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Channel: Wattenrat Ostfriesland – mit der Wattenpresse – unabhängiger Naturschutz für die Küste
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Norderney und der Nationalpark Wattenmeer: Ministerpräsident Weil im Sommerloch

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Screenshot (Bildzitat): Nordwest Zeitung Oldenburg, online, 23. Juli 2015, http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/politikerbesuch-zwischen-duenen_a_30,0,1230626129.html, v.l.: Ministerpräsident Weil (SPD), Peter Südbeck, Nationalparkleiter

 

Da ist sie wieder, die deutliche Diskrepanz zwischen der Medienwirklichkeit und dem tatsächlichen Zustand: vulgo „Lügenpresse“ – ohne verallgemeinern zu wollen – diesmal am Beispiel der Sommerlochtour „unseres“ Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), der sich auf der Insel Norderney im „Weltnaturerbe“ die sommerliche Ehre gab.

Fangen wir mit dem „eingebetteten“ Hofberichterstatter der Nordwest Zeitung aus Oldenburg an:

„In der Hochsaison leben in Spitzenzeiten bis zu 55 000 Menschen auf Norderney, dessen Einwohnerzahl je nach Jahreszeit zwischen 3500 und fast 6000 schwankt. Zu den Massen kommen an manchen Tagen noch bis zu 15 000 Tagestouristen hinzu. Das Weltnaturerbe Wattenmeer verkraftet es. Die riesigen Sand- und Dünenflächen wirken einsam. Nichts mehr zu ahnen von den 140 Seehunden im vergangenen Jahr, die, von einer Seuche dahingerafft, tot am Strand lagen.“ (NWZ, 23. Juli 2015)

Ja, das werbewirksame Etikett „Weltnaturerbe“ verkraftet das Großschutzgebiet Nationalpark schon, aber nicht die Bewohner und Strandbrüter wie Zwergseeschwalben, Sand- und Seeregenpfeifer, die langsam aber sicher in diesem Welterbe durch den Massentourismus aussterben. Und Seehunde werden nicht nur periodisch „dahingerafft“, dieser Massentourismus verursacht erst das Heulerproblem, bei dem Muttertiere von Jungtieren oft unbedacht getrennt werden. Aber auch davon lebt die Tourismusindustrie: Die zurückgelassenen Heuler werden als Tourismusmagnet in Norddeich in der Seehundaufzuchtstation gegen Bares zur Schau gestellt.

Und was man noch aus der Berichterstattung herauslesen kann: Der Ministerpräsident soll mit seinem Tross die Brandseeschwalben auf der Insel gestört haben, sonst wären sie nicht um ihn „herumgeflogen“, oder hat er nur von Ferne durchs Glas auf die Vögel geschaut? Im Winterquartier am südafrikanischen Ostkap ist es sicherlich ruhiger als auf Norderney!:

„Während der Wanderung durch den Inselosten seien zudem Brandseeschwalben um den Minister herumgeflogen, die am südafrikanischen Ostkap überwintern.“ (Ostfriesischer Kurier, Norden, 23. Juli 2015)

Nationalparkleiter Peter Südbeck durfte mit den großen Hunden Pippi machen und fühlte sich ob des landesväterlichen Lobes gebauchpinselt, der Norderneyer Bürgermeister Ulrichs will Geld für ein Besucherzentrum für noch mehr Touristen, zur „Attraktivierung des Welterbestandorts“:

„„Der Besuch ist eine große Anerkennung“, findet beispielsweise Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung. Man habe sich intensiv über das Weltnaturerbe Wattenmeer austauschen und die Gäste mit allerlei Wissenswertem versorgen können. „Natürlich ist es auch gute Werbungfür uns“, weiß Südbeck. Immerhin ist mit dem Ministerbesuch ein großer Medienrummel verbunden. Südbeck: „Er hat sich sehr positiv geäußert, das ist auch eine große Motivation für uns.“ […] [Bürgermeister Ulrichs] nutzte den Ministerbesuch, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass man mit dem neu errichteten Nationalpark- Haus WattWelten das Ziel anstrebe, als sogenanntes Wattenmeerbesucherwelterbezentrum [Anm.: wie im Walisischen: 33 Buchstaben!] anerkannt zu werden. „Ich schicke das mal in Ihre Richtung“, so Ulrichs zum Landeschef – in der Hoffnung, dass dieser die Bitte auf der stressigen Reise überhaupt behalten könne. Für die Insulaner würde dieser Schritt nicht nur andere Fördermöglichkeiten bedeuten, sondern auch eine weitere Attraktivierung des Welterbestandorts. (Ostfriesischer Kurier, Norden, 23. Juli 2015)

"Intensivstrand" Norderney, Foto (C): Eilert Voß

„Intensivstrand“ Norderney, Foto (C): Eilert Voß

Und schließlich noch mal der Hofberichterstatter:

„Mit nackten Füßen im Nordseewasser sinniert derweil Weil über die visionäre Entscheidung von Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU), dem Wattenmeer den Status „Nationalpark“ zu geben – mit mehr als 1500 Pflanzen und mehr als 8000 Tierarten. Ein Magnet. „80 Prozent der Gäste kommen wegen der Natur“, sagt Bürgermeister Frank Ulrichs, der nur einen Wunsch an den heutigen Ministerpräsidenten hat: „Es stünde uns gut zu Gesicht, wenn Norderney das Weltnaturerbezentrum erhalten würde.“ (Nordwest Zeitung, 23. Juli 2015)

Alles eben eine Frage der Zahl. Es war aber nicht nur die „Vision“ des damaligen Ministerpräsidenten Albrecht. Schon vor 1986 (Ausweisung des Nationalparks) wurde an ihn auch von ostfriesischen Naturschutzgruppen herangetragen, diese einzigartige Landschaft als Nationalpark wegen des schon damals ausufernden Massentourismus auszuweisen , schon damals war der Druck auf diese Landschaft enorm. (Vergleiche: Sondergutachten 1980 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee“, S. 333: „Eine weitere Zunahme der Besucherzahlen während der sommerlichen Saison durch Erhöhung der Bettenkapazität, Ausweitung der Bauflächen und Vergrößerung der Transportleistungen zu den Inseln ist nicht mehr wünschbar. Das gilt sowohl für Feriengäste wie auch für Tages- und Wochenendgäste, da eine Erhöhung der Besucherzahlen die Intensiv- wie die Extensivstrände überlastet und die erholungswirksame landschaftliche Substanz verringert. Die Gefährdung der den Inselcharakter entscheidend mitprägenden Naturschutzgebiete Dünen und Salzwiesen, im Watt und auf den Stränden erfordert ebenfalls eine Begrenzung der Gästezahlen.“)

Kietsurfer auf Norderney vetreibt sogar die robusten Möwen, Foto (C): Eilert Voß

Kitesurfer auf Norderney vertreibt sogar die robusten Möwen, Foto (C): Eilert Voß

Diese inzwischen mehr als dreißig Jahre alte Warnung noch vor der Einrichtung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer verhallte ungehört und wurde nicht in politisches Handeln umgesetzt, die spätere Nationalparkausweisung hat als  Steuerungsinstrument  versagt. Im Gegenteil: Nun wird der Nationalpark als „Weltnaturerbe“ vermarktet, für noch mehr Tourismus, zum Schaden der Natur. Ob die Heerscharen der Touristen mit ihren Hunden, Lenkdrachen, Kitesegeln oder GPS-Geräten für das Geocachen wirklich „wegen der Natur“ oder nur wegen des Strandes auf die Insel kommen, ist eine ganz andere Frage. Die Verstöße gegen das Nationalparkgesetz, das Verlassen der Wege, die Störungen und Vertreibungen von Tieren vom Seehund bis zum Brut- oder Rastvogel sind Legion; gerade mal zwei hauptamtliche Ranger der Nationalparkverwaltung führen auf der Insel Norderney die Aufsicht, zehn Ranger sollen es in diesem Jahr im gesamten Nationalpark auf 3.500 Quadratkilometer Fläche werden.  Aber das wären dann auch unangenehme und die Harmonie störende politische Fragen gewesen, die ausgeklammert wurden:

„Politische Statements gibt es nicht, dafür ist so eine Sommerreise nicht gedacht. Es geht wohl eher ums Informieren und Präsentieren. Die Gastgeber freuen sich über diese Chance.“ (Ostfriesischer Kurier, Norden, 23. Juli 2015)

Merke: Der von der braven Presse verbreitete Zustand des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ hat mit dem tatsächlichen Ist-Zustand wenig zu tun, und der rückt immer weiter weg von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Propaganda statt Information haben Einzug gehalten.


Miesmuschelfischer beklagen Ertragseinbußen

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Betonnte Muschelkultur bei Hooksiel, Juni 2015, Foto (C): Manfred Knake

Betonnte Muschelkultur bei Hooksiel, Juni 2015, Foto (C): Manfred Knake

Die Miesmuschelfischer luden ein zum „Muschelfest“ in Hooksiel und beklagten die Fangrückgänge (Pressemitteilung siehe unten). Die Fischereiwirtschaft ist eine starke Lobbygruppe im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. In Ostfriesland haben sich 24 Fischer mit 32 Schiffen zusammengefunden und sich zur Erzeugergemeinschaft Küstenfischer Nordsee GmbH zusammengeschlossen. Zur Erhaltung dieses Lebensraumes tragen sie jedoch nichts bei, sie holen nur heraus, von der EU subventioniert: Krabben oder Miesmuscheln. Plattfische werden überwiegend außerhalb des Wattenmeeres gefangen, das Watt ist jedoch die Kinderstube dieser Fischarten. Enorm ist auch die hohe Beifangrate, also die „unerwünschten“ Arten, die mit ins Netz gehen und hinterher tot oder verletzt wieder über Bord gehen.  Die aus Naturschutzgründen und als wissenschaftliche Referenzflächen notwendigen fischereifreien Zonen wurden im Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ zusammen mit der Politik bisher verhindert; auch die Grünen, Mit-Regierungspartei in Niedersachsen, unterstützen das nicht.

Die Herzmuschelfischerei, bei der das Wattensediment durchgekämmt wurde, wurde in Niedersachsen bereits 1996 verboten. Ins Gerede kam dann vor allem die Miesmuschelfischereibei der mit speziellen Kuttern sowohl Wildmuschelbänke als auch unter Wasser gelegene Besatzmuschelbänke mit schweren Dredgen und Stahlketten vom Wattenboden abgerissen werden. An der niedersächsischen Küste gibt es derzeit vier Muschelfischereibetriebe mit fünf Muschelkuttern; insgesamt betreiben 18 Beschäftigte ausschließlich den Miesmuschelfang. Diese Betriebe haben sich 1996 zur Niedersächsischen Muschelfischer GbR zusammengeschlossen. Seit 2013 ist die Miesmuschelfischerei als vorgeblich umweltschonend zertifiziert mit dem MSC-Siegel (Marine Stewardship Council). Aber auch dieses Papier macht die Muschelfischerei nicht umweltverträglicher. Die „geernteten“ Miesmuscheln werden bestimmten Vogelarten als Nahrungsgrundlage entzogen, Lebensgemeinschaften in den Bänken vernichtet und das Sediment destabilisiert. Das MSC-Siegel ist zudem sehr umstritten. Gegründet wurde der MSC 1997 vom Unilever-Lebensmittelkonzern, zu dem bis 2006 unter anderem die Marke Iglo gehörte, zusammen mit der Naturschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF); das Siegel wird von wissenschaftlicher Seite als „irreführend“ bezeichnet.

Muschelkutter ankert an Muschelbank im Watt, Foto (C): Eilert Voß

Muschelkutter ankert an Muschelbank im Watt, Foto (C): Eilert Voß

Die Miesmuschelfischerei wird seit einigen Jahren durch die Pazifische Auster erschwert, die aber nicht zu Fuß aus dem Pazifik ins Wattenmeer der südlichen Nordsee einwanderte. Diese Muschel wurde in der Scheldemündung und auf Sylt in Kulturen für die Vermarktung kultiviert (“Sylter Royal“); die Larven dieser Muscheln gelangten ins freie Watt und verbreiteten sich als invasive Art explosionsartig. Sie bilden nun sehr feste zusammenhängende Bänke, die sie auch gemeinsam mit Miesmuscheln besiedeln. Die Ursache der Verbreitung dieser bei den Miesmuschelfischern nun ungeliebten asiatischen Art ist also hausgemacht. Die heimische Europäische Auster war schon ca. 1930 im Wattenmeer fast ausgerottet, Ursache war die hohe Nachfrage und die Einführung motorisierter Kutter. Dass diese ehemals verbreitete Art jemals wieder im Wattenmer heimisch werden wird ist wenig wahrscheinlich. Der intensive Garnelenfang mit Grundschleppnetzen, die den Wattenboden umwühlen, wird eine Wiederansiedelung verhindern. Zudem sind die Bänke nun mit der Pazifischen Auster und den Miesmuscheln besetzt.

Pazifische Auster, hier bei Dornumersiel, LK Aurich, Foto (C): Manfred Knake

Pazifische Austern, hier bei Dornumersiel, LK Aurich, im Hintergrund Austernbänke, Foto (C): Manfred Knake

Seit einigen Jahren werden nun schonendere Muschelkulturen an künstlichen Substraten angelegt. Vor Wilhelmshaven liegen mit Tonnen abgegrenzte Flächen, an denen Jungmuscheln auf Kulturflächen herangezogen werden, die dann als Saatmuscheln ins Watt verbracht werden. Aber auch hier sorgt die Natur dafür, dass die Erwartungen der „Bauern des Meeres“ nicht aufgehen. Heftige Stürme z.B. können die später auf Kulturflächen aufs Watt ausgebrachten Jungmuscheln wieder vernichten. 2014 konnten in Niedersachsen nur noch 1.700 Tonnen Muscheln abgefischt werden. 1984, vor Einrichtung des Nationalparks, waren es noch beträchtliche 25.000 Tonnen, die angelandet wurden. Das ist nicht auf die Schutzbemühungen zurückzuführen, sondern auf den Rückgang der Miesmuschelvorkommen, trotz der Einrichtung des Großschutzgebietes!

Presseinformation Muschelfest in Hooksiel am 24. Juli 2015

Auch in diesem Jahr laden die Niedersächsischen Muschelfischer gemeinsam mit dem Ver­band der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei und der Landwirtschaftskammer Nieder­sachsen zum Saisonbeginn der Muschelernte am 24. Juli zahlreiche Gäste zu ihrem Muschelfest in Hooksiel ein. Seit über 20 Jahren wird dieses Fest von den 4 niedersächsischen Muschelfischereibetrie­ben reihum in ihren Heimathäfen ausgerichtet. Dabei werden interessierte Gäste aus Bundes- und Landespolitik, Ministerien und Behörden, Forschung und insbesondere diejeni­gen, die dazu beitragen, dass dieses traditionelle Gewerbe weiterhin ausgeübt werden kann, informiert und persönlich mit dieser Form der Küstenfischerei vertraut gemacht.

David de Leeuw, Muschelfischer aus Hooksiel, lädt die Gäste nach der Begrüßung und dem eher theoretischen Teil der Veranstaltung in Form von drei Fachvorträgen im Fischrestaurant „Brücke“, dann zu der praxisorientierten Ausfahrt mit Probefischen und Probeessen an Bord seines Muschelkutters „Royal Frysk“ ein.

Vormittags wird die Geschäftsführerin der Niedersächsischen Muschelfischer,
Manuela Gubernator, in einem ersten Vortrag eine kurze Einführung in diese besondere Wirtschaftsform geben und den Verlauf der vergangenen Saison skizzieren. Die Muschelfischer nennt man auch die „Bauern des Meeres“, weil ihre Wirtschafts­form dem Ackerbau ähnelt. Sie stellt eine Kombination aus Wildmuschelfischerei und Kulturarbeit dar. Von natürlichen, neubesiedelten Muschelbänken im Wattenmeer oder von, in die Wasser­säule ausgebrachtem künstlichem Anheftungssubstrat – den Langleinen – werden Jungmu­scheln gewonnen. Diese werden dann auf optimal gelegenen Kulturflächen ausgebracht, wo sie in ein bis zwei Jahren zur „Konsumgröße“ heranwachsen und dann für den Verkauf geerntet werden.
Die meisten Kulturen der Firma de Leeuw befinden sich auf der Jade. Auch die o. g. Langlei­nen befinden sich, aufgrund ihres Tiefgangs und des Platzbedarfs, vorwiegend in der Jade­mündung.
2014 war ein frustrierendes Jahr – es konnten nur wenig Muscheln verkauft werden. Hinter­grund ist, dass die Jungmuscheln, die 2013 gefischt und auf den Kulturen ausgebracht wurden, im Herbst desselben Jahres weitestgehend den Stürmen „Xaver“ und „Christian“ zum Opfer fielen.
Mit Anlandungen von 1.700 Tonnen pro Saison kann langfristig der wirtschaftliche Fortbe­stand dieses Fischereizweiges nicht gesichert werden. Die Jungmuschelgewinnung durch Befischung neuer Muschelbänke und Ernte der Langleinen fiel nicht sehr umfangreich aus. Und auch diese Neubelegung der Muschelkulturen wurde dann durch erneute Stürme im Herbst 2014 und Frühjahr 2015 stark dezimiert.
Zu wenig Jungmuscheln zum Belegen der Kulturen, sowie instabile Kulturflächen durch zahl­reiche Bautätigkeiten und umfangreiche Baggerungen und Verklappungen im Küstenbereich bereiten den Fischern Sorgen.

Im Oktober 2013 haben die niedersächsischen Muschelfischer das MSC-Siegel für nachhal­tige Fischerei erhalten. Mit diesem Zertifikat sind zahlreiche Auflagen (u. a. Forschungspro­jekte) verbunden, über deren Umsetzung Manuela Gubernator in einem weiteren Vortrag berichten wird. Anfang des Jahres fand eine erste Überprüfung durch die Zertifizierer statt, welche sehr erfreulich ausfiel: Die Muschelfischer sind auf einem guten Weg und können die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsweise hinreichend belegen!

