltungen in Wilhelmshaven und in Schleswig-Holstein denken sich immer neue PR-Aktiönchen aus, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, kleine PR-Shows, die mit der Kernaufgabe Naturschutz gar nichts zu tun haben. So werden z.B. „Nationalparkpartner“ aus der Gastronomie, den Beherbergungsbetrieben oder der Tourismuswirtschaft geworben, die auf Antrag eine entsprechende Urkunde bekommen. Damit ist man dann Mitglied im „Nationalpark-Netzwerk“.  Als Krönung gibt es ein buntes Bild mit dem neuen „Partner“ in der Lokalzeitung, auf dem der entsprechende Betrieb erwähnt wird. Sekundiert wird von einem Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung und einem Ranger. Das hilft zwar nicht den vom Aussterben bedrohten Zwergseeschwalben oder Seeregenpfeifern an den touristisch übernutzten Stränden, aber es trägt zum positiven Image des neuen Urkundeninhabers bei.

Bei der Auswahl ihrer „Partner“ ist die Nationalparkverwaltung offensichtlich nicht sehr wählerisch. Am 07. März wurde der Kurbetrieb Norddeich – Kurdirektor Armin Korok – mit dem gerahmten Papierorden bedacht („besonders umweltfreundlich und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen“ , s.u.).

Nur läuft gegen den neuen und jetzt nationalparkbewegten „Partner“ der Nationalparkverwaltung derzeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Staatsanwaltschaft in Aurich wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz (AZ: 110 Js 6347/16, Eingang beim Wattenrat am 05. März 2016). Der Wattenrat hatte bereits im Januar Strafanzeige gegen Korok und den Sender NDR2 als Mitveranstalter erstattet, weil sie für eine wenig nationalpark- und umweltfreundliche, dafür aber extrem laute Strandparty mit einem Silvesterfeuerwerk der Besucher am Strand von Norddeich direkt am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verantwortlich sind. Das gewerbsmäßige mutwillige Beunruhigen von wildlebenden Tieren kann nach dem Bundesnaturschutzgesetz sogar als Straftat geahndet werden. Über die Ankündigung der Strafanzeige wurde bis in den englischsprachigen Raum berichtet. Die Ordnungswidrigkeit wäre die ganz milde Variante der Ahndung, wenn das Verfahren nicht ohnehin eingestellt wird. Die Nationalparkverwaltung appelliert in jedem Jahr in den Küstenzeitungen, Silvesterfeuerwerke im und am Nationalpark zu unterlassen, bisher immer vergeblich.
Nun darf man gespannt sein, ob der nun so umwelt-geadelte neue Nationalparkpartner Armin Korok zum nächsten Jahreswechsel wieder zu einer Strandparty direkt am Großschutzgebiet Nationalpark Wattenmeer einladen wird, das wäre dann in der Tat ein Knaller…

So steht es bei den Nationnalparkverwaltungen:

Partner werden

Sie fühlen sich den einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften des Wattenmeers verbunden und verpflichtet? Dies möchten Sie auch Ihren Gästen näher bringen? Dann werden Sie doch Partner des Nationalparks und UNESCO-Biosphärenreservates!
 
Als Partner haben Sie 
* einen direkten Draht zur Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung mit der Möglichkeit zur Teilhabe an aktuellen Aktivitäten (z.B. Zugvogeltage)  
* eine zusätzliche Präsentationsplattform für Ihr Unternehmen in Verbindung mit den Nationalen Naturlandschaften
* die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Partner-Netzwerkes und der Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer
und sind ausgezeichnet als
* besonders umweltfreundlich und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen
* mit Aktivposten zum Erhalt und Entwicklung einer schützenswerten Kulturlandschaft
* freundlicher und kompetenter Ansprechpartner zum Nationalpark und UNESCO-Biosphärenreservat
* Qualitätsbieter mit hohem Anspruch an Authentizität und Nachhaltigkeit

 

Windenergie: 2 zu 1-Repowering in der Samtgemeinde Esens Irreführung der Öffentlichkeit

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Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund/NDS: Repowering mit Enercon-70 gegen Tacke-TW 600, Foto (C): Manfred Knake

Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund/NDS: Repowering mit Enercon-70 gegen Tacke-TW 600, Foto (C): Manfred Knake

Der Wattenrat Ostfriesland begrüßt die erfolgreiche Bürgerbefragung in der Samtgemeinde Esens mit dem Ausgang, die bisherigen Flächen für die Windkraftnutzung festzuschreiben. Das von der Samtgemeinde Esens vorgestellte Repoweringkonzept „2 zu 1“ , also der Abbau von zwei Altanlagen Tacke-TW 600 für eine neue repowerte Anlage Enercon-70, ist jedoch nach Auffassung des Wattenrates eine Irreführung der Öffentlichkeit. Tatsächlich sollen in Utgast/Gemeine Holtgast von ursprünglich 49 alten Anlagen, die inzwischen zusammen mit einigen neuen Anlagen auf 53 Anlagen erweitert wurden, schließlich 42 Anlagen nach dem Repowern übrigbleiben. Das wird, ganz frei von Adam Riese, der Öffentlichkeit als „2 zu 1“ verkauft.

Samtgemeindedirektor Harald Hinrichs antwortete am 24. Februar 2016 auf die konkrete Wattenrat-Anfrage vom 18. Februar 2016 zum vorgeblichen „2 zu 1“-Repowering-Konzept in der Samtgemeinde Esens am Beispiel des Windparks Utgast, dass erst bei einem nächsten Repowering die Vorgabe “2 zu 1″ umgesetzt werden soll, also in der nicht näher bezeichneten Zukunft! Zitat Hinrichs: “…d.h. nach einem nächsten Repowering darf der Windpark max. 21 Anlagen oder weniger enthalten.” Die Antwort lässt also offen, wann tatsächlich “2 zu1″ repowert wird; erst in 20 Jahren, wenn die nun neuen Anlagen abgängig sein werden?