Addy Risseeuw, Geschäftsführer der niederländischen Erzeugerorganisation, wird in seinem Vortrag die Muschelfischerei in den Niederlanden vorstellen. Nach jahrelangem Ringen mit Naturschutzverbänden scheint nun ein gemeinsames Strategiebündnis erfolgversprechend. Von Inhalten und Umsetzung dieses „Muschel-Convenants“ wird in seinem Vortrag zu hören sein.

Anschließend können diese Themen dann an Bord der „Royal Frysk vertieft werden. Bei der Ausfahrt werden die Langleinenkulturen im Bereich „Wangerreede“ angefahren und ein erster Blick auf die diesjährigen Jungmuscheln an diesen künstlichen Ansiedlungsnetzen geworfen. Die Fahrt geht entlang des nun fertiggestellten Jade-Weser-Ports zu einer Muschelkultur, auf der konsumfähige Muscheln aufgefischt werden. Dabei soll das Prinzip der Muschelfischerei dargestellt werden.

Die Muschelfischer freuen sich, all die Themen, die sie bewegen, ihren interessierten Gästen darzustellen und sie in diesem fachkundigen Kreis zu diskutieren.

EU-Naturschutzrichtlinien auf dem Prüftstand: „Fitness-Check“, für wen?

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Das war abzusehen: „Für Wachstum und Arbeitsplätze“, also für die wirtschaftliche Expansion, soll der Abbau der „Bürokratie“ der Natura-2000-Richtlinien, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie, „geprüft“ werden, in einem „Fitness-Check“ der EU. Fitness-Checks werden mezinischerseits bekanntlich zur Wiederherstellung und der Verbesserung der Belastbarkeit durchgeführt, auf Eurokratenebene ist das ganz anders. Auf EU-Ebene arbeiten Lobbyverbände, die sich in Brüssel „nachhaltig“ eingenistet haben, schon seit Jahren an der Aufweichung dieser lästigen Naturschutzvorgaben, nun offensichtlich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg mit der Unterstützung von Herrn Juncker. Die Aufweichung würde sich verheerend auf den mittlerweile schlappen Naturschutz der EU-Mitgliedsstaaten auswirken, der im Wesentlichen nur noch auf dem Papier ordentlich funktioniert. Das war einmal anders, beide Richtlinien halfen bei der Flächensicherung für Arten und ihren Lebensräumen in den Mitgliedsstaaten, allerdings nicht immer erfolgreich, wie z.B. die Bestandsrückgänge von Brut- oder Rastvögeln im Wattenmer nahelegen.
Heute kann man den Eindruck haben, dass sich die Kommission am Beispiel Deutschland mit der unzureicneden Anzahl der Gebietskulissen zufrieden gibt, wenn die Mitgliedsstaaten nur quantitativ ausreichende Flächen melden, wobei es anscheinend inzwischen nicht mehr so wichtig ist, ob diese tatsächlich zu  den flächen-  und zahlenmäßig geeignetsten gehören. Das Beispiel, dass dem Büro des Wattenrates am nächsten liegt, ist der illegale Bau der Umgehungsstraße in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ südlich von Bensersiel/Stadt Esens im Landkreis Wittmund. Hier meldete das Land Niedersachsen ganz aktuell eine nachweislich völlig ungeeignete Fläche zwischen dem Ortsrand des Küstenbadortes und der schwarz gebauten Straße nach einer anschließenden „Neuabgrenzung“ der Flächen nach Brüssel nach, um diese nach erfolgreichen Klagen des enteigneten Landeigentümers vor dem drohenden Rückbau zu retten. Die Kommission (Generaldirektion Umwelt- Direktion D – ENV.D.3) akzeptierte das fragwürdige Vorgehen des Landes Niedersachsen, kein Einzelfall. Es drängt sich daher der Eindruck auf, die Kommission könnte ihrem Anspruch weder personell noch konzeptionell gewachsen sein.

Inwieweit z.B. die Windenergiewirtschaft durch den „Fitness-Check“ Morgenluft für noch mehr Stellplätze, diesmal verstärkt in Natura-2000-Gebieten wittert, bleibt abzuwarten. Bisher sind EU-Vogelschutzgebiete in der Regel Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung. Matthias Groote aus Ostfriesland, SPD-Europaabgeordneter und umweltpolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, war früher Vertriebsingenieur des WEA-Herstellers Enercon in Aurich, und der wird mit Sicherheit mit an diesem Rad drehen. Er sieht schon auf seiner WebSeite „am Ende des Prozesses ein ausgewogenes Ergebnis stehen„, was immer das auch heißen mag….

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Bundesanstalt für Naturschutz:

EU Fitness Check für FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Überprüfung der Wirksamkeit von FFH – und Vogelschutzrichtlinie
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die beiden EU-Naturschutzrichtlinien (die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH -Richtlinie von 1992) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Diese Überprüfung, auch Fitness Check genannt – erfolgt im Rahmen des so genannten REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance), das 2012 von der EU-Kommission initiiert wurde, um für mehr Wachstum und Arbeitsplätze unnötige Bürokratie abzubauen. Derzeit werden 31 EU-Regelungen auf ihre Zweckdienlichkeit untersucht. Das Mandat für den Fitness Check der Naturschutzrichtlinien (siehe auch  zugehörige Website der EU-Kommission) wurde bereits im Februar 2014 erteilt.
Die Ergebnisse des Fitness Checks der beiden EU-Naturschutzrichtlinien werden für Frühjahr 2016 erwartet und sollen dann mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert werden. Für die Weiterentwicklung und den Erfolg des Naturschutzes in Europa werden mit diesem Prozess entscheidende Weichen gestellt werden.
Für den Fitness Check werden die Evaluierungen im Rahmen der Berichtspflichten nach Art. 17 FFH -Richtlinie und Art. 12 Vogelschutzrichtlinie sowie die Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie eine wichtige Grundlage sein. Er bezieht sich auf das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ebenso wie die Artenschutzregelungen und alle auf Grundlage der Richtlinien durchgeführten Maßnahmen. Konkret enthält das Mandat zum Fitness Check 25 Fragen zu
• * Effectiveness = Zielerreichung (z.B. Beitrag zu EU Biodiversitätsstrategie),
• * Efficiency = Kosten-Nutzen-Verhältnis,
• * Relevance = Bedeutung, basierend auf aktuellem Stand des Wissens / aktuellen Anforderungen sowie Akzeptanz in der Bevölkerung,
* • Coherence = Übereinstimmung / Verhältnis zu anderem EU-Recht / Politiken (z.B. anderen EU-Umweltrichtlinien wie der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Wasser-Rahmenrichtlinie, internationalen Abkommen oder relevanten Sektorpolitiken wie Land- und Forstwirtschaft),
* • EU added value = Mehrwert von gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene.
Zeitplan zum Prozess der Überprüfung der EU-Naturschutzrichtlinien:

* Mandat für den Fitness Check Mandat für den Fitness Check, 25. Februar 2014
* Werkvertrag zur Unterstützung der Kommission bei Sammlung und Bewertung der Fakten für den Fitness Check, Herbst 2014 bis Ende 2015
* Öffentlicher Konsultationsprozess via Internet, Frühjahr 2015
* Vorlage Gemeinschaftliche Berichte für Artikel 17 FFH -Richtlinie und Artikel 12 Vogelschutzrichtlinie, April 2015
* Stakeholder-Meeting auf Green Week, Juni 2015
* Vorlage der Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie, Herbst 2015
* Konferenz zur Diskussion der vorläufigen Ergebnisse der Überprüfung der Richtlinien, Herbst 2015
* Bericht der Kommission zu den Ergebnissen des Fitness Checks, Frühjahr 2016
Als Teil der Phase der Informationssammlung wurde der Fragenkatalog von der Kommission an Behörden und Verbände unterschiedlichster Sektoren in allen Mitgliedsstaaten versandt. In Deutschland wurden folgende Akteure um Beantwortung gebeten:
– Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (für die Bundesregierung),
•- Bundesstraßenbauverwaltung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
-• Bundesverband der Deutschen Industrie sowie
-• Naturschutzbund Deutschland, NABU (gemeinsame Beantwortung mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, WWF u.a.).
Auf andere Sektoren fokussierte Akteure, wie z.B. Interessenverbände der Land- und Forstwirtschaft oder der Jagd wurden von der Kommission in anderen Mitgliedsstaaten und/oder auf EU-Ebene berücksichtigt.
Seit dem 30.04.2015 findet für die Dauer von 12 Wochen ein öffentlicher Konsultationsprozess statt, an dem sich Jedermann beteiligen kann.

Umweltminister Wenzel: misslungene Namenstilgung „Staatliche Vogelschutzwarte“

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Stefan Wenzel (Bündnis 90/ Die Grünen), Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de

Die Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder (nicht zu verwechseln mit der wissenschaftlichen Institution „Vogelwarte Helgoland“ in Wilhelmshaven) als weisungsgebundene nachgeordnete Behörden der Landesumweltministerien stehen unter starkem politischem Druck, weil sie z.B. fachlich begründete Abstandsempfehlungen zu Windkraftanlagen formulierten, die der Politik und der Windenergiewirtschaft ein Dorn sowohl im ideologischen als auch im geschäftlichen Auge sind. In Niedersachsen ist die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Aufgabenbereich 7.1 integriert.

Der grüne Minister Wenzel beabsichtigte deshalb, den Begriff „Staatliche Vogelschutzwarte“ im Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG, §33) austilgen zu lassen. „Dem Vernehmen nach“ sollte das die ministerielle Vergeltung für das „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaften der Staatlichen Vogelschutzwarten in Deutschland sein, die der Windenergiewirtschaft abträglichen Abstände von Windenergieanlagen zu bestimmten Vogelarten formulierten. Immer wieder mussten die fachlichen Empfehlungen im Sinne der Windenergiewirtschaft umgearbeitet und angepasst werden, lange Zeit war das Helgoländer Papier unter Verschluss, der Wattenrat veröffentlichte es als erster. An dem Papier war auch die Staatliche Vogelschutzwarte in Niedersachsen beteiligt. Da Umweltminister Wenzel nach Insiderinformationen nur Klima und Windkraft kann, störte die Arbeit der Vogelschutzwarte offensichtlich seinen zeitgeistigen Tunnelblick.

Aber alles wird gut: Nach öffentlichen Protesten und internem Druck aus Reihen des größeren Koalitionspartners SPD nahm Minister Wenzel seinen Tilgungsversuch zurück. Er gab den Beschäftigten der Vogelschutzwarte sogar eine „Job-Garantie“, wie der Weser Kurier aus Bremen am 01. August 2015 meldete:

[…] Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel lenkt ein: Der grüne Ressortchef hat zugesichert, dass er den Status der Staatlichen Vogelschutzwarte unverändert lassen will. Er werde keine gesetzlichen Änderung vorschlagen, schrieb Wenzel dem Vorsitzenden der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV), Herwig Zang: „Ich möchte die Vogelschutzwarte weder symbolisch noch organisatorisch schwächen.“ Ihm sei die historische Bedeutung dieser Institution insbesondere auch mit Blick auf das ehrenamtliche Engagement der vielen freiwilligen Helfer „sehr wohl bewusst“. Auch den neun Beschäftigten der Vogelschutzwarte hat Wenzel nach Informationen des WESER-KURIER telefonisch eine entsprechende Job-Garantie gegeben. […]

Höhenfeuerwerke im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“: Landkreis Wittmund verbiegt Naturschutzrecht

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Feuerwerk über dem Nationalpark Wattenmeer und "Weltnaturerbe", hier Insel Juist, 2010

Seit Jahren rechtswidrige Praxis: Feuerwerk über dem Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, hier Insel Juist, 2010, Foto (C): Eilert Voß

Der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde rechtfertigte in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ (s.u.) seine Ausnahmegenehmigung für das sommerliches Höhenfeuerwerk am 02. August 2015 auf der Insel Langeoog im Strandbereich (Erholungszone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. Die Begründung der Behörde: Man habe fachlich geprüft, ob es erhebliche, den Schutzzweck beeinträchtigende Auswirkungen auf das Schutzgebiet habe. Diese Prüfung habe ergeben, dass es keine erhebliche Störung darstelle. Das sei den Veranstaltern auf der Insel auch schriftlich bestätigt worden. Dabei stütze sich der Landkreis Wittmund auf eine Fachauskunft der Nationalparkverwaltung.

Der Wattenrat Ostfriesland gibt dazu die folgende Stellungnahme ab:

Seit Jahren weist der Wattenrat auf die eigentlich verbotenen Höhenfeuerwerke im Nationalpark hin. Es ist blanke Heuchelei oder gar Zynismus, wenn die Nationalparkverwaltung in jedem Jahr in den Zeitungen Appelle veröffentlicht und auf das Verbot von Silvesterfeuerwerken hinweist, die dann dennoch sanktionslos im Schutzgebiet stattfinden. Ausgerechnet bei der Touristenbespaßung im Sommer vertritt die Nationalparkverwaltung nun eine ganz andere Meinung und hält Höhenfeuerwerke – angeblich – für unbedenklich, was dann dankbar vom Landkreis Wittmund für eine Begründung einer Ausnahmegenehmigung übernommen wird.

Der genehmigende Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde verweist als Begründung lediglich auf den Begriff aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§44) „erhebliche Störung“ – im Gegensatz zu bloßen Störungen oder Beunruhigungen – die ebenfalls verboten sind, und begründete damit die vorgebliche Zulässigkeit des Feuerwerks im Nationalpark. Eine „erhebliche Störung“ ist etwas ganz anderes und liegt nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand des örtlichen Vorkommens einer Art verschlechtert. Darum geht es in diesem Falle gar nicht. Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung: In diesem Falle geht es um das Verbot von lärmintensiven Veranstaltungen auch in den Erholungszonen am Badestrand, die laut Nationalpark-Gesetz verboten sind. Zitat aus dem Nationalparkgesetz (§15): “ Es ist insbesondere verboten, lärmintensive Veranstaltungen durchzuführen.“ Es können davon Ausnahmen gemacht werden, aber nur, wenn der Schutzzweck es ausdrücklich erlaubt! Und der Schutzzweck für Langeoog ist laut Nationalparkgesetz u.a. „bedeutendes Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Wat- und Wasservögel“, die sich derzeit in großer Zahl auf oder um die Insel herum aufhalten.

Diese streng geschützten Zugvögel wurden zweifellos durch den Lärm und die weit in das Schutzgebiet hineinreichenden Lichteffekte beunruhigt und vertrieben. Ein Feuerwerk ist also nicht mit dem Schutzzweck des Nationalparks vereinbar. In den angrenzenden Schutzzonen außerhalb des Badestrandes ist aus Artenschutzgründen sogar die Verwendung von Kinderdrachen verboten.

Der Landkreis versucht sich also mit einer fragwürdigen, verkürzenden und den Sachverhalt vernebelnden Textauswahl aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu rechtfertigen und aus der Affäre zu ziehen, das spricht nicht für seine Fachkompetenz! Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) sagt auch, und das verschweigt die Untere Naturschutzbehörde: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“ Auf Langeoog und beim nächsten Feuerwerk am 11. August in Bensersiel werden aber mit Wissen und Wollen des Landkreises und der Veranstalter Feuerwerke abgebrannt und dabei billigend in Kauf genommen, dass gegen die Artenschutzvorgaben des Verbots der Beunruhigung der streng geschützten Arten verstoßen wird; das ist „mutwillig“, geschieht also mit Vorsatz! Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit, die laut Gesetz mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Ganz anders arbeitet da z.B. die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Aurich, die bei geplanten Feuerwerken am Strand von Dornumersiel die dortige Tourismusgesellschaft auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam machte und die Feuerwerke untersagte.

Der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde hat in der Vergangenheit mehrfach seine Fachkompetenz „nachhaltig“ selbst in Frage gestellt. Erinnert sei nur an die Bewertung und Genehmigung des von mehreren Gerichten gerügten „Schwarzbaus“ der Umgehungsstraße in Bensersiel in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“, die verfehlte Stellungnahmen zu einem Golfplatz in Ostbense im Vogelschutzgebiet oder die Tatenlosigkeit beim Abholzen von 20 gesunden alten Eichen auf einem Wall zur Brutzeit in einem Baugebiet in Holtgast.

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Anzeiger für Harlingerland/Wittmund/NDS, S. 1, 04. August 2015

Kritik am Feuerwerk auf Insel

LANGEOOG/HIN – Das Feuerwerk als Abschluss des Langeooger Dörpfestes ist auf Kritik von Naturschützer Manfred Knake (Wattenrat) gestoßen. „Ein Blick durchs Fernglas müsste eigentlich ausreichen, um die derzeitigen durchziehenden Watvogelvorkommen im Watt zu bestätigen und um daraus zu schließen, dass ein Höhenfeuerwerk deshalb nicht mit dem Schutzzweck des Nationalparks zu vereinbaren ist“, so Knake. Er werde sich aus diesem Grund an das Niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde wenden. Auch das bevorstehende Feuerwerk beim Lichter- und Brückenfest in Bensersiel steht in seiner Kritik. Es handele sich um Störungen im Nationalpark, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geahndet werden könnten, so Knake. Eine Anfrage des HARLINGER beim Landkreis Wittmund ergab, dass die Untere Naturschutzbehörde, bei der das Feuerwerk auf Langeoog gemeldet wurde, fachlich geprüft hat, ob es erhebliche, den Schutzzweck beeinträchtigende Auswirkungen auf das Schutzgebiet habe. Diese Prüfung habe ergeben, dass es keine erhebliche Störung darstelle. Das wurde den Veranstaltern auch schriftlich bestätigt. Dabei stützt sich der Landkreis Wittmund auf eine Fachauskunft der Nationalparkverwaltung.

ARD-Fernsehbericht: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?