Zu den vom Wattenrat monierten völlig unzureichenden faunistischen Datenerfassungen (Vögel und Fledermäuse) vor der Neuerrichtung der Anlagen und der beharrlichen Missachtung der fachlich empfohlenen und mehrfach gerichtlich bestätigten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu EU-Vogelschutzgebieten von 1.200 Metern – der Windpark Utgast grenzt unmittelbar an das Vogelschutzgebiet V63 “Seemarschen Norden-Esens” an – schreibt Herr Hinrichs lapidar: “Zukünftig werden neue Standorte einen erhöhten Abstand zum Vogelschutzgebiet aufweisen. Die Belange des Artenschutzes und der Natura 2000- Gebiete werden hierbei umfassend ermittelt und bewertet.” Der Wattenrat weist darauf hin, dass nicht erst „zukünftig“, sondern bereits jetzt vor dem Repowering diese Artenschutzbelange hätten umfassend ermittelt werden müssen. Naturschutzfachliche Arbeitshilfen, z.B. vom Niedersächsischen Landkreistag oder den Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, gehen wegen des Scheucheffekts und des Tötungsrisikos der Vögel von Windkraft-Abständen von 1.200 Metern zu Vogelschutzgebieten aus. Diese Abstandsempfehlungen wurden bereits in mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen bei anderen Planungen in Deutschland bestätigt. Tatsächlich stehen die Windkraftanlagen in Utgast nur ca. 300 Meter vom Schutzgebiet entfernt.

Der Landkreis Wittmund, so der Wattenrat, genehmigt weiter unverdrossen und betreiberfreundlich an der geltenden Rechtslage vorbei. Naturschutzverbände wie BUND oder NABU schweigen dazu. Betroffene Anwohner beschweren sich durch die bereits neu errichteten, wesentlich höheren und leistungsstärkeren Anlagen des Auricher Anlagenbauers über die unerträgliche Lärmbelästigung durch die Anlagen, die nun noch zunehmen wird. Der Bürgermeister von Holtgast, Enno Ihnen, weiß von der Lärmbelästigung, winkt aber die neuen Anlagen inzwischen ohne Ratsbeschluss mit dem „gemeindlichen Einvernehmen durch“, für wenige Betreiber. Ihnen (CDU) ist auch Vorsitzender des Bau- und Umweltauschusses in der Samtgemeinde Esens. In Esens-Bensersiel wurde bereits eine Umgehungsstraße illegal in diesem Vogelschutzgebiet gebaut. Die enorm teuren finanziellen Folgen, die letztlich der Steuerzahler zu tragen hat, sind bekannt.

Dieser Text wurde zwei Lokalzeitungen als Pressemitteilung angeboten, er wurde aber nicht abgedruckt.

Urteil zu Windpark Utgast: fehlerhaft genehmigte Windkraftanlagen werden gesprengt

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Bildzitat: WEA_Sprengung, C: Bayrischer RundfunkNach der erfolgreichen Klage eines Anwohners wurde jetzt damit begonnen, einzelne Windkraftanlagen im Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/LK Wittmund durch Sprengung zu entfernen. Der Anwohner hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen mehrere fehlerhafte Genehmigungssbescheide des Landkreises Wittmund geklagt (AZ: MI6/007/TnT/WTM/2016). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, habe viel zu hohe Lärmwerte zugrunde gelegt, die eine unerträgliche gesundheitliche Belastung des Klägers verursacht hätten. Zudem seien die Mindestabstände zum angrenzenden Vogelschutzgebiet nicht eingehalten worden; damit habe der Landkreis gegen europäisches Recht verstoßen. Ursprünglich sollten durch das Repowering von 53 Windkraftanlagen in Utgast 43 Anlagen bestehen bleiben. Durch die gerichtliche Anordnung sollen jetzt zunächst 15 Anlagen gesprengt werden, die zu nahe an der Wohnbebauung und zu nahe am Vogelschutzgebiet errichtet wurden. Weitere Anlagen dürfen laut Urteil nicht genehmigt werden. Die Kosten des Verfahrens und für die Beseitigung der Anlagen hat der Landkreis Wittmund zu tragen, so das Gericht. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Der Landrat des Landkreises Wittmund, Matthias Köring (parteilos), dementierte Vermutungen, sein angekündigter Rücktritt vom Amt mit dem Wechsel in die Wirtschaft sei durch das Gerichtsurteil verursacht worden.

Nachtrag 02. April 2016: Es gab tatsächlich Zweifel an der Echtheit der Meldung, wer hätte das gedacht… Nun, es war ein Aprilscherz, das Aktenzeichen sagt eigentlich alles.

Windenergie: BUND-Klage gegen Freiherr zu Guttenberg zurückgezogen

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WEA_Crash

Wo Naturschutz draufsteht, muss kein Naturschutz drin sein. Auch mit Windenergie kann man Havarien erleiden. Foto (C): Manfred Knake

Am 05. August 2015 sendete das ARD-Magazin „plusminus“ einen kritischen Beitrag zur Verflechtung des Umweltverbandes Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit der Windenergiewirtschaft, in dem u.a. auch BUND-Mitbegründer Freiherr Enoch zu Guttenberg interviewt wurde. In der Sendung dabei waren u.a. Harry Neumann, ehemaliger Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz und Manfred Knake vom Wattenrat Ostfriesland. Zu Guttenberg und Neumann sind inzwischen aus dem BUND ausgetreten. Knake hat den BUND schon vor zwanzig Jahren verlassen. Das war nach einer Landesdelegiertenversammlung in Delmenhorst, wo der mit wechselnden Etiketten auftretende damalige energiepolitische Sprecher des BUND und gleichzeitiger Leiter der Niedersächsischen Energieagentur Stephan Kohler (später Leiter der Deutschen Energieagentur, ab 2015 Vorsitzender im GETEC-Fachbeirat. GETEC ist ein Energiedienstleister mit Schwerpunkt „Erneuerbare Energie“) Knakes kritische Wortbeiträge zur Windenergienutzung mit den absehbaren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft zu unterbinden versuchte.