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DAs -noch - windkraftfreie Gebiet "Nordergründe am Nationalpark Niedersächcisches Wattenmeer, im Hintergrund der Leuchtturm "Roter Sand", Foto (C): Manfred Knake

Das -noch – windkraftfreie Gebiet „Nordergründe“ am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, im Hintergrund der Leuchtturm „Roter Sand“, Foto (C): Manfred Knake

ARD-Fernsehbericht:
Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe? Ein Kommentar

Auf den Seiten des Wattenrates wird seit Jahren die Nähe einiger Naturschutzverbände zur Windenergiewirtschaft beschrieben und beklagt. BUND, NABU oder Greenpeace geben sich als Schützer der Natur und Umwelt aus, sind aber auch gleichzeitig Ökostromanbieter und eng mit der Windenergiewirtschaft verbandelt. Sie versuchen der Öffentlichkeit seit Jahren einzureden, Windkraftwerke trügen zum „Klimaschutz“ bei, hätten also irgendwelche Auswirkungen auf ein nicht näher definiertes „Klima“ (welches?). Das ist ausgemachter ideologisch motivierter Unsinn. Windkraftwerke, und deshalb heißen sie so, speisen nur Strom in das Stromnetz ein, wenn der Wind eine anlagenspezifische Geschwindigkeit erreicht hat; Wind gehört zum Wetter, und „Klima“ ist der statistische Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung für eine bestimmte Region. Und ohne ein vorhandenes stabiles Stromnetz, das nur grundlastfähige Wärmekraftwerke vorhalten, können auch eine Million Windkraftwerke nicht ins Netz einspeisen, sie sind wegen ihrer nur unregelmäßigen windabhängigen Einspeisung auf die netzstabilisierenden Regelkraftwerke angewiesen.
Die Auswirkungen der Windmonster auf Natur und Mensch sind seit Jahren bekannt: weiträumige Scheucheffekte bei bestimmten Vogelarten mit dem damit verbundenen Lebensraumverlust, tödlicher Anflug von Vögeln oder Fledermäusen (oder Tod durch Organimplosionen durch den Druckunterschied vor und hinter dem Rotor, das Barotrauma) mit z.T. schon bestandsbedrohenden Dimensionen, gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner durch Dauerlärm, unhörbarer tieffrequenter Infraschall, die damit verbunden Schlaflosigkeit oder Übelkeit. Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen der starken Energiefraktion und der schwächeren Naturschutzfraktion im BUND gestern thematisiert und berichtete von verschiedenen Mitgliedern, die dem Verband den Rücken gekehrt haben. Der Kommenator hat den BUND schon vor zwanzig Jahren verlassen, nach einer Landesdelegiertenversammlung in Delmenhorst, wo der mit wechselnden Etiketten auftretende damalige energiepolitische Sprecher des BUND und gleichzeitiger Leiter der Niedersächsischen Energieagentur Stephan Kohler (später Leiter der Deutschen Energieagentur, ab 2015 Vorsitzender im GETEC-Fachbeirat, GETEC ist ein Energiedienstleister mit Schwerpunkt „Erneuerbare Energie) kritische Wortbeiträge zur Windenergienutzung zu verhindern versuchte. Ein anderer Windenergiebetreiber aus Ostfriesland leitete in den Neunzigern für kurze Zeit als Bundesgeschäftsführer den BUND: Onno Poppinga, gut bekannt mit dem langjährigen niedersächsischen BUND-Landesgeschäftsführer Bodenstein-Dresler – Multifunktionär im BUND – und Stephan Kohler. Das windige Netz ist eng gestrickt.

Dreharbeiten an Bord des Lotsenversetzers "Rüstringen": KAmeramann und Autorin Barbara Schmickler, Foto (C): Manfred Knake

Dreharbeiten an Bord des Lotsenversetzers „Rüstringen“: Kameramann und Autorin Barbara Schmickler, im Hintergrund der Leuchtturm „Alte Weser“, Foto (C): Manfred Knake

Die Darstellung von Niedersachsens Landesgeschäftsführer Bodenstein-Dresler im ARD-Beitrag zum geplanten Nearshore-Windpark „Nordergründe“ mit 18 Anlagen und mehr als 200 Metern Höhe vernebelt mehr als sie Klarheit schafft: Der BUND-Niedersachsen erhält 20 Prozent der gesetzlich vorgesehen Naturschutz-Ersatzzahlungen für die Rücknahme seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg gegen diesen Windpark, nur wenige hundert Meter vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, EU-Vogelschutzgebiet und „Weltnaturerbe“ entfernt. Das sind satte 820.000 Euro für die „Stiftung Naturlandschaft“ des BUND. Die Zahlung wurde nach einer Vereinbarung mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und dem WWF im März 2011 unterzeichnet, die für den BUND abgezweigten Mittel standen eigentlich dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu. Die Windkraftmonster im Wattenmeer sollen „an zehn Tagen im Jahr“ abgeschaltet werden; ein Feigenblatt: Der Vogelzug beginnt schon mit dem Ende der Brutzeit im Juli und geht bis in den November-Dezember. Für diejenigen, die den Plusminus-Beitrag gestern Abend um 21.45 Uhr nicht gesehen haben oder diesen bemerkenswert knallharten Beitrag noch einmal sehen möchten (solange der Beitrag in der Mediathek verfügbar ist):

* Plusminus in Das Erste: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?

Dabei war auch der Unterzeichner, der von Bord eines Lotsenversetzers im Wattengebiet „Nordergründe“ NO von Wangerooge vor der ARD-Kamera sein Missfallen über den geplanten Nearshorewindpark Nordergründe ausdrückte, vor dem Mikrofon aber kaum Worte fand. Ihm fielen wegen der einsetzenden Seekrankheit zunächst die Farbe und dann das Essen aus dem Gesicht…

Manfred Knake

Hier der Text zur Sendung vom 05. August 2015:

Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?

Windkraftwerke liefern Energie. Aber vertragen sie sich mit Landschafts- und Artenschutz?
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND, ist einer der großen Umweltverbände in Deutschland. Der Verband setzt sich ein für Naturschutz, Artenschutz und den Erhalt von Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen. Ein weiteres Ziel des BUND ist eine naturverträgliche Energiewende. Ökologisch und sauber soll er sein, der neue Strom. Dafür wurden landauf, landab schon etwa 25.000 Windkraftanlagen gebaut. Doch vertragen sich die Windräder mit Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege, die beim BUND in der Satzung stehen? Im BUND ist eine Diskussion um das Für und Wider der Windenergie entbrannt. Ein Verband vor der Zerreißprobe?

Prominente Austritte aus dem BUND

Für Enoch zu Guttenberg, der vor 40 Jahren den BUND mitbegründete, war dieser Konflikt innerhalb des BUND unauflösbar. Er verließ den Verband 2012. Seine Kritik: Windkraftanlagen seien „Geländefresser“ und „hocheffiziente Geräte zur Vernichtung von Vögeln und Fledermäusen“. Im Interview mit Plusminus sagt er: „Wir industrialisieren jetzt unseren letzten Naturraum. Dagegen haben wir alle gekämpft, haben unsere Köpfe dafür hin gehalten. Und das geht jetzt mit freundlichen Grüßen vom BUND vor die Hunde.“ Sein Vorwurf: Der BUND verrate den Artenschutz und den Landschaftsschutz.
Dazu teilt der Bundesverband des BUND Plusminus auf Anfrage mit: „Von der lokalen bis zur nationalen Ebene setzten wir uns kritisch mit Planungen für neue Windkraftanlagen auseinander. Wir nehmen kritisch Stellung, machen Veränderungsvorschläge oder lehnen in bestimmten Fällen auch neue Anlagen an bestimmten Standorten ab. Fallweise klagen wir auch gegen Anlagen, wenn ihre Genehmigungen nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen.“

Klagerecht – Privileg der Naturschutzverbände

Wenn der BUND aus naturschutzrechtlichen Gründen klagt, nutzt er ein Privileg, das in Deutschland nach aktueller Rechtslage nur anerkannten Naturschutzverbänden zusteht: Mit einer Verbandsklage können Umweltverbände prüfen lassen, ob die Vorschriften des Umweltrechts eingehalten wurden.

Windpark Fürfeld in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wollte Harry Neumann als damaliger BUND-Landesvorsitzender gegen den Windpark in Fürfeld vorgehen. Er hatte Bedenken, ob vor der Genehmigung des Windparks die Aspekte des Naturschutzes ausreichend untersucht worden waren. Also klagte der BUND – und hatte Erfolg. Die Naturschützer um Harry Neumann erreichten einen Bau- und Betriebsstopp der Anlage. Eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung wurde angeordnet. Doch in dieser Zeit, so schildert Harry Neumann, sei Druck von der Windkraftindustrie auf ihn ausgeübt worden. Dieser Druck kam auch aus dem Verband selbst.
Torsten Szielasko, BUND-Mitglied und Geschäftsführer der Firma GAIA, die die Anlagen in Fürfeld plante, bat Neumann nicht gegen die Anlage vorzugehen. Dazu teilt Szielasko Plusminus schriftlich mit: „Ich bat Herrn Neumann dann von der Klage abzusehen, da ich langjähriges Mitglied des BUND bin und der Standort Fürfeld über mehrere Jahre leitfadenkonform untersucht“ wurde. Szielasko ist mit seiner Firma GAIA im Bereich des Baus und Betriebs regenerativer Energieerzeugungsanlagen tätig. Er ist davon überzeugt, engagiert sich deswegen auch umweltpolitisch im BUND.

Tauziehen geht weiter

Nach dem verhängten Baustopp geht das Tauziehen innerhalb des BUND in Rheinland-Pfalz weiter. Denn der BUND muss eine Stellungnahme für eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeben – und über die entbrennt ein Streit zwischen Windkraftbefürwortern und Windkraftgegnern im BUND. Dabei geht es auch um Beobachtungen des Rotmilans. Der Greifvogel ist streng geschützt, Windräder dürfen seinen Lebensraum nicht zerstören. Auch in Fürfeld wurde der Rotmilan gesichtet. Doch das will nicht jeder im BUND auch in die Stellungnahme aufnehmen. BUND-Schatzmeister Matthias Boller versucht, das belegen Plusminus vorliegende Mails, massiven Einfluss auf die Stellungnahme zu nehmen.
Matthias Boller ist nicht nur Schatzmeister im BUND-Landesvorstand Rheinland-Pfalz, sondern auch stellvertretender Regionalvorsitzender des Bundesverbands Windenergie in Rheinland-Pfalz, ein Branchenverband. Boller jedoch bestreitet auf Anfrage, ein „Vertreter der Windkraftindustrie“ zu sein. Der BUND sei kein Lobbyverband, schreibt er. Er teilt schriftlich mit, er engagiere sich als Umweltschützer für die nachhaltige Nutzung aller regenerativen Energien. Zudem verweist er darauf, dass der BUND beispielsweise Mitherausgeber der Studien „Zukunftsfähiges Deutschland“ ist. Demnach würde man, so schreibt Boller, ohne die Energiewende und ein sehr genaues Ressourcenmanagement keinen Klima- und Naturschutz betreiben können.
Für Enoch zu Guttenberg ist die Verquickung von Windindustrie und BUND kein Einzelfall. Der BUND sei von Lobbyisten der Windkraftbranche unterwandert: „Ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“

Energiewende als klares Ziel

Für BUND-Landesgeschäftsführerin Sabine Yacoub ist die Doppelfunktion Bollers im Plusminus-Interview kein Problem: „Er ist im Bundesverband Windenergie, was übrigens ein Verband ist, den der BUND mitbegründet hat, den wir auch nicht als reinen Windkraftlobbyverband verstehen, sondern als einen Verband, der die Energiewende voranbringen will“, sagt Yacoub.
Mittlerweile sind die Windkraftanlagen in Fürfeld genehmigt und in Betrieb. Die Kreisverwaltung erteilte eine neue Genehmigung. Dagegen ging der BUND juristisch nicht weiter vor. Harry Neumann legte daraufhin seinen Posten als BUND-Landeschef nieder. Die Vorfälle in Fürfeld handeln dem Bundesverband Windenergie (BWE) den Vorwurf ein, er hätte den BUND unterwandert und dort massiv Einfluss genommen. Wir fragen nach bei BWE-Präsident Hermann Albers: „Wir führen eine Reihe von Gesprächen mit dem BUND. Wir sind froh darüber, dass es im Grundsatz ein Bekenntnis gibt, dass man erneuerbare Energien ausbauen will.“ Weiter sagt Albers, der auch BUND-Mitglied ist: „Der BUND steht faktisch auf unserer Seite und erkennt an, dass Windkraft ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz ist. Insofern an dieser Stelle sind wir uns einig.“
Für Enoch zu Guttenberg ist diese Verquickung zu eng. Er sei auch deswegen aus dem BUND ausgetreten. „Die müssen sich hinstellen und sagen, wir zerstören damit Natur, die wir eigentlich schützen müssen“, fordert er.

Nordergründe: BUND zieht Klage zurück

In Nordergründe in Niedersachsen wird ein Windpark in der Nähe zum Nationalpark Wattenmeer geplant. Manfred Knake setzte sich mit seiner kleinen Gruppe Wattenrat gegen den Bau der Anlage ein. „Das Problem ist die Nähe zum Nationalpark und zum EU-Vogelschutzgebiet. Hier brüten und rasten sehr viele Vögel der nördlichen Halbkugel. Die Zugwege kommen von Russland über Skandinavien hier durch. Abertausende Tiere werden mit diesen Hindernissen kollidieren. Es wird hier zu enormen Vogelverlusten kommen“, befürchtet Knake.
Zunächst war auch der BUND gegen den Bau des Windparks Nordergründe und klagte. Nach Abschluss eines Vergleichs zog der Verband dann aber seine Klage zurück. Im Interview sagt der niedersächsische BUND-Geschäftsführer Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, man habe für die Natur sehr viel erreicht. Im Laufe des Verfahrens habe sich an der Planung deutlich etwas verändert: „Die Menge der Windanlagen, die dort geplant ist, ist auf die Hälfte reduziert. Das ist ein großer Unterschied.“ Zudem sollen die Anlagen an bis zu zehn Tagen im Jahr abgeschaltet werden, wenn Zeit des Massenvogelzugs ist.
Laut BUND-Geschäftsführer Bodenstein-Dresler gibt es Diskussionen innerhalb des Verbandes. „Wir als BUND stehen in einem sehr starken inneren Konflikt: Wie kriegen wir den Klimawandel in den Griff ohne den Naturschutz unter die Räder kommen zu lassen? Das ist ein Konflikt, der ist nahezu unauflösbar.“

Damit steht der BUND 40 Jahre nach seiner Gründung vor einer Zerreißprobe. „Ökostrom, Naturstrom zu nennen, der nur zu haben ist, indem man Natur zerstört, Tiere umbringt und Landschaften vernichtet und Horizonte vernichtet“, sagt Enoch zu Guttenberg, „das ist eine Lebenslüge von denen.“

In Bayern hat der BUND nun Konkurrenz bekommen. Das Landesamt für Umwelt hat offiziell einen neuen Naturschutzverein anerkannt: den „Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern“ (VLAB). Mit in dem noch jungen Verein aktiv: Enoch zu Guttenberg, einstiger Mitbegründer des BUND.

Autoren: Barbara Schmickler und Jörg Hilbert

Feuerwerke im Nationalpark: „wissentliche oder unwissentliche Täuschung der Öffentlichkeit“

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Von Manfred Knake

Den Vorwurf der „mangelnden Fachkompetenz“ im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog oder Bensersiel haben die Mitarbeiter des Landkreises Wittmund nicht auf sich sitzen lassen und, verständlicherweise, öffentlich zurückgewiesen.

Im nachfolgenden Beitrag der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ wirft mir der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog, das bereits stattgefunden hat und das am Strand von Bensersiel, das am 11. August stattfinden sollte und abgesagt wurde, eine „wissentliche oder unwissentliche Täuschung der Öffentlichkeit“ vor. Das ist starker Tobak und bei näherer Betrachtungsweise nur vernachlässigbare Sesselpuperei, die mehr mit dem Aussitzen von Konflikten und Suchen von Ausnahmeschlupflöchern als mit „nachhaltigem“ Verwaltungshandeln in der Sache zu tun hat. Das trifft genauso zu für die Arbeitsweise der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven: Konflikten aus dem Wege gehen, ggf. abtauchen und überwiegend  die heile Nationalparkwelt auf der Webseite beschwören.

Zur Sache: Fakt ist, dass in den öffentlichen Ankündigungen zu den Höhenfeuerwerken von Langeoog und Bensersiel stets die Strände als Veranstaltungsort angegeben wurden, und die gehören zur Erholungszone des Nationalparks. Tatsächlich wurde auf Langeoog als Abbrennort trickreich die Fläche am Strand genau unterhalb der mittleren Hochwasserlinie gewählt, die als Grenze haarscharf nicht mehr zur Erholungszone gehört. Die Auswirkungen auf die streng geschützten Zugvögel sind aber dieselben, als wenn das Feuerwerk wenige Meter weiter im Nationalpark gezündet worden wäre. Auch ein Feuerwerk knapp außerhalb der Nationalparkgrenzen ist mit den im Nationalparkgesetz formulierten Schutzzielen im Nationalpark absolut nicht vereinbar, da kann der Landkreis Wittmund sich drehen und wenden wie er will!

Auch dann gilt ein Verbot der Beunruhigung, ganz ohne Nationalparkgesetz, diesmal nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39) „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen…“. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesnaturschutzgesetz vor (!) schädigenden Maßnahmen in einem EU-Vogelschutzgebiet, zu dem der Nationalpark gehört, eine Verträglichkeitsprüfung vorschreibt. Das ist in keinem Fall geschehen. Um den vom Landkreis Wittmund gezündeten Nebeltopf einer ohnehin schwer nachweisbaren „erheblichen Beeinträchtigung“ nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei der sich gar der „der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“,  ging es zunächst gar nicht. Nun gibt die Untere Naturschutzbehörde den Schwarzen Peter weiter an die Kommunen, die nach dem „Sprengsstoffgesetz“ selbst für die Genehmigungen der Feuerwerke zuständig gewesen seien.