Der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Hubert Weiger kündigte nach der plusminus-Sendung eine Klage gegen zu Guttenberg wegen seiner Äußerungen der engen Verflechtung des BUND mit der Windenergiewirtschaft und der damit verbundenen unzureichenden Verfolgung von Naturschutzinteressen an. Zu Guttenberg u.a. wörtlich in der ARD-Sendung: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ Der BUND wollte mit der Klage erreichen, dass das Hamburger Landgericht zu Guttenbergs Äußerungen verbietet und er diese Äußerung nicht wiederholen dürfe. Am 01. April 2016 sollte die Klage, die sich auch gegen den für die Sendung verantwortlichen NDR richtete, verhandelt werden. Kurz vor der Verhandlung zog der BUND auf Anraten des Landgerichts die Klage zurück. Mit einem Klageverzicht hat der BUND schon eine ganze andere und sehr lukrative Erfahrung gemacht, siehe hier: BUND fällt schon wieder um: Klageverzicht und Vergleich bei Wattenmeerwindpark „Nordergründe“. Schämt Euch!

Die Welt, online, 31. März 2016, 31.03.16
BUND zieht Klage um Guttenberg-Äußerung zurück

Hamburg (dpa/lby) – Im Streit um den Ausbau der Windkraft hat der
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Klage gegen das
Gründungsmitglied Enoch zu Guttenberg zurückgezogen. Das teilte der
Anwalt des Dirigenten und Windkraftgegners am Donnerstag mit. […]

Der Spiegel und die Windenergie: „Grüner Filz“

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Bildzitat: Der Spiegel, Seite 80-81, Heft Nr. 14/2016

Bildzitat: Der Spiegel, Seite 80-81, Heft Nr. 14/2016

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete in Heft Nr. 14 vom 02. April 2016 auf zwei Seiten („Grüner Filz“) über das „Geflecht aus Naturschutzverbänden, Betreibern, Behörden und Politik“. Zu Wort kamen Enoch zu Guttenberg, Mitbegründer des BUND, der aus diesem Verband wegen dessen Nähe zur Windenergiewirtschaft im Mai 2012 austrat. Berichtet wurde über Harry Neumann, ehemaliger BUND-Vorsitzender von Rheinland Pfalz, der ebenfalls wegen der Windkraftnähe des BUND sein Amt niederlegte und aus dem BUND austrat. Und ausführlich zu Wort kam Manfred Knake vom Wattenrat Ostfriesland mit seiner Kritik an der Genehmigungspraxis vieler Windparks, die häufig Naturschutzvorgaben missachtet. Erwähnt wurde Knakes Ehefrau Christiane Böök, die sich intensiv mit der Einsicht in die Handelsregisterauszüge vertiefte und so manche innige finanzielle Verflechtung zwischen Kommunalpolitkern oder Behördenmitarbeitern mit verschiedenen Windparks in Ostfriesland aufdeckte. Sie arbeitet dabei eng mit Kerstin Harms aus dem windkraftgebeutelten Dorf Roggenstede in der Gemeinde Dornum/LK Aurich zusammen.

Zu Guttenberg begründete seinen damaligen Austritt aus dem BUND u.a. mit dem BUND-Klageverzicht gegen Bares, der beim Bau des Near-Shore Windparks „Nordergründe“ direkt am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mehr als 800.00 Euro in eine BUND-nahe Stiftung sprudeln lassen wird. Diese befremdliche Nummer hatte der Wattenrat 2011 öffentlich gemacht.

Im „Spiegel“ wurden einige Namen des windigen Geflechts in Ostfriesland veröffentlicht. So z.B. der Ordnungsamtsleiter des Landkreises Aurich, Berthold Steinert, der Bürgermeister von Hinte/LK Aurich, Manfred Erdmoed und der Kämmerer des Gemeinde Dornum/LK Aurich, Thomas Erdmann, die selbst an Windparks in der Region als Geschäftsführer tätig sind. Der Landkkreis Aurich ist praktischerweise auch gleichzeitig die Genehmigungsbehörde.

Leider fehlt im Spiegel der Stedesdorf/LK Wittmund-Filz, die gut belegte Korruptionsnummer vor der Genehmigung des Windparks Utgast/LK Wittmund. Und es fehlen die beim Spiegel-Gespräch in Holtgast anwesend gewesenen Mitstreiter Harald Frauenknecht (Vernunftkraft.de) und Sven Reschke-Luiken (BI Arle/Aurich), die viele zusätzliche Informationen geliefert haben. Es war wohl mal wieder alles eine Frage des Platzes.

Rheiderland: Bauern wollen Gänse vertreiben

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Gänsescheuchen an der Ems, Fot (C): Eilert Voß

Gänsescheuchen an der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Bauern aus dem Rheiderland (Landkreis Leer) haben angekündigt, die hier überwinternden Gänse zu verscheuchen. Die Bauern geben vor, dass die Gänse das Gras wegfressen oder die Ländereien verkoten („schwattmaken“) und dadurch erhebliche Fraßschäden auftreten. In der Tat können gerade bei nasser Witterung Fraß-oder Trittschäden am Wintergetreide vorkommen, aber diese Schäden müssen fachlich begutachtet werden. Es kam auch schon vor, dass Frostschäden den Gänsen als Fraßschäden in die Schnäbel geschoben wurden.

Landwirte, die am Vertragsnaturschutz teilnehmen, erhalten maximal 250 Euro ha/a Ausgleichszahlungen, egal ob Fraßschäden aufgetreten sind oder nicht. Die Verträge zum Schutz der Gänse decken die Periode vom 1. November bis zum 31.  März ab. Während dieser Zeit dürfen die Landwirte auf ihren Ländereien nichts unternehmen, um die arktischen Zugvögel zu stören.

Freidliche Koexistenz von Rindern und Nonnengänsen, Foto (C): Eilert Voß

Friedliche Koexistenz von Rindern und Nonnengänsen, Foto (C): Eilert Voß

Große Teile des Rheiderlandes sind als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Hier gelten auch besondere Regeln für landwirtschaftliche Betriebe, wenn sie Direktzahlungsempfänger, sprich Subventionsempfänger, der EU sind: Stichwort „Cross Compliance“ oder „anderweitige Verpflichtungen“, die sich aus den Subventionszahlungen ergeben. Die Direktzahlungsempfänger sind verpflichtet, gewisse Standards bei der Bewirtschaftung einzuhalten. Dazu gehören der Erhalt der ökologischen Qualität der Flächen, der Vogelschutz und die Beachtung der Natura-2000-Richtlinien. Verstoßen die Betriebe gegen die Auflagen, können Subventionen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden.

Hier raten keine Gänse mehr: Fragwürdige Rinderhaltung in der Nähe von Emden, Foto (C): Eilert Voß

Hier fressen keine Gänse: fragwürdige Rinderhaltung in der Nähe von Emden, Foto (C): Eilert Voß

Das angekündigte Vertreiben der Rastvögel sollten sie daher lieber unterlassen, nicht nur wegen der Vorgaben der EU, sondern weil die gewerbliche Störung und Vertreibung von streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Straftat geahndet werden kann. Bauern leben nicht im rechtsfreien Raum, auch wenn man gelegentlich einen anderen Eindruck bekommen kann.

Quadfahrer im Gänserastgebeit an der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Quadfahrer im Gänserastgebiet an der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Die angeblichen Ertragseinbußen am Grünland sind weit übertrieben, bis zu vier Grasschnitte im Jahr – sogar in der Brutzeit – widerlegen das. Die angebliche „Verkotung“ der Flächen ist nichts im Vergleich zur tonnenweise Güllefracht, die auch auf die Grünlandflächen aufgebracht werden, zur Grundwasseranreicherung mit Nitrat führen sowie die Oberflächengewässer belasten. Es geht mal wieder ums Geld: Jammern auf hohem Niveau, um die Subventionszahlungen weiter in die Höhe zu treiben.

Verbotene Gülleausbringung bei strengem Frost bei Terborg an der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Die Bauern behaupten sogar „übrigens sollen es insbesondere die Nonnengänse sein, die sich überdurchschnittlich stark vermehren und auch gegenüber den anderen Wildvögeln sehr aggressiv und störend auftreten.“ Das kann überhaupt nicht bestätigt werden. Vergesellschaftet mit den Nonnengänsen finden sich nicht selten andere Vogel- oder Gänsearten.

Freidliches Beisammensein von Nonnengänsen, Blässgänsen und Silberreihern, Vogelschutzgebiet V63, südlich Bensersiel, Foto (C): Manfred Knake

Friedliches Beisammensein von Nonnengänsen, Blässgänsen und Silberreihern, Vogelschutzgebiet V63, südlich Bensersiel, Foto (C): Manfred Knake

Der NABU im Landkreis Leer hat in einer Pressemitteilung Widerstand angekündigt. Er forderte den Landkreis Leer auf, den angedrohten Bruch der Schutzgebietsverordnungen im Rheiderland durch lokale Landwirte zu verhindern. Hierfür soll die Kreisverwaltung
auch mit personeller Präsenz im Gebiet Sorge tragen. Bei dieser Sachlage sollte sich allerdings der Landesverband Niedersachsen oder die Bundesgeschäftsstelle des NABU einmischen. Der NABU hat zudem ein EU-nahes Büro in Brüssel…

Mahd im Naturschutzgebiet „Emsauen“ (EU-Vogelschutzgebiet) während der Brutzeit, 18. Mai 2014, Foto (C): Eiert Voß

Auszug Wikipedia:

[…] Die „anderweitigen Verpflichtungen“ sind in insgesamt 19 Richtlinien dokumentiert.
Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit des Verstoßes zur Kürzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. Dabei werden die Verstöße der unterschiedlichen Bereiche in jeweils leicht, mittel oder schwer eingestuft. Des Weiteren wird geprüft, ob bei einem Verstoß eventuell Vorsatz vorlag. Während es bei den normalen Verstößen zu ca. 1, 3 und 5 % Kürzung einer beantragten Subvention kommen kann, beläuft sich der vorsätzliche Verstoß auf 15 bis 100 %. Für einen vorsätzlichen Verstoß mittlerer Schwere sind 20 % anzusetzen. Es liegt aber im Ermessen des Prüfenden, welcher Prozentsatz für die Kürzung der beantragten Prämie angewandt wird. Zu einer Kürzung der Prämie kommt es nur, wenn die Prüfung im Jahr der Bewilligung der beantragten Prämie erfolgt. Grundsätzlich kann es erst im Jahr 2006 zu Wiederholungen von Verstößen kommen, da bereits erfolgte Verstöße vor dem 1. Januar 2005 nicht geahndet werden. Die Ergebnisse der so genannten Cross-Compliance-Vor-Ort-Kontrollen werden in der zentralen Datenbank in München erfasst. […]


Windenergie und Mäusebussard: „potenziell bestandsgefährdende Entwicklung“

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Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS: durch Rotoranflug zerteilter Bussard

Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS: durch Rotoranflug zerteilter Bussard. In diesem Windpark wurden schon mehrere Bussarde zufällig tot gefunden, auch während der Brutzeit. Derzeit wird dieser Windpark, der direkt an das EU-Vogelschutzgebiet V63 angrenzt, repowert. Die neu genehmigten Anlagen stehen nur ca. 300 Meter vom Vogelschutzgebiet entfernt, es sollten nach fachlichen Empfehlungen aber 1.200 Meter sein!