Auf meine schriftliche Eingabe beim Landkreis Wittmund, in der ich meine Bedenken gegen die Feuerwerke formulierte, wurde bisher überhaupt nicht geantwortet; aus der Presse erfahre ich jetzt von meinem bösen Tun. Von einer Naturschutzbehörde sollte jedoch mehr als nur aussitzendes formal-bürokratisches Handeln erwartet werden. Sie sollte ein Interesse haben, nachweisliche schädigende Einflüsse auf die Natur – in diesem Falle nichts Geringeres als ein Nationalpark und ein EU-Vogelschutzgebiet – zu unterbinden. Das ist beispielsweise weder bei den Feuerwerken noch im Falle der Umgehungsstraße Bensersiel in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ zu erkennen gewesen. Auch hier hatte die Behörde (der Landkreis Wittmund ist Komunalaufsichtsbehörde) keine Bedenken gegen die Flächennutzungspläne für den Straßenbau. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilten später gegen die Rechtmäßigkeit der Straße und für den klagenden Grundstückseigentümer, eine schallende Ohrfeige auch für die Untere Naturschutzbehörde…

Und was für Mecklenburg-Vorpommern gilt, sollte auch Beachtung im Landkreis Wittmund finden: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie“, Feuerwerke und Vogelschutz, Juni 2013: […] Der Frühjahrszug spielt sich überwiegend im Zeitraum Anfang März – Ende April ab, während der Herbstzug Anfang August einsetzt und bis Mitte November andauert. In diesem Zeitraum ist damit zu rechnen, dass Höhenfeuerwerke mit Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 10 km und Höhenfeuerwerke ohne Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 4 km um die Schlafplätze der Zugvögel nicht zugelassen werden können. […]“, . pdf: Merkblatt_Feuerwerke

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S.4, 04. August 2015

Behörde weist Kritik zurück
NATURSCHUTZ Wattenrat hat Landkreis mangelnde Fachkompetenz vorgeworfen
Der Vorwurf von Manfred Knake sei „völlig unangebracht“, so der Landkreis Wittmund gestern.
BENSERSIEL/KDH – Im Namen des Wattenrats hat Manfred Knake die Genehmigung von Feuerwerken in Bensersiel (war geplant, ist aber inzwischen abgesagt worden) und auf Langeoog scharf kritisiert. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises warf der Holtgaster mangelnde fachliche Kompetenz vor (wir berichteten). Diesen Vorwurf wies die Behörde gestern als „völlig unangebracht“ zurück. Knake irre in wesentlichen Punkten und täusche damit „die Öffentlichkeit wissentlich oder unwissentlich“.
Die UNB erklärt, dass für beide angezeigten Feuerwerke (Langeoog und Bensersiel) nicht Flächen im Nationalpark (Erholungszone), wie von Knake in den Raum gestellt, als Veranstaltungsort benannt, sondern Flächen außerhalb der Grenzen des Nationalparks (in der sogenannten weißen Zone) benannt worden seien. Eine Zuständigkeit nach Nationalparkgesetz (Genehmigung oder Untersagung) sei somit rechtlich ausgeschlossen gewesen. Die zuständige Behörde für die Genehmigung eines Feuerwerks sei nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und den dazugehörigen Rechtsverordnungen grundsätzlich die jeweilige Gemeinde. Im kritisierten Fall habe die Zuständigkeit bei der Gemeinde Langeoog und der Stadt Esens gelegen. Weiter teilt die Behörde mit: „Da seitens des Landkreises kein Genehmigungsverfahren nach dem Nationalparkgesetz oder der  Schutzgebietsverordnung durchzuführen war, war lediglich die Frage der erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes aufgrund der Anzeige des Feuerwerks zu erörtern. Hier gibt es längst eine richtungsweisende Rechtsprechung über die Auslegung des Begriffs der Erheblichkeit, die hierbei heranzuziehen ist. Das hat die Untere Naturschutzbehörde getan, aber auch die Nationalparkverwaltung mit ihrer fachlichen Einschätzung, die der Landkreis Wittmund teilt.“ Der von Knake zitierte Sachverhalt in Dornumersiel (Landkreis Aurich) sei ein anderer gewesen: „Hier lag die betreffende Fläche im Gebiet des Nationalparks Wattenmeer.
Insofern war in diesem Fall auch die Zuständigkeit und Rechtslage nach dem Nationalparkgesetz gegeben.“ Abschließend kritisiert der Landkreis: „So lange die Rechts- und Ausgangslage des Verwaltungshandelns Herrn Knake also unbekannt ist, beziehungsweise sie von ihm sogar bewusst verfälscht dargestellt wird, ist seine öffentlich geäußerte Kritik an der Fachkompetenz der UNB des Landkreises Wittmund völlig unangebracht.“
Der Wattenrat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt Höhenfeuerwerke im Nationalpark angeprangert. Sie seien mit den Schutzzielen nicht vereinbar.

Umgehungsstraße Bensersiel im „faktischen Vogelschutzgebiet“: 3:0 mit Straßenkampf

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Kaum Verkehr: Umgehungsstraße Bensersiel im "faktischen Vogelschutzgebiet", Foto: Manfred Knake

Kaum Verkehr: Umgehungsstraße Bensersiel im „faktischen Vogelschutzgebiet“, Foto: Manfred Knake

3:0 für den Grundstückseigentümer und Kläger gegen die illegal gebaute „kommunale Entlastungsstraße“, also Umgehungsstraße um den Küstenbadeort Bensersiel/Stadt Esens im Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Damit könnte die Straße nun eigentlich zunächst für den öffentlichen Verkehr gesperrt und auch wieder abgerissen werden. Der Kläger, selbst Jurist, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen den Schwarzbau auf seinen landwirtschaftlich genutzten Ländereien geklagt, die Gerichte erklärten die zugrunde liegenden Bebauungspläne der Stadt Esens für „rechtsunwirksam“. Die Straße wurde, trotz rechtzeitiger warnender Hinweise im Beteiligungsverfahren auch vom Wattenrat, in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ gebaut. In solchen Gebieten darf jedoch weder geplant noch gebaut werden. Als dritten Erfolg konnte der Kläger vor dem OVG in Lüneburg die Rechtswidrigkeit der Besitzeinweisung (Enteignung des Klägers) im Flurbereinigungsverfahren erwirken. Am 01. August 2015 gingen die überbauten Flächen wieder in das Eigentum des Klägers über, der bis heute keinen Cent Entschädigung gesehen hat. Die Stadt Esens indes gibt nicht auf, sie möchte verständlicherweise die Straße erhalten und den absehbaren Vermögensschaden abwenden. Die Straße wurde auch mit mehr als 5 Millionen Euro öffentlicher Mittel finanziert. Der Landkreis Wittmund und das Land Niedersachsen unterstützen die Stadt Esens mit einer „Neuabgrenzung“ des Vogelschutzgebietes, um die Straße im Nachhinein „verträglich“ zu machen und damit zu retten. Die EU-Kommission ist ebenfalls mit eingebunden und spielt als eigentliche Hüterin der Natura-2000-Richtlinien der EU eine sehr merkwürdige Rolle, indem sie das fragwürdige Vorgehen des Landes Niedersachsens aus der Ferne des Raumes unterstützt, unter völliger Missachtung der Gerichtsurteile. Zur Verantwortung wurde für das Desaster bisher niemand herangezogen, der mitverantwortliche ehemalige Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Esens ist seit Herbst 2014 im Ruhestand. Bei näherer Betrachtungsweise ist dies eine millionenteure Posse, die den kommunalen Schildbürgern zugerechnet werden kann. Jürgen Lohs aus der Nachbargemeinde Moorweg hat den Straßenbau in einem witzigen Leserbrief an die Lokalzeitung glossiert. Da der Brief bisher nicht in der Zeitung erschienen ist, wird er hier (ganz unten) abgedruckt.

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 1, 05. Aug. 2015

„Wir kämpfen um Straße“

ENTLASTUNGSSTRAßE Land hat Fläche an den Eigentümer zurückgegeben

Stadtdirektor Harald Hinrichs hat die Hoffnung, dass mit dem Grundstückseigentümer ein Konsens erzielt werden kann.

VON DETLEF KIESÉ BENSERSIEL – „Die Stadt Esens wird mit allen Mitteln weiterhin für den Erhalt der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel kämpfen.“ Das erklärte gestern Stadtdirektor Harald Hinrichs zur Tatsache, dass das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), eine Behörde des Landes Niedersachsen, mit Wirkung vom 1. August die überbaute Fläche dem Landeigentümer zurückgegeben hat. Dieser Termin sei absehbar gewesen, nachdem im Februar klar war, dass das Flurbereinigungsverfahren nicht zu halten ist. „Die kommunale Entlastungsstraße gehört uns nicht mehr“, bringt es CDU-Stadtratsmitglied Erwin Schultz auf den Punkt. „Damit vollzieht die Landesbehörde einen schon längst überfälligen Schritt unter dem Druck der in der Angelegenheit ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) aus 2013 und des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig aus 2014 im Normenkontrollverfahren sowie einer Entscheidung des OVG vom 25. Februar dieses Jahres im Rahmen des korrespondierenden Flurbereinigungsverfahrens“, erklärt Schultz. Der Landeigentümer könne somit wieder über die Flächen verfügen. Nach Ansicht des Esenser Ratsherrn könne der Landeigentümer jetzt darüber entscheiden, ob die kommunale Entlastungsstraße Bensersiel zurückgebaut werden muss oder nicht. Wegen des jahrelangen Besitzentzugs und der Zerschneidung seiner landwirtschaftlichen Flächen könne der frühere Kläger Ersatzansprüche stellen und den Rückbau in den Ursprungszustand fordern. Harald Hinrichs, der den Sachverhalt gestern gegenüber unserer Zeitung bestätigte, unterstreicht den hohen Stellenwert der Ortsumgehung für Bensersiel und auch die Prädikatisierung als Nordseeheilbad. Er habe den Grundstückseigentümer bereits in der vergangenen Woche mit der Bitte um einen baldigen Gesprächstermin angeschrieben. Der Stadtdirektor hat nach wie vor die Hoffnung, dass man gemeinsam noch eine Lösung findet. Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck an einem neuen Bauleitverfahren für die Entlastungsstraße.

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Leserbrief von Jürgen Lohs, 06.08.2015:

Harald Hinrichs: „Wir kämpfen um Straße“, Anzeiger für Harlingerland vom 05. August 2015

„Wir kämpfen um Straße“ erklärt Stadtdirektor Harald Hinrichs im gestrigen Anzeiger für Harlingerland auf der Titelseite. Das widersinnige Fazit dieser Aussage: Der Krieg ist aus, der Kampf geht weiter! Und bei der Frage: Gegen wen? offenbart sich abermals die Widersprüchlichkeit eines ganz besonderen Täter-Opfer-Ausgleichs, mit der die abgeurteilten Verantwortlichen weiterhin den Geschädigten zum Konsens-Gespräch einbestellen wollen. Weitergehen soll der Kampf nämlich „mit allen Mitteln“, wie Herr Hinrichs ausdrücklich fortführt, ein Straßenkampf also, mit „Partisanen“ wohl wie Heiko Willms, der einst den eigenen Verhandlungsführern quasi in den Rücken geschossen hat oder Hermann Kröger, der noch im Untergang die Bevölkerung per „Bürgerabstimmung“ unverhohlen aufwiegeln wollte, um sich dann in wirrer Lage aus der Verantwortung absetzen zu können.

Nochmals möchte man Harald Hinrichs zurufen: Der Krieg ist aus! Esens hat ihn verloren. Unterzeichnen Sie die Kapitulationsurkunde! Leisten Sie die berechtigten Reparationszahlungen oder bieten Sie die längst fällige Wiedergutmachung an; schließen Sie einen Friedensvertrag! Und geben Sie die besetzten Gebiete zurück!

Zudem bietet sich nun die Gelegenheit, endlich auch einmal Sinn und Notwendigkeit dieser „Entlastungsstraße“ einer sorgfältigen Betrachtung zu unterziehen, da an drei bis vier Wochenenden in der Saison dort richtig nennenswerter Verkehr zu verzeichnen ist, während im Ort selbst das unverminderte Spitzenaufkommen zu 90% Zielverkehr ist.
So wie am Jade-Weser-Port alle 4 Wochen ein Minister mit Presse-Troß herbeieilt und „Ein Schiff, ein Schiff!“ ausgerufen wird (meist ein Havarist oder Testfrachter), so mögen analog dazu die Verantwortlichen, gern unter Führung von Fokko („Feinstaub“) Saathoff, sich monatlich an der Straße sammeln und „Ein Auto, ein Auto! Aus NRW!“ ausrufen.

Und wäre es nicht endlich an der Zeit, daß der Haus-Chronist des „Harlingers“, der sonst die Wechsel der Esenser Ladenlokale stets sorgfältig als kommunale Wirtschaftsentwicklung überliefert, nun einmal die 15-jährige Genesis der Entlastungsstraße recherchiert und portraitiert. Er könnte dazu auf belastbares und sachgerecht gesammeltes Archivmaterial zurückgreifen, das im wesentlichen von den Herren Manfred Knake und Erwin Schultz bereits zusammengetragen wurde.


Klimaminister Wenzel: Panikmacher im Sommerloch

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Wetter oder Klima? Blick über das Dollart-Watt Richtung Emden, Foto (C) Manfred Knake

Wetter oder Klima? Blick über das Dollart-Watt von Neustatensiel/NL Richtung Emden, Foto (C): Manfred Knake

Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) füllt das Sommerloch und ergeht sich in grüner Panikmache. Er schreibt die Wetterkapriolen dieses Sommers „dem Klimawandel“ zu (s.u., Bericht im Weser Kurier aus Bremen). Er sollte sich einmal historische Wetteraufzeichnungen mit den „Kapriolen“ der vergangenen Jahrhunderte ansehen, um seinen Unsinn zu relativieren. Hier nur ein bekanntes Beispiel: Hitze-Jahr 1540: „Wetterdaten enthüllen Europas größte Naturkatastrophe, Elf Monate kaum Regen und Extremhitze: Mehr als 300 Chroniken aus ganz Europa enthüllen die grausamen Details einer gigantischen Katastrophe im Jahr 1540. Und sie zeigen: Das Desaster kann sich wiederholen.“ (Spiegel online, 02. Juli 2014), oder hier: „Wetter und Klima in der Vergangenheit“, mit Auszüge aus Dr. F. Hamm: Naturkundliche Chronik Nordwestdeutschlands, 1976, Landbuch-Verlag, Hannover  > .pdf-Datei, oder hier zur Gletscherschmelze in den Ostalpen aus dem Jahr 1818 (!) > .pdf-Datei

„Angesichts der jüngsten Hitzeperiode sieht Wenzel ´erheblichen Handlungsbedarf`. Es handele sich bereits um den sechsten zu trockenen Sommer in sieben Jahren. Wenzel: ´Nicht handeln wird beim Klimaschutz richtig teuer`“, zitiert ihn der Weser Kurier aus Bremen (Auszüge s.u.).

Richtig, in einigen Teilen Deutschland war es trocken, in anderen Teilen dagegen nass. Das liegt nicht am „Klima“, sondern am Wetter in unterschiedlichen Regionen, an wechselnden Hochdruck- und Tiefdruckgebieten. An der Küste gab es einige heiße Tage, das soll im Sommer vorkommen, aber auch sehr viele kühle und nasse Tage:

„Für Urlauber und Landwirte ist der Juli in Ostfriesland gewissermaßen ins Wasser gefallen – die Messdaten des Deutschen Wetterdienstes in Emden zeigen viel Regen, aber wenig Sonne. Dafür legte der Monat einen außergewöhnlich heißen Start hin. […] Aus den an der Station des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Emden erhobenen Daten geht hervor, dass es im vergangenen Monat 31,1 Liter pro Quadratmeter mehr geregnet hat als im langjährigen Mittel, das sich aus den Werten der vergangenen drei Jahrzehnte zusammensetzt. Das langjährige Mittel liegt für Ostfriesland bei 82,9 Litern Regenwasser pro Quadratmeter – in diesem Juli kamen 114 Liter pro Quadratmeter runter. Dies ist ein Anstieg von 38 Prozent. `Das ist nördlich der Ems aber nichts Ungewöhnliches`, sagte dazu der DWD-Mitarbeiter Jörg Deuber.“ (Ostfriesen Zeitung, online, 11. August 2015)

Zum Meeresspiegel lässt Wenzel u.a. verlauten: „Mit dem Meeresspiel steigt die Gefahr von Sturmfluten an der Küste. 1,2  Millionen Niedersachsen wohnen in potenziellen Überschwemmungsgebieten. In einer Online-Befragung von 1763 Bürgern waren sich die meisten Befragten der Hochwassergefahr bewusst, aber nur jeder fünfte hatte Vorkehrungen getroffen.“
Was erwartet er, dass wir Küstenbewohner uns nun bereitmachen sollen, in die Boote zu gehen, die hinter dem Haus lagern sollten? Gegen die Sicherung und Erhöhung von Deichen hat hier niemand etwas, nur: Der Meeresspiegel an der niedersächsischen Küste steigt überhaupt nicht dramatisch an, im Gegenteil: Der seit langem bekannte nacheiszeitliche säkulare Meeresspiegelanstieg – der nichts mit dem gegenwärtigen Klimahype zu tun hat – hat sich von ca. 25 cm im Jahrhundert (auf der Grundlage der Messungen des Pegels Norderney) auf ca. 17 cm verlangsamt. Dazu Prof. Dr. Jürgen Jensen, Leiter des Forschungsinstituts Wasser und Umwelt (fwu) im Department Bauingenieurwesen an der Universität Siegen, 2013: „Es gibt ein relativ konstantes Anstiegsverhalten des Mittleren Meeresspiegels seit Beginn des 20. Jahrhunderts, aber keinen außergewöhnlichen Anstieg in den letzten Jahrzehnten, den wir direkt dem Klimawandel zuschreiben könnten.“
„Den Meeresspiegel“ an sich gibt es überhaupt nicht, der ist durch die unterschiedliche Oberflächengestalt der Erde nicht einheitlich, das hat der Diplom-Meteorologe Klaus Puls in seiner Veröffentlichung „Anthropogener“ Meeresspiegelanstieg – Vom Konstrukt zur Panik? anschaulich dargestellt, die Sie hier in einer .pdf-Datei nachlesen können.

Angeblich sollen ja schon Südseeinseln wegen des drohenden Untergangs durch den Meeresspiegelanstieg evakuiert worden sein. Die Südseerepublik Tuvalu ist so ein Beispiel für eine Zeitungsente, die der britische „Guardian“ 2001 als Climatehyper in die Welt setzte, nichts daran war wahr, wie der „Spiegel“ am 22. Dezember 2001 glossierte: „Die Südsee-Ente – Wie der Pazifikstaat Tuvalu unterging – beinahe

Mit Winkraftwerken gegen den Klimawandel und die Höhe des Meeresspiegels? Blick vom Langeoog-Fahrwasser auf die ostfriesische Küste, April 2015, Foto (C) Manfred Knake

Mit Windkraftwerken gegen den Klimawandel und die Höhe des Meeresspiegels? Blick vom Langeoog-Fahrwasser auf die ostfriesische Küste, April 2015, Foto (C): Manfred Knake

Für das Atomkraftwerk Grohnde malt Wenzel schon eine „kritische Situation“ an die Wand, obwohl die Kraftwerksbetreiber das viel nüchterner sehen und bei hohen Kühlwassertemperaturen ggf. die Kraftwerke – auch Kohlekraftwerke – mit geringerer Leistung fahren, das gehört zum Betriebsalltag.

„Der Betreiber Eon äußert sich zurückhaltender: ´Wir können nicht bestätigen, dass unsere Kernkraftwerke zunehmend durch extreme Wetterlagen in betrieblicher oder gar sicherheitstechnischer Hinsicht beeinträchtigt wären`, sagte ein Sprecher. In gewissen sehr warmen Wetterlagen“` könne es gelegentlich zu Leistungseinschränkungen kommen, um die Temperaturgrenzwerte einzuhalten.“ (Südwest Presse, online, 06. August 2015)

Irgendjemand sollte Herrn Wenzel mal beiseite nehmen und ihm erklären, dass Wetter und Klima unterschiedliche Sachverhalte sind. Oder hat das schon jemand getan?:

„Zwar lasse sich zwischen Wetterereignissen und Klimaveränderungen keine wissenschaftlich belastbare Kausalität im Einzelfall herstellen, gleichwohl gebe es immer mehr Grund anzunehmen, dass diese Veränderungen des Wettergeschehens deutliche Anzeichen des menschengemachten Klimawandels sind, so Umweltminister Stefan Wenzel“ im „Deutschen Klimaportal“ vom 08. Juli 2015

Wetter ist zunächst Chaos, bestimmt von vielen sich schnell ändernden Faktoren. Deshalb sind einigermaßen verlässliche Wettervorhersagen auch nur für vier Tage möglich, „Klimaschützer“ können aber die Klimaentwicklung für Jahrhunderte vorhersagen! Klima ist die statistische Auswertung von 30 Jahren Wettereignissen für eine bestimmte Region, daher müsste man zunächst das Wetter „schützen“, um dann auch den späteren statistischen Klimawert schützen zu können. Das entlarvt den Begriff „Klimaschutz“ als ausgemachten Unsinn. Weder Wetter noch Klima kann man „schützen“, genausowenig wie z.B. den Wind, den Regen, Ebbe und Flut, die Meeresströmungen oder die Intensität der Sonnenflecken. Kein Zweifel, die mittleren Sommertemperaturen in Deutschland haben sich bis zum Ende der 90er-Jahre sehr geringfügig erhöht und stagnieren seitdem, die Wintertemperaturen sind gleich geblieben, Starkregenereignisse haben regional zugenommen. Dass sich das Wetter und damit auch auf lange Sicht das Klima ständig verändert, bezweifelt niemand; ein einheitliches, politisch wünschbares Klima gibt es aber nicht.

Der immer wieder als Ursache für die Klimaerwärmung herangezogene angebliche hohe CO2-Gehalt der Luft steht als Beweis auf tönernen Füßen, ein tatsächlicher wissenschaftlicher Nachweis steht noch aus. Der CO2-Gehalt der Luft beträgt ganze 0,0039 bis 0,004 Prozent, der menschengemachte Anteil lässt sich kaum noch darstellen. Viel wahrscheinlicher und plausibler ist die Sonne als Wetter- und Klimamotor auf der Erde. Das wies der dänische Physiker und Klimaforscher Henrik Svensmark nach, sehr eindrucksvoll in dem arte-Filmbeitrag „Das Geheimnis der Wolken“ dokumentiert.

Auch mit neuen Gesetzen oder mit mehr Windkraftanlagen, dem angedrohten weiteren Ausbau des Landes mit „erneuerbarer“ Energie – von einer Verdreifachung der Anlagen in Niedersachsen war in der Presse schon die Rede – , werden weder Minister Wenzel noch seine Einflüsterer das Wetter, das Klima oder die Höhe des Meeresspiegels in die gewünschte Richtung verändern können. Minister Wenzel entpuppt sich als ideologisch verbohrter Politik-Scharlatan und setzt ohne belastbare Grundlagen nachweislichen Nachrichtenmüll in die Welt, oder: die Klimapanik als Medienkonstrukt, sonst nichts. Wie wäre es, wenn er einfach den derben Rat des Kabarettisten Dieter Nuhr befolgte: „Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten …“. Hier an der Küste wurde übrigens im Juni und Juli an einigen Tagen geheizt….

Weser Kurier, Bremen, online, 10. August 2015

Niedersachsen von Wetterkapriolen betroffen

Klimawandel fordert Küstenland heraus

Von Silke Looden

„Der Klimawandel wird verschärft Auswirkungen auf Niedersachsen haben“, sagt Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Inzwischen seien alle Landesteile von extremen Wetterlagen betroffen. Das bleibe nicht ohne Folgen – insbesondere für den Hochwasserschutz und für die Landwirtschaft. Angesichts der jüngsten Hitzeperiode sieht Wenzel „erheblichen Handlungsbedarf“. Es handele sich bereits um den sechsten
zu trockenen Sommer in sieben Jahren. Wenzel: „Nicht handeln wird beim Klimaschutz richtig teuer.“ […]

Mit dem Meeresspiel steigt die Gefahr von Sturmfluten an der Küste. 1,2 Millionen Niedersachsen wohnen in potenziellen Überschwemmungsgebieten. In einer Online-Befragung von 1763 Bürgern, waren sich die meisten Befragten der Hochwassergefahr bewusst, aber nur jeder fünfte hatte Vorkehrungen getroffen. Die Bevölkerung verlässt sich offenbar auf einen funktionierenden Katastrophenschutz.
In diesem Jahr gibt Niedersachsen mehr als 60 Millionen Euro für den Küstenschutz aus.„Im Hinblick auf den Klimawandel berücksichtigen wir schon heute bei Deicherhöhungen und Deichneubauten ein auf 50 Zentimeter verdoppeltes Vorsorgemaß für den Meeresspiegelanstieg“, sagt Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz. Die Notwendigkeit der „Klimareserve“ beim Deichbau wird durch die jüngste Prognose des Weltklimarates unterstrichen. Dieser geht davon aus, dass der Meeresspiegel noch in diesem Jahrhundert um 82 Zentimeter ansteigen könnte.

Steigende Temperaturen könnten künftig auch den Betrieb der Atomkraftwerke beeinträchtigen. Anfang Juli wäre es in Grohnde fast zur Abschaltung gekommen, so Umweltminister Wenzel. Das Kraftwerk bezieht sein Kühlwasser aus der Weser. Wegen der Hitzewelle lag die Temperatur des Flusses nur noch 1,6 Grad Celsius unter dem Grenzwert von 28 Grad. Wenzel sprach von einer „kritischen Situation“, Kraftwerksbetreiber Eon hingegen von möglichen Leistungseinschränkungen. […]

Niedersachsen will nicht länger auf die Klimaschutzpolitik des Bundes bauen, sondern ein eigenes Gesetz erlassen. Darin sollen erstmals eigene Ziele zur Reduktion der Kohlendioxidemissionen festgeschrieben werden. Bis zum Jahr 2050 soll sich Niedersachsen weitgehend mit erneuerbaren Energien versorgen. […]

BUND macht Druck gegen ARD-Berichterstattung „Naturschutz und Energiewende – Der BUND vor der Zerreißprobe?“

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Screensnshot_Bildzitat: www.bund.net/windenergie, 17. Aug. 2015

Screenshot_Bildzitat: www.bund.net/windenergie, 17. Aug. 2015

Die Online-Zeitung „Umweltruf/europaticker“ berichtet heute ausführlich über den BUND. Anlass ist das Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei wegen der ARD-Berichterstattung im Magazin „Plusminus: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?“ vom 05. August 2015.

Die Kanzlei „warnte“ im Auftrag des BUND, erinnerte „an die journalistischen Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische Vollständigkeitsgebot“ und wies „schon jetzt darauf“ hin, „dass wir mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur Geltung zu bringen.“ Das soll offensichtlich Druck beim Sender erzeugen. Hier im Wattenrat-Büro können einige Vorwürfe aus dem Anwaltsschreiben aus langjähriger Kenntnis der Verbändeszene bereits entkräftet werden.

Den vollständigen Bericht vom „europaticker“ können Sie hier als .pdf-Datei nachlesen: BUND_Plusminus_europaticker_17. Aug. 2015

Ergänzung zum  europaticker-Beitrag, Anzahl der geplanten Windenergieanlagen im Nearshore-Gebiet Nordergründe:

Ursprünglich waren tatsächlich in einem Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Lüneburg (inzwischen aufgelöst) 76 kleinere Windkraftanlagen im Bereich „Nordergründe“ vorgesehen . Im Laufe des Verfahrens wurde 2003 die Anlagenzahl wegen der nun geplanten größeren marktverfügbaren Windkraftwerke zunächst auf „bis zu 25″ und schließlich ca. 2007 endgültig auf offiziell 18 Anlagen reduziert.

EnergieKontor AG

Raumordnungsverfahren für Offshore-Windpark Nordergründe mit positivem Bescheid abgeschlossen

17.12.2003 – 12:00 Umwelt/Natur Bremen (ots) – Die Bezirksregierung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Damit wird die Vereinbarkeit von bis zu 25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5 Megawatt, die bis zu rd. 170 m hoch sein können, mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur Realisierung dieses Projektes kann nun zügig weiter gehen. Der Offshore-Windpark, mit dessen Bau bis 2006 begonnen werden soll, wird in der Wesermündung rund 20 km nördlich von Wilhelmshaven und gut 20 km nordwestlich vor der Wurster Küste liegen. Die Bezirksregierung Lüneburg konnte die positive Entscheidung treffen, weil der Windpark gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert wurde und weil er der Sammlung von Erfahrungen für die weiteren in der Nordsee in tieferem Wasser geplanten Offshore-Windparks dient. Vorteile des Vorhabens auf den Nordergründen sind das hier noch relativ flache Wasser und die Nähe zu den Häfen sowie zum Land. Durch die jetzt gefundene Größe werden die möglichen Beeinträchtigungen des Naturschutzes, der Fischerei und des Landschaftsbildes auf ein akzeptables Maß reduziert. […] Die Energiekontor AG kann jetzt die Unterlagen für die noch erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erarbeiten. Für diese Genehmigung ist ebenfalls die Bezirksregierung Lüneburg zuständig. Neben der Klärung technischer Details ist dabei eine formelle Verträglichkeitsprüfung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz durchzuführen, in der die Vereinbarkeit des Windparks mit dem Natura 2000-Netz der EU noch genauer geprüft wird. Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten. Grundsätzlich wird diese Vereinbarkeit im Rahmen der jetzt ergangenen Landesplanerischen Feststellung positiv eingeschätzt, weil die Errichtung des Windparks als Projekt zur Sammlung von Erfahrungen im öffentlichen Interesse liegt Mit der weiteren Planung und letztlich mit dem Bau des Offshore-Windparks Nordergründe der Energiekontor AG verbindet das Land Niedersachsen die Erwartungen auf die Weiterentwicklung und den Ausbau der Windenergie auf dem Meer und besonders auch auf die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung des niedersächsischen Küstenraums. […]

Nicht ungefährlich für Vögel: Hier Anlagend es Windparks "Wybelsumer Polder "bei Emden,  am EU-Vogelschutzgebiet Dollart, NAtionalpark Niedersächcisches Wattenmeer und "Weltnaturerbe", Foto (C): Eilert Boß

Nicht ungefährlich für Vögel: Hier Anlagen des Windparks „Wybelsumer Polder “ bei Emden, am EU-Vogelschutzgebiet Dollart, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, Foto (C): Eilert Voß

Auf dem Papier wurde die „Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten“ festgestellt, die keinesweg zutrifft; wirtschaftliche Interessen sind bei der Abwägung in oder an Natura-2000-Gebieten zudem nicht zulässig, eigentlich hätte die EU-Kommission einschreiten müssen. An der Reduzierung der Anlagen auf schließlich 18 hat aber nicht der BUND mitgewirkt, wie das Anwaltsschreiben nahelegt, es waren behördeninterne Überlegungen zusammen mit dem damaligen Projektierer. Noch 2007 – der Windpark war immer noch nicht gebaut- , also vier Jahre nach dem Raumordnungsverfahren, hatte der BUND den Standort „Nordergründe“ als gänzlich „ungeeignet“ und „überflüssig“ bezeichnet.

Aus: Bund_Magazin 1/2007:

BUND-Position – Windparkstandorte Nordergründe und Riffgat sind ungeeignet

Niedersachsen plant zwei sehr küstennah gelegene Windparks: „Nordergründe“ vor der Wesermündung und „Riffgat“ im westlichen Wattenmeer. In den laufenden immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidverfahren äußert sich der BUND Niedersachsen kritisch zu den Vorhaben. Dr. Marita Wudtke, Naturschutzreferentin des BUND Niedersachsen, erläutert die Hintergründe. […] Die geplanten Anlagen, davon 25 bei Nordergründe vor der Wesermündung und direkt an den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ grenzend, sowie 44 Anlagen bei Riffgat in Sichtweite von Juist, Borkum und Schiermonnikoog, stellen eine erhebliche Gefährdung für Zug- und Gastvögel, Meeresumwelt und Tourismus dar. Durch die Leitlinienfunktion der Küste findet der Vogelzug besonders über diesen Gebieten statt. Windräder wirken hier als Barriere und führen auch zu Vogelschlag. Die Windparks liegen in faktischen Vogelschutzgebieten, die als Nahrungs-, Rast- und zum Teil als Überwinterungsgebiete für Seetaucher internationale Bedeutung haben. Am Standort Nordergründe ist daher mit einem weit in den Nationalpark hineinreichenden Lebensraumverlust von 35 Quadratkilometern zu rechnen. […] Auch für Schweinswale sind erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten. Die Nähe der geplanten Windparks zu viel befahrenen Schifffahrtsstrassen birgt erhebliches Unfallrisiko und die Gefahr einer Ölpest im Küstenbereich. Alle 25 Jahre kommt es statistisch gesehen nach einem für die Inselgemeinden erstellten Gutachten zu einer Schiffskollision mit dem Windpark. Beide Windparks sind überflüssig. […]

Die Zahl der Anlagen ergab sich aus der verfügbaren Fläche in der Außenweser am Schifffahrtsweg und der Größe der Anlagen. Vom BUND beklagt wurde dann schließlich der immissionsrechtliche Vorbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg für diese 18 Anlagen. Die Klage des BUND gegen diese Planungen direkt an einem Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet wäre also durchaus erfolgversprechend gewesen. Der anschließende Klageverzicht mit dem darauf folgenden vereinbarten „Ablasshandel“ von 2011 gegen mehr als 800.000 Euro für die BUND-nahe „Stiftung Naturlandschaft“ des BUND (zusammen mit dem WWF!) in der niedersächsischen Staatskanzlei hatte auch die nun offiziellen 18 Anlagen zum Inhalt.

aus: Presseportal
EnergieKontor AG
Vergleich zum Windpark Nordergründe
03.03.2011 – 15:18
Umwelt/Natur

Bremen (ots) – In der Niedersächsischen Staatskanzlei ist heute eine Vereinbarung zum Offshore-Windpark Nordergründe unterzeichnet worden. Auf der Grundlage dieses Vergleichs wird u.a. ein umfangreiches
Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet. Damit wird auch die Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windparks bei
zukünftigen Planungen verbessert. Die „Stiftung Naturlandschaft“ wird außerdem 20% des Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.

Im Gegenzug nimmt der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V.) seine Klage gegen den im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zurück. Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF gegen den Windpark wegen der Gefährdung wildlebender Vogelarten Rechtsmittel eingelegt.

Die Firma Energiekontor kann nun die geplanten 18 Windkraftanlagen am Standort Nordergründe nordöstlich der Insel Wangerooge errichten. Das Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur
„Erprobung der Windenergienutzung auf See“ ausgewiesen. Es liegt außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete und außerhalb des
Weltnaturerbegebietes Wattenmeer.

Neben Energiekontor, BUND und WWF hat auch das Land Niedersachsen (vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) die Vergleichsvereinbarung unterschrieben.