Die PROGRESS – Studie über Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln, über die in der Zeitschrift „Der Falke“ in Heft 3/2016 berichtet wurde, wurde bisher nicht veröffentlicht:

Windenergie und Mäusebussard: „Wir haben eine potenziell bestandsgefährdende Entwicklung“:

„[…] Man kann vieles erwägen, letztlich ist die Gesetzgebung entscheidend. Bisher ist der Mäusebussard überhaupt nicht planungsrelevant, weil er kaum betrachtet wurde und weil die Bestände auch noch recht hoch sind. Aber nach unserenErgebnissen müssen wir nun die Erheblichkeitsfrageeindeutig und leider mit „Ja“ beantworten: Das Ganze kann soweit gehen, dass es bestandsgefährdend ist. Auch wenn der Mäusebussard heute noch einer der häufigsten Greifvögel in Deutschland ist: In diesem Punkt unterscheidet er sich nicht vom Rotmilan, auf den eine viel größere Aufmerksamkeit gerichtet ist. Natürlich sind das Simulationen und keine Experimente. Aber unter den Annahmen der Daten, die uns zur Verfügung stehen, ist eine deutliche Bestandsabnahme eben meist das wahrscheinlichste Szenario. Diesem Ergebnis der Simulationen muss man nun ins Auge sehen und überlegen, wie man damit umgeht. […] Wir haben 55 Windparks in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit über 500 Windenergieanlagen immer wieder innerhalb von zwölf Wochen abgelaufen, um Schlagopfer zu suchen. PROGRESS ist die größte Studie weltweit, die zu diesem Thema bisher gelaufen ist. […]

 2014 und 2015 wurden der Brutbestand und der Bruterfolg des Mäusebussards auf zwei größeren Probeflächen im Landesteil Schleswig untersucht, für welche Vergleichsdaten aus früheren Jahrzehnten vorliegen. Dabei wurde festgestellt, dass das aktuelle Bestandsniveau des Mäusebussards auf etwa ein Drittel des Bestandes zur Jahrtausendwende zurückgegangen ist. Die wahrscheinlichste Ursache für diesen Rückgang scheint die festgestellte geringe Überlebenswahrscheinlichkeit der Nestlinge zu sein.[…]“…

…führt Professor Oliver Krüger, Professor für Verhaltensforschung an der Universität Bielefeld, aus. Er ist an dem Projekt mit dem Namen „Prognosis and assessment of collision risks of birds at wind turbines in northern Germany“, kurz PROGRESS, beteiligt.Das Projekt „Progress“ wurde von BioConsult SH in Zusammenarbeit mit ARSU, IfAÖ und der Universität Bielefeld durchgeführt. Es galt der Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln und der Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen. Suche nach Kollisionsopfern von Vögeln (und Fledermäusen) gelten als ein zentrales Konfliktfeld zwischen dem Ausbau der Windenergienutzung und dem Naturschutz. Da zahlreiche Vogelarten und alle Greifvogelarten besonderen gesetzlichen Schutz genießen, ist das Tötungsrisiko ein zentrales artenschutzrechtlichers Genehmigungskriterium in den Genehmigungsverfahren. Mehr hier (.pdf): Projektbeschreibung Progress

Der Mäusebusard ist eine streng geschützte Vogelart. Die Genehmigungsbehörden müssten aufgrund dieser Aussagen nun ernsthaft die Möglichkeiten der Abschaltung von Windkraftanlagen während der Brutzeit in Erwägung ziehen. Der Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes „Tötungsverbot“ bietet dazu die Handhabe.

Die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg trägt seit dem Jahr 2002 verfügbare Daten zu Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen  in Europa und Deutschland zusammen.Es handelt sich in der Regel um Zufallsfunde!

Die Reaktion zur Gefährdung des Mäusebussard durch Windkraftanlagen aus der Online-Veröffentlichung „Erneuerbare Energien“ vom 07. Januar 2016:

“ […] Fokus auf Mäusebussard
Doch es kommt noch schlimmer. Lars Lachmann, Referent Ornitologie in der Bundesgeschäftsstelle des Nabu, erklärt, was den eigentlichen Neuigkeitswert der Studie ausmacht: „Das Zwischenergebnis der Progress-Studie zeigt, dass Rotmilan und Mäusebussard durch die Windkraft in der Population bedroht sind.“ Der Mäusebussard war bisher noch nicht im Visier der Vogelschützer. Und mit ihm hat die Windbranche ein weit größeres Problem als mit dem Rotmilan. Denn: „Man wird wenige Standorte finden, an denen kein Mäusebussard ist.“ Mit anderen Worten: Würde der Mäusebussard zum Ausschlusskriterium für die Windkraft, könnte das den Windkraftausbau komplett lahm legen, weil diese Vogelart überall in Deutschland vorkommt. […]“

Die Lobby weiß indes auf alles eine Antwort: Das Gutachter-Unternehmen Kohle- Nusbaumer aus Lausanne/CH hat eine durchsichtige „Expertise“ erstellt, um den Nachweis zu führen, dass das Kollisionsrikio von Vogelarten am Beispiel des Rotmilans ein „Scheinproblem“ sei:

Windenergie und Rotmilan: Ein Scheinproblem, 09. Februar 2016
KohleNusbaumer SA
Chemin de Mornex 6
Case postale 570
1001 Lausanne
Tél. 021 341 27 46
info@kn-sa.ch
www.kn-sa.ch

Johann Saathoff (MdB): SPD-Windmacher in Berlin

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Screenshot (Bildzitat), Deutscher Bundestag, Johann Saathoff (SPD)

Screenshot (Bildzitat), Deutscher Bundestag, Johann Saathoff (SPD)

Einer der sozial-demokratischen ostfriesischen „Leuchttürme“ (oder Windtürme?) der Bundespolitik ist Johann Saathoff (SPD), bis 2013 Bürgermeister der Gemeinde Krummhörn im Landkreis Aurich; nun sitzt er als Windkraft-Lobbyist als Bundestagsabgeordneter im Deutschen Bundestag:

SPD Stadtverband und Ratsfraktion diskutiert mit Johann Saathoff über die Zukunft der Windenergie
24. März 2014
„Johann Saathoff ist als einer der fünf Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Erneuerbare Energien-Gesetz genau der richtige Ansprechpartner zu diesem Thema“, betonte Stadtverbandsvorsitzender Wiard Siebels in seiner Begrüßung.In seinen Ausführungen habe Saathoff zunächst einen Überblick über die geplanten Regelungen gegeben. Mit Blick auf die für Aurich so wichtige Windkraft an Land führte Saathoff aus, dass es nicht darum gehe, den Ausbau der Windkraft zu bremsen.[…]

Die ständig anwachsenden Proteste gegen die Verlärmung und Entstellung seiner ostfriesischen Heimat hat er aus dem Blick verloren:

Ostfriesland wird zum Schaufenster für Intelligente Energie
01. Dezember 2015

Gute Nachrichten für Ostfriesland: das Bundeswirtschaftsministerium hat entschieden, dass das Projekt enera mit 53 Millionen Euro und damit einem wesentlichen Teil der Fördermittel aus dem Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie“ gefördert wird.
Bei enera handelt es sich um ein Großprojekt, mit dem anhand von Praxistests gezeigt werden soll, wie die Energiewende in Deutschland hin zu einer Versorgung von 100 Prozent erneuerbarer Energien umgesetzt und Hindernisse überwunden werden können. Eigen- und Fördermittel des Projektes haben zusammen ein Volumen von rund 200 Millionen Euro.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung und lobte die Region: „Damit macht sich die Pionierarbeit, die Ostfriesland bei dem Ausbau und der Versorgung mit erneuerbaren Energien über Jahrzehnte geleistet hat, wieder einmal bezahlt. Die EWE hat einen von Anfang an einen überzeugenden Projektvorschlag geliefert und zu Recht den Zuschlag bekommen“. Die Modellregion, die aus den Landkreisen Aurich, Wittmund und Friesland sowie der Stadt Emden besteht, bietet ideale Voraussetzungen: Der Gesamtverbrauch der Region wird bereits heute bilanziell zu mehr als 100 Prozent aus vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie gedeckt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen dann bei dem zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in ganz Deutschland Beachtung finden. Auch deshalb betonte Saathoff: „Weltweit ist Deutschland bei der Energiewende Vorbild. Und Vorbild für Deutschland ist Ostfriesland. Die Energiewende findet damit direkt bei den Menschen in Ostfriesland statt. Sie tragen damit nicht nur die Kosten, sie haben nun auch die Chance, unmittelbar davon zu profitieren.“ […] Das Projekt soll nach derzeitigen Planungen 2016 starten und ist auf vier Jahre angelegt.“

Windpark Utarp/LK Wittmund: Viele Ostfriesne haben es satt, in solchen "Schaufenstern" zu lebeben. Foto (C): Manfred Knake

Windpark Utarp/LK Wittmund: Viele Ostfriesen haben es satt, in solchen „Schaufenstern“ zu leben. Foto (C): Manfred Knake

Saathoff ist ein SPD-Parteisoldat und politischer Windmacher, offensichtlich bar jeder Kenntnis der Physik. Auch in Ostfriesland findet keinesfalls eine „Energiewende“ statt. Der Strom aus Wind- und Solarenergie wird auch in Ostfriesland völlig unregelmäßig in das Stromnetz eingespeist, eine von Saathoff konstatierte „Versorgung“ findet nicht durch Wind- oder Solarstrom, sondern durch die zwingend notwendigen Kohle-, Gas oder verbliebenen Atomkraftwerke statt, die das Netz stabil halten. Der angebliche von ihm erwähnte „Gesamtverbrauch der Region wird bereits heute bilanziell zu mehr als 100 Prozent aus vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie gedeckt“ ist eine Scheinwahrheit, eben nur „bilanziell“ aber nicht in der Realität, weil die Masse des erzeugten Stromes nicht bedarfsgerecht, eben windabhängig, produziert wird und gar nicht verbraucht werden kann. Finanzierbare und effiziente Speicher gibt es nicht, auch wenn immer wieder Propagandameldungen eines Windkraftherstellers in der Presse -in der Regel unkommentiert – darüber lanciert werden.

Der Anteil der Windkraft am Stromverbrauch betrug 2015 in Deutschland „gewaltige“ 2,3 Prozent (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2016). Auch in Ostfriesland ist die Windenergie ein Geschäftsmodell für wenige Betreiber, die sich an den Pfründen des Erneuerbare Energien Gesetzes mästen, zu Lasten der lärmgeschädigten Anwohner und mit der damit verbundenen Entstellung der ehemals weiten ostfriesischen Landschaft. Die SPD hat sich erkennbar zum Sprachrohr dieses eng geflochtenen Netzes von Hersteller, Finanzierern, Vermarktern, Projektierern und Investoren gemacht und damit zur energetisch nutzlosen Industriealisierung und Verhunzung dieses Landstriches, der nun gar als „Schaufenster“ angepriesen wird, erheblich beigetragen.

Wattenrat-Links zu MdB Saathoff: http://www.wattenrat.de/tag/johann-saathoff/

Nachsatz: Ein bekannter Spruch in Ostfriesland lautet: „Wenn man einem Besenstiel ein SPD-Plakat umhängt, wird er gewählt.“

Ein Luftkissenboot für Langeoog

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Hovercraft am Strand von LAngeoog, im Hintergrund die SAnbank, Foto (C): Klaus Kremer http://www.langeoognews.de/

Hovercraft am Strand von Langeoog, im Hintergrund die Sandbank, Foto (C): Klaus Kremer http://www.langeoognews.de/

Auf der Insel Langeoog wird derzeit ein Luftkissenboot (Hovercraft) getestet. Es soll im Notfall im wahrsten Sinn des Wortes „gestrandete“ Menschen von der Sandbank retten, die sich vor dem Badestrand erstreckt. Immer wieder kam es vor, dass unachtsame Touristen – trotz der ausgeschilderten Warnhinweise – den Strand verließen, um bei Niedrigwasser die vorgelagerte Sandbank zu erkunden. Bei auflaufendem Wasser wird die Sandbank überflutet, eine sichere Rückkehr zum Strand ist dann nicht mehr möglich. Mit Rettungshubschraubern wurde schon so manche Familie vor dem Ertrinkungstod gerettet. Die nicht unerheblichen Bergungskosten von mehreren tausend Euro müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Um die Rettung und Bergung zu vereinfachen, wird derzeit auf Langeoog das Luftkissenboot getestet.