Die Presse berichtete bereits ab 2008 immer über 18 geplante Anlagen, und  das erwähnte „Monitorprogramm“ zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen gab es längst durch verschiedenen Institutionen, so z.B. den Finobird-Abschlussbericht mit erschreckenden Ergebnissen. Die Aussage im Anwaltsschreiben, der BUND habe es erreicht, dass die Anzahl der Anlagen von 76 auf 18 reduziert wurde, kann daher nicht schlüssig nachvollzogen werden und ist offensichtlich unzutreffend. Aber auch mit 18 Anlagen ist nichts „erreicht“: 2016 sollen nun sogar über 200 Meter hohe Anlagen in „Nordergründe“ unmittelbar am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer errichtet werden, die  auch dann als gigantische Hindernisse ein enormes Kollisionsrisiko für Zugvögel bedeuten, wenn sie für 10 Tage im Jahr abgeschaltet werden. Doch auch die tageweise Abschaltung während des monatelangen Vogelzuges bucht der BUND als vermeintlichen Erfolg, wie nun auch die 18 Anlagen am völlig ungeigneten Standort, für einen „anerkannten“ Naturschutzverband beschämend! Von dem mit dem BUND und WWF  vereinbarten „Monitorprogramm“ hat man nie wieder etwas in der Öffentlichkeit gehört.

faz.net, 10. Dez. 2008: „[…] Nordergründe ist rund 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge mit 18 Anlagen geplant. Der Betreiber ist die Energiekontor AG in Bremen. Zum Jahreswechsel 2009/2010 könnten die Rotoren nach Unternehmensangaben Strom aus Wind erzeugen und ins Netz einspeisen. […]

Naturschützer: Vogelzug wurde nicht genug berücksichtigt

Ein Verhandlungstermin für ein weiteres Klageverfahren des Naturschutzverbandes BUND gegen Nordergründe steht noch aus. Naturschützer halten beide Windparks für bedenklich. Besonders Nordergründe in direkter Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist für den „Wattenrat“ hochproblematisch. Der Zusammenschluss verbandsunabhängiger Naturschützer in Ostfriesland wirft den Behörden vor, den Vogelzug nicht genug berücksichtigt zu haben. Zudem seien Zahlen über geschützte Vogelarten in dem Gebiet heruntergerechnet worden. […]“

Die „Stiftung Naturlandschaft“ (eine BUND-nahe Stiftung, im Präsidium sitzen Funktionäre des BUND, so z.B. auch der niedersächsische Landesgeschäftsführer Bodenstein-Dresler) erhält als „Belohnung“ für den BUND-Klageverzicht 20 Prozent des Ersatzgeldes, die der Investor für Naturschutzmaßnahmen zahlen muss; der Anteil für den BUND beläuft sich so auf satte ca. 820.000 Euro. Der Empfänger des vollständigen Ersatzgeldes ist eigentlich die Fachbehörde „Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ (NLWKN). Der Schatzmeister der Stiftung, auch zuständig für „Geburtstagsgrüße“, ist Günter Bauermeister, langjähriger Funktionär im BUND. Bauermeister ist laut BUND-Darstellung „Mitbegründer einer Betreibergesellschaft für Erneuerbare Energien“…

Screenshot, Bildzitat, BUND-LV Niedersachsen, http://www.bund-niedersachsen.de/ueber_uns/vorstand/guenther_bauermeister/, 15. August 2015

Screenshot, Bildzitat, BUND-LV Niedersachsen, http://www.bund-niedersachsen.de/ueber_uns/vorstand/guenther_bauermeister/, 15. August 2015

Die Liste der hier seit langem bekannten und zusammengestellten Verflechtungen des BUND mit der Windenergie (siehe heutiger „europaticker“) lässt sich noch um einen Namen ergänzen: Günther Ratzbor, Inhaber des Planungsbüros Schmal und Ratzbor in Lehrte, der planungsrelevante Gutachten für Windparks erstellt (z.B. Wybelsumer Polder am Dollart, Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“). Ratzbor ist BUND-Mitglied und hält auch Seminare beim Bundesverband Windenergie ab.

Aus Schleswig-Holstein verlautet ebenfalls eine enge Verflechtung von Mitgliedern des BUND-Arbeitskreises „Energie und Klima“ mit der Windenergiewirtschaft.

Der BUND hat sich daher keinen Gefallen getan, mit einem Abmahnanwalt in die Öffentlichkeit zu gehen und vermeintlichen Druck gegen die Berichterstattung im ARD aufzubauen, der Schuss kann durchaus nach hinten losgehen…

Noch mehr grüner Bullshit im Sommerloch: „80 Prozent der niedersächsischen Vogelarten durch Klimawandel bedroht“

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Lots of Bullshit, Herr Minister! (C): Wikipedia Commons

Einer geht noch rein ins Sommerloch: Niedersachsens Umwelt- und „Klimaminister“ (so nennt er sich tatsächlich) Stefan Wenzel (Bündnis90/Die Grünen) hat schon wieder das „Klima“ entdeckt: „Klimawandel, 80 Prozent der niedersächsischen Vogelarten bedroht“ lässt er am 20. August 2015 in der Tagespresse verlauten, die das von „BILD“ bis „Die Welt“ auch brav und ohne Eigenrecherche weitergibt.

Seine Kernaussage: Mit jedem Grad Erderwärmung veränderten sich auch die Lebensbedingungen der Vögel in Niedersachsen. Mit seinen begrenzten Mitteln wolle das Land gegensteuern. Besonders betroffen seien wegen der Erhöhung des Meeresspiegels die niedersächsische Küste mit dem Nationalpark Wattenmeer, auch Binnengewässer und Moorlandschaften.

Die Erderwärmung der letzten Jahrzehnte ist nur in Zehntelgraden nachweisbar und stagniert seit dem Ende der neunziger Jahre. Minister Wenzel hält bekanntlich Windkraftwerke für ein geeignetes Instrument gegen den Klimawandel (siehe auch seine Rede beim 4. Windbranchentag des Bundesverbands Windenergie am 23.08.2013 in Cuxhaven). Nur haben die Riesenpropeller weder einen Einfluss auf das Wetter, geschweige denn in der statistischen Folge auf das Klima, aber sie gefährden Rotmilane oder Schwarzstörche, die von den Windkraftwerken getötet, die aber laut Wenzel angeblich durch den „Klimawandel bedroht“ werden. Die ministeriell beklagte „Erhöhung des Meeresspiegels an der Küste“ ist die Folge der letzten Weichsel-Kaltzeit, der seit langem bekannte „säkulare Meeresspiegelanstieg“ von derzeit ca. 17cm im Jahrhundert, der nichts mit dem gegenwärtigen CO2-Klimahype zu tun hat. Damals lag der Meeresspiegel der Nordsee ca. 130 Meter unter dem heutigen Niveau, seit ca. 12.000 Jahren steigt er in der Nordsee kontinuierlich wieder an. Es gibt keinen darüberhinausgehenden nachweisbaren beschleunigten Anstieg an der Küste!

Pinguine statt Regenpfeifer: Drachenfest auf Norderney

Fliegende Pinguine statt brütende Regenpfeifer: Drachenfest auf Norderney, Foto (C) Eilert Voß

Die von Wenzel erwähnten Salzwiesen des Wattenmeeres – die traurigen die Reste nach den jahrzehntelangen Eindeichungen für die Landwirtschaft, die nun Teile des Großschutzgebietes Nationalpark Wattenmeer, EU-Vogelschutzgebiet und Weltnaturerbe sind -, sind durch Aufgabe der Beweidung und starke Entwässerung durch Gräben vielerorts in einem desolaten Zustand und weitgehend unattraktiv für Brut- oder Rastvögel geworden, sie überwuchern mit Strandquecke und verdrängen örtlich die typischen Salzwiesenpflanzen.

Zwergseeschwalben, Seeregenpfeifer und Sandregenpfeifer sterben in Niedersachsen wegen der Nutzung der Strände durch den Massentourismus aus. Bodenbrüter von der Feldlerche über das Rebhuhn bis zu Watvogelarten haben durch die industrialisierte Landwirtschaft kaum noch Überlebenschancen. Am walzenfesten und treckerreifenresistenten Kiebitz muss die Evolution noch arbeiten. Gerade die vorgeblich „klimafreundliche“ Nutzung von Biogasanlangen verstärkte den Druck auf Grünlandflächen, die dafür in gülletriefende Maisäcker verwandelt wurden. Intakte Moore sind weitgehend verschwunden, Gewässer durch die enormen Nährstoffeinträge eutrophiert.

Mit dem „Klimawandel“ leben die Vögel aber seit abertausenden von Jahren, sie haben schon wesentlich wärmere Perioden überstanden, haben bekanntlich Flügel und können ggf. auch ausweichen. Gerade Gänse oder Watvögel legen bekanntlich lange Strecken von ihren Brutgebieten in der Arktis bis z.T. nach Afrika zurück und sind in verschiedenen Klimazonen zuhause, Seeschwalben ziehen bis in die Antarktis. Konstante, politisch wünschbare Temperaturen hat es nie auf der Erde gegeben. Sogar der UN-„Weltklimarat“, das sonst beim Klimaalarmismus nicht zimperliche „International Panel on Climate Change“ (IPCC) hegt inzwischen erhebliche Zweifel daran, ob der Kimawandel zum Artensterben führt. Darüber berichtete Spiegel-Online im März 2014: Geheimer Uno-Report: Klimarat zweifelt an Prognosen zum Artensterben

Mit „Klima“ hat der Artenschwund nichts zu tun, das ist konzentrierter politischer Bullshit und lenkt nur von den menschengemachten Versäumnissen und Problemen im Naturschutz ab! Wenzels Einflüsterer sitzen womöglich in der Abteilung 5 des Ministeriums, die heißt „Energie, Klimaschutz“…

* Link: Amtliche Entwarnung: Nur eine deutsche Brutvogelart akut vom Klimawandel bedroht! March 31st, 2011

Weser Kurier, online, 20. Aug. 2015

Klimawandel
80 Prozent der niedersächsischen Vogelarten bedroht

Mit jedem Grad Erderwärmung verändern sich auch die Lebensbedingungen
in Niedersachsen. Umweltminister Wenzel rechnet etwa mit Nachteilen
für bis zu 80 Prozent aller heimischen Vogelarten. Mit seinen
begrenzten Mitteln will das Land gegensteuern.
Rotmilan, Küstenseeschwalbe, Eiderente, Schwarzstorch, Rothalstaucher
– wegen des Klimawandels könnte nach Ansicht des niedersächsischen
Umweltministeriums in den nächsten Jahrzehnten ein Großteil aller
heimischen Vogelarten ihren Lebensraum verlieren. „Von den fast 200
für den niedersächsischen Raum analysierten Arten, müssen 79 Prozent
(154) Veränderungen befürchten“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel
(Grüne) in Hannover. Für nur 27 Arten würden positive Effekte für den
Lebensraum prognostiziert. Bei nur 15 Arten werde es vermutlich keine
Arealveränderungen geben.

Küste besonders betroffen

„Damit gibt es infolge der klimatischen Veränderungen und den Folgen
für die Brutgebiete sowie den Lebensraum in der Vogelwelt des Landes
fast sechsmal mehr Verlierer als Gewinner“, betonte Wenzel. Besonders
betroffen sei wegen der Erhöhung des Meeresspiegels die Küste. Auch
zur Brutzeit könnten künftig die für viele Vogelarten wichtigen
Salzwiesen öfter überflutet werden. Generell sei das Wattenmeer auch
für Zugvögel eine unverzichtbare Zwischenstation auf ihren viele
Tausend Kilometer langen Reisen von der Arktis nach Afrika. „Diese
Tiere reagieren sehr sensibel auf Klimaveränderungen, wenn etwa der
Frühling früher beginnt und ihre Futterquellen bei der Ankunft bereits
versiegt sind.“

Aber auch an Binnengewässern und in Moorlandschaften gebe es
zunehmend Probleme für viele Vogelarten. „Entweder die Vögel suchen
sich dann andere Lebensräume oder sie sterben aus“, betonte Wenzel.
Beides sei möglich.

Leibniz Universität Hannover: Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen auf den Tourismus in Deutschland

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Vorfahrt für Winenergie in Urlaubsregionen? Blick vom Küstenbadeort Bensersiel/LK Wittmund/NDS auf den Windpark Utgast, Foto (C): Manfred Knake

Vorfahrt für Windenergie in Urlaubsregionen? Blick vom Küstenbadeort Bensersiel/LK Wittmund/NDS auf den Windpark Utgast und angrenzende Windparks, Foto (C): Manfred Knake

Anmerkung: Die Fotos sind nicht Bestandteil der Pressemitteilung.

Presseinformation Nr. 106/2015 der Leibniz Universität Hannover:

Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen auf den Tourismus in Deutschland

Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf touristische Regionen?

Wissenschaftler des Instituts für Wirtschafts- und Kulturgeographie an der Leibniz Universität haben in ihrer Studie „Gone with the wind? The impact of wind turbines on tourism demand“ einen möglichen Konflikt zwischen dem Bau von Windenergieanlagen und der Attraktivität touristischer Regionen untersucht. Regionen, die mit Windkraftanlagen gespickt sind, gelten allgemeinhin als nicht besonders attraktiv für Touristinnen und Touristen. Von einer „Verspargelung“ der Landschaft ist die Rede. Bisherige Studien deuten auf einen negativen Zusammenhang zwischen Energiegewinnung aus Wind und touristischer Nachfrage hin. Allerdings basieren alle Studien auf Stichprobenerhebungen, die lediglich für bestimmte Regionen und Zielgruppen repräsentativ und aussagekräftig sind.

Blick von der Insel Langeoog aufs Festland, Foto (C): Manfred Knake

Blick von der Insel Langeoog aufs Festland, Foto (C): Manfred Knake

Juniorprofessor Tom Brökel und Christoph Alfken vom Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie analysieren in ihrer Untersuchung erstmals wissenschaftlich verlässlich und generalisierbar den Zusammenhang von Windkraftanlagen und regionaler touristischer
Nachfrage. Dafür haben die Autoren ein Datenset genutzt, das flächendeckende Informationen zum Ausbau von Windkraftanlagen mit offiziellen statistischen Kennziffern der Tourismusnachfrage in deutschen Gemeinden verbindet. Dabei wird erstmals nicht nur die Anzahl der Windkraftanlagen in der Tourismusregion selber, sondern auch die Präsenz von Windkraftanlagen im Umland berücksichtigt. Die statistische Analyse zeigt, dass sich Windkraftanlagen negativ auf den
Tourismus im nahen Umland bis 20 Kilometern auswirken können. Allerdings zeigt die Studie auch, dass die negativen Auswirkungen durch eine insgesamt weiter steigende Tourismusnachfrage kompensiert werden. Die statistisch signifikanten Effekte bleiben somit überschaubar in Bezug auf Stärke und Auswirkung.

Blick vom Langeoog-Wattenfahrwasser aufs Festland, Foto (C): Manfred Knake

Blick vom Langeoog-Wattenfahrwasser aufs Festland, Foto (C): Manfred Knake

Weiterhin zeigt die Studie, dass küstenferne Regionen eher unter einem negativen Effekt der Windkraftanlagen zu leiden scheinen. In Küstenregionen ist der Zusammenhang komplexer: Touristinnen und Touristen meiden Gemeinden, die sehr dicht mit Windkraftanlagen besiedelt sind und in denen der Ausbau weiter voran schreitet. Sie scheinen jedoch in Nachbargemeinden auszuweichen, in denen die Anzahl der Anlagen im Gegensatz zu ihrer ursprünglichen Zielregion geringer ist.

Das Arbeitspapier zur Studie ist zu finden unter: https://mpra.ub.uni-muenchen.de/65946/1/MPRA_paper_65946.pdf.
Die Studie wird demnächst im Fachjournal Energy Policy publiziert.

Ausgesetztes Damwild auf der Insel Borkum soll wieder weg, „notfalls mit Gewalt“

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Damwild auf Norderney, Südstrandpolder, Foto (C) Eilert Voß

Damwild auf Norderney, Südstrandpolder, Foto (C): Eilert Voß

Bereits im Mai 2015 berichteten wir über Damwild auf Norderney, das von Jägern dort vor Jahrzehnten zur Bereicherung der Jagdmöglichkeiten ausgesetzt wurde und nun als gebietsfremde Art die Insel wieder verlassen soll. Diesmal geht es um die Insel Borkum, dort werden die erst 2013 auf die Inseln gebrachten Geweihträger inzwischen lästig: Die Tiere, zunächst in Gattern gehalten, wurden „entlassen“ und fressen sich nun durch die Inselgärten. Da stellt sich doch die Frage, warum die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven noch 2013 das Aussetzen der gebietsfremden Tiere zugelassen und sogar mit der Borkumer Jägerschaft einen überflüssigen „Vergleich“ geschlossen hat. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 40) setzt eine Genehmigung für das Aussetzen gebietsfremder Arten voraus; natürlich kommt Damwild auf den ostfriesischen Inseln nicht vor. Bemerkenswert, dass erst jetzt eine Reaktion der Nationalparkverwaltung erfolgt, seit sich Insulaner über die Schäden in ihren Gärten beschweren. Damwild als jagbares Wild wird zur Fleischproduktion oft in Gattern gehalten und in diesen mit der Büchse oder einem Bolzenschussgerät getötet.

Mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presseagentur, Landesdienst Niedersachsen (lni):

 

Mantel Nordwest Zeitung, Oldenburg für Küstenzeitungen, 27. August 2015, dpa/nli-Meldung
Damwild muss weg – notfalls mit Gewalt

 

NATURSCHUTZ Tiere sollen Insel Borkum wieder verlassen – Ziel „Landschaftsschutz“ verfehlt „Ein Einfangen ist zwar schwierig, aber ein Abschießen kommt für mich nicht infrage“, sagt Bürgermeister Lübben.
BORKUM/LNI – Sie werden geliebt und gefürchtet: Auf der Insel Borkum fressen sich seit zwei Jahren Damwildkühe rund und glücklich. Urlauber freuen sich über den Anblick, wenn die Tiere ohne Scheu bis in die Vorgärten kommen. Mancher Insulaner ärgert sich dagegen, weil das Wild ungerührt Bäume und Pflanzen im Garten oder auf dem Friedhof anknabbert. Nun sollen die rund 25 Tiere die Insel zum Herbst verlassen – notfalls auch mit Gewalt. „Sie sollen eingefangen, aber nicht geschossen werden“, sagte Bürgermeister Georg Lübben (parteilos). Eigentlich hätten die Damwildkühe als „Landschaftsschützer“ bestimmte Gehölzer fressen sollen, um die Verbuschung der ursprünglichen Landschaft zu verhindern. Das war das Ziel einer früheren Initiative des Umweltministeriums.
Trotz kritischer Stimmen von Naturschützern wurden die Tiere 2013 vom Festland auf die Insel gebracht. Es folgten Gutachten und Prüfungen durch die Nationalparkverwaltung sowie ein juristischer Vergleich mit der Borkumer Jägerschaft. Im Ergebnis muss das Damwild als nicht artgerechtes Getier die Insel wieder verlassen. Das jedoch ist kompliziert, denn die Tiere sind inzwischen aus einem Gatter befreit worden und laufen über die halbe Insel. „Ein Einfangen ist zwar schwierig, aber ein Abschießen kommt für mich nicht infrage, zumal jetzt einige Damwildkühe trächtig sind“, sagte Lübben. „Ich hole doch keine Tiere hierher, nur um sie später wieder zu erschießen.“
In letzter Konsequenz sei dies aber auch möglich, sagte Nationalpark-Leiter Peter Südbeck. Ähnliche Diskussionen gibt es auch auf den anderen Inseln im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Naturschützer im Wattenrat kritisierten im Mai, dass bereits 1966 Hirsche zur Ergänzung des Jagdwildes auf Norderney ausgesetzt wurden. Nach anderen Berichten soll Damwild jedoch auch aus eigener Kraft den Weg über das Watt bis zu den Inseln schaffen.

„Meilenstein“: zehn neue Ranger im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

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Bensersiel: Parkplatz für die Besucher der Insel Langeoog, einer von vier Parkplätzen, August 2015

Bensersiel: Parkplatz für die Besucher der Insel Langeoog, einer von vier Insel-Parkplätzen im Ort, August 2015, Foto (C): Manfred Knake

Langsam, ganz langsam, nach fast dreißig Jahren des Bestehens des Großschutzgebietes, bewegt sich die Betreuung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer in die richtige Richtung und wird nun gar als „Meilenstein“ gefeiert (Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung ganz unten): Bis zum Ende des Jahres sollen 10 hauptamtliche Nationalparkranger eine Fläche von 3.500 Quadratkilometern von Cuxhaven bis Emden betreuen. Ursprünglich waren 11 Rangerstellen vom niedersächsischen Umweltminister angekündigt worden. Bisher übten diese Arbeit sechs hauptamtliche Dünenwärter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit auf den Inseln aus. Allerdings haben die einzelnen neuen Ranger sehr große Gebiete zu überwachen. Allein die Entfernung von Bensersiel bis Emden beträgt am Nationalpark fast 70 Kilometer, hier liegen Hochburgen des Massentourismus, das ist für zwei Ranger eine beträchtliche Strecke. Zudem verfügen die Ranger über keine Boote, können also bei Verstößen im Watt (z.B. Kitesurfer, Sportbootfahrer, Störungen an den Seehundsbänken) kaum tätig werden.

Die Ranger können auch nicht hoheitlich tätig werden, haben also keine Polizeigewalt und dürfen daher noch nicht einmal Platzverweise erteilen. Die Präsenz der Wasserschutzpolizei wurden im Bereich des Nationalparks bereits vor Jahren reduziert, die Dienststelle Norddeich wurde geschlossen.
Die Ranger sind auch nicht „Hüter des Weltnaturerbes“, wie die Pressestelle der Nationalparkverwaltung markig verlauten lässt, sondern des Großschutzgebietes Nationalpark, dessen Schutzziele im Nationalparkgesetz formuliert sind. Das werbewirksame Etikett „Weltnaturerbe“ wird auch von der Nationalparkverwaltung Hand in Hand mit der Tourismusindustrie beworben. Der Wattenrat Ostfriesland macht seit Jahren auf die unzureichende Betreuungs- und Aufsichtssituation im Nationalpark aufmerksam.

Die touristische Vermarktung ist der Betreuungssituation weit voraus, Foto (C): Manfred Knake

Die touristische Vermarktung des Nationalparks  ist der Betreuungssituation weit voraus, Foto (C): Manfred Knake

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Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
04. September 2015

Ein lang ersehnter Wunsch wird wahr: Zehn neue Ranger für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Die Stellen werden auf den Inseln und an der Küste besetzt.

Die neuen Ranger und Fachkräfte für Artenschutz sind bereit für ihren Einsatz im Nationalpark. Britta Schmidt (Nationalparkverwaltung), Frank Penner, Nico Erdmann, Anette Müller, Peter Südbeck, Onno K. Gent, André Kramer, Alexandra Kellner, Lars Scheller, Simon Potthast, Jochen Runar, Susanne Koschel, Stefanie Steinberg (Nationalparkverwaltung) Foto: Wagner / NLPV

Zum 1. September hat der Nationalpark Verstärkung bekommen: Fünf Ranger haben jetzt ihren Dienst in der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer angetreten. Nachdem bereits 2 Ranger seit dem Frühjahr 2015 ihre Arbeit aufgenommen haben, werden in den kommenden Wochen noch drei weitere Ranger zur Verstärkung des Teams hinzukommen. Weitere zwei Kollegen werden sich zusätzlich intensiv um Aufgaben des Artenschutzes kümmern.

Für Peter Südbeck, Leiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, ist die Einstellung von zehn unbefristet beschäftigten Rangerinnen und Rangern ein Meilenstein für den Nationalpark und großer Grund zur Freude: „Ranger sind das freundliche Gesicht des Nationalparks vor Ort, sie vermitteln die Arbeit zum Schutz des Wattenmeeres, sie setzen Naturschutzmaßnahmen um und geben Obacht im Schutzgebiet. So tragen sie zur dauerhaften Stärkung unseres wichtigen Anliegens bei. Wir haben lange auf ein funktionierendes Rangersystem gewartet, nun ist es endlich soweit – ein toller Tag für alle am Schutz der einzigartigen Natur des Wattenmeeres Interessierten!“

Nachdem der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel im Oktober 2014 angekündigt hatte, dass zehn neue Ranger-Stellen für den Nationalpark geschaffen werden sollen, die dann in den Haushaltsberatungen des Landtages für 2015 festgeschrieben wurden, traten bereits im Februar mit Nico Erdmann auf Norderney und Onno K. Gent im Küstenbereich Krummhörn/Norderland die ersten hauptamtlichen Schutzgebietsbetreuer ihren Dienst an.

Drei Frauen und fünf Männer aus ganz Deutschland, die sich aus ca. 400 Bewerberinnen und Bewerbern durchsetzen konnten, starten nun mit einer Einführungswoche in der Nationalparkverwaltung in ihre neue Aufgabe. Neben dem Kennenlernen der neuen Kolleginnen und Kollegen, der Durchführung von Exkursionen und Hinweisen zur Vorbereitung und Organisation des Arbeitsalltags bekommen sie intensiv fachlichen Input, bevor sie ihre Arbeit vor Ort als Hüter des Weltnaturerbes und als Mittler zwischen Mensch und Natur beginnen.

Folgende Einsatzorte werden im September besetzt: Ranger an der Festlandsküste im Bereich Cuxhaven und Wurster Nordseeküste wird Frank Penner, den Abschnitt von Wapelersiel (Landkreis Friesland) bis Bensersiel (Landkreis Wittmund) sowie den Dollart (Landkreis Leer) betreut zukünftig André Kramer. Simon Potthast unterstützt Ranger Onno K. Gent im Gebiet Bensersiel bis Emden insbesondere bei Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt. Auf den Inseln nehmen Lars Scheller (Spiekeroog), Jochen Runar (Langeoog) und Alexandra Kellner (Juist) ihre Arbeit auf. Im Oktober werden Susanne Koschel (Festlandsküste in Butjadingen) und Sebastian Keller (Borkum) beginnen, Anette Müller (Baltrum) wird das Team ab dem Winter dann vorerst komplettieren. „Ich
freue mich riesig, endlich ein Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer zu sein und bin mir der verantwortungsvollen Aufgabe voll bewusst“, erklärt Alexandra Kellner, die aus Aschaffenburg stammt und bereits im Vorfeld unter anderem in der Umweltbildung und als Mitglied der Bayerischen Naturschutzwacht Erfahrungen im Naturschutz sammeln konnte.

Unterstützt werden die neuen hauptamtlichen Rangerinnen und Ranger von der ehrenamtlichen Nationalparkwacht, deren Arbeit nun eine ganz neue Form der Wertschätzung erfährt. Die Ranger werden „ihr“ Gebiet im Nationalpark nun in Obhut nehmen, sie werden vor Ort präsent sein und darauf achten, dass der Nationalpark gut geschützt bleibt. Für die vielen Bewohner und Urlauber der Region werden sie Ansprechpartner und Wegweiser in der Sache der Natur und des Naturschutzes am niedersächsischen Wattenmeer sein. Sie sind ein zentraler Baustein im Netzwerk der Nationalparkfreunde.

BWE und BUND: …bis dass der Tod euch scheidet – bei Auflösung des BWE „erbt“ der BUND

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Naturschutz oder Windenergie? Wofür steht der BUND? Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS inmitten des EU-Vogelschutzgebietes Norden-Esens, Foto (C): Manfred Knake

Naturschutz oder Windenergie? Wofür steht der BUND? Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS inmitten des EU-Vogelschutzgebietes V63 Norden-Esens am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Manfred Knake

Der 1996 gegründete Bundesverband Windenergie (BWE) ist eine Lobbyorganisation der Windenergiewirtschaft. Der BWE veranstaltet z.B. „Akzeptanz-Seminare“, in denen die Teilnehmer lernen sollen, wie man Windkraftprojekte auch gegen den Widerstand von Betroffenen durchsetzen kann: „Experten zeigen Ihnen anhand von Beispielen praktische Methoden und Werkzeuge von der Bürgerversammlung bis zur Online-Kommunikation zur Erhöhung der Akzeptanz Ihres Windkraftprojekts“. Der BWE suggeriert der Öffentlichkeit, mit Windkraftanlagen könne man Einfluss auf „das Klima“ nehmen und gibt vor: „Negative Umwelteinflüsse werden durch sorgfältige Standortplanung weitgehend vermieden“. Das ist alles nachweislich nicht wahr: Weder können die windabhängigen Windkraftanlagen (deshalb heißen sie so!) das Wetter noch in der Folge das Klima beeinflussen – Klima ist die statistische Auswertung von 30 Jahren Wetteraufzeichnung für eine bestimmte Region, erst kommt also Wetter, dann Klima – noch werden die Standortplanungen „sorgfältig“ vorgenommen. Konflikte mit den Anwohnern und dem Artenschutz treten häufig schon in den Planungsphasen für Windparkstandorte auf. Die Verquickung des BWE mit Kommunalpolitikern, die Flächennutzungspläne für die Windenergiestandorte zur Verfügung stellen, ist eng. Nicht selten sind Ratsmitglieder selber auch BWE-Mitglieder, Kommanditisten oder Anteilseigner in sog. „Bürgerwindparks“ und ziehen dort ihre Renditen. Aber auch die Anzahl der windkraftkritischen BIs in Deutschland wächst rapide, einige Naturschutzverbände wie BUND oder NABU hingegeben eiern bei der Gretchenfrage „Naturschutz und Windenergie“ immer noch windelweich herum und sind dabei selbst Ökostromanbieter.

Der BWE schreibt auf seiner WebSeite: „Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, an dem zahlreiche Forschungseinrichtungen, Behörden, Umweltschutzverbände und Institutionen mitwirken. Um die hohe Akzeptanz von Windenergieprojekten aufrechtzuerhalten, setzen sich diverse Einrichtungen mit aktuellen Anforderungen auseinander, und dann folgen u.a. BUND und NABU mit dem „gemeinsamen Ziel vor Augen“.
Nichts aber hält bekanntlich ewig. Für sein „Ableben“ hat der BWE bereits Vorkehrungen getroffen. Die innige Verflechtungen gehen sogar so weit, dass im Falle der Auflösung des BWE der BUND das Vereinsvermögen erbt:

Aus der Satzung des BWE, Stand 16. April 2015  (.pdf):

[…]
§ 12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks
geht das Restvermögen an den Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND), der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.

[…]
§2 Aufgaben und Ziele des Vereins

Allgemeine Aufgabe des Vereins ist die umfassende und nachhaltige
Förderung der Windenergienutzung in politischer, gesellschaftlicher,
wirtschaftlicher und technischer Hinsicht unter besonderer Betonung
des Klimaschutzes.

Der Verein verfolgt insbesondere das Ziel der Durchsetzung und
Erhaltung
• einer vorrangigen Netzeinspeisung von Strom aus Windenergie und
anderen dezentralen erneuerbaren Energien
• einer umfassenden Privilegierung der Windenergienutzung im
Bauplanungs- und Raumordnungsrecht
• einer flächendeckenden, dezentralen Nutzung der vorhandenen
Windpotentiale
• demokratischer Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen unter
besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Betriebe sowie der
örtlichen Bevölkerung.

Der Verein unterstützt die Förderung und Erschließung weiterer
regenerativer Energiequellen zum Zwecke der schnellstmöglichen,
vollständigen Energieversorgung aus dezentralen erneuerbaren Energien.

Der Verein fördert die anwendungsbezogene Windenergieforschung in
Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen.
Der Verein verbreitet Fachinformationen über die Windenergienutzung.

[…]


Enercon und der Speicher: alles super?

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Baron von Münchhausen

Baron von Münchhausen

Der Windkraftanlagenhersteller Enercon macht mal wieder sehr viel Wind um seine „Superbatterie“ – entwickelt von LG in Südkorea -, die jetzt in Feldheim, einer Gemeinde im Bundesland Brandenburg, in Betrieb genommen wurde. Der Ort soll damit vorgeblich „energieautark“ werden. Der Ort hat nach Presseangaben „rund 135 Einwohner“ und verfüge sogar über „ein eigenes Stromnetz“, der Ort „versorge sich über Windmühlen, einen Solarpark und Biogas mit Strom“. Nicht erwähnt wird, dass der Ort auch Zugang zum Stromnetz und einen Vertrag mit dem Energieversorger Vattenfall hat. Enercon will: „[…] mit Hilfe solcher Speicher künftig die konventionellen Kraftwerke als stille Reserve ab…lösen […]“. Nach den veröffentlichten Leistungsdaten kann der gewaltige Lithium-Ionen-Akku bei Volllast ca. 39 Minuten Strom liefern. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 13 Millionen Euro, davon sind auch ein beträchtlicher Anteil öffentliche Gelder. Die tatsächlichen Kosten dieses Propagandaspeichers hat Dr. Dr. Winfried Ludwig von der Bürgerinitiative Fichtenwalde “Natürlich gegen Lärm” bereits 2013 unter Zugrundelegung von damals 128 Einwohnern der Gemeinde nachgerechnet und diese Nummer als unbezahlbaren Humbug entlarvt:

[…] Das sind je Einwohner stolze 101.562,50 € […] Das Ganze mal auf das “bevölkerungsreiche” Bundesland Brandenburg hochgerechnet, ergibt eine Investitionssumme von 248.574.218,75 € … in Worten: zweihundertachtundvierzig Milliarden! (= 2.447.500 Einwohner Bundesland Brandenburg x 101.562,50 € = …)
Der Landeshaushalt Brandenburgs des Jahres 2013 betrug  10.319 Millionen €. Die Summe entspricht also dem 24-fachen eines Landeshaushaltes!
Oder auf die Bundesrepublik Deutschland hochgerechneten = 80.200.000 Einwohner x 101.562,50 € = 8.145.312.500.000.
Das sind 8.145,3 Milliarden €. Der Bundeshaushalt des Jahres 2013 betrug ganze 302,2 Milliarden. Hier wird also der Bundeshaushalt der nächsten 27 Jahre mal so nebenbei verschleudert = wenn das nicht nachhaltig ist! […]

Dazu kommt die eingeschränkte Lebensdauer von Lithium-Ionen-Akkus mit ihren nur begrenzten Ladezyklen; nach ca. acht Jahren werden sie unbrauchbar und müssen ersetzt werden. Bei der weiteren Steigerung der Stromkosten durch die staatliche verortneten „Erneuerbaren Energie“  ist also noch viel Luft nach oben, folgt man Enercons Vorstellungen von Reservekraftwerken.

Bemerkenswert ist auch, dass diese „erneuerbare“ Propagandanummer ohne Eigenrecherche der Medien im Lande verbreitet wurde. Wie schön wäre es doch, wenn man in den betreffenden Redaktionen wieder selber recherchieren würde, statt diesem Anlagenhersteller ständig eine kostenlose und desinformierende PR-Plattform zu bieten. Eigentlich doch eine Selbstverständlichkeit, warben doch die Zeitungen an der Küste vor wenigen Tagen in halbseitigen Anzeigen mit ihrer Qualität: „Wo erfahre ich all die Fakten, die zwischen den Zeilen stehen. In meiner Zeitung steht, was die ganze Wahrheit braucht.“ Unter dem gedruckten Link „jedeswortwert.de“ wird gar in Großbuchstaben behauptet: „HÄLT WORT. WEIL MEINE ZEITUNG IHR HANDWERK ERNST NIMMT, SORGFÄLTIG ZU RECHERCHIEREN UND WAHRHAFTIG ZU BERICHTEN.“ Die Copy-and-Paste-Wirklichkeit sieht leider anders aus!

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
04.07.2014, 16:48 Uhr
Enercon baut mit am größten Batteriespeicher Deutschlands
Aurich / Feldheim – Der größte Batteriespeicher Deutschlands mit einer Kapazität von 6,5 Megawattstunden (MWh) wird derzeit in Brandenburg realisiert. Der Speicher soll Frequenzschwankungen im Übertragungsnetz stabilisieren. Mit von der Partie ist bei dem Projekt der Auricher Windenergieanlagen-Hersteller Enercon.

Das von Enercon und dem Projektpartner Energiequelle in Feldheim (Brandenburg) durchgeführte Projekt soll zur Primärregelung dienen, kann alternativ jedoch auch zur Stromversorgung von Feldheim genutzt werden.