1983, drei Jahre vor Einrichtung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, gab es Bestrebungen, einen kommerziellen Fährverkehr mit Luftkissenboten zwischen Emden und Borkum einzurichten. Dies hätte eine enorme Verlärmung des Wattenmeeres mit erheblichen Störungen der Seehunde und Vögel bedeutet. Mitglieder des heutigen Wattenrates organisierten damals einen Protest mit einem Segelboot in der Einflugschneise des riesigen Hovercrafts an der Knock bei Emden. Sie gerieten dabei selbst in Seenot, als sie der englische Kapitän des Luftkissenbootes gezielt mit den PS-starken Rotoren umzublasen versuchte. Nur durch das Reißen des Protesttransparentes, das mit seinen Leinen dann in den Propeller  des Bootsmotors geriet, wurde das Kentern des Segelbootes verhindert. Die Aktion wurde damals vom NDR-Fernsehen übertragen. Der ausführliche Bericht dazu ist hier nachzulesen: 1983: Protest gegen Hovercrafts im Wattenmeer. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete damals ebenfalls ausführlich.

1983 an der Knock bei Emden: Protest gegen das englische Hovercraft „Resolution“, Foto: Manfred Knake

In der Folge gab es ein breites Bündnis des Naturschutzes und der Fremdenverkehrkommunen gegen den Einsatz dieser Luftkissenboote. In der späteren Nationalparkverordnung (seit 2001 Nationalparkgesetz) wurde die Verwendung von Luftkissenbooten dann auch ausdrücklich verboten. Die Reederei AG Ems setzte daraufhin später Hochgeschwindigkeitskatamarane ein, die jedoch ebenfalls durch den Lärm, die hohe Geschwindigkeit und den erzeugten Schwell sehr störend sind. Und wer hätte damals gedacht, dass durch die Zubringerflüge zu den Offshore-Windparks heute täglich lärmende und scheuchende Hubschrauber über das Großschutzgebiet Wattenmeer („Weltnaturerbe“!) in Richtung Nordsee und zurück fliegen…

Der geplante Einsatz des kleinen Luftkissenbootes auf Langeoog dagegen kann nicht bemängelt werden; vom Nationalparkgesetz wäre der Einsatz gedeckt, bei „der Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes, des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der Unfallbekämpfung einschließlich des Seenotrettungswesens“ gelten die Verbote des Gesetzes nicht.

Windenergie: Schlafasyl vor laufender Kamera

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Schlafasyl im RAthaus von Großheide, Foto (C) BI-Weitblick Ostfriesland

Schlafasyl im Rathaus von Großheide, Foto (C) BI-Weitblick Ostfriesland

Besondere Situationen erfordern manchmal besondere Maßnahmen. Die Situation vieler Betroffener durch Windkraftgeräusche ist oft unerträglich. Nervige dröhnende Brummgeräusche können Anliegern den Schlaf rauben und sie so um ihre Gesundheit bringen. Auch in Arle, Gemeinde Großheide im Landkreis Aurich, gibt es solche besondere Situationen. Als besondere Maßnahme dachten sich die Familie von Sven Reschke-Luiken mit einigen Mitbetroffenen die dazu passende besondere Maßnahme aus: Sie besetzen am 13. April kurzerhand das Rathaus in Großheide im Landkreis Aurich, brachten ihre Schlafsäcke gleich mit und baten um „Schlafasysl“: einmal richtig durchschlafen, weit ab von den lauten Enercon-Windkraftanlagen vor ihren Haustüren. Unterstützt wurde die Aktion von der BI-Weitblick Ostfriesland und von Vernunftkraft Niedersachsen.

Nur wurde aus der ungestörten Nachtruhe nichts. Der Bürgermeister zeigte zwar Verständnis für die Sorgen die „Asylanten“, komplementierte die Rathausbesetzer aber wieder hinaus.

Die Aktion der Besetzung des Rathauses in Großheide wirkt nun als Katalysator. Mitgebracht hatte die Gruppe ein Kamerateam vom NDR für den Programmplatz „Panorama 3“, das diese Aktion im Bild festhielt. Die spätere – bohrende und unangenehme – Diskussion vor laufender Kamera mit Landkreismitarbeitern (der Landkreis Aurich ist auch die Genehmigungsbehörde, einige Landkreismitarbeiter sind z.T. selbst an Windkraftprojekten finanziell beteiligt!) brachte das an den Tag, was seit Jahren bekannt ist und bisher überwiegend nur in Leserbriefen artikuliert werden konnte: der unsägliche Filz zwischen Investoren, Hersteller, Kommunen und Genehmigungsbehörden (Landkreise) und die völlig unzureichenden und realitätsfernen Lärmprognosen (und Artenschutzgutachten!) der von den Investoren bezahlten Auftragsgutachter.

Die KAmera war dabei: Fernsehteam dreht für "Panorama 3", Foto (C): BI-eOstfriesland

Die Kamera war dabei: Fernsehteam dreht für „Panorama 3“, Foto (C): BI-Weitblick Ostfriesland

Diese Verflechtungen sind nicht nur auf den Landkreis Aurich beschränkt! Bei offiziellen Anhörungen wurden die Einwände der Betroffenen stets von den Behörden abgebügelt, auch das intensiviert den Frust gegen die oft völlig abgehobenen und ignoranten Ortsräte und Verwaltungen. Eine ganze Region wurde so zum Opfer dieser windigen Industrie.

Der Landkreis Aurich betreibt selbst – entgegen den Vorgaben der Niedersächsischen Kommunalverfassung Artikel 136 (wirtschaftliche Betätigung) – drei Windkraftanlagen über die Tochterfirma „Telematikzentrum“. Mehrere Kommunen verstoßen bereits gegen diesen Artikel, gedeckt durch die Landesregierung, die die Kommunalverfassung im Sinne der Kommunen ändern will. Die Rechtsstaatlichkeit verliert durch diese politischen Machenschaften immer mehr an Glaubwürdigkeit.

Dieser Filz, und der in den Nachbarlandkreisen, bedarf eigentlich der Aufarbeitung durch intensive Recherche der Lokalzeitungen. Viele Handelsregisterauszüge liegen hier vor, von Betroffenen recherchiert, nicht von den Redaktionen…

Staatsanwaltschaft Aurich: laute Großveranstaltung und Silvesterfeuerwerk am Nationalpark Wattenmeer-Verfahren eingestellt

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Screenshot (Bildzitat), 27. Dez. 2015, www.norddeich.de

Screenshot (Bildzitat), www.norddeich.de, 27. Dez. 2015

Der Wattenrat Ostfriesland hatte im Januar 2016 Strafanzeige gegen die Veranstalter NDR2 (Norddeutscher Rundfunk, 2. Hörfunkprogramm) und den Geschäftsführer und Kurdirektor der Kurverwaltung Norddeich, Armin Korok, wegen der lärmintensiven Silvestergroßveranstaltung am Strand von Norddeich direkt am Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstattet. Zu dieser Veranstaltung erschienen laut Presseberichten ca. 5000-7000 Teilnehmer. Bei der lautstarken Musikveranstaltung wurden auch große Mengen Feuerwerkskörper gezündet, die weit in das Schutzgebiet hineinwirkten. Die Auswirkungen auf wildlebende Vögel und deren panisches Fluchtverhalten ist wissenschaftlich gut untersucht. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die mutwillige Beunruhigung der Tiere als Ordnungswidrigkeit; eine gewerbsmäßige Beunruhigung kann als Straftat geahndet werden. Die Nationalparkverwaltung appelliert in jedem Jahr vor Silvester in den Tageszeitungen, auf Feuerwerke im und am Nationalpark wegen der enormen Störanfälligkeit der Zugvögel zu verzichten, aber immer vergeblich. Im Nationalpark sind Feuerwerke und lärmintensive Veranstaltungen ohnehin gesetzlich verboten,  aber außerhalb unmittelbar an der Grenze, mit den identischen Auswirkungen, für die Staatsanwaltschaft Aurich kein Problem. Oberstaatsanwalt Johann Boelsen der Staatsanwaltschaft Aurich stellte das Ermittlungsverfahren nach vier Monaten ein. Mit einem Zehnzeiler und einem Hinweis auf eine Stellungnahme des Landkreises Aurich wurde dem Wattenrat von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass keine Straftat vorläge, ein mutwillige Beunruhigung der Tier läge ebenfalls nicht vor. Es sei nicht möglich festzustellen, dass sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung streng geschützte Tiere dort aufgehalten hätten. Der Landkreis Aurich habe zudem in einer Stellungnahme festgestellt, dass keine Ordnungswidrigkeit festgestellt worden sei, eine Genehmigung für die Veranstaltung sei gar nicht notwendig gewesen.

Der Wattenrat hält diesen Vorgang für skandalös. Hiermit wird einem Veranstalter ausgerechnet vom Landkreis als Untere Naturschutzbehörde ein Freibrief für diese und weitere lärmintensive Großveranstaltungen am Nationalpark und „Weltnaturerbe“ ausgestellt, der Nationalpark damit zum rechtsfreien Raum. Kurdirektor Korok wurde im März 2016 sogar mit der Urkunde „Nationalparkpartner“ der Nationalparkverwaltung ausgezeichnet.

Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden/NDS, S. 3, 02. Dezember 2015

Bildzitat: Ostfriesischer Kurier, Norden/NDS, S. 3, 02. Januar 2016, Foto: Strohmann [Feuerwerk vor dem Deich direkt an der Grenze des Nationalparks]

Es ist völlig abwegig davon auszugehen, dass sich keine streng geschützten Vögel im angrenzenden Wattenmeer aufgehalten haben sollen. Nahrungssuchende Vögel der streng geschützten Arten sind aber der Regelfall im Wattenmeer; gerade im milden Dezember 2015 hielten sich tausende arktische Gänse und Watvögel im Wattenmeer auf. Die Rastvögel des Wattenmeeres werden regelmäßig bei den internationalen Wat- und Wasservogelzählungen erfasst; ein Grund für die Ausweisung des Nationalparks war der Erhalt der ungestörten Lebenräume dieser Vögel. Hat die Staatsanwaltschaft das bei ihren Ermittlungen berücksichtigt? Man stelle sich vergleichsweise einen Raser vor einem Kindergarten mit dem Tempolimit 10km/h vor, der ebenfalls nicht bestraft wird. Begründung: Kinder wurden da gar nicht gesehen….
Auch in milden Winter ist das Wattenmeer RAst- und NAhrungsgebiet für Gänse und Watvögel, Foto (C): Eilert Voß

Auch in milden Wintern ist das eisfreie Wattenmeer Rast- und Nahrungsgebiet für Gänse und Watvögel, Foto (C): Eilert Voß

Der Landkreis hat es vor der Genehmigung der Großveranstaltung zudem versäumt, eine gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung mit den Auswirkungen auf dieses europäische Vogelschutzgebiet durchführen zu lassen. Eine Untere Naturschutzbehörde, die das Kleine Einmaleins der Naturschutzgesetzgebung missachtet, ist eigentlich überflüssig. Seit Jahrzehnten wird das sog. „Vollzugsdefizit“, also die Nichtanwendung gesetzlicher Vorschriften in der Anwendungspraxis, im Naturschutz beklagt, zusammen mit einer geringen Sensibilität oder gar Überforderung vieler Staatsanwaltschaften im Natur- und Artenschutzrecht. Es drängt sich wieder einmal der Eindruck auf, dass die enge Verflechtung der Tourismuswirtschaft mit der Verwaltung des Landkreises Aurich zu der völlig abwegigen Fehlbeurteilung dieses Spektakels zu Silvester geführt hat; vereinfacht kann man das als kommunalen „Klüngel“ bezeichnen, bei dem der Naturschutz auf der Strecke geblieben ist.

Mit der (Nicht-) Verfolgung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Natur- und Artenschutzrecht hat der Wattenrat jahrelange Erfahrung, sei es bei den eklatanten Jagdverstößen in den EU-Vogelschutzgebieten an der Ems, oder, als Krönung, die Nichtverfolgung eines illegal eingerichteten Golfplatzes im Nationalpark Wattenmeer auf der Insel Langeoog.

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