Größter Batteriespeicher Deutschlands
Der im Bau befindliche Batteriespeicher läuft unter dem Namen „Regionales Regelkraftwerk Feldheim“ und ist nach Angaben von Enercon doppelt so groß wie der bislang größte Speicher. Er verfügt über eine Kapazität von 6,5 MWh und über eine Leistung von 10 Megawatt (MW). Dies teilte Enercon in seiner Unternehmens-Publikation „Windblatt“ sowie auf Anfrage von IWR Online mit. Hauptaufgabe wird die Primärregelung sein, um Frequenzschwankungen im Übertragungsnetz des Netzbetreibers 50hertz zu stabilisieren. Dies wird umgesetzt, indem die Speicherkapazität dem sogenannten Primärregelleistungsmarkt angeboten wird. Eine alternative Nutzungsmöglichkeit stellt auch die temporäre Versorgung des Ortes Feldheim mit Strom dar. Dieser deckt seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energien und gilt laut Enercon als der erste energieautarke Ort Deutschlands. […]

Ostfriesen Zeitung, online

Feldheim/Aurich
08.09.2015
Enercons Superbatterie ist seit Montag in Betrieb

So sieht der Speicher von außen aus. Bild: RRKW Feldheim
Von Ole Cordsen
Der Auricher Windenergieanlagen-Hersteller Enercon ist an Europas größtem Modul-Stromspeicher beteiligt. Die Anlage hat rund 13 Millionen Euro gekostet. Seit Montag läuft die sie. Ein vergleichbarer Speicher könnte in Ostfriesland entstehen.
Feldheim/Aurich – Europas bislang größter Batteriespeicher, den der Auricher Windkraftanlagenhersteller Enercon gemeinsam mit dem brandenburgischen Unternehmen Energiequelle in Feldheim (Brandenburg) errichtet hat, ist am Montag offiziell in Betrieb genommen worden. Zur feierlichen Eröffnung war auch der brandenburgische Minister für Wirtschaft und Energie, Albrecht Gerber (SPD), gekommen. […] Enercon-Chef Hans-Dieter Kettwig formulierte am Montag einer Mitteilung zufolge das Ziel, mit Hilfe solcher Speicher künftig die konventionellen Kraftwerke als stille Reserve abzulösen. Aktuell wird noch häufig auf Kohle- oder Gaskraftwerke zurückgegriffen, um Spannungsschwankungen auszugleichen, wenn zu wenig Strom aus erneuerbaren Quellen produziert wird. […]

Niederländisches Gericht urteilt: RWE darf Kohlekraftwerk in Eemshaven/NL betreiben

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Urlaub auf Borkum mit Aussicht: Im Hintergrund der Windpark Eemshaven/NL mit dem Kohlekraftwerk. Eemshavebn ist ein großes Inustriegebiet an der Ems, Foto (C): eilert Voß

Urlaub auf Borkum mit Aussicht: Im Hintergrund der Windpark Eemshaven/NL mit dem Kohlekraftwerk. Eemshaven ist ein großes Industriegebiet an der Ems, Foto (C): eilert Voß

Nach jahrelangem Rechtsstreit um das RWE-Kohlekraftwerk an der Ems im niederländischen Eemshaven hat das höchste niederländische Verwaltungsgericht Raad van Staate den Betreibern endgültig die Betriebserlaubnis bestätigt. Das Kohlekraftwerk hat eine Leistung von 1600 Megawatt und wurde auch als Regelkraftwerk für die vielen Windkraftwerke der Region gebaut.

Alle naturschutzrechtlichen Genehmigungen seien rechtsgültig, urteilte das Gericht am Mittwoch, 09. September 2015, in Den Haag. Die Verwaltungsrichter des Raad van Staate erklärten die Einwände gegen die im Oktober 2014 geänderte Teilgenehmigung für unbegründet. Neben drei niederländischen Umweltverbänden hatten auch die Stadt Borkum sowie die Gemeinden Jemgum und Krummhörn geklagt. Sie waren der Auffassung, dass die zu erwartenden Stickstoff- und Quecksilbereinträge nicht ausreichend untersucht wurden.

Industriegebiet Eemshaven an der Ems, Foto (C): Eilert Voß

Industriegebiet Eemshaven an der Ems, im Vordergrund der Hochgeschwindigkeitskatamaran „Nordlicht“ der AG EmsFoto (C): Eilert Voß

Nach Ansicht der Richter reichen die vorgenommenen Naturschutzmaßnahmen der Betreiber jedoch aus. Neuere Untersuchungen hätten ergeben, dass die angrenzenden Naturgebiete nicht durch den Ausstoß von Stickstoff, Blei und Quecksilber geschädigt würden.

Zunächst hatte das Gericht 2011 die naturschutzrechtlichen Genehmigungen für unzureichend erklärt. Nach den von der RWE vorgenommenen Nachbesserungen und strengere neue Auflagen der niederländischen Behörden hatten Verbände und Kommunen erneut geklagt. Noch im letzten Jahr hatten die Verwaltungsrichter weitere Untersuchungen verfügt. Im Klageverbund prüfen jetzt die Kommunen Borkum, Jemgum und Krummhörn weitere rechtliche Schritte.

Der schmale Grat…

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"Intensivstrand" Norderney, Foto (C): Eilert Voß

„Intensivstrand“ Norderney, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Eilert Voß

…„zwischen hehrer Weltnaturerbe-Werbung und obszöner Ballermann-Reklame“ wird im Editorial der deutschlandweit verbreiteten Nationalpark Zeitung 03/2015 beleuchtet. Redaktionsmitglied Wilhelm Breuer hat einen treffenden Kommentar zu den Merkwürdigkeiten in diesem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verfasst, den wir allen Leserinenn und Lesern empfehlen. Klicken Sie bitte hier, um das Editorial zu lesen: NPZ-3/2015

Lakenmaler

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Wattenrat_Bauern_Esens_16Sept2015

Esens, 16. September 2015, Foto: privat

Sachen gibt´s! Was hat denn der Wattenrat den Bauern in Esens getan, dass er in großen Lettern auf einem Laken an der Straße von Wittmund nach Esens am Raiffeisen-Agravis-Markt prangt? Wer hat mit welcher Absicht und mit roter Farbe ins Bettlaken genässt?

Wir sind mal in uns gegangen: Mit den Bauern hatten wir es zuletzt an der Ems, wo ständig Stimmung gegen die bösen verfressenen Gänse gemacht wird, aber die Bauern dennoch vier- bis fünfmal im Jahr ihren Grasschnitt machen – und dabei die Gelege oder Jungvögel gleich mit ins Jenseits befördern, sogar in Schutzgebieten. Und dafür bekommen die Bauern, die am Vertragsnaturschutz teilnehmen, sogar noch 250 Euro pro Jahr und Hektar, egal ob Fraßschäden aufgetreten sind oder nicht.

Oder waren es die häufigen Hinweise auf die Güllebelastung der Böden, die sich langsam zum Grundwasser durcharbeitet? Waren es gar windkraftbewegte Bauern der Region, die als Landverpächter oder Beteiligte an Windkraftanlagen zwar gut dazuverdienen oder gar nicht mehr arbeiten müssen, die aber erheblich mit zum Gesichtsverlust Ostfrieslands und zur gesundheitlichen Belastung der Anwohner beigetragen haben. Auch das Thema hat der Wattenrat seit Jahren auf dem Schirm. Ein Blick in die Handelsregister bringt zudem viele Verflechtungen auch mit der Landwirtschaft ans Tageslicht.

Vielleicht sucht oder bevorzugt Bäuerin auf diesem plakativen Wege einen Bauern statt „ein Wattenrat“, dafür hätten wir Verständnis. Wir wissen also nicht genau, was uns das bemalte Bettlaken sagen will, aber dennoch ein kleiner Tipp an die Lakenmaler: Auch wenn das Bettlaken vielleicht zu klein dafür ist, sollte es nicht “ … ein Wattenrat“, sondern „… einen Wattenrat“ heißen, klingt irgendwie besser. Und danke übrigens für die kostenlose Werbung.

Nachsatz: Bereits 2006 zeigten erboste Landwirte ihre „Wertschätzung“ für den Wattenrat, als sie in Bensersiel anlässlich einer Informationsveranstaltung des damaligen niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP) ein viel witzigeres Plakat hochhielten. Damals ging es um die Gebietsmeldung von Natura-2000-Schutzgebieten an die Europäische Kommission durch Niedersachsen, die sich hinterher als völlig unzureichend heraustellte. Der Wattenrat hatte durch eine Beschwerde bei der EU-Kommission die Ausweisung des Vogelschutzgebietes V63 „Seemarschen Norden bis Esens“ vorangetrieben, das das Land Niedersachsen verhindern wollte. Die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigte die Gebietsausweisung überhaupt nicht. Später (2009) wurde im Schutzgebiet mit Hilfe des Sander-Ministeriums die Umgehungsstraße Bensersiel rechtswidrig gebaut.

Demoschilder

2006, Bensersiel, Foto: privat

„Schwarzbau“ Umgehungsstraße Bensersiel: Anwalt fordert umgehenden Rückbau

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Screeshot-Bildzitat: Umgehungsstraße Bensersiel am falschen Ort, Weser-Kurier, 03. Juni 2015, Foto: Albers

Screenshot-Bildzitat: Umgehungsstraße Bensersiel am falschen Ort, Weser-Kurier, 03. Juni 2015, Foto: Albers

Dem Wattenrat Ostfriesland liegt das anwaltlich vorgetragene Begehren des Dortmunder Landeigentümers und erfolgreichen Klägers gegen den „Schwarzbau“ der Umgehungstrasse Bensersiel im Landkreis Wittmund vor. Eine Kanzlei aus Hannover fordert mit Schreiben vom 24. September 2015 den Esenser Stadtdirektor Harald Hinrichs dazu auf, den Straßenabschnitt auf den betroffenen Flächen des Eigentümers zurückzubauen und die überbauten landwirtschaftlichen Flächen bis zum 30. Oktober 2015 wiederherzustellen:

„ […] Gegenstand unserer Beauftragung ist folgender Sachverhalt: Unser Mandant ist Eigentümer eines Bauernhofes sowie landwirtschaftlicher Flächen in Esens – Bensersiel . Die landwirtschaftlichen Flächen wurden durch den Bau einer kommunalen Entlastungsstraße in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnitten, so dass rund zwei Drittel der Flächen nicht mehr vom Hofgebäude aus zu bewirtschaften sind. Die Rechtsgrundlagen für den Bau der kommunalen Entlastungsstraße wurden durch unseren Mandanten mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.01.2014 ( Satzung Nr. 72 nebst Änderung ) , sowie vom 27.03. 2014 ( Satzung Nr.67 ) erfolgreich angefochten. Auch das zugrunde liegende Flurbereinigungsverfahren wurde durch das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.02.2015 für unwirksam erklärt, so dass unser Mandant vom ArL Weser – Ems zum 01.08. 2015 wieder in Besitz und Nutzung seiner Flurstücke eingewiesen wurde. Die kommunale Entlastungsstraße stellt demnach einen „Schwarzbau“ auf den Flächen unseres Mandanten dar, der von ihm nicht hinzunehmen ist. Namens und Vollmacht unseres Mandanten fordere ich Sie hiermit auf, die kommunale Entlastungstraße [genannt werden hier die betroffenen Flurstücke des Klägers] bis spätestens zum 30. Oktober 2015 vom Grundstück unseres Mandaten zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen […]“

Dieser Aufforderung gingen monatelange fruchtlose Verhandlungen des Klägers mit der Stadt Esens über eine Entschädigung der ebenfalls rechtswidrig enteigneten Flächen und ein Schadensersatz über Pachtausfälle voraus. Bis heute wurde der Kläger nicht entschädigt. Der 2,1 km lange Straßenbau mit einem Brückenbauwerk kostete ca. 9 Millionen Euro, mehr als 5 Millionen Euro wurden aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt. Der Straßenbau begann im April 2009, die Straße wurde 2011 dem Verkehr übergeben. In mehreren vom Kläger angestrengten Gerichtsverfahren wurden die Bebauungspläne der Stadt Esens im „faktischen Vogelschutzgebiet“ sowohl vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für „rechtsunwirksam“ erklärt. Einen weiteren Erfolg erzielte der Kläger gegen die unrechtmäßig Enteignung seiner Flächen im Flurbereinigungsverfahren vor dem OVG Lüneburg. Am 01. August 2015 mussten die nun mit der Straße überbauten Flächen an den Kläger zurückgegeben werden. Der Kläger hat einen sog. „Folgenbeseitigungsanspruch“, mit dem die rechtswidrig gebaute Straße wieder von seinen Ländereien entfernt werden kann.

„[…] Offenkundig scheinen zumindest die Stadtspitze und einige Ratsherren nur noch das Ziel zu verfolgen, aus möglicherweise schon wahltaktischen Gründen die Bürger sachwidrig zu informieren und ihnen „Sand in die Augen zu streuen“, dass eine Legalisierung der Straße möglich sei. Dabei ist schon jetzt mit Sicherheit zu erkennen, dass der von der Stadt Esens geplante Weg für die Esenser Bürger nicht nur sehr teuer werden wird, sondern vor allem auch aufgrund einschlägiger EuGH-Urteile, auf die teilweise sogar im Urteil des BVerwG vom 27.3.2014 auch schon hingewiesen worden ist, wieder hoffnungslos rechtswidrig ist. Einen Vorteil, den diese Vorgehensweise mit sich bringt, haben nur die Ratsvertreter, die in einigen Jahren, wenn die Pläne erneut „vor die Wand gefahren“ sind, nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können […]“, so der Kläger in einem Schreiben an den Wattenrat.

In der Tat, keiner der früher Verantwortlichen wurde bisher für das Desaster verantwortlich gemacht, obwohl ein erheblicher Vermögensschaden für die Stadt Esens und den Kläger entstanden ist und hier die Amtshaftung greifen würde. Das niedersächsische Umweltministerium will den Straßenverlauf im Vogelschutzgebiet mit einer „Neuabgrenzung“ nachträglich legalisieren. Dafür soll der Trassenverlauf im späteren nationalen Unterschutzstellungsverfahren (durch den Landkreis Wittmund!) aus „überwiegendem öffentlichen Interesse“ aus dem Vogelschutzgebiet entfernt und die angrenzende Flächen zwischen Straße und dem Ortsrand von Bensersiel in das Vogelschutzgebiet integriert werden. Der Wattenrat bezweifelt die Rechtmäßigkeit des bereits eingeleiteten Verfahrens, das nachträglich gerichtlich festgestellte gravierende Verfahrensfehler „heilen“ soll. Die bisher benannten Flächen der Neuabgrenzung zwischen der Straße und dem Ort Bensersiel sind nach Auffassung des Watterates durch den Straßenbau als nationalparknahe Vogelrastgebiete völlig ungeeignet. Der Wattenrat hatte bereits 2003 im Beteiligungsverfahren vor dem Bau der Straße auf die Rechtswidrigkeit der Planung im Vogelschutzgebiet hingewiesen, die schriftlich vorgebrachten Bedenken wurden seinerzeit vom Rat der Stadt zwar zur Kenntnis genommen, aber mehrheitlich verworfen.

Die "kommunale Entlastungsstraße führt u.a. mitten duch ein ehemaliges Schilfgebiet, viele schilfbrütenden Vogelarten verloren so ihren Lebensraum. Foto (C): Manfred Knake

Die „kommunale Entlastungsstraße“ führt u.a. mitten durch ein ehemaliges Schilfgebiet, viele schilfbrütenden Vogelarten verloren so ihren Lebensraum. Foto (C): Manfred Knake

Als einzige Fraktion des Esenser Stadtrates macht die Gruppe „Bürger für Bürger- CDU“ ständig auf die Missstände und die drohenden Zahlungsunfähigkeit der Stadt wegen der Umgehungsstraße aufmerksam. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt, Karin Emken (SPD), möchte die Straße „zusammen mit dem Kläger erhalten“ und bot dem Kläger dafür eine „Nutzungsgebühr“ an.

Nachtrag: Das Esenser Stadtrat-Mitglied Erwin Schultz (BfB-CDU) kommentierte den nachfolgenden Pressebeitrag hier: BfB zur_Umgehung_29. Sept. 2015, der Kläger und Landeigentümer gab ebenfalls eine Stellungnahme zu dem Zeitungsartikel ab, den Sie hier nachlesen können: Landeigentümer an Anzeiger für Harlingerland 2015-09-28

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, NDS, S. 5, 28. September 2015

Die Stadt Esens hält am Erhalt der Entlastungsstraße fest
RECHTSSTREIT Karin Emken: „Würden die Straße gerne zusammen mit dem Kläger erhalten“

ESENS/BENSERSIEL/MH/HÄ – Der Kläger gegen die kommunale Entlastungsstraße in Bensersiel und die Stadt Esens fordert über eine Anwaltskanzlei in Hannover der Rückbau der Straße bis zum 30. Oktober diesen Jahres (Seite 1). Nach der aktuellen Rechtslage ist der Kläger derzeit wieder voll im Besitz der Flächen. Das Vorgehen der Stadt beziehungsweise des Landkreises/ Landes mit der Neuabgrenzung sei schon jetzt zum Scheitern verurteilt. „Trotzdem wird nun auf dem (finanziellen) Rücken der Esenser Bürger eine zusätzliche ,Bankrotterklärung’ draufgesetzt, die voraussichtlich weitere hohe Summen kosten und die Stadtkasse belasten wird“, so der Kläger. Auch der Image- Schaden für den Tourismus dürfte enorm sein. „Das Schreiben des Anwalts liegt der Stadt seit Freitag vor“, bestätigt Herwig Hormann, stellvertretender Stadtdirektor im Amt. „Den Rückbau der Entlastungsstraße einzufordern, ist das Recht des Klägers“, erklärt Bürgermeisterin Karin Emken. Die Stadt habe versucht, im Kontakt mit dem Kläger gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. „Unser Ziel bleibt es weiterhin, die Entlastungsstraße zu erhalten“, betont die Bürgermeisterin. Die entsprechenden Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Land liefen und seien bekannt. „Vor diesem Hintergrund und damit die Straße weiterhin befahren werden kann, haben wir dem Kläger eine Art Nutzungsgebühr angeboten.“ Leider habe der Eigentümer der überbauten Teilflächen nicht darauf geantwortet. Die Bürgermeisterin der Stadt Esens betont: „Wir würden die Straße gerne zusammen mit dem Kläger erhalten.“ Was seine aktuelle Forderung, die Straße bis spätestens zum 30. Oktober von seinem Grundstück zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen angehe, so sei diese utopisch. Selbst wenn alle Esenser mit anpacken würden, sei das zeitlich nicht zu schaffen, erklärt Herwig Hormann. Die Stadt wolle sich heute, 28. September, mit dem Schreiben befassen.

